Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 01.06.2017 - 4 U 33/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- IWW
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 249 BGB, § 7 StVG, § 18 StVG
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung bei unentgeltlicher Zurverfügungstellung eines Ersatzfahrzeugs durch Familienmitglieder - RA Kotz
Anspruch Nutzungsausfallentschädigung & unentgeltliches Ersatzfahrzeug
- Saarländisches Oberlandesgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249 Abs. 1
Voraussetzungen des Anspruchs auf Nutzungsausfallentschädigung eines unfallbeschädigten Kraftfahrzeugs - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung und das unentgeltliche Ersatzfahrzeug
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen des Anspruchs auf Nutzungsausfallentschädigung eines unfallbeschädigten Kraftfahrzeugs
- vogel.de (Kurzinformation und Auszüge)
Urteil zur Nutzungsausfallentschädigung - Anspruch besteht auch bei unentgeltlicher Gebrauchsüberlassung durch Dritte
- anwalt.de (Kurzinformation)
Nutzungsausfallentschädigung trotz Stellung eines Ersatzfahrzeugs durch Dritte
- anwalt.de (Kurzinformation)
Nutzungsaufall bei Familien mit mehreren Pkw
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung nach Verkehrsunfall besteht auch bei Nutzung des Wagens der Ehefrau als Ersatzfahrzeug - Ausschluss des Anspruchs bei Nutzung eines dem Geschädigten gehörenden Ersatzfahrzeugs
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 15.02.2016 - 12 O 267/15
- OLG Saarbrücken, 01.06.2017 - 4 U 33/16
Papierfundstellen
- NJW-RR 2017, 1374
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Saarbrücken, 14.09.2017 - 4 U 82/16
Schadensersatz nach Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden: Fiktive …
Dagegen bleibt ein Nutzungsentschädigungsanspruch bestehen, wenn der Geschädigte von Dritten, worunter auch Familienmitglieder fallen, unentgeltlich ein Ersatzfahrzeug erhält (Senat, Urteil vom 1. Juni 2017 - 4 U 33/16, juris). - OLG Celle, 05.08.2020 - 14 U 37/20
Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs mit einem infolge eines …
Es hat ebenfalls vertretbar entschieden, dass die Nutzung des Fahrzeugs der Ehefrau den Beklagten nicht zugutekomme (vgl. insofern auch Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 01. Juni 2017 - 4 U 33/16 -, juris). - LG Kiel, 16.03.2018 - 8 O 106/16
Alleinhaftung des Vordermanns bei starkem Abbremsen
Die Entschädigung für entgangene Gebrauchsvorteile des Kraftfahrzeugs setzt voraus, dass der Geschädigte tatsächlich an der Nutzung seines Fahrzeugs gehindert war (Nutzungsentzug) und der Verzicht auf ein Ersatzfahrzeug sich für ihn als "fühlbarer" wirtschaftlicher Nachteil ausgewirkt hat, weil er das Fahrzeug während der Wiederherstellungszeit in dieser Zeit benutzen wollte (Nutzungswille) und zur Nutzung in der Lage war (hypothetische Nutzungsmöglichkeit) und die Entbehrung der Nutzung nicht in anderer, anrechenbarer Weise aufgefangen worden ist (Saarländisches Oberlandesgericht, NJW-RR 2017, 1374).