Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 24.08.2005

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.06.2005 - 4 U 34/05   

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https://dejure.org/2005,2095
OLG Hamm, 07.06.2005 - 4 U 34/05 (https://dejure.org/2005,2095)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.06.2005 - 4 U 34/05 (https://dejure.org/2005,2095)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Juni 2005 - 4 U 34/05 (https://dejure.org/2005,2095)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglicher Verstoß gegen die Berufsordnung der Zahnärzte durch berufswidrige Werbung; Abgrenzung zwischen berufswidriger Werbung und zulässiger Information mit werbendem Charakter; Zulässigkeit der Verwendung eines "Eyecatchers" bei der Werbung eines Zahnarztes

  • bzaek.de

    Werbung mit "Eyecatchern" (hier: Kussmund)

  • Judicialis

    UWG § 1 a.F.; ; UWG § 3 a.F.; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 5 Abs. 1; ; UWG § 5 Abs. 2 Nr. 2; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2; ; UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2 a.F.; ; BO § 20; ; BO § 20 Abs. 1

  • rewis.io
  • zaek-nr.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BO § 20 Abs. 1; UWG § 3 (a.F.)
    Wahrung des Sachlichkeitsgebots bei Werbeanzeige durch Zahnarzt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Zahnarzt darf mit "Kussmund" werben

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Zahnärztlicher Kussmund

  • IWW (Kurzinformation)

    Berufsrecht - Zahnarzt darf mit Kussmund werben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zahnärztlicher Kussmund

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Berufsgerechte Werbung von Zahnärzten zulässig

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Zulässige "Kussmund"-Werbung eines Zahnarztes

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Zahnarzt darf mit "Kussmund" werben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Berufsgerechte Werbung von Zahnärzten zulässig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Zahnarzt darf mit "Kussmund" werben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2006, 167 (Ls.)
  • GRUR-RR 2005, 396
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.10.2003 - I ZR 167/01

    Arztwerbung im Internet

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2005 - 4 U 34/05
    Die Klägerin ist nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG a.F. und damit auch nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG als berufsständische Vertretung der Zahnärzte berechtigt, Wettbewerbsverstöße zu verfolgen, die von ihren Mitgliedern oder von deren Wettbewerbern begangen werden (vgl. BGH GRUR 2004, 164 ff, 165 - Werbung von Zahnärzten im Internet).

    Dagegen muß für eine interessengerechte und sachangemessene Information, die keinen Irrtum erregt, im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr Raum bleiben (vgl. für Steuerberater BVersG WRP 2005, 83 ff, 87; NJW 2004, 2659; GRUR 2004, 68 ff, 70; BGH GRUR 2004, 164 ff, 165 - Werbung von Zahnärzten im Internet).

  • BVerfG, 29.04.2004 - 1 BvR 649/04

    Zur als wettbewerbswidrig beanstandeten Verwendung eines "eyecatchers" in Form

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2005 - 4 U 34/05
    Dagegen muß für eine interessengerechte und sachangemessene Information, die keinen Irrtum erregt, im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr Raum bleiben (vgl. für Steuerberater BVersG WRP 2005, 83 ff, 87; NJW 2004, 2659; GRUR 2004, 68 ff, 70; BGH GRUR 2004, 164 ff, 165 - Werbung von Zahnärzten im Internet).
  • BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 981/00

    Steuerberaterkammer

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2005 - 4 U 34/05
    Dagegen muß für eine interessengerechte und sachangemessene Information, die keinen Irrtum erregt, im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr Raum bleiben (vgl. für Steuerberater BVersG WRP 2005, 83 ff, 87; NJW 2004, 2659; GRUR 2004, 68 ff, 70; BGH GRUR 2004, 164 ff, 165 - Werbung von Zahnärzten im Internet).
  • BVerfG, 26.09.2003 - 1 BvR 1608/02

    Zur Werbung einer Zahnarzt-GmbH

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2005 - 4 U 34/05
    Dagegen muß für eine interessengerechte und sachangemessene Information, die keinen Irrtum erregt, im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr Raum bleiben (vgl. für Steuerberater BVersG WRP 2005, 83 ff, 87; NJW 2004, 2659; GRUR 2004, 68 ff, 70; BGH GRUR 2004, 164 ff, 165 - Werbung von Zahnärzten im Internet).
  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 96/02

    Direkt ab Werk

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2005 - 4 U 34/05
    Der hier auf eine Wiederholungsgefahr gestützte Anspruch bestünde allerdings nur, wenn das beanstandete Verhalten auch zur Zeit der Begehung Mai und Juni 2004 wettbewerbswidrig gewesen wäre (vgl. u.a. BGB GRUR 2005, 442 - direkt ab Werk).
  • VG Minden, 14.01.2009 - 7 K 39/08

    Arzt- und Berufsrecht - Zahnarzt darf an Einkaufswagen werben

    Im Übrigen verwies er auf ein Schreiben seiner Prozessbevollmächtigten vom 18.04.2007 an die Firma "B. Werbung auf Einkaufswagen GmbH" in dem ausgeführt worden war, dass nach einem Urteil des OLG Hamm - 4 U 34/05 - für einen Zahnarzt eine interessengerechte Information, die keinen Irrtum errege, im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr erlaubt sei.
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   OLG Brandenburg, 24.08.2005 - 4 U 34/05   

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https://dejure.org/2005,13133
OLG Brandenburg, 24.08.2005 - 4 U 34/05 (https://dejure.org/2005,13133)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24.08.2005 - 4 U 34/05 (https://dejure.org/2005,13133)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24. August 2005 - 4 U 34/05 (https://dejure.org/2005,13133)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Vollstreckungsgegenklage zur Klärung der Berechtigung zur Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss; Zulässigkeit einer Klageänderung im Rahmen der Berufungsbegründung (so genannte "verlängerte Vollstreckungsabwehrklage"); Wirksamkeit eines ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 157; ; BGB § ... 166 Abs. 1; ; BGB § 242; ; BGB § 270 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 2; ; BGB § 291; ; BGB § 397 Abs. 1; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 818 Abs. 1; ; BGB § 818 Abs. 2; ; BGB § 818 Abs. 4; ; ZPO § 156; ; ZPO § 307 Abs. 1; ; ZPO § 267; ; ZPO § 525 Satz 1; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; ; ZPO § 533; ; ZPO § 533 Nr. 1; ; ZPO § 533 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    BGB § 157 § 397 Abs. 1
    Berechtigte Annahme des Verzichts auf eine titulierte Forderung durch unzweideutiges Verhalten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Koblenz, 13.10.1992 - 3 U 637/92

    Fortdauernd unpünktliche Mietzahlung als wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.08.2005 - 4 U 34/05
    Durch das Abstellen auf den Geldeingang ist eine von § 270 Abs. 1 BGB abweichende Vereinbarung für die Rechtzeitigkeit der Leistung dahin getroffen worden, dass der Eintritt des Leistungserfolges, also der Eingang des Geldes auf dem Konto des Bevollmächtigten der Beklagten, und nicht - wie bei der am gleichen Tag zwischen der Klägerin und Rechtsanwalt ... in eigener Sache getroffenen Vereinbarung - der Zeitpunkt der Leistungshandlung maßgeblich sein sollte (vgl. hierzu auch: BGH, Urteil vom 24.06.1998, BGHZ 139, 123 ff.; OLG Koblenz, Urteil vom 13.10.1992, NJW-RR 1993, 583).
  • BGH, 24.06.1998 - XII ZR 195/96

    Einigung auf Fortsetzung des Mietverhältnisses bei vorzeitiger Kündigung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.08.2005 - 4 U 34/05
    Durch das Abstellen auf den Geldeingang ist eine von § 270 Abs. 1 BGB abweichende Vereinbarung für die Rechtzeitigkeit der Leistung dahin getroffen worden, dass der Eintritt des Leistungserfolges, also der Eingang des Geldes auf dem Konto des Bevollmächtigten der Beklagten, und nicht - wie bei der am gleichen Tag zwischen der Klägerin und Rechtsanwalt ... in eigener Sache getroffenen Vereinbarung - der Zeitpunkt der Leistungshandlung maßgeblich sein sollte (vgl. hierzu auch: BGH, Urteil vom 24.06.1998, BGHZ 139, 123 ff.; OLG Koblenz, Urteil vom 13.10.1992, NJW-RR 1993, 583).
  • BGH, 06.03.1987 - V ZR 19/86

    Änderung des Zinsniveaus nach mündlicher Verhandlung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.08.2005 - 4 U 34/05
    Da die Leistungen an die Beklagte damit die Forderung überstiegen haben, hat die Klägerin insoweit ohne Rechtsgrund geleistet (vgl. auch BGH, Urteil vom 06.03.1987, BGHZ 100, 211 ff. = NJW 1987, 3266).
  • BGH, 20.05.1981 - IVb ZR 570/80

    Zustandekommen eines Verzichts auf Unterhalt durch Unterlassen der Geltendmachung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.08.2005 - 4 U 34/05
    Für einen durchaus möglichen konkludenten Erlass ist daher ein unzweideutiges Verhalten erforderlich, das von dem Erklärungsgegner als Aufgabe des Rechts verstanden werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 20.05.1981, FamRZ 1981, 763).
  • BGH, 25.03.1998 - VIII ZR 185/96

    Heilung eines formnichtigen Kaufvertrages über GmbH-Geschäftsanteile;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.08.2005 - 4 U 34/05
    (a) Es ist grundsätzlich anerkannt, dass der durch eine Bedingung Begünstigte - hier: die Beklagte - einseitig auf die mit dem Eintritt der auflösenden Bedingung verbundenen Rechtsfolgen verzichten kann (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 25.03.1998, BGHZ 138, 195 ff. = NJW 1998, 2360).
  • BGH, 09.07.1999 - V ZR 72/98

    Auslegung der Vereinbarung, einen Grundstückskaufvertrag nicht durchzuführen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.08.2005 - 4 U 34/05
    Hiernach ist es lebensfremd, anzunehmen, dass eine Partei ohne einen besonderen Grund auf eine offensichtlich begründete Forderung verzichtet (so auch BGH, Urteil vom 09.07.1999, NJW-RR 2000, 130 m. w. N.).
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