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   OLG Hamm, 11.07.2013 - 4 U 34/13   

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https://dejure.org/2013,20987
OLG Hamm, 11.07.2013 - 4 U 34/13 (https://dejure.org/2013,20987)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.07.2013 - 4 U 34/13 (https://dejure.org/2013,20987)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Juli 2013 - 4 U 34/13 (https://dejure.org/2013,20987)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Zur Rechtsmissbräuchlichkeit einer Gegenabmahnung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Abmahnungen zur Deckung des Schadensersatzes aus Abmahnungen durch einen Mitbewerber sind rechtsmissbräuchlich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Missbräuchlichkeit einer Abmahnung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 22.06.2004 - 4 U 13/04

    Missbrauch der Klagebefugnis

    Auszug aus OLG Hamm, 11.07.2013 - 4 U 34/13
    Der Anspruchsberechtigte muss mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen verfolgen und diese müssen unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (vgl. u.a. BGH GRUR 2002, 260 - Vielfachabmahner ; Senat, GRUR-RR 2005, 141, 142; Köhler /Bornkamm, 31. Aufl., § 8 UWG, Rn. 4.10).

    Hierin schlägt der Kläger der Beklagten neben diversen Zahlungen nämlich unverhohlen vor, sich die zuvor mit den ausgesprochenen Abmahnungen geltend gemachten Unterlassungsansprüche in der Weise abkaufen zu lassen, dass die Beklagte ihrerseits nicht mehr aus der einstweiligen Verfügung vom 18.04.2012 gegen ihn vorgeht (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation Senat Urt. v. 19.08.2010 - 4 U 35/10, GRUR-RR 2005, 141; Köhler /Bornkamm, 31. Aufl., § 8 UWG, Rn. 4.23).

  • OLG Hamm, 19.08.2010 - 4 U 35/10
    Auszug aus OLG Hamm, 11.07.2013 - 4 U 34/13
    Hierin schlägt der Kläger der Beklagten neben diversen Zahlungen nämlich unverhohlen vor, sich die zuvor mit den ausgesprochenen Abmahnungen geltend gemachten Unterlassungsansprüche in der Weise abkaufen zu lassen, dass die Beklagte ihrerseits nicht mehr aus der einstweiligen Verfügung vom 18.04.2012 gegen ihn vorgeht (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation Senat Urt. v. 19.08.2010 - 4 U 35/10, GRUR-RR 2005, 141; Köhler /Bornkamm, 31. Aufl., § 8 UWG, Rn. 4.23).
  • BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02

    MEGASALE

    Auszug aus OLG Hamm, 11.07.2013 - 4 U 34/13
    Erst wenn in ausreichendem Umfang Indizien vorgetragen sind, die für eine rechtsmissbräuchliche Geltendmachung des Unterlassungsanspruches sprechen, obliegt es sodann dem Anspruchsteller, diese zu widerlegen (BGH, GRUR 2001, 178 - Impfstoffversand an Ärzte ; GRUR 2006, 243 - MEGA-Sale ; Köhler /Bornkamm, 31. Aufl., § 8 UWG, Rn. 4.25).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 294/97

    Impfstoffversand an Ärzte; Versand von Medikamenten, organisierter Vertriebsweg

    Auszug aus OLG Hamm, 11.07.2013 - 4 U 34/13
    Erst wenn in ausreichendem Umfang Indizien vorgetragen sind, die für eine rechtsmissbräuchliche Geltendmachung des Unterlassungsanspruches sprechen, obliegt es sodann dem Anspruchsteller, diese zu widerlegen (BGH, GRUR 2001, 178 - Impfstoffversand an Ärzte ; GRUR 2006, 243 - MEGA-Sale ; Köhler /Bornkamm, 31. Aufl., § 8 UWG, Rn. 4.25).
  • OLG Hamm, 16.12.2008 - 4 U 173/08

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Dringlichkeit eines gewerblichen

    Auszug aus OLG Hamm, 11.07.2013 - 4 U 34/13
    Selbst wenn das Vorgehen der Beklagten Auslöser für das Handeln des Klägers gewesen sein mag, sagt dieser Umstand nichts über die mit den Abmahnungen verfolgten Motive aus (Senat, BeckRS 2009, 19463).
  • OLG Hamm, 19.11.2013 - 4 U 65/13

    Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung

    Ferner hat der Kläger der Beklagten zur Erstattung der anwaltlichen Kosten der Abmahnung nicht etwa dieselbe Frist wie für die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung gesetzt, so dass ein sog. "Gleichklang der Fristen" als Indiz für einen Rechtsmissbrauch (vgl. dazu Senat, Urteil vom 11.07.2013 - 4 U 34/13) nicht vorliegt.
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