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   OLG Celle, 31.03.1989 - 4 U 34/88   

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https://dejure.org/1989,5606
OLG Celle, 31.03.1989 - 4 U 34/88 (https://dejure.org/1989,5606)
OLG Celle, Entscheidung vom 31.03.1989 - 4 U 34/88 (https://dejure.org/1989,5606)
OLG Celle, Entscheidung vom 31. März 1989 - 4 U 34/88 (https://dejure.org/1989,5606)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 913
  • NJW-RR 1990, 704 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamburg, 05.10.1977 - 5 U 108/77
    Auszug aus OLG Celle, 31.03.1989 - 4 U 34/88
    Auch wenn man davon ausgeht, daß die Einbauküche im wesentlichen nicht mit den Wänden fest verbunden war, vielmehr nur die Hängeschränke in den Wänden verdübelt, die elektrischen Geräte in der üblichen Weise mit den erforderlichen Leitungen verbunden waren und die Spüle an das Rohrsystem angeschlossen war, ist die Einbauküche in ihrer besonderen Gestaltung am ehestens als wesentlicher Bestandteil des Hauses anzusehen (vgl. auch HansOLG Hamburg MDR 1978/138; Palandt/Heinrichs, BGB, 48. Aufl. § 93 Anm. 5 a).

    Hinsichtlich einer Einbauküche hingegen (soweit sie nicht als wesentlicher Bestandteil beurteilt wird) bejaht ein Teil der Rechtsprechung mit der Annahme der Zubehöreigenschaft auch eine entsprechende Verkehrsanschauung (vgl. HansOLG Hamburg, MDR 1978, 138, 139 [OLG Hamburg 05.10.1977 - 5 U 108/77] ; OLG Köln VersR 1980, 51; OLG Düsseldorf MDR 1984, 51), während andere Gerichte eine entsprechende Verkehrsanschauung verneinen (OLG Karlsruhe NJW-RR 1986, 19 [OLG Karlsruhe 15.03.1985 - 15 U 86/84] und 1988, 459 und - in Anlehnung an diese Entscheidungen - LG Köln WPM 1988, 425).

  • OLG Karlsruhe, 15.03.1985 - 15 U 86/84
    Auszug aus OLG Celle, 31.03.1989 - 4 U 34/88
    Im Hinblick darauf sind die vom OLG Karlsruhe (NJW-RR 1986, 19) herangezogenen Vergleichsobjekte - ein Kfz-Motor oder anders in einer Wohnung aufgestelltes Mobiliar - mit einer Einbauküche nicht vergleichbar.

    Hinsichtlich einer Einbauküche hingegen (soweit sie nicht als wesentlicher Bestandteil beurteilt wird) bejaht ein Teil der Rechtsprechung mit der Annahme der Zubehöreigenschaft auch eine entsprechende Verkehrsanschauung (vgl. HansOLG Hamburg, MDR 1978, 138, 139 [OLG Hamburg 05.10.1977 - 5 U 108/77] ; OLG Köln VersR 1980, 51; OLG Düsseldorf MDR 1984, 51), während andere Gerichte eine entsprechende Verkehrsanschauung verneinen (OLG Karlsruhe NJW-RR 1986, 19 [OLG Karlsruhe 15.03.1985 - 15 U 86/84] und 1988, 459 und - in Anlehnung an diese Entscheidungen - LG Köln WPM 1988, 425).

  • OLG Köln, 03.10.1979 - 2 W 127/79

    Abschluß; Bauvorhaben; Einbauküche; Wohnhaus

    Auszug aus OLG Celle, 31.03.1989 - 4 U 34/88
    Hinsichtlich einer Einbauküche hingegen (soweit sie nicht als wesentlicher Bestandteil beurteilt wird) bejaht ein Teil der Rechtsprechung mit der Annahme der Zubehöreigenschaft auch eine entsprechende Verkehrsanschauung (vgl. HansOLG Hamburg, MDR 1978, 138, 139 [OLG Hamburg 05.10.1977 - 5 U 108/77] ; OLG Köln VersR 1980, 51; OLG Düsseldorf MDR 1984, 51), während andere Gerichte eine entsprechende Verkehrsanschauung verneinen (OLG Karlsruhe NJW-RR 1986, 19 [OLG Karlsruhe 15.03.1985 - 15 U 86/84] und 1988, 459 und - in Anlehnung an diese Entscheidungen - LG Köln WPM 1988, 425).
  • OLG Düsseldorf, 18.06.1986 - 9 U 14/86

    Zur Einordnung einer Schranktrennwand als wesentlicher Bestandteil oder Zubehör

    Auszug aus OLG Celle, 31.03.1989 - 4 U 34/88
    Eine solche Verkehrsanschauung fehlt nach allgemeiner Überzeugung hinsichtlich des üblichen (beweglichen) Mobiliars einer Wohnung (vgl. OLG Düsseldorf DNotZ 1987, 108).
  • BGH, 21.12.1987 - II ZR 177/87

    Wirksamkeit des formularmäßigen Ausschlusses der Haftung der Deutschen Bundesbank

    Auszug aus OLG Celle, 31.03.1989 - 4 U 34/88
    Soweit das OLG Karlsruhe (in NJW-RR 1988, 559, 560) [BGH 21.12.1987 - II ZR 177/87] sich insoweit auf seine Sachkunde als Senat für Mietrechtsentscheide beruft, verkennt es die eingangs erörterte grundsätzlich unterschiedliche Beurteilung des Einbaus einer Einbauküche in einem Einfamilienhaus (bzw. einer Eigentumswohnung) durch den Eigentümer gegenüber einer solchen Ausstattung einer Mietwohnung durch den Mieter: Im letztgenannten Fall kommt es überhaupt nicht auf die Frage einer Verkehrsanschauung an gegenüber der rechtlichen Einordnung als Scheinbestandteil im Sinne von § 95 BGB .
  • BFH, 03.08.2016 - IX R 14/15

    Zur steuerlichen Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Erneuerung einer

    Eine Eigenschaft als wesentlicher Bestandteil des Gebäudes wurde im Einzelfall nur dann für möglich angesehen, wenn die Kosten des Ein- und Ausbaus einer Einbauküche und die dabei eintretenden wirtschaftlichen Verluste in keinem vernünftigen Verhältnis zum Restwert der Sache standen (Oberlandesgericht --OLG-- Celle, Urteil vom 31. März 1989  4 U 34/88, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1989, 913; OLG Hamburg, Urteil vom 5. Oktober 1977  5 U 108/77, Monatsschrift für Deutsches Recht 1978, 138).
  • BGH, 01.02.1990 - IX ZR 110/89

    Zubehöreigenschaft einer Kücheneinrichtung

    Die Klage hatte in beiden Tatsacheninstanzen Erfolg (das Berufungsurteil ist abgedruckt in NJW-RR 1989, 913 f).
  • BGH, 15.02.1990 - VII ZR 175/89

    Einbau einer Einbauküche in die vom Eigentümer selbst genutzte Wohnung

    So beruht die gesetzliche Regelung der §§ 93, 94 BGB hinsichtlich der Zuordnung einer Sache als eines wesentlichen Bestandteils des Gebäudes oder des Grundstückes auf dem Gedanken, die nutzlose Zerstörung wirtschaftlicher Werte zu verhindern und zu gewährleisten, daß eine Sache und ihre Bestandteile ein möglichst einheitliches rechtliches Schicksal haben (vgl. BGHZ 18, 226, 231 ff.; OLG Celle NJW-RR 1989, 913, 914 [OLG Celle 31.03.1989 - 4 U 34/88] ; Holch in: MünchKomm, 2. Aufl. § 93 Anm. 1).
  • OLG Düsseldorf, 19.01.1994 - 11 U 45/93

    Zubehöreigenschaft einer Einbauküche

    Zwar hat der Bundesgerichtshof in dieser Entscheidung das Berufungsurteil der Vorinstanz (OLG Celle NJW-RR 1989, 913) bestätigt, welches - ebenfalls ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens - die Zubehöreigenschaft einer Einbauküche des hier gegebenen Zuschnitts für Niedersachsen nach der Verkehrsauffassung angenommen hat.
  • LG Berlin, 19.09.1996 - 62 S 115/96
    Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, daß eine vom Vermieter eingebaute Einbauküche in Norddeutschland regelmäßig als Zubehör eines Wohnhauses und damit als wesentlichen Bestandteil des Wohnhauses gem. § 97 BGB anzusehen ist, während die vom Mieter gestellte Einbauküche gem. § 95 BGB nur ein Bestandteil des Hauses wird, auch wenn sonst äußerlich die Voraussetzungen vorliegen, unter den eine Sache wesentlicher Bestandteil eines Gebäudes wird (OLG Celle, NJW-RR 1989, 913).
  • OLG Köln, 06.05.1991 - 12 U 130/88

    Werkmangel durch gegen die Gefahrstoffverordnung verstoßendes Material

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