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   OLG Hamm, 19.08.2010 - I-4 U 35/10   

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https://dejure.org/2010,32415
OLG Hamm, 19.08.2010 - I-4 U 35/10 (https://dejure.org/2010,32415)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.08.2010 - I-4 U 35/10 (https://dejure.org/2010,32415)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. August 2010 - I-4 U 35/10 (https://dejure.org/2010,32415)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 29.10.2009 - 4 U 112/09

    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung durch prozessuales Verhalten

    Auszug aus OLG Hamm, 19.08.2010 - 4 U 35/10
    Der Senat hat die Berufung der Klägerin durch Urteil vom 29. Oktober 2009 -4 U 112/09 zurückgewiesen.
  • OLG Hamm, 22.06.2004 - 4 U 13/04

    Missbrauch der Klagebefugnis

    Auszug aus OLG Hamm, 19.08.2010 - 4 U 35/10
    Das ist beispielsweise auch der Fall, wenn der Anspruchsberechtigte zuvor vergeblich versucht hat, sich den Anspruch abkaufen zu lassen (vgl. Senat, GRUR-RR 2005, 141, 142; Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 28. Auflage, § 8 Rdn. 4.23; Harte/Henning/Bergmann, UWG, 2. Auflage, § 8 Rdn. 316).
  • OLG Bremen, 01.07.2013 - 2 U 44/13

    Kein Rechtsmissbrauch bei Vergleichsvorschlag zu wechselseitigem Verzicht auf

    Damit unterscheidet sich dieser Fall von den Sachverhalten, die den von der Beklagten angeführten Entscheidungen des OLG Hamm (Urteile vom 19.08.2010 - I-4 U 35/10 - sowie vom 20.01.2011 -I-4 U 175/10) zugrunde liegen, in wesentlichen Punkten.
  • OLG Hamm, 20.01.2011 - 4 U 175/10

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Verfolgung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche

    So hat der Senat etwa in der Sache 4 U 35/10, Urt. v. 19.08.2010, eine Rechtsmissbräuchlichkeit aus dem Grunde angenommen, dass dort ebenfalls eine Vereinbarung dahin getroffen werden sollte, dass die dortige Gegnerin wiederum nicht mehr gegen die Klägerin und ihre Partner vorgeht.
  • OLG Hamm, 11.07.2013 - 4 U 34/13

    Missbräuchlichkeit einer Abmahnung

    Hierin schlägt der Kläger der Beklagten neben diversen Zahlungen nämlich unverhohlen vor, sich die zuvor mit den ausgesprochenen Abmahnungen geltend gemachten Unterlassungsansprüche in der Weise abkaufen zu lassen, dass die Beklagte ihrerseits nicht mehr aus der einstweiligen Verfügung vom 18.04.2012 gegen ihn vorgeht (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation Senat Urt. v. 19.08.2010 - 4 U 35/10, GRUR-RR 2005, 141; Köhler /Bornkamm, 31. Aufl., § 8 UWG, Rn. 4.23).
  • LG Bonn, 18.03.2015 - 1 O 46/15

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Verhaltens i.R.d. Geltendmachung eines

    Man sollte sich in Zukunft nicht mehr "ins Gehege kommen" und die Klage sollte vorrangig dazu dienen, den gehörigen Druck aufzubauen, um zu einer solchen Vereinbarung zu gelangen (OLG Hamm Urt. v. 19.08.2010 - 4 U 35/10).
  • OLG Hamm, 08.11.2012 - 4 U 86/12

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher

    Man sollte sich in Zukunft nicht mehr "ins Gehege kommen" und die Klage sollte vorrangig dazu dienen, den gehörigen Druck aufzubauen, um zu einer solchen Vereinbarung zu gelangen (4 U 35/10, Urteil vom 19. August 2010).
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