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   OLG Saarbrücken, 01.03.2011 - 4 U 355/10 - 107, 4 U 355/10   

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https://dejure.org/2011,3895
OLG Saarbrücken, 01.03.2011 - 4 U 355/10 - 107, 4 U 355/10 (https://dejure.org/2011,3895)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 01.03.2011 - 4 U 355/10 - 107, 4 U 355/10 (https://dejure.org/2011,3895)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 01. März 2011 - 4 U 355/10 - 107, 4 U 355/10 (https://dejure.org/2011,3895)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 7 StVG, § 9 StVG, § 2 Abs 5 StVO, § 10 StVO, § 141 ZPO
    Haftung bei Kfz-Unfall: Verstoß gegen das fair-trial-Prinzip bei Anhörung nur eines Unfallbeteiligten zum sonst nicht aufklärbaren Hergang eines Verkehrsunfalls; Berücksichtigung der Betriebsgefahr eines aus einer Grundstücksausfahrt fahrenden Kraftfahrzeugs bei ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einer Grundstücksausfahrt ausfahrenden Pkw mit einem den Gehweg benutzenden Radfahrer

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall ohne Zeugen - Anhörung der Unfallbeteiligten vor Gericht

  • rabüro.de

    Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einer Grundstücksausfahrt ausfahrenden Pkw mit einem den Gehweg benutzenden Radfahrer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einer Grundstücksausfahrt ausfahrenden Pkw mit einem den Gehweg benutzenden Radfahrer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 754
  • NZV 2011, 612
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Hamburg, 18.10.1991 - 14 U 12/91

    Haftungsverteilung bei Kollision eines auf dem Gehweg fahrenden Radfahrers mit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.03.2011 - 4 U 355/10
    Die von der Berufung zum Nachweis des Gegenteils zitierte Entscheidung des OLG Hamburg (veröffentlicht in NZV 1992, 281) steht schon deshalb nicht entgegen, weil dort eine Mithaftung des Kraftfahrzeugführers im Umfang von 30 % unstreitig war.
  • BGH, 23.01.1996 - VI ZR 291/94

    Anwendung ausländischer Verkehrsvorschriften durch die deutschen Gerichte

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.03.2011 - 4 U 355/10
    In Rechtsprechung und Literatur herrscht Einvernehmen, dass derjenige, dessen Verursachungsanteil und/oder Schuld so stark überwiegt, dass der des anderen Beteiligten dagegen zurücktritt, keinen Ausgleich erhält (BGH NZV 1996, 272; Hentschel-König a.a.O. Rn. 16 zu § 17 StVG mwNw).
  • BGH, 20.02.1990 - VI ZR 124/89

    Verletzung des Rechtsfahrgebots durch einen Motorradfahrer, der sich der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.03.2011 - 4 U 355/10
    Ihre Anwendung setzt in der Regel neben einer nicht erheblich ins Gewicht fallenden mitursächlichen Betriebsgefahr des einen, ein bezogen auf den Unfallablauf (objektiv und subjektiv) grobes Verschulden des anderen Beteiligten voraus (BGH NZV 90, 229; Hentschel a.a.O. Rn. 16 zu § 17 StVG mwNw).
  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.03.2011 - 4 U 355/10
    Das nach § 256 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse ist bei der Verletzung eines absoluten Rechtsguts zu bejahen, wenn künftige Schadensfolgen (wenn auch nur entfernt) möglich, ihre Art und ihr Umfang noch ungewiss sind (BGH MDR 2007, 792; NJW 2001, 1432).
  • BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.03.2011 - 4 U 355/10
    Erhöht ist die Betriebsgefahr, wenn die Gefahren, die regelmäßig und notwendigerweise mit dem Kfz.-Betrieb verbunden sind, durch das Hinzutreten besonderer unfallursächlicher Umstände vergrößert werden (BGH NZV 2005, 249; NJW 2000, 3069).
  • BGH, 01.10.1985 - VI ZR 195/84

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.03.2011 - 4 U 355/10
    Dabei können in vergleichbaren Fällen von der Rechtsprechung zugesprochene Schmerzensgelder einen gewissen Anhalt bieten, ohne jedoch zwingend zu einer bestimmten "richtigen" Schmerzensgeldhöhe zu führen (BGH VersR 1986, 59; 1976, 967 f.).
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.03.2011 - 4 U 355/10
    Für die Bemessung des Schmerzensgeldes sind Größe, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen und Leiden die wesentlichen Kriterien (BGHZ 18, 149, 154).
  • BGH, 11.01.2005 - VI ZR 352/03

    Pflichten eines Kraftfahrers beim Linksabbiegen in der Dämmerung; Betriebsgefahr

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.03.2011 - 4 U 355/10
    Erhöht ist die Betriebsgefahr, wenn die Gefahren, die regelmäßig und notwendigerweise mit dem Kfz.-Betrieb verbunden sind, durch das Hinzutreten besonderer unfallursächlicher Umstände vergrößert werden (BGH NZV 2005, 249; NJW 2000, 3069).
  • BGH, 08.06.1976 - VI ZR 216/74

    Voraussetzungen der Zubilligung einer Schmerzensgeldrente neben einem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.03.2011 - 4 U 355/10
    Dabei können in vergleichbaren Fällen von der Rechtsprechung zugesprochene Schmerzensgelder einen gewissen Anhalt bieten, ohne jedoch zwingend zu einer bestimmten "richtigen" Schmerzensgeldhöhe zu führen (BGH VersR 1986, 59; 1976, 967 f.).
  • BGH, 13.12.1990 - III ZR 14/90

    Haftung einer öffentlichen Körperschaft für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.03.2011 - 4 U 355/10
    Dazu gehört sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handeln über den gewöhnlichen und persönlichen Maßstab hinaus (BGH a.a.O.; NZV 91, 185).
  • OLG Celle, 31.01.2003 - 14 U 222/02

    Verbotswidrig auf Bürgersteig fahrender erwachsener Radfahrer; Zusammenstoß mit

  • BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1506/03

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten von Amerika

  • BGH, 18.01.2005 - VI ZR 115/04

    Begriff des unabwendbaren Ereignisses

  • OLG Karlsruhe, 14.12.1990 - 10 U 117/90

    Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einer Grundstückseinfahrt

  • OLG Stuttgart, 10.09.2015 - 7 U 78/15

    Kfz-Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit wegen Nichtzahlung der Erstprämie

    Ob eine Parteianhörung nach § 141 ZPO erfolgt oder nicht, liegt grundsätzlich im Ermessen des zur Entscheidung berufenen Gerichts (s. nur etwa OLG Saarbrücken, NJW-RR 2011, 754 - juris Tz. 36).

    Ein Ausnahmefall (vgl. etwa BGHZ 186, 152 - Tz. 16; BGH, NJW 2011, 2889 - Tz. 19; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2011, 754 - juris Tz. 36; OLG München, NJW 2011, 3729; von Selle, in: Vorwerk/Wolf, BeckOK-ZPO, § 141 Rn. 2, 2.1; Greger, MDR 2014, 312 ff.) liegt hier nicht vor.

  • OLG Saarbrücken, 22.01.2015 - 4 U 69/14

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall mit Personenschaden: Kollision eines

    Entsprechendes gilt für das von der Berufungserwiderung eingehend (Bd. II Bl. 207 bis 209 d. A.) zitierte Senatsurteil vom 01.03.2011 (4 U 355/10 - 107 -, NJW-RR 2011, 754 ff.), das ebenfalls eine auf einem Gehweg fahrende erwachsene Radfahrerin betraf.
  • OLG München, 24.03.2021 - 10 U 6761/19

    Ersatzfähige Schadenspositionen nach Verkehrsunfall

    Grundsätzlich sind sämtliche unfallbeteiligten Parteien gemäß §§ 137 IV, 141 I 1 ZPO anzuhören (vgl. Senat, NJW 2011, 3729), vor allem wenn der Unfallhergang nicht im Wege des Sachverständigenbeweises aufklärbar ist und auch keine Augenzeugen vorhanden sind (vgl. so auch OLG Saarbrücken NZV 2011, 612).
  • OLG München, 09.11.2012 - 10 U 1860/12

    Kollision zwischen einem Überholer und einem Linksabbieger: Voraussetzungen einer

    Der Beklagte zu 1) ist dem Termin vom 23.01.2012 ohne Angabe von Gründen fern geblieben; damit entfällt die Notwendigkeit der persönlichen Anhörung (vgl. Urteil des Senats vom 13.02.2009, 10 U 5411/08; OLG Saarbrücken NJW-RR 2011, 754; Kammergericht MDR 2010, 170).
  • OLG Frankfurt, 05.06.2012 - 4 U 88/11

    Verkehrsunfall: Zurücktreten eines geringen Verursachungsbeitrages des

    Dabei können bei der Abwägung des ursächlichen Verhaltens der Beteiligten untereinander entsprechend den zu § 17 Abs. 1 und 2 StVG entwickelten Grundsätzen nur solche Umstände berücksichtigt werden, die unstreitig, zugestanden oder bewiesen sind und sich nachweisbar unfallursächlich ausgewirkt haben ( König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflage, 2011, § 9 StVG Rn. 6ff., Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 01.03.2011, Az.: 4 U 355/10, Rn. 57).

    Hier liegen die Anknüpfungstatsachen für den Anscheinsbeweis jedoch nicht vor, dann die Klägerin ist verkehrswidrig entgegen der Fahrtrichtung gefahren (vgl. für den Fall der Benutzung eines Radwegs auf der falschen Seite: Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 01.03.2011, Az.: 4 U 355/10, Rn. 69).

  • LG München I, 08.04.2011 - 17 S 8481/10

    Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis bei Kollision des nachfolgenden Fahrzeugs

    Das "Fair-Trial-Prinzip" gebietet es bei einem vom Gericht für aufklärungsbedürftig gehaltenen streitigen Unfallgeschehen regelmäßig beide Unfallbeteiligte zu hören und seine Überzeugungsbildung nicht nur auf die Angaben eines der Beteiligten zu stützen (vgl. Saarländisches OLG, Urteil vom 01.03.2011, Az. 4 U 355/10).
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