Rechtsprechung
   OLG Jena, 01.09.2004 - 4 U 37/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1994
OLG Jena, 01.09.2004 - 4 U 37/04 (https://dejure.org/2004,1994)
OLG Jena, Entscheidung vom 01.09.2004 - 4 U 37/04 (https://dejure.org/2004,1994)
OLG Jena, Entscheidung vom 01. September 2004 - 4 U 37/04 (https://dejure.org/2004,1994)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,1994) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung der Gesellschafter nach den Grundsätzen über die Vorbelastungshaftung bei Wiederbelebung des leeren Mantels einer Gesellschaft; Verwendung einer Bareinlage bei Wiederverwendung eines leeren GmbH-Mantels als direkter oder indirekter Mittelrückfluss an den ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Aufrechnung mit Stammeinlageverpflichtung Nach Wirtschaftlicher Neugründung

  • Judicialis

    GmbHG § 7; ; GmbHG § 8; ; GmbHG § 19

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kapitalaufbringung bei Verwendung eines GmbH-Mantels

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wiederbelebung eines gebrauchten GmbH-Mantels durch Alleingesellschafter: Haftung für die Differenz zwischen dem satzungsmäßigen Stammkapital und dem noch vorhandenen Vermögen der GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 37 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 8, 8, 11, 19 GmbHG
    Freie Verfügbarkeit von Bareinlagen und Verwendung eines leeren GmbH-Mantels (Dr. Frederik Karsten; Neue Justiz 3/2005, S. 128-129)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 2327
  • NJ 2005, 128
  • BB 2004, 2206
  • DB 2004, 2363
  • NZG 2004, 1114
  • NZG 2004, 1114)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 07.07.2003 - II ZB 4/02

    Anmeldung der Neugründung einer GmbH unter Verwendung eines "alten" Mantels

    Auszug aus OLG Jena, 01.09.2004 - 4 U 37/04
    Die Ausführungen des Landgerichts sind im Ausgangspunkt zutreffend: Der BGH hat in seiner Grundsatzentscheidung vom 7.7.2003 (BGHZ 155, 318 = NJW 2003, 3198) festgestellt, dass bei der Verwendung eines gebrauchten GmbH-Mantels die Gründungsvorschriften des GmbH-Rechts dann analog anzuwenden sind, wenn der GmbH-Mantel -leer-, d.h. mit keinem Unternehmen ausgestattet ist, wobei es keine Rolle spiele, ob dieser Zustand (schon) von Anfang an bestehe oder (erst) im Laufe der Zeit eingetreten sei.

    Diese Abgrenzung ist im Einzelfall schwierig, weil der BGH - anders als der Beklagte - nicht auf die Vermögenslosigkeit des GmbH-Mantels abstellt (so aber auch noch OLG Düsseldorf ZIP 2003, 1501 und OLG Stuttgart GmbHR 1999, 610), sondern allein darauf, ob (noch) aktiv ein Unternehmen betrieben wird (vgl. BGHZ 155, 318, 324; Ulrich WM 2004, 915, 920).

    Auch die Bestellung eines neuen Geschäftsführers sowie eine Veräußerung der Geschäftsanteile sind nicht Voraussetzungen für das Vorliegen einer wirtschaftlichen Neugründung (BGHZ 155, 318, 322 = NJW 2003, 3198, 3200).

    Dogmatisch missverständlich ist allerdings die vom Landgericht vorgenommene Rechtsfolgenbestimmung: Nach der neuen Rechtsprechung des BGH muss der Geschäftsführer im Falle der tatsächlichen Wiederverwendung des leeren Mantelsgegenüber dem Registergericht analog §§ 7 111, 8 II GmbHG die Erklärung abgeben, dass die GmbH noch über ein Mindestvermögen in Höhe der satzungsmäßigen Stammkapitalziffer verfügt und dass sich hiervon ein Viertel - zumindest aber 12.500 Euro - zu ihrer freien Verfügung befindet (BGHZ 155, 318, 324 = NJW 2003, 3198, 3200).

    Ob und inwieweit die Gründungsvorschriften bei Verwendung eines gebrauchten GmbH-Mantels zur Anwendung kommen, war indes vor BGHZ 155, 318 sehr umstritten.

    Es erscheint daher aus Gründen des Vertrauensschutzes nicht gerechtfertigt, im Hinblick auf Sachverhalte, die sich vor der rechtsfortbildenden Entscheidung BGHZ 155, 318 ereignet haben, die neuere Rechtsprechung uneingeschränkt anzuwenden.

    Dagegen hat die herrschende Meinung in Schrifttum und Rechtsprechung bereits vor BGHZ 155, 318 den Standpunkt eingenommen, dass bei Wiederbelebung eines leeren GmbH-Mantels eine Haftung der Gesellschafter in Höhe der Differenz zwischen dem Stammkapital (zumindest dem Mindest-Stammkapital) und dem Vermögen der GmbH stattfinden müsse (so etwa Lutter/Hommelhoff in GmbHG 15. Aufl. 2000, § 3 Rn 8 m.w.N. zum Streitstand).

  • BGH, 02.12.2002 - II ZR 101/02

    Leistung der Einlageschuld zur freier Verfügung der Geschäftsführung bei Rückfluß

    Auszug aus OLG Jena, 01.09.2004 - 4 U 37/04
    Unstreitig ist heute zwischen den Parteien, dass die Einzahlung am 14.10.1994 nicht zur Erfüllung der Bareinlageschuld geführt hat, da der Betrag umgehend am 19.10.1994 wieder an den Inferenten zurückgezahlt wurde (vgl. dazu nur ausf. Bayer GmbHR 2004, 445 ff m.w.N.).

    Eine nachträgliche Erfüllung der Bareinlageschuld dadurch, dass die verdeckten Sacheinlagen später an einen Dritten weiterveräußert wurden (hierzu Bayer GmbHR 2004, 445, 455), scheidet hier ebenfalls aus.

    Allerdings ist es zutreffend, dass nach BGHZ 153, 107 auch die nachträgliche Verrechnung mit einer vollwertigen Neuforderung ausreicht, um die Bareinlageschuld zum Erlöschen zu bringen (hierzu ausf. Bayer GmbHR 2004, 445, 453 f).

    In diesem Fall soll es nach Auffassung des BGH (entgegen der bislang h.M., vgl. z.B. die vom Kläger zitierte Entscheidung des OLG Düsseldorf ZIP 2000, 840) auch unschädlich sein, wenn ein Insichgeschäft (des Beklagten) vorliegt (so bereits BGH WM 2002, 2245 m. Anm. Bayer WuB II C. § 19 GmbHG 1.03; bestätigt durch BGHZ 153, 107 m. Anm. Bayer/Pielka WuB II C. § 19 GmbHG 2.03).

    Vollwertigkeit ist jedoch nur gegeben, wenn die GmbH im Zeitpunkt der Aufrechnung in der Lage ist, alle fälligen Forderungen ihrer Gläubiger (unter Einschluss der Gegenforderungen) zu erfüllen (BGHZ 125, 141; Lutter/Bayer aaO § 19 Rn 22 ff).Beweispflichtig für diese - hier vom Kläger bestrittene - Tatsache ist der Inferent jedenfalls dann, wenn die Einlageforderung vom Insolvenzverwalter geltend gemacht wird (BGHZ 153, 107 m. Anm. Bayer/Pielka WuB II C. § 19 GmbHG 2.03; vgl. weiter Lutter/Bayer aaO § 19 Rn 29 m.w.N.).

  • BGH, 04.03.1996 - II ZB 8/95

    Reichweite des Umgehungsverbots; Heilung einer verdeckten Sacheinlage

    Auszug aus OLG Jena, 01.09.2004 - 4 U 37/04
    Da in dieser Konstellation die Neukauf- GmbH dem Beklagten zuzurechnen ist, wird aufgrund des engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhangs zwischen Einlageleistung und Sacherwerb eine verdeckte Sacheinlage vermutet (BGHZ 132, 141, 148; Lutter/Bayer aaO § 5 Rn 43).
  • OLG Dresden, 26.08.1999 - 7 U 646/99

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OLG Jena, 01.09.2004 - 4 U 37/04
    Auch das Vorliegen einer Verwendungsabsprache zwischen Gesellschafter und Geschäftsführer der GmbH (hier sogar personenidentisch) - nämlich die Verwendung der Mittel zum Erwerb der beiden Anlagen - ist grundsätzlich unschädlich (BGH NJW 1992, 2700; OLG Dresden ZIP 1999, 1885; Lutter/Bayer aaO § 7 Rn 17 m.w.N.).
  • BGH, 30.01.1992 - I ZR 113/90

    Pullovermuster - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus OLG Jena, 01.09.2004 - 4 U 37/04
    Auch das Vorliegen einer Verwendungsabsprache zwischen Gesellschafter und Geschäftsführer der GmbH (hier sogar personenidentisch) - nämlich die Verwendung der Mittel zum Erwerb der beiden Anlagen - ist grundsätzlich unschädlich (BGH NJW 1992, 2700; OLG Dresden ZIP 1999, 1885; Lutter/Bayer aaO § 7 Rn 17 m.w.N.).
  • BGH, 21.02.1994 - II ZR 60/93

    Verdeckte Sacheinlage durch Tilgung einer Darlehensforderung eines

    Auszug aus OLG Jena, 01.09.2004 - 4 U 37/04
    Vollwertigkeit ist jedoch nur gegeben, wenn die GmbH im Zeitpunkt der Aufrechnung in der Lage ist, alle fälligen Forderungen ihrer Gläubiger (unter Einschluss der Gegenforderungen) zu erfüllen (BGHZ 125, 141; Lutter/Bayer aaO § 19 Rn 22 ff).Beweispflichtig für diese - hier vom Kläger bestrittene - Tatsache ist der Inferent jedenfalls dann, wenn die Einlageforderung vom Insolvenzverwalter geltend gemacht wird (BGHZ 153, 107 m. Anm. Bayer/Pielka WuB II C. § 19 GmbHG 2.03; vgl. weiter Lutter/Bayer aaO § 19 Rn 29 m.w.N.).
  • BGH, 29.09.1997 - II ZR 245/96

    Aufstellung einer Vorbelastungsbilanz

    Auszug aus OLG Jena, 01.09.2004 - 4 U 37/04
    Lediglich ergänzend sei daher angemerkt, dass Gründungskosten an die Gesellschafter erstattet werden können, soweit dies in der Satzung der GmbH gestattet ist (BGH NJW 1998, 233) und jedenfalls die Grenze der Angemessenheit nicht überschritten wird (vgl. hierzu Lutter/Bayer aaO § 3 Rn 54).
  • BGH, 16.09.2002 - II ZR 1/00

    Verrechnung der Einlageschuld mit einem Gewinnausschüttungsanspruch des

    Auszug aus OLG Jena, 01.09.2004 - 4 U 37/04
    In diesem Fall soll es nach Auffassung des BGH (entgegen der bislang h.M., vgl. z.B. die vom Kläger zitierte Entscheidung des OLG Düsseldorf ZIP 2000, 840) auch unschädlich sein, wenn ein Insichgeschäft (des Beklagten) vorliegt (so bereits BGH WM 2002, 2245 m. Anm. Bayer WuB II C. § 19 GmbHG 1.03; bestätigt durch BGHZ 153, 107 m. Anm. Bayer/Pielka WuB II C. § 19 GmbHG 2.03).
  • BGH, 16.03.1992 - II ZB 17/91

    Beschwerdeberechtigung bei Anmeldung der Aktiengesellschaft - Gründung von

    Auszug aus OLG Jena, 01.09.2004 - 4 U 37/04
    Mit dieser Entscheidung hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung zur Errichtung einer Vorrats-GmbH ergänzt und ausgebaut (zur Vorrats-Gesellschaft: BGHZ 117, 323 [zur AG] sowie BGH GmbHR 2003, 227 [zur GmbH]; weiter Lutter/Bayer in: Lutter/Hommelhoff GmbHG, 16. Aufl. 2004, § 3 Rn 7 ff m.w.N.).
  • BGH, 09.12.2002 - II ZB 12/02

    Wirtschaftliche Neugründung einer GmbH durch Verwendung eines Mantels; Anwendung

    Auszug aus OLG Jena, 01.09.2004 - 4 U 37/04
    Mit dieser Entscheidung hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung zur Errichtung einer Vorrats-GmbH ergänzt und ausgebaut (zur Vorrats-Gesellschaft: BGHZ 117, 323 [zur AG] sowie BGH GmbHR 2003, 227 [zur GmbH]; weiter Lutter/Bayer in: Lutter/Hommelhoff GmbHG, 16. Aufl. 2004, § 3 Rn 7 ff m.w.N.).
  • BGH, 24.11.2003 - II ZR 171/01

    Verbotene Auszahlung von Gesellschaftsvermögen durch Kreditgewährung an

  • BGH, 17.02.2003 - II ZR 281/00

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Unterbilanzhaftungsansprüchen

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2003 - 14 U 21/03

    Erwerber eines leeren GmbH-Mantels haftet für die Stammeinlage

  • OLG Stuttgart, 02.12.1998 - 3 U 44/98

    Haftung eines Geschäftsführers bzgl. eines Anspruchs auf gutgeschriebene

  • BayObLG, 24.03.1999 - 3Z BR 295/98

    Verwertung einer Mantel- oder Vorrats-GmbH

  • BGH, 07.07.2003 - II ZR 235/01

    Heilung einer verdeckten Sacheinlage; Pflicht der Mitgesellschafter zur

  • BGH, 06.03.2012 - II ZR 56/10

    Zur Haftung bei unterbliebener Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung einer

    (1) Von einem Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung und des Schrifttums wird allerdings die Ansicht vertreten, dass die Gesellschafter ebenso wie in der Situation der unterbliebenen Ersteintragung der GmbH bei unterbliebener Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung einer zeitlich unbegrenzten Verlustdeckungshaftung unterliegen (vgl. OLG Jena, ZIP 2007, 124, 125; OLG Jena, NZG 2004, 1114, 1115; Bachmann, NZG 2011, 441, 443 ff.; Hüffer, NJW 2011, 1772, 1773; Krolop, ZIP 2011, 305, 306; Melchior, EWiR 2010, 249, 250; Wachter, BB 2010, 1242, 1243; Hueck/Fastrich in Baumbach/Hueck, GmbHG, 19. Aufl., § 3 Rn. 13b; Schäfer in Bork/Schäfer, GmbHG, § 3 Rn. 19; Schäfer in Henssler/Strohn, GmbHG, § 3 Rn 17; Bayer in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 17. Aufl., § 3 Rn. 14, 19 f.; ders., Festschrift Goette, 2011, S. 15, 22; Limmer in Spindler/Stilz, AktG, 2. Aufl., § 23 Rn. 45a; Raiser/Veil, Recht der Kapitalgesellschaften, 5. Aufl., § 26 Rn. 36).
  • OLG Jena, 27.09.2006 - 6 W 287/06

    Gründerhaftung bei Mantelverwendung

    Nach heute h.M. finden auch bei einer wirtschaftlichen Neugründung einer GmbH die Gründungsvorschriften des GmbHG analoge Anwendung (BGHZ 153, 158 = ZIP 2003, 251 (m. Bespr. Nolting, S. 651) (Vorratsgründung), dazu EWiR 2003, 327 (T. Keil) ; BGH v. 7.7.2003 - II ZB 4/02, BGHZ 155, 318 = ZIP 2003, 1698 (m. Bespr. Kesseler, S. 1790) (gebrauchter Mantel), dazu EWiR 2003, 967 (T. Keil) ; OLG Jena v. 1.9.2004 - 4 U 37/04, ZIP 2004, 2327 = GmbHR 2004, 1468, dazu EWiR 2005, 179 (Werner) ; Lutter/Bayer , in: Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 16. Aufl., 2004, § 3 Rz. 9 f; Hueck/Fastrich , in: Baumbach/Hueck, GmbHG, 18. Aufl., 2006, § 3 Rz. 13).

    Hinzu kommt die Offenlegung der Mantelverwendung, die mit der Versicherung gem. § 7 Abs. 3, § 8 Abs. 2 GmbHG zu verbinden ist, dass das satzungsmäßige Stammkapital im Anmeldezeitpunkt wertmäßig vorhanden ist und dass sich hiervon ein Viertel - zumindest aber 12.500 EUR - zur freien Verfügung der Geschäftsführung befindet (BGHZ 155, 318 = ZIP 2003, 1698 ; OLG Jena ZIP 2004, 2327 = GmbHR 2004, 1468, 1470; Lutter/Bayer , a.a.O., § 3 Rz. 11; Roth , in: Roth/Altmeppen, GmbHG, 5. Aufl., 2005, § 3 Rz. 14).

    Daher ist die Abgabe der Erklärung gem. § 7 Abs. 3, § 8 Abs. 2 GmbHG analog von entscheidender Bedeutung für den Wegfall der uneingeschränkten persönlichen Haftung der Gesellschafter (OLG Jena ZIP 2004, 2327 = GmbHR 2004, 1468, 1470 m.w.N.).

    Damit ist es aus Vertrauensschutzgründen nicht möglich, im Falle der Aktivierung eines gebrauchten GmbH-Mantels, der sich vor der rechtsfortbildenden Entscheidung BGHZ 155, 318 = ZIP 2003, 1698 ereignet hat, die unterlassene Offenbarung der wirtschaftlichen Neugründung zur Grundlage einer fortdauernden (Vorbelastungs-)Haftung zu machen (so bereits OLG Jena ZIP 2004, 2327 = GmbHR 2004, 1468, 1470).

    Auch im Hinblick auf Sachverhalte, die sich vor der BGH-Entscheidung vom 9.12.2002 ereignet haben, stehen einer solchen Haftung, bezogen auf den Stichtag der Aufnahme der (neuen) unternehmerischen Tätigkeit - die insbesondere durch die Anmeldung von erfolgten Satzungsänderungen dokumentiert wird -, somit keine Aspekte des Vertrauensschutzes entgegen (so bereits ausführlich OLG Jena ZIP 2004, 2327 = GmbHR 2004, 1468, 1470 m. umfangreichen w.N.).

  • OLG München, 11.03.2010 - 23 U 2814/09

    GmbH: Haftung bei nicht offengelegter wirtschaftlicher Neugründung

    Dies entspricht der Auffassung des Thüringer Oberlandesgerichts (Urteil vom 27.09.2006, Az.: 6 W 287/06, Tz. 18 und Urteil vom 01.09.2004, Az.: 4 U 37/04, Tz. 14), dass bei späteren Vermögensminderungen der GmbH jederzeit die Vorbelastungshaftung eingreifen kann, wenn zum Zeitpunkt der wirtschaftlichen Neugründung das satzungsmäßige Stammkapital der GmbH zwar uneingeschränkt vorhanden war, jedoch eine Offenlegung unterblieben ist.
  • LAG Niedersachsen, 17.07.2006 - 8 Sa 174/06

    Vorliegen oder Nichtvorliegen eines rechtsgeschäftlichen Übergangs eines

    Die wirtschaftliche Neugründung ist lediglich abzugrenzen von der Sanierung einer "dahindümpelnden" GmbH oder einer Umstrukturierung (Thüringer OLG vom 01.09.2004 - 4 U 37/04; vgl. auch BGH vom 07.07.2003, BGHZ 155, 318, 324).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2012 - 16 U 55/11

    Erfüllung der Verpflichtung zur Leistung der Stammeinlage bei Verwendung des

    Jedoch besteht die Rechtsfolge nicht in einem auf §§ 5, 7, 19 GmbHG (ggf. iVm § 16 Abs. 3 analog) zu stützenden Anspruch auf Leistung der ausstehenden Stammeinlage, sondern in einer Anwendung der von der Rechtsprechung ursprünglich für die Vor-GmbH erarbeiteten Grundsätze über die Unterbilanz- bzw. Vorbelastungshaftung (BGH, Urteil vom 06.03.2012 - II ZR 56/10, juris Rn. 19; OLG München, Urt. vom 11.3.2010 - 23 U 2814/09, NZG 2010, 544, 546; OLG Schleswig, Urt. vom 07.09.2006 - 5 U 25/06, ZIP 2007, 822, 823, juris Rn. 17 ff.; ThürOLG, Urt. vom 01.09.2004 - 4 U 37/04, ZIP 2004, 2327, 2328, juris Rn. 13 f.; Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 17. Auflage 2009, § 3 Rn. 14; Bachmann: Abschied von der "wirtschaftlichen Neugründung"?, NZG 2011, 441) mit der Maßgabe, dass maßgeblicher Stichtag für die Haftung der Gesellschafter die mit der Versicherung entsprechend § 8 Abs. 2 GmbHG und der Anmeldung etwaiger mit der wirtschaftlichen Neugründung einhergehender Satzungsänderungen zu verbindende Offenlegung gegenüber dem Handelsregister ist (BGH, Urteil vom 06.03.2012 - II ZR 56/10, juris Rn. 19).
  • OLG Stuttgart, 23.10.2012 - 8 W 218/12

    Handelsregistersache: Eintragung einer den Gründungsaufwand betreffenden

    Hiervon zu trennen ist die - sich vorliegend nicht stellende - Frage, ob beim Erwerb einer Vorratsgesellschaft die hierfür notwendigen Gründungskosten nochmals zu Lasten des Kapitals erstattet werden dürfen (verneinend OLG Jena ZIP 2004, 2327; Gerber a.a.O.).
  • OLG Köln, 20.12.2007 - 18 U 172/06

    Unterbilanzhaftung nach Reaktivierung eines leeren GmbH-Mantels; Vertrauensschutz

    Einen nur begrenzten Vertrauensschutz nimmt dagegen das OLG Jena (NZG 2004, 1114) an.

    Die Rechtsprechung und herrschende Meinung im Schrifttum hätten schon vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7.7.2003 bei Wiederbelebung eines leeren GmbH-Mantels eine Haftung des Gesellschafters in Höhe der Differenz zwischen dem Stammkapital und dem Vermögen der GmbH angenommen, dieser Gläubiger-Mindestschutz sei unverzichtbar (OLG Jena, NZG 2004, 1114, 1115).

  • KG, 07.12.2009 - 23 U 24/09

    Unterbilanzhaftung des GmbH-Gesellschafters: Unterlassene Offenlegung der

    b) Mehrere Gerichte und weite Teile des Schrifttums wollen aus den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 9.12.2002 - II ZB 12/02 (BGHZ 153, 158) und 07.07.2003 - II ZB 4/02 (BGHZ 155, 318) herauslesen, dass die Gesellschafter nach Maßgabe der für die Vor-GmbH entwickelten Vorbelastungshaftung auch dann haften, wenn bei der wirtschaftlichen Neugründung das satzungsmäßige Stammkapital uneingeschränkt vorhanden war, jedoch eine Offenbarung unterblieben ist (vgl. OLG Jena, ZIP 2007, 124 Rz. 18; OLG Köln, ZIP 2008, 973; LG Berlin, Urt. vom 26.02.2008 - 92 O 24/07 = EWiR 2008, 401 LS; OLG Jena, GmbHR 2004, 1468 Rz. 13, das sogar eine Außenhaftung bejaht.).
  • LG Potsdam, 21.09.2005 - 1 O 781/04
    Darüber hinaus liegt eine aufgrund des nachträglichen Sacherwerbs verwirklichte verdeckte Sacheinlage vor ( Thüringer OLG, BB 2004, 2206).
  • LG Potsdam, 28.02.2014 - 1 O 471/11
    Zuvor war die Anwendung der Gründungsvorschriften bei Verwendung eines gebrauchten GmbH-Mantels sehr umstritten (Thüringer Oberlandesgericht ZIP 2004, 2327).
  • KG, 29.01.2009 - 23 U 116/08
  • LG Potsdam, 09.11.2005 - 1 O 781/04

    Aktivlegitimation eines Insolvenzverwalters bei der Einforderung der Zahlung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 08.07.2004 - 4 U 37/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5804
OLG Naumburg, 08.07.2004 - 4 U 37/04 (https://dejure.org/2004,5804)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 08.07.2004 - 4 U 37/04 (https://dejure.org/2004,5804)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 08. Juli 2004 - 4 U 37/04 (https://dejure.org/2004,5804)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,5804) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer gesamtschuldnerischen Haftung der Ehepartner; Ausnahmsweise Alleinhaftung eines Ehegatten aus gesellschaftsrechtlichen Vorschriften oder aus Auftragsrecht; Anspruch auf Freistellung von Verbindlichkeiten nach einer gescheiterten Ehe

  • Judicialis

    ZPO § 511 Abs. 1; ; ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 540 Abs. 1; ; BGB § 257; ; BGB § 421; ; BGB § 426; ; BGB § 426 Abs. 1; ; BGB § 670; ; GKG § 25 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de

    Wegfall der durch die ehelichen Lebensverhältnisse geprägten anderweitigen Bestimmung über die Art und Weise der Rückführung von gemeinsamen Verbindlichkeiten mit dem Scheitern der Ehe - Geltung der Grundregel des § 426 Abs. 1 BGB über die gleichmäßige Haftung der Ehegatten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 906
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 27.11.1991 - 33 U 19/91
    Auszug aus OLG Naumburg, 08.07.2004 - 4 U 37/04
    Zwar kann ein Ehegatte, der dem anderen für dessen Unternehmen während intakter Ehe die Aufnahme von Krediten durch Übernahme einer persönlichen Haftung oder durch Einräumung dinglicher Sicherheiten ermöglicht hat, nach Scheitern der Ehe grundsätzlich Befreiung von solchen Verbindlichkeiten nach den Regeln des Auftragsrechts gemäß §§ 670, 257 BGB verlangen (vgl. BGH FamRZ 1972, 362 sowie OLG Hamm FamRZ 1992, 437).
  • BGH, 24.03.1980 - II ZR 191/79

    Kredittilung für Lebenspartner I - Nichteheliche Lebensgemeinschaft, zur

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.07.2004 - 4 U 37/04
    Zwar kann zwischen Eheleuten eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bestehen, wenn die Parteien die Absicht verfolgt haben, mit dem Erwerb eines Vermögensgegenstandes einen gemeinschaftlichen Wert zu schaffen, der von ihnen für die Dauer der Ehe nicht nur gemeinsam benutzt werden, sondern ihnen nach ihrer Vorstellung auch gemeinsam gehören sollte (vgl. etwa BGHZ 77, 55 ff.).
  • BGH, 27.06.1961 - VI ZR 205/60

    unbeschrankter Bahnübergang - § 1 HPflG, §§ 846, 254 BGB; § 1359, § 426 BGB,

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.07.2004 - 4 U 37/04
    Wie der BGH wiederholt entschieden hat, hängt der Gesamtschuldnerausgleich - auch in der nach § 426 BGB möglichen Gestalt eines Befreiungsanspruchs (BGHZ 35, 317, 325; NJW 1981, 1666, 1667) - nicht davon ab, ob dem in Anspruch genommenen Ehegatten ein Zugewinnausgleich zusteht.
  • BGH, 30.11.1994 - XII ZR 59/93

    Ausgleichsansprüche des die gemeinsamen Schulden der Ehepartner allein

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.07.2004 - 4 U 37/04
    Dies hat zur Folge, dass die Grundregel des § 426 Abs. 1 BGB über die gleichmäßige Haftung der Ehegatten wieder Platz greift, sofern nicht anstatt der Lebensgemeinschaft andere besondere Umstände vorliegen, aus denen sich ein vom Regelfall abweichender Maßstab ergibt (BGH FamRZ 1995, 216).
  • BGH, 05.03.1981 - III ZR 115/80

    Voraussetzungen der fristlosen Kündigung eines Darlehensvertrages

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.07.2004 - 4 U 37/04
    Wie der BGH wiederholt entschieden hat, hängt der Gesamtschuldnerausgleich - auch in der nach § 426 BGB möglichen Gestalt eines Befreiungsanspruchs (BGHZ 35, 317, 325; NJW 1981, 1666, 1667) - nicht davon ab, ob dem in Anspruch genommenen Ehegatten ein Zugewinnausgleich zusteht.
  • OLG Köln, 10.12.1990 - 2 W 58/90

    Anspruch auf Unterhaltszahlungen ; Zahlung von Trennungsunterhalt ; Bewilligung

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.07.2004 - 4 U 37/04
    Eine hiervon abweichende Regelung im Rahmen des Gesamtschuldnerausgleichs kommt deshalb derzeit nicht in Betracht (vgl. etwa OLG München, FamRZ 1996, 291; OLG Köln FamRZ 1991, 1192).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.07.2004 - 4 U 37/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,15594
OLG Hamm, 20.07.2004 - 4 U 37/04 (https://dejure.org/2004,15594)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.07.2004 - 4 U 37/04 (https://dejure.org/2004,15594)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Juli 2004 - 4 U 37/04 (https://dejure.org/2004,15594)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,15594) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - AWD 93 -, DLF 94/17, Miss Saigon, Anspruch auf Schadensersatz wegen behaupteter fehlerhafter Anlageberatung, geschlossener Immobilienfonds, konkludent zustandegekommener Auskunfts- und Beratungsvertrag, c.i.c, pVV, anlegergerechte Beratung, objektgerechte Beratung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2004 - 4 U 37/04
    Ferner muß das danach empfohlene Anlageobjekt diesen so ermittelten Kriterien Rechnung tragen ("objektgerechte" Beratung) (BGHZ 123, 126).
  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

    Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2004 - 4 U 37/04
    Stellung und Aufgaben eines Anlagevermittlers und eines Anlageberaters sind unterschiedlich (BGH NJW-RR 93, 1114).
  • BGH, 05.03.2009 - III ZR 302/07

    Zur Hinweispflicht eines Anlageberaters über negative Berichterstattung der

    Solche Berichte sind nicht mitteilungspflichtig, weil ihr Inhalt nicht über das hinausgeht, was ohnehin in den Unterlagen enthalten ist, die dem Anleger vom Berater bei der Erfüllung dessen Beratungspflichten übergeben wurden und dem Anleger eine hinreichende Information über Chancen und Risiken vermitteln (vgl. Aßmann, ZIP 2002, 637, 647; Renner, DStR, 2001, 1706, 1708; OLG Hamm, Urteil vom 20. Juli 2004 - 4 U 37/04 - juris Rn. 68).
  • OLG Stuttgart, 15.12.2005 - 13 U 10/05

    Schadensersatz nach Erwerb von Fondsbeteiligungen: Prospekthaftung und

    Die Auffassung des Landgerichts wird bestätigt durch das Urteil des OLG Hamm vom 20.7.2004 (- 4 U 37/04 - dort Seite 15).

    Nach herrschender Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, der sich der erkennende Senat anschließt, genügt sowohl der Anlageberater als auch der Anlagevermittler seinen Aufklärungspflichten über die mit der Beteiligung an einem Dreiländerfonds verbundenen Risiken bereits dadurch, dass er dem Anleger den Emissionsprospekt übergibt (OLG München, Urteil vom 28.4.2004 - 15 U 3505/03 - OLG Hamm, Urteil vom 20.7.2004 - 4 U 37/04 - ; OLG Frankfurt, Urteil vom 8.10.2004 - 13 U 243/03 - ; OLG Karlsruhe, Urteil vom 4.11.2004 - 3 U 5/04 - ; OLG Oldenburg, Beschluß vom 26.11.2004 - 8 U 258/04 - ).

  • OLG Frankfurt, 08.10.2004 - 13 U 243/03

    Risikoaufklärung hinsichtlich Anlageentscheidung durch Prospekt

    Der Beklagte hat insbesondere zwei denselben Fonds betreffende Urteile der Oberlandesgerichte Hamm (vom 20. Juli 2004, 4 U 37/04 - lt.
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2008 - 16 U 275/06

    Zu den Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Anlageberatungsvertrages

    Von einem Anlagevermittler dagegen wird lediglich eine Auskunftserteilung erwartet (vgl. zur Abgrenzung BGH NJW-RR 1993, 1114 (1114); BGH ZIP 2004, 1055 (1057) m. w. N.; OLG Hamm, Urteil vom 20.07.2004, Az. 4 U 37/04).
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2010 - 16 U 171/08

    Pflichten des Anlageberaters

    Im Vordergrund seines werbenden Auftritts stand also nicht nur eine Auskunftserteilung, sondern eine auf die persönlichen Verhältnisse zugeschnittene Beratung in Vermögensangelegenheiten (vgl. zur Abgrenzung BGH NJW-RR 1993, 1114 (1114); BGH ZIP 2004, 1055 (1057) m. w. N.; OLG Hamm, Urteil vom 20.07.2004, Az. 4 U 37/04).
  • OLG Koblenz, 21.11.2006 - 6 U 1028/06

    Haftung des Anlageberaters: Unterlassene Information über einen einzelnen

    Der Senat folgt zunächst der herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung, wonach Veröffentlichungen in Branchendiensten bei der Frage einer Haftung wegen eines Beratungsverschuldens infolge unterbliebener Weitergabe kritischer Pressestimmen nicht zu berücksichtigen sind (ebenso OLG Stuttgart, Urteil vom 15. Dezember 2005 - 13 U 10/05; OLG München, Urteil vom 28. April 2004 - 15 U 3505/03; OLG Hamm, Urteil vom 20. Juli 2004 - 4 U 37/04; OLG Frankfurt, Urteil vom 8. Oktober 2004 - 13 U 243/03; OLG Karlsruhe, Urteil vom 4. November 2004 - 3 U 5/04; OLG Oldenburg, Beschluss vom 26. November 2004 - 8 U 258/04).
  • OLG Hamm, 07.02.2006 - 4 U 128/05

    Schadensersatz wegen Pflichtverletzung im Rahmen von Kapitalanlageberatung

    Dies folgt schon aus den Vertretungsgrundsätzen bei unternehmensbezogenen Geschäften (Senatsurteil vom 20. Juli 2004 - 4 U 37/04).
  • LG Neuruppin, 09.08.2005 - 5 O 312/04

    Haustürgeschäft: Veranlassung des Kunden zur Anforderung eines Hausbesuchs durch

    Entgegen der Auffassung der von den Klägern zitierten Entscheidung des OLG Celle vom 15.08.2002 - 11 U 341/01 (OLGR 2002, 250), ist mit der inzwischen überwiegenden Rechtsprechung (vgl. insbesondere OLG München, Urteil vom 28.04.2004 - 15 U 3503/03; OLG Hamm, Urteil vom 20.07.2004 - 4 U 37/04; OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 08.10.2004 - 13 U 243/03; LG Tübingen WM 2004, 641) davon auszugehen, dass der Prospekt den Anforderungen an eine angemessene Risikoaufklärung genügte.
  • OLG Frankfurt, 05.07.2006 - 16 U 50/05

    Erfüllung der Aufklärungspflicht von Anlageberater und Anlagevermittler durch

    Dass diese Prospekte den Aufklärungspflichten der Anlageberater und Anlagevermittler entsprechen, wurde bereits von einer Vielzahl von Oberlandesgerichten bestätigt (vgl. OLG München, 15 U 3503/03, OLG Hamm, 4 U 37/04, OLG Frankfurt, z.B. 13 U 243/03, 21 U 48/05).
  • LG Dortmund, 17.11.2006 - 3 O 231/06

    Widerruf des Abschlusses eines im Zuge des Beitritts zu einem geschlossenen

    Zudem enthält der dem Kläger unstreitig übergebende Prospekt ausreichend Risikohinweise auf den Seiten 20 sowie 30 - 32. Durch die Prospektübergabe erfüllt ein Vermittler seine Hinweispflicht (BGH III ZR 407/04, OLG Hamm 4 U 37/04, OLG Hamm 8 U 170/02).
  • OLG Karlsruhe, 04.11.2004 - 3 U 5/04
  • LG Düsseldorf, 31.01.2007 - 5 O 256/05
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 04.08.2004 - 4 U 37/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,22762
OLG Brandenburg, 04.08.2004 - 4 U 37/04 (https://dejure.org/2004,22762)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04.08.2004 - 4 U 37/04 (https://dejure.org/2004,22762)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04. August 2004 - 4 U 37/04 (https://dejure.org/2004,22762)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,22762) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 16.02.2005 - 4 U 37/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,36547
OLG Oldenburg, 16.02.2005 - 4 U 37/04 (https://dejure.org/2005,36547)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 16.02.2005 - 4 U 37/04 (https://dejure.org/2005,36547)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 16. Februar 2005 - 4 U 37/04 (https://dejure.org/2005,36547)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,36547) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Erwerb von Rechten durch eine Globalzession und durch einen Sicherungsübereignungsvertrag vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens; Entstehung eines Anspruchs auf Zahlung von Werklohn wegen Reparaturarbeiten

  • Wolters Kluwer

    Erwerb von Rechten durch eine Globalzession und durch einen Sicherungsübereignungsvertrag vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens; Entstehung eines Anspruchs auf Zahlung von Werklohn wegen Reparaturarbeiten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • BGH, 26.06.2008 - IX ZR 47/05

    Unzulässigkeit der Verrechnung von Zahlungseingängen aus an die Bank global

    Auf die Revision des Klägers werden die Urteile des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 16. Februar 2005 (4 U 37/04 und 57/04) im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil des Klägers erkannt worden ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht