Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 30.06.2021

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 28.02.2019 - 4 U 37/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,7652
OLG Zweibrücken, 28.02.2019 - 4 U 37/18 (https://dejure.org/2019,7652)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28.02.2019 - 4 U 37/18 (https://dejure.org/2019,7652)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28. Februar 2019 - 4 U 37/18 (https://dejure.org/2019,7652)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Kastellaun

    § 2 Abs 1 Nr 7 UrhG, § 2 Abs 2 UrhG, § 5 Abs 1 UrhG, § 19a UrhG, § 31 Abs 3 UrhG
    Zustimmung des Urhebers privaten Kartenmaterials für amtliche Nutzung

  • online-und-recht.de

    Reichweite des § 5 UrhG bei nach § 4a Abs. 4 BauGB veröffentlichten Werken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Werke werden durch Veröffentlichung von Behörde nicht gemeinfrei i.S.d. § 5 UrhG

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    § 5 UrhG
    Werke werden durch Veröffentlichung von Behörde nicht gemeinfrei i.S.d. § 5 UrhG

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Behörde darf urheberrechtlich geschütztes Werk nach § 5 UrhG nur veröffentlichen wenn der Urheber der Aufnahme in ein amtliches Werk zugestimmt hat

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Veröffentlichung von Kartenmaterial durch Behörden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Behörden dürfen nicht ungefragt urheberrechtlich geschützte Werke online stellen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2019, 343
  • MMR 2019, 379
  • ZUM 2019, 599
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.07.2006 - I ZR 175/03

    Vergaberichtlinien

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.02.2019 - 4 U 37/18
    Eine andere Beurteilung rechtfertigt sich auch nicht aus der von der Beklagten angeführten höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 6. Juli 2006, I ZR 175/03, BGHZ 168, 266 bis 276 "Vergaberichtlinien").

    Der Bundesgerichthof hat diese Rechtsfrage, soweit für den Senat ersichtlich, bislang nicht entschieden (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 2006, I ZR 175/03, Rdnr. 19).

  • BVerfG, 29.07.1998 - 1 BvR 1143/90

    Keine Verletzung von GG Art 14 Abs 1 S 1 durch den Ausschluss des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.02.2019 - 4 U 37/18
    b) Bei seiner vorstehend dargestellten rechtlichen Beurteilung sieht sich der Senat in Übereinstimmung mit den grundsätzlichen Erwägungen in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Juli 1998, 1 BvR 1143/90 (veröffentlicht u.a. in NJW 1999, 414 und in juris).
  • BVerfG, 18.04.2018 - 1 BvR 1213/16

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gerichtet auf die Ausschüttungspraxis von

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.02.2019 - 4 U 37/18
    Die Rechtfertigung für diesen Eingriff in das von der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG geschützte (BVerfG GRUR 2018, 829, 830 m.w.N.) Urheberrecht speist sich aus zwei Gedanken:.
  • BGH, 21.01.2021 - I ZR 59/19

    Kastellaun

    Auf die Berufung der Klägerin hat das Berufungsgericht der Klage stattgegeben (OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2019, 343).

    Die Zugänglichmachung einer nach diesen Vorschriften zu veröffentlichenden Stellungnahme erfolgt in einem Verfahren vor einer Behörde im Sinne des § 45 Abs. 1 UrhG (vgl. Grünberger, ZUM 2020, 175, 186; Grohmann, GRURPrax 2019, 216).

  • OLG Zweibrücken, 30.06.2021 - 4 U 37/18

    Urheberrechtsschutz für Landkarten: Anspruch auf Unterlassung der öffentlichen

    Auf die Berufung der Klägerin hat der erkennende Senat den von der Beklagten reklamierten Ausschluss des Urheberrechtsschutzes nach § 5 UrhG verneint und der Klage stattgegeben (Urteil vom 28. Februar 2019 - 4 U 37/18, GRUR-RR 2019, 343).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 30.06.2021 - 4 U 37/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,20653
OLG Zweibrücken, 30.06.2021 - 4 U 37/18 (https://dejure.org/2021,20653)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30.06.2021 - 4 U 37/18 (https://dejure.org/2021,20653)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30. Juni 2021 - 4 U 37/18 (https://dejure.org/2021,20653)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 19a UrhG, § 45 Abs 1 UrhG, § 45 Abs 3 UrhG, § 97 Abs 1 UrhG, § 3 Abs 2 BauGB
    Urheberrechtsschutz für Landkarten: Anspruch auf Unterlassung der öffentlichen Zugänglichmachung eines Landkartenausschnitts via Internet in Verfahren der Bauleitplanung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 45 Abs. 1 ; UrhG § 45 Abs. 3
    Anspruch auf Unterlassung der öffentlichen Zugänglichmachung eines Landkartenausschnitts über das Internet; Prüfung der Gebotenheit der Nutzung eines geschützten Werks durch eine Verwaltungsbehörde; Beständiger zeitlicher Zusammenhang zwischen einer Nutzung und einem ...

  • rechtsportal.de

    UrhG § 45 Abs. 1 ; UrhG § 45 Abs. 3
    Anspruch auf Unterlassung der öffentlichen Zugänglichmachung eines Landkartenausschnitts über das Internet; Prüfung der Gebotenheit der Nutzung eines geschützten Werks durch eine Verwaltungsbehörde; Beständiger zeitlicher Zusammenhang zwischen einer Nutzung und einem ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 1344
  • GRUR-RR 2021, 472
  • MMR 2022, 143
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.01.2021 - I ZR 59/19

    Kastellaun

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.06.2021 - 4 U 37/18
    Auf die von dem Senat zugelassene Revision der Beklagten hat der Bundesgerichtshof (Urteil vom 21. Januar 2021 - I ZR 59/19, GRUR 2021, 711, vorgesehen für BGHZ) das vorbezeichnete Senatsurteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung in die Berufungsinstanz zurückverwiesen.

    Diese Zulässigkeit unterliegt allerdings dem Drei-Stufen-Test des Art. 5 Abs. 5 der RL 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (BGH, Urteil vom 21. Januar 2021 - I ZR 59/19, Rn. 27; BGH, Urteil vom 30. April 2020 - I ZR 139/15, "Afghanistan-Papiere II", NJW 2020, 2547), der zur Vermeidung unverhältnismäßiger (staatlicher) Eingriffe in Urheberrechtspositionen in seiner dritten Stufe erfordert, dass durch die Verwertung berechtigte Interessen des Rechtsinhabers nicht ungebührlich verletzt werden (dazu nachfolgend B.).

    Sinn und Zweck dieser Pflicht ist die Gewährleistung der demokratischen Teilhabe der Bürger an Planungsentscheidungen der Gebietskörperschaften (BGH, Urteil v. 21. Januar 2021 - I ZR 59/19, Rn. 28).

    Dabei kann für die vorliegend zu treffende Entscheidung von der Vereinbarkeit der hier streitgegenständlichen Zugänglichmachung des Kartenausschnitts mit den ersten beiden genannten Stufen ausgegangen werden (dazu tendierend auch BGH, Urteil v. 21. Januar 2021 - I ZR 59/19, Rn. 28).

    Eine Duldungspflicht der Rechtsinhaberin ergibt sich insbesondere nicht schon aus dem allgemeinen bauplanungsrechtlichen Ziel der demokratischen Teilhabe der Bürger an Planungsentscheidungen der Gemeinde (anders wohl BGH, Urteil v. 21. Januar 2021 - I ZR 59/19, Rn. 28, obiter dictum).

    Mit dem Abschluss des behördlichen Verfahrens endet der zeitliche Zusammenhang zwischen Verwertung und Verfahren und somit auch die Zulässigkeit der von § 45 UrhG gestatteten Handlungen (BGH, Urteil v. 21. Januar 2021 - I ZR 59/19, Rn. 25 und amtlicher Leitsatz c).

  • BGH, 30.04.2020 - I ZR 139/15

    Urheberrechtlicher Schutz militärischer Lageberichte

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.06.2021 - 4 U 37/18
    Diese Zulässigkeit unterliegt allerdings dem Drei-Stufen-Test des Art. 5 Abs. 5 der RL 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (BGH, Urteil vom 21. Januar 2021 - I ZR 59/19, Rn. 27; BGH, Urteil vom 30. April 2020 - I ZR 139/15, "Afghanistan-Papiere II", NJW 2020, 2547), der zur Vermeidung unverhältnismäßiger (staatlicher) Eingriffe in Urheberrechtspositionen in seiner dritten Stufe erfordert, dass durch die Verwertung berechtigte Interessen des Rechtsinhabers nicht ungebührlich verletzt werden (dazu nachfolgend B.).

    Nach Art. 5 Abs. 5 der RL 2001/29/EG sind spezifische Ausnahmen und Beschränkungen (wie hier die Schrankenbestimmung des § 45 UrhG) allerdings nur in bestimmten Sonderfällen (erste Stufe) anzuwenden, in welchen die normale Verwertung des Werks (zweite Stufe) nicht beeinträchtigt wird und (dritte Stufe) die berechtigten Interessen des Rechtsinhabers nicht ungebührlich verletzt werden (BGH, Urteil vom 30. April 2020 - I ZR 139/15, "Afghanistan-Papiere II", Rn. 69).

    Ob eine solche Verletzung vorliegt, ist durch eine im Wege der Interessenabwägung vorzunehmende Gebotenheitsprüfung und die Feststellung zu ermitteln, ob das Bedürfnis an einem Zugänglichmachen die Beeinträchtigung des Rechtsinhabers überwiegt (BGH, Urteil vom 30. April 2020 - I ZR 139/15, "Afghanistan-Papiere II", Rn. 60; Gebotenheit im Sinne der Erforderlichkeit im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung).

    Eine derartige Gebotenheit ist insbesondere in solchen Fällen denkbar, in welchen durch Schrankenbestimmungen geschützte Interessen sich ausschließlich über die Verwertung eines spezifischen Werkes verwirklichen lassen, so beispielsweise bei der Berichterstattung über Tagesereignisse (§ 50 UrhG) durch die Veröffentlichung eines bislang unveröffentlichten Werks, wenn eine anderweitige Darstellung zur Erreichung des Ziels nicht gleichermaßen geeignet ist (BGH, Urteil vom 30. April 2020 - I ZR 139/15, "Afghanistan-Papiere II", Rn. 48).

  • LG Frankenthal, 06.03.2018 - 6 O 187/17

    Urheberrechtsverletzung: Einstellen einer topografischen Karte ins Internet

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.06.2021 - 4 U 37/18
    Die von der Klägerin nach erfolgloser Abmahnung erhobene Unterlassungsklage ist bei dem Landgericht Frankenthal (Pfalz) ohne Erfolg geblieben (Urteil vom 06. März 2018 - 6 O 187/17, juris).
  • OLG Zweibrücken, 28.02.2019 - 4 U 37/18

    Kastellaun - Zustimmung des Urhebers privaten Kartenmaterials für amtliche

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.06.2021 - 4 U 37/18
    Auf die Berufung der Klägerin hat der erkennende Senat den von der Beklagten reklamierten Ausschluss des Urheberrechtsschutzes nach § 5 UrhG verneint und der Klage stattgegeben (Urteil vom 28. Februar 2019 - 4 U 37/18, GRUR-RR 2019, 343).
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