Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 18.09.2008

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.09.2007 - 4 U 38/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2856
OLG Hamm, 04.09.2007 - 4 U 38/07 (https://dejure.org/2007,2856)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.09.2007 - 4 U 38/07 (https://dejure.org/2007,2856)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. September 2007 - 4 U 38/07 (https://dejure.org/2007,2856)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Telemedicus

    Kabelweitersendung in Hotels

  • aufrecht.de

    Weitersendungsrecht der Sendeunternehmen durch Weiterleitung der Programme an Hotelgäste verletzt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Unterlassungsanspruchs wegen der Verletzung von Rechten zur analogen Weiterleitung von privaten Hörfunkprogrammen und Fernsehprogrammen durch Verteileranlagen; Weitersendungsrecht eines Sendeunternehmens nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 Urhebergesetz (UrhG) als ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 15 Abs. 3, 20, 20b, 87, 97 Abs. 1 UrhG

  • kanzlei.biz

    Verletzung des Weitersendungsrechts durch Weiterleitung von TV-Programmen an Hotelzimmer

  • Judicialis

    UrhWG § 13; ; DEHOGA-Gesamtvertrag § 2; ; Regio-Vertrag § 2; ; Regio-Vertrag § 3; ; ANGA-V... ertrag § 3 Abs. 1 Satz 1; ; ANGA-Vertrag § 4 Abs. 1 Satz 2; ; UrhG § 15 Abs. 3; ; UrhG § 20; ; UrhG § 20 b Abs. 1 Satz 1; ; UrhG § 87; ; UrhG § 87 Abs. 1; ; UrhG § 87 Abs. 1 Nr. 1; ; UrhG § 97 Abs. 1; ; WahrnG § 13 b Abs. 3 Satz 1; ; WahrnG § 13 b Abs. 3 Satz 3; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; BGB § 830

  • rewis.io
  • vgmedia.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urheberrechtliches Verwertungsrecht für Kabelweiterleitung in Hotelzimmern - Senderecht im Sinne von § 20 UrhG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 379
  • GRUR-RR 2010, 360 (Ls.)
  • K&R 2008, 54
  • ZUM 2007, 918
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 07.12.2006 - C-306/05

    DIE VERBREITUNG EINES SIGNALS DURCH VON EINEM HOTEL AUFGESTELLTE FERNSEHAPPARATE

    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2007 - 4 U 38/07
    Eine solche gesonderte Programmzuleitung in Hotels ist bislang einheitlich als Sendung gesehen worden, zuletzt vom EuGH GRUR 2007, 225 -SGAE/Rafael und vom OLG Köln im Urteil vom 13. April 2007 (dort Seite 6).
  • OLG Köln, 13.04.2007 - 6 U 171/06

    Fernsehempfang in Hotelzimmern per Kabelnetz

    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2007 - 4 U 38/07
    Das OLG Köln hat mit Urteil vom 13. April 2007 (6 U 171/06) zwischenzeitlich die Berufung der Klägerin und dortigen Beklagten, die diese Rechtsauffassung angegriffen hat, zurückgewiesen.
  • LG Köln, 02.08.2006 - 28 O 3/06

    Auch für die negative Feststellungsklage gilt der fliegende Gerichtsstand

    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2007 - 4 U 38/07
    Die Parteien haben dann darüber gestritten, ob das Verfahren S GmbH ./. N vor dem Landgericht Köln (28 O 3/06) ein solches Musterverfahren gewesen ist.
  • BGH, 08.07.1993 - I ZR 124/91

    Rundfunksendungen über Verteileranlagen in Justizvollzugsanstalten

    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2007 - 4 U 38/07
    Ob dies der Fall ist, kann nicht nach technischen Kriterien beurteilt werden, sondern nur aufgrund einer wertenden Betrachtung (BGH GRUR 1994, 45, 46 -Verteileranlagen).
  • OLG Köln, 13.06.2014 - 6 U 204/13

    Verletzung des Senderechts durch Bereitstellung eines Kabelanschlusses in einer

    c) Soweit sich die Klägerin auf Rechtsprechung des AG Oldenburg bezieht, so übersieht sie, dass das Urteil des OLG Hamm (vom 4.9. 2007 - 4 U 38/07), dem das AG Oldenburg in den vorgelegten Urteilen folgt, und auf das sich auch die Klägerin erstinstanzlich bezogen hat, bereits im Jahr 2009 vom Bundesgerichtshof (GRUR 2010, 530 - Regio-Vertrag) aufgehoben worden ist.
  • BGH, 12.11.2009 - I ZR 160/07

    Regio-Vertrag

    Die Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (OLG Hamm GRUR-RR 2007, 379 = ZUM 2007, 918).
  • KG, 25.01.2010 - 24 U 16/09

    Kabelnetzbetreiber müssen an VG Media Gebühren zahlen

    Ob eine öffentliche Wiedergabe vorliegt, kann deshalb nicht nach technischen Kriterien beurteilt werden, sondern nur aufgrund einer wertenden Betrachtung (BGH Urteil vom 08.07.1993 - I ZR 124/91 (Verteileranlagen) - Rdn. 16; OLG Hamm Urteil vom 04.09.2007 - 4 U 38/07 - Rdn. 38; BGH Urteil vom 22.04.2009 - I ZR 216/06 - Rdn. 32 - jeweils zitiert nach juris; ebenso Dreier in: Dreier / Schulze aaO. § 20 UrhG Rdn. 12; Dustmann in: Nordemann aaO. § 20 UrhG Rdn. 18; von Ungern-Sternberg in: Schricker aaO. § 20 UrhG 35).
  • VGH Bayern, 25.02.2019 - 22 B 17.1219

    Rechte für öffentliche Wiedergabe von Funksendungen

    Ein solcher Nachweis wird auch nicht durch die bloße Möglichkeit einer anderweitigen, prioritären Rechteübertragung erschüttert, für die keine Anhaltspunkte bestehen (vgl. OLG Hamm, U.v. 4.9.2007 - 4 U 38/07 - juris Rn. 36).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 02.11.2007 - 238 C 268/07
    Es geht also um die Weiterleitung der Programme an Besitzer von Empfangsgeräten, die die Sendung im privaten Kreis empfangen wollen (ebenso OLG Hamm, Urteil vom 04. September 2007, Aktenzeichen 4 U 38/07, anderer Ansicht OLG Köln, Urteil vom 13. April 2007, Aktenzeichen 6 U 171/06).
  • LG Erfurt, 26.02.2009 - 3 O 1618/08
    Es genügt, wenn der Kreis der möglichen Zuschauer nicht abgrenzbar ist (OLG Hamm, GRUR-RR 2007, 379-381).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 15.07.2009 - 215 C 17/09
    Dass Zweifel an der umfassenden Rechteübertragung durch die VG Media mittels des Regiovertrages angebracht sein können, zeigt sich aber in Ergänzung dazu, dass die VG Media erfahrungsgemäß immer lediglich die einfachen Nutzungsrechte, nicht aber die ausschließlichen überträgt, schon daran, dass der Regiovertrag gemäß verschiedener anderer Entscheidungen (u.a. LG Bochum vom 25. Januar 2007 - 8 O 355/06 - und in zweiter Instanz OLG Hamm vom 04. September 2007 - 4 U 38/07 - sowie AG Charlottenburg vom 02. November 2007 - 238 C 268/07 - und vom 18. Juli 2008 - 238 C 64/08 -) die Übertragung von Nutzungsrechten nur bezüglich privater Haushalte regelt, die Weiterleitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen in Hotels also gerade nicht zum Gegenstand hat.
  • AG Berlin-Charlottenburg, 23.11.2009 - 205 C 169/09
    Eine öffentliche Wiedergabe liegt vor, wenn die von einem Kabelnetzbetreiber an ein Hotel herangeführten Programmsignale mittels einer hausinternen Verteileranlage an die in den Hotelzimmern befindlichen Geräte weitergeleitet werden (vgl. nur OLG Hamm. Urt. v. 4. Sept. 2007 - 4 U 38/07, GRUR 2007, 379, 380; OLG Köln, Urt. v. 13. April 2007 - 6 U 171/06, GRUR-RR 2007, 305; LG Potsdam, Urt. v. 15. Jan.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 18.09.2008 - 4 U 38/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4784
OLG Zweibrücken, 18.09.2008 - 4 U 38/07 (https://dejure.org/2008,4784)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18.09.2008 - 4 U 38/07 (https://dejure.org/2008,4784)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18. September 2008 - 4 U 38/07 (https://dejure.org/2008,4784)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Werbung mit Testergebnissen für baugleiche Artikel - Wird in einer Werbung ein Testergebnis der Stiftung Warentest für einen anderen, allerdings mit dem beworbenen technisch baugleichen Artikel verwendet, ist deutlich zu machen, dass nicht der beworbene, sondern der ...

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ergebnis der Stiftung Warentest kann nicht ohne weiteres für baugleiches Gerät verwendet werden

  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Gerichts zur Zulässigkeitserklärung einer Werbung unter Hinzufügung bestimmter aufklärender Hinweise; Voraussetzung für die Verbindung einer Werbeaussage mit Empfehlungen der Stiftung Warentest; Irreführende Werbung bei Fehlen einer angemessenen Menge der ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Werbung mit "Stiftung Warentest"-Ergebnissen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vorsicht bei Werbung mit Stiftung Warentest für baugleiche Geräte

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbung mit "Stiftung Warentest"-Ergebnissen

Besprechungen u.ä.

  • drbuecker.de (Kurzanmerkung)

    Werbung mit gutem Testergbnis von baugleichem Gerät

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MIR 2008, Dok. 362
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.02.1989 - I ZR 76/87

    "Professorenbezeichnung in der Arztwerbung"; Irreführung der Führung eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.09.2008 - 4 U 38/07
    Eine relevante Täuschungshandlung rechtfertigt grundsätzlich deren einschränkungsloses Verbot; es ist nicht Sache des Klägers und des Gerichts, im Klageantrag bzw. im Urteilsausspruch Einschränkungen zu formulieren, durch die der Verletzter die grundsätzlich täuschende Wirkung einer Handlung ausschließen kann (BGH Urteil vom 16. Februar 1989 - I ZR 76/87 - Professorenbezeichnung in der Arztwerbung I; Urteil vom 9. April 1992 - I ZR 240/90 - Professorenbezeichnung in der Arztwerbung II beide bei Juris).
  • BGH, 09.04.1992 - I ZR 240/90

    Professorenbezeichnung in der Arztwerbung II - Irreführung/Auszeichnungen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.09.2008 - 4 U 38/07
    Eine relevante Täuschungshandlung rechtfertigt grundsätzlich deren einschränkungsloses Verbot; es ist nicht Sache des Klägers und des Gerichts, im Klageantrag bzw. im Urteilsausspruch Einschränkungen zu formulieren, durch die der Verletzter die grundsätzlich täuschende Wirkung einer Handlung ausschließen kann (BGH Urteil vom 16. Februar 1989 - I ZR 76/87 - Professorenbezeichnung in der Arztwerbung I; Urteil vom 9. April 1992 - I ZR 240/90 - Professorenbezeichnung in der Arztwerbung II beide bei Juris).
  • OLG Köln, 11.07.2003 - 6 U 209/02

    Bewerbung eines Fahrradhelms mit einem früheren Testergebnis;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.09.2008 - 4 U 38/07
    Demzufolge ist eine Werbung, die ein Testergebnis der Stiftung Warentest für ein anderes, aber technisch baugleiches Modell verwendet, nur zulässig, wenn die Werbung deutlich macht, dass nicht das beworbene, sondern der baugleiche andere Artikel getestet wurde (OLG Köln GRUR 1988, 556; Urteil vom 11. Juli 2003 - 6 U 209/02 - bei Juris; Hefermehl/Köhler/Bornkamm aaO § 5 Rdnr. 4.240).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZR 254/97

    Computerwerbung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.09.2008 - 4 U 38/07
    Da eine Irreführung auch vorliegt, wenn die - hier höherwertigere - Ware zwar vorrätig ist, aber nicht angeboten wird (vgl. BGH GRUR 2000, 911 - Computerwerbung - 1983, 650 - Kamera -), steht der Wettbewerbsverstoß ferner nicht dadurch in Frage, dass die Geschäftsführung der Beklagten die Anweisung erteilt hat, das Alternativgerät anzubieten, weil das - wie ausgeführt - nicht umgesetzt wurde.
  • BGH, 19.09.1996 - I ZR 124/94

    Beratungskompetenz - Irreführung/Leistungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.09.2008 - 4 U 38/07
    Sie musste deshalb diejenigen Umstände beweisen, die dem Vorwurf der Irreführung die Grundlage nahmen (vgl. BGH GRUR 2004, 246 - Mondpreise ? - m.w.N.; 1997, 229 - Beratungskompetenz - Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht 25. Aufl., § 5 UWG Rdnr. 3.19 m.w.N.).
  • BGH, 27.11.2003 - I ZR 94/01

    Mondpreise?

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.09.2008 - 4 U 38/07
    Sie musste deshalb diejenigen Umstände beweisen, die dem Vorwurf der Irreführung die Grundlage nahmen (vgl. BGH GRUR 2004, 246 - Mondpreise ? - m.w.N.; 1997, 229 - Beratungskompetenz - Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht 25. Aufl., § 5 UWG Rdnr. 3.19 m.w.N.).
  • OLG Köln, 18.12.1987 - 6 U 145/87

    Kaufentschluß auf Grund der Beurteilung des Produkts durch die Stiftung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.09.2008 - 4 U 38/07
    Demzufolge ist eine Werbung, die ein Testergebnis der Stiftung Warentest für ein anderes, aber technisch baugleiches Modell verwendet, nur zulässig, wenn die Werbung deutlich macht, dass nicht das beworbene, sondern der baugleiche andere Artikel getestet wurde (OLG Köln GRUR 1988, 556; Urteil vom 11. Juli 2003 - 6 U 209/02 - bei Juris; Hefermehl/Köhler/Bornkamm aaO § 5 Rdnr. 4.240).
  • BGH, 21.03.1991 - I ZR 151/89

    Fundstellenangabe - Werbung mit Testergebnissen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.09.2008 - 4 U 38/07
    Bei der Beurteilung einer Werbeaussage kann teilweise auf diese Empfehlungen zurückgegriffen werden (BGH GRUR 1991, 679 - Fundstellenangebot - Hefermehl/Köhler/Bornkamm Wettbewerbsrecht 25. Aufl. § 5 UWG Rdnr. 4.236).
  • BGH, 16.03.2000 - I ZR 229/97

    Lieferstörung - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.09.2008 - 4 U 38/07
    Die Beklagte hat auch nicht entschuldigt, dass sie das beworbene Gerät nicht vorrätig hatte (vgl. dazu BGH GRUR 2002, 187 - "Lieferstörung" - Hefermehl/Köhler/Bornkamm aaO, § 5 Rdnr. 8.14 m.w.N.).
  • OLG Köln, 23.02.2011 - 6 U 159/10

    Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung von Untersuchungsergebnissen der "Stiftung

    Soweit im Schrifttum - ohne inhaltliche Begründung - auch die Veröffentlichung falscher Testergebnisse von Verbraucherschutzorganisationen wie der Stiftung Warentest unter den Verbotstatbestand subsumiert wird ( Hoeren , a.a.O. [1187]; Schöttle , a.a.O. [675]; Loschelder / Dörre, a.a.O., Rn. 12), spricht dessen Ausnahmecharakter ( Loschelder / Dörre, a.a.O., Rn. 13) nach Auffassung des Senats gegen eine solche erweiternde Auslegung, die letztlich zu einer von den deutschen Gerichten (OLG Zweibrücken, WRP 2008, 1476 [1477] m.w.N.) bisher abgelehnten erhöhten Verbindlichkeit der von der Stiftung Warentest für die Verwendung ihrer Untersuchungsergebnisse aufgestellten Bedingungen (hier der Nr. 2 lit. a, wonach mit Testergebnissen nur geworben werden darf, wenn das Produkt sich seit der Veröffentlichung des Tests nicht in Merkmalen geändert hat, die Gegenstand der Untersuchung waren) führen würde.

    Bei der Werbung mit Testergebnissen kommt es zwar regelmäßig nicht darauf an, ob ein fälschlich als getestet ausgegebenes anderes Produkt besser ist als das getestete Modell, so dass einem entsprechenden Beweisantritt des Werbenden keinesfalls nachgegangen werden muss (Senat, MD 2003, 1154 = OLGR 2003, 343 = NJOZ 2003, 3311; OLG Zweibrücken, WRP 2008, 1476 [1477]; Köhler / Bornkamm , a.a.O., § 5 Rn. 4.262; Götting / Nordemann , a.a.O., § 5 Rn. 1.176).

  • OLG Zweibrücken, 28.05.2009 - 4 U 160/08

    Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung im Internet: Irreführende Werbung für die

    Eine relevante Täuschungshandlung rechtfertigt grundsätzlich deren einschränkungsloses Verbot; es ist weder Sache des Klägers noch des Gerichts, im Klageantrag bzw. im Urteilsausspruch Einschränkungen zu formulieren, durch die der Verletzer die grundsätzlich täuschende Wirkung seiner Handlung ausschließen kann (BGH Urteil vom 16. Februar 1989 - I ZR 76/87 - 9. April 1992 - I ZR 240/90 - beide bei juris; Senat Urteil vom 18. September 2008 - 4 U 38/07 -, veröffentlicht in WRP 2008, 1476).
  • OLG Stuttgart, 11.07.2013 - 2 U 186/12

    Wettbewerbsverstoß: Verantwortlichkeit des Herausgebers eines Werbeblattes bei

    Demzufolge ist eine Werbung, die ein Testergebnis der STIFTUNG WARENTEST für ein anderes - selbst für ein technisch baugleiches - Produkt verwendet, nur zulässig, wenn die Werbung deutlich macht, dass nicht das beworbene, sondern der andere Artikel getestet wurde (OLG Zweibrücken, OLG Zweibrücken, Urteil vom 18. September 2008 - 4 U 38/07, bei juris Rz. 18 f., u.H. auf OLG Köln, GRUR 1988, 556; OLG Köln, Urteil vom 11. Juli 2003 - 6 U 209/02, bei juris).
  • OLG Koblenz, 27.03.2013 - 9 U 1097/12

    Irreführende Werbung für ein Blutdruckmessgerät mit dem Hinweis auf ein

    Danach ist in der Werbung mit einem für ein bestimmtes Modell erzielten Testergebnis der Stiftung Warentest ein aufklärender Hinweis selbst dann erforderlich, wenn nicht das beworbene, sondern ein technisch baugleiches Modell getestet worden ist (OLG Köln, GRUR 1988, 556; OLG Zweibrücken WRP 2008, 1476).
  • LG Heilbronn, 12.01.2012 - 8 O 381/11

    Irreführende Werbung mit Testurteil für Hundefutter

    Wenn sich der Test nicht auf die beworbene (hier: das Feuchtfutter), sondern eine ande­re Ware (hier: das Trockenfutter) bezog, ist eine wettbewerbswidrige Irrefüh­rung stets gegeben (OLG Köln, Urt. v. 18.12.1987,6 U 145/87, GRUR 1988, 556; OLG Zweibrücken, Urt. v. 18.09.2008, 4 U 38/07, WRP 2008, 1476; Bornkamm, Joachim in Köhler/Bornkamm: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 29. Auf!. 2011, § 5 Rdnr. 4.262).
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