Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 02.10.2014

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 03.12.2014 - 4 U 40/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,40767
OLG Brandenburg, 03.12.2014 - 4 U 40/14 (https://dejure.org/2014,40767)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03.12.2014 - 4 U 40/14 (https://dejure.org/2014,40767)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03. Dezember 2014 - 4 U 40/14 (https://dejure.org/2014,40767)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,40767) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Architekten

  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Architektenrecht: Zum Beginn der Verjährung bei Architektenhaftung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Architekten

  • rechtsportal.de

    BGB § 635 a.F.; BGB § 638 a.F.
    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Architekten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abnahme fehlt: Gewährleistungsdauer beim Vollarchitekturvertrag unendlich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen aus Architektenvertrag bei Nichtabnahme des Werkes

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen aus Architektenvertrag bei Nichtabnahme des Werkes

  • bau-blawg.de (Kurzinformation)

    Vollarchitekturvertrag: Generell 10 Jahre Haftung?

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Grundsätzlich keine Verjährung ohne Abnahme

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wann die Mängelhaftung des Architekten verjährt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vollarchitekturvertrag: Generell 10 Jahre Haftung

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Architekt muss zur konkludenten Abnahme unvollständiger Leistungen Ablauf der Gewährleistungsfristen gegenüber Bauhandwerkern beweisen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abnahme fehlt: Gewährleistungsdauer beim Vollarchitekturvertrag unendlich? (IBR 2015, 82)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 1888
  • NZBau 2015, 433
  • BauR 2015, 699
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 24.02.2011 - VII ZR 61/10

    Architektenvertrag: Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen den Architekten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.12.2014 - 4 U 40/14
    Ohne Abnahme kann die Verjährung für Gewährleistungsansprüche aus einem Architektenvertrag nur beginnen, wenn Umstände gegeben sind, nach denen eine Erfüllung des Vertrages nicht mehr in Betracht kommt (BGH Urteil vom 24.02.2011 - VII ZR 61/10 - Rn. 18; Brandenburgisches Oberlandesgericht Urteil vom 10.01.2012 - 11 U 50/10 - Rn. 22; OLG München Urteil vom 17.07.2012 - 13 U 4106/11 - Rn. 27).

    Wie der BGH mit Urteil vom 24.02.2011 (a.a.O. - Rn. 18/19) ausgeführt hat, kann eine den Beginn der Verjährung auslösende Umgestaltung des Vertragsverhältnisses in ein Abwicklungsverhältnis vielmehr in allen Fällen angenommen werden, in denen keine Erfüllung des Vertrages mehr in Betracht kommt, und damit etwa auch, wenn im Verhältnis zwischen den Parteien des Architektenvertrages lediglich tatsächlich endgültig feststeht, dass Leistungen der Leistungsphase 9 nach § 15 HOAI a.F. oder sonstige Erfüllungsleistungen aus dem Architektenvertrag nicht mehr zu erbringen sind.

  • BGH, 20.02.2014 - VII ZR 26/12

    Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche gegen den planenden und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.12.2014 - 4 U 40/14
    Wie der BGH mit Urteil vom 20.02.2014 (VII ZR 26/12 - Rn. 18) überzeugend ausgeführt hat, ist die Vollendung des Werks nicht ausnahmslos Voraussetzung für eine konkludente Abnahme; entscheidend ist vielmehr, ob nach den gesamten Umständen das Verhalten des Auftraggebers vom Auftragnehmer dahin verstanden werden kann, er billige die erbrachte Leistung als im Wesentlichen vertragsgemäß.

    Insbesondere ist ein konkreter Anknüpfungspunkt, wie er in dem vom BGH am 20.02.2014 (a.a.O.) entschiedenen Fall in Form der Anforderung von Bauunterlagen durch den Auftraggeber zum Zwecke der Archivierung vorlag, nicht ersichtlich.

  • OLG Brandenburg, 10.01.2012 - 11 U 50/10

    Fälligkeit der Vergütung des Architekten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.12.2014 - 4 U 40/14
    Ohne Abnahme kann die Verjährung für Gewährleistungsansprüche aus einem Architektenvertrag nur beginnen, wenn Umstände gegeben sind, nach denen eine Erfüllung des Vertrages nicht mehr in Betracht kommt (BGH Urteil vom 24.02.2011 - VII ZR 61/10 - Rn. 18; Brandenburgisches Oberlandesgericht Urteil vom 10.01.2012 - 11 U 50/10 - Rn. 22; OLG München Urteil vom 17.07.2012 - 13 U 4106/11 - Rn. 27).

    Auch ein solcher Zeitpunkt kann jedoch im vorliegenden Fall selbst dann nicht festgestellt werden, wenn man - ebenso wie in den durch den 11. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts mit Urteil vom 10.01.2012 (a.a.O. Rn. 22) und den OLG München mit Urteil vom 17.07.2012 (a.a.O. Rn. 28) entschiedenen Fällen - auf den Ablauf der Gewährleistungsfristen für die Leistungen der bauausführenden Unternehmen abstellt.

  • OLG München, 17.07.2012 - 13 U 4106/11

    Architektenvertrag: Verjährung von Schadensersatzansprüchen im Übergangsfall;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.12.2014 - 4 U 40/14
    Ohne Abnahme kann die Verjährung für Gewährleistungsansprüche aus einem Architektenvertrag nur beginnen, wenn Umstände gegeben sind, nach denen eine Erfüllung des Vertrages nicht mehr in Betracht kommt (BGH Urteil vom 24.02.2011 - VII ZR 61/10 - Rn. 18; Brandenburgisches Oberlandesgericht Urteil vom 10.01.2012 - 11 U 50/10 - Rn. 22; OLG München Urteil vom 17.07.2012 - 13 U 4106/11 - Rn. 27).

    Auch ein solcher Zeitpunkt kann jedoch im vorliegenden Fall selbst dann nicht festgestellt werden, wenn man - ebenso wie in den durch den 11. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts mit Urteil vom 10.01.2012 (a.a.O. Rn. 22) und den OLG München mit Urteil vom 17.07.2012 (a.a.O. Rn. 28) entschiedenen Fällen - auf den Ablauf der Gewährleistungsfristen für die Leistungen der bauausführenden Unternehmen abstellt.

  • BGH, 26.09.2013 - VII ZR 220/12

    Architektenvertrag: Konkludente Abnahme einer Architektenleistung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.12.2014 - 4 U 40/14
    Insoweit spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die Klägerin innerhalb der Verjährungsfrist verjährungshindernde Maßnahmen gegen den Beklagten eingeleitet hätte, wenn dieser seine Untersuchungs- und Beratungspflicht erfüllt und die Klägerin auf eine etwaige eigene Haftung hingewiesen hätte (BGH Urteil vom 26.09.2013 - VII ZR 220/12 - Rn. 26).
  • BGH, 16.03.1978 - VII ZR 145/76

    Rechtspflicht des Architekten zur Aufklärung der Ursachen sichtbar gewordener

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.12.2014 - 4 U 40/14
    Eine Vertragsverletzung durch pflichtwidrige Unterlassung jeglicher Untersuchung und Beratung, mit der der Architekt möglicherweise die Verjährung der gegen ihn selbst bestehenden Ansprüche herbeiführt, begründet - nicht anders als eine falsche Beratung - einen weiteren Schadensersatzanspruch dahin, dass die Verjährung der gegen ihn gerichteten Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche als nicht eingetreten gilt (so wörtlich: BGH Urteil vom 23.07.2009 - VII ZR 134/08 - Rn. 12; Urteil vom 27.09.2001 - VII ZR 320/00 - Rn. 19; inhaltlich ebenso schon: Urteil vom 16.03.1978 - VII ZR 145/76 - Rn. 28 ff.; ebenso für den mit Planungs- und Überwachungsleistungen beauftragten Ingenieur: Urteil 10.10.2013 - VII ZR 19/12 - Rn. 34).
  • BGH, 27.09.2001 - VII ZR 320/00

    Verjährung der Gewährleistungsansprüche gegen den Tragwerksplaner; Hemmung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.12.2014 - 4 U 40/14
    Eine Vertragsverletzung durch pflichtwidrige Unterlassung jeglicher Untersuchung und Beratung, mit der der Architekt möglicherweise die Verjährung der gegen ihn selbst bestehenden Ansprüche herbeiführt, begründet - nicht anders als eine falsche Beratung - einen weiteren Schadensersatzanspruch dahin, dass die Verjährung der gegen ihn gerichteten Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche als nicht eingetreten gilt (so wörtlich: BGH Urteil vom 23.07.2009 - VII ZR 134/08 - Rn. 12; Urteil vom 27.09.2001 - VII ZR 320/00 - Rn. 19; inhaltlich ebenso schon: Urteil vom 16.03.1978 - VII ZR 145/76 - Rn. 28 ff.; ebenso für den mit Planungs- und Überwachungsleistungen beauftragten Ingenieur: Urteil 10.10.2013 - VII ZR 19/12 - Rn. 34).
  • BGH, 20.10.2005 - VII ZR 155/04

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Architekten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.12.2014 - 4 U 40/14
    Zur abnahmefähigen Herstellung gehört im Regelfall die Vollendung aller vertraglich geschuldeten Leistungen (vgl. dazu nur: BGH Urteil vom 20.10.2005 - VII ZR 155/04 - Rn. 12).
  • BGH, 23.07.2009 - VII ZR 134/08

    Anwendbarkeit der zur Sekundärhaftung eines Architekten entwickelten Grundsätze

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.12.2014 - 4 U 40/14
    Eine Vertragsverletzung durch pflichtwidrige Unterlassung jeglicher Untersuchung und Beratung, mit der der Architekt möglicherweise die Verjährung der gegen ihn selbst bestehenden Ansprüche herbeiführt, begründet - nicht anders als eine falsche Beratung - einen weiteren Schadensersatzanspruch dahin, dass die Verjährung der gegen ihn gerichteten Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche als nicht eingetreten gilt (so wörtlich: BGH Urteil vom 23.07.2009 - VII ZR 134/08 - Rn. 12; Urteil vom 27.09.2001 - VII ZR 320/00 - Rn. 19; inhaltlich ebenso schon: Urteil vom 16.03.1978 - VII ZR 145/76 - Rn. 28 ff.; ebenso für den mit Planungs- und Überwachungsleistungen beauftragten Ingenieur: Urteil 10.10.2013 - VII ZR 19/12 - Rn. 34).
  • BGH, 08.07.2010 - VII ZR 171/08

    Werkvertrag: Anwendung der fünfjährigen Verjährungsfrist auf vor der Abnahme

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.12.2014 - 4 U 40/14
    Dies kann zwar nicht nur dann der Fall sein, wenn - wie der BGH bereits mit Urteil vom 08.07.2010 (VII ZR 171/08 - Rn. 23) ausgeführt hat - der Besteller die Entgegennahme des Werkes als Erfüllung der Vertragsleistung abgelehnt, die Abnahme endgültig verweigert, (nach dem bis zum 31.12.2001 geltenden Recht) eine Frist mit Ablehnungsandrohung gesetzt oder in den Fällen der Entbehrlichkeit einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung Schadensersatz- oder Minderungsansprüche geltend gemacht hat.
  • BGH, 10.10.2013 - VII ZR 19/12

    Ingenieurvertrag: Wirksamkeit einer Klausel über die Verkürzung der

  • OLG Brandenburg, 03.06.2016 - 11 U 183/14

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Architekten wegen gänzlich

    Etwas anderes folgt auch nicht aus der von der Klägerin zitierten Entscheidung des 4. Zivilsenates des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes vom 03.12.2014, 4 U 40/14.
  • OLG Brandenburg, 27.06.2018 - 4 U 203/16

    Umfang der Bauaufsichtspflicht des Architekten; Anscheinsbeweis für die

    Eine den Beginn der Verjährung auslösende Umgestaltung des Vertragsverhältnisses in ein Abwicklungsverhältnis kann damit in allen Fällen angenommen werden, in denen keine Erfüllung des Vertrages mehr in Betracht kommt, und damit etwa auch dann, wenn im Verhältnis zwischen den Parteien des Architektenvertrages lediglich tatsächlich endgültig feststeht, dass Leistungen aus dem Architektenvertrag nicht mehr zu erbringen sind (Senat, Urteil vom 03.12.2014 - 4 U 40/14, juris Rn. 37).
  • OLG München, 31.07.2015 - 13 U 1818/13

    Gymnasium Neufahrn bei Freising: Baufirma und Architekt zu Schadensersatz in

    (1) Die Verjährung beginnt erst, wenn die Abnahme erfolgt ist oder Umstände gegeben sind, nach denen eine Erfüllung nicht mehr in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 24.02.2011, Az. VII ZR 61/10 = NJW 2011, 1224; Beck Online; OLG Brandenburg, Urteil vom 03.12.2014, 4 U 40/14, BauR 2015, 699).
  • OLG München, 10.12.2019 - 9 U 4413/18

    Anspruch aus abgetretenem Recht auf Kostenvorschuss für die Selbstvornahme der

    Da in dem Gutachten neben Ausführungsfehlern explizit auch Planungsfehler bezüglich des Gefälles festgehalten werden, bedarf es nach Auffassung des Senats keines weiteren ausdrücklichen Hinweises der Beklagten zu 2) auf eigene Planungsdefizite und auf die Rechtslage, zumal die auftraggebende Versicherung selbst senatsbekannt über Hausjuristen verfügt (vgl. BGH NZBau 2007, 108, 109; OLG Brandenburg NJW 2015, 1888, 1890 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 02.10.2014 - 4 U 40/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,50530
OLG Saarbrücken, 02.10.2014 - 4 U 40/14 (https://dejure.org/2014,50530)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02.10.2014 - 4 U 40/14 (https://dejure.org/2014,50530)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02. Oktober 2014 - 4 U 40/14 (https://dejure.org/2014,50530)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,50530) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 242 BGB, § 488 BGB, § 666 BGB, § 675 Abs 1 BGB
    Bankdarlehensvertrag: Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche des Darlehensnehmers hinsichtlich der Darlehenskonten

  • Wolters Kluwer

    Rechtstellung des Darlehensnehmers bei Abschluss eines Darlehensvertrages; Bestehen von Auskunfts- und Rechnungslegungspflichten

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Grundsätzlich keine Auskunfts- und Rechenschaftspflichten aus Darlehnsvertrag

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Grundsätzlich keine Auskunfts- und Rechenschaftspflichten aus Darlehnsvertrag

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 675 Abs. 1; BGB § 666; BGB § 488; BGB § 242
    Rechtstellung des Darlehensnehmers bei Abschluss eines Darlehensvertrages; Bestehen von Auskunfts- und Rechnungslegungspflichten

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Auskunftspflicht der kreditgebenden Bank über Zinsbelastungen und Stundungsgebühren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 1005
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 17.01.2007 - VIII ZR 135/04

    Darlegungs- und Beweislast für die Erfüllung eines Darlehensrückzahlungsanspruchs

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.10.2014 - 4 U 40/14
    Während es beim Girovertrag mit Kontokorrentabrede der Bank obliegt, die einer bestrittenen Saldoberechnung zu Grund liegenden gegenseitigen Ansprüche und Leistungen so darzulegen, dass eine vollständige rechnerische Überprüfung möglich ist (OLG Saarbrücken, OLGR Saarbrücken 2008, 173), trifft die Darlegungs- und Beweislast für die Zurückzahlung eines Darlehens bzw. die Zahlung der vereinbarten Zinsen den Darlehensnehmer (BGH, NJW-RR 2007, 705; Palandt-Weidenkaff, 73. Aufl. 2014, § 488 BGB, Rn. 28).

    Während der Darlehensgeber nur die Entstehung seines Rückzahlungsanspruches (nicht aber dessen Fortbestand) darzulegen und zu beweisen hat, obliegt dem Darlehnsschuldner die Darlegungs- und Beweislast für die Erfüllung der Darlehensforderung (vgl. BGH, Urt. v. 17.01.2007 - VIII ZR 135/04; BGH NJW 1988, 906).

  • BGH, 09.05.2006 - XI ZR 114/05

    Widerruf d. Beitritts finanzierter Immobilienfonds nach HWiG

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.10.2014 - 4 U 40/14
    Denn der Darlehensvertrag als solcher begründet kein Auftrags- oder Geschäftsbesorgungsverhältnis (BGH, Urt. v. 9. Mai 2006 - XI ZR 114/05 = BKR 2006, 405; juris ).

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, welcher unter diesen Voraussetzungen einen Anspruch auf Auskunft und Rechenschaft verneint (vgl. BGH, BKR 2006, 405).

  • OLG Celle, 04.06.2008 - 3 U 265/07

    Erfüllung der primären Auskunftspflichten und Benachrichtigungspflichten über den

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.10.2014 - 4 U 40/14
    Auch wenn sich der konkrete Verwaltungsaufwand für die Beklagte diesseits nicht ohne weiteres abschätzen lässt, spricht vieles dafür, dass es der Beklagten - die den Kläger im Übrigen ja unstreitig regelmäßig über Kontostände etc. informiert hat - auch gegen Vergütung nicht zumutbar wäre, nachträglich sämtliche Kontenbewegungen und andere die Vertragsbeziehung begleitenden Umstände nachzuvollziehen (vgl. hierzu OLG Celle, Urt. v. 04.06.2008, 3 U 265/07 = NJW-RR 2008, 1584-1587).
  • BGH, 28.10.1953 - II ZR 149/52

    Anforderungen an die Entscheidung über eine Stufenklage

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.10.2014 - 4 U 40/14
    a) Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Auskunftsanspruch ausnahmsweise auch ohne besondere gesetzliche Grundlage nach Treu und Glauben (§§ 157, 242 BGB) bestehen, wenn sich auf der Grundlage besonderer rechtlicher Beziehungen vertraglicher oder außervertraglicher Art die Situation ergibt, dass der Auskunftsbegehrende in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, während der Verpflichtete unschwer in der Lage ist, Auskunft zu erteilen (siehe nur BGH, Urt. v. 17.05.2001, I ZR 291/98 = BGHZ 148, 27ff.; BGH, VU v. 17.07.2002, VIII ZR 64/01= NJW 2002, 3771; vgl. auch schon BGHZ 10, 385 (387) = NJW 1954, 70; BGH, NJW 1957, 669; NJW 1971, 656; NJW 1982, 1807 (1808); NJW 1986, 423 (424)).
  • BGH, 22.01.1957 - VI ZR 334/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.10.2014 - 4 U 40/14
    a) Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Auskunftsanspruch ausnahmsweise auch ohne besondere gesetzliche Grundlage nach Treu und Glauben (§§ 157, 242 BGB) bestehen, wenn sich auf der Grundlage besonderer rechtlicher Beziehungen vertraglicher oder außervertraglicher Art die Situation ergibt, dass der Auskunftsbegehrende in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, während der Verpflichtete unschwer in der Lage ist, Auskunft zu erteilen (siehe nur BGH, Urt. v. 17.05.2001, I ZR 291/98 = BGHZ 148, 27ff.; BGH, VU v. 17.07.2002, VIII ZR 64/01= NJW 2002, 3771; vgl. auch schon BGHZ 10, 385 (387) = NJW 1954, 70; BGH, NJW 1957, 669; NJW 1971, 656; NJW 1982, 1807 (1808); NJW 1986, 423 (424)).
  • BGH, 18.01.1978 - VIII ZR 262/76

    Geltendmachung von gesetzlichen Auskunftsrechten durch den Konkursverwalter

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.10.2014 - 4 U 40/14
    Weitere Voraussetzung ist dabei entweder, dass das Bestehen eines Leistungsanspruchs feststeht, die Auskunft also lediglich die Höhe dieses Anspruchs klären soll (BGH, NJW 1978, 1002; BGHZ 74, 379 = NJW 1979, 1832; BGH, NJW 1987, 1812) oder dass bei bereits vorhandener vertraglicher Beziehung ein erheblicher Anlass zur Annahme besteht, dass eine anspruchsbegründende Vertragswidrigkeit vorliegt (BGH, LM § 242 (Be) BGB Nr. 19; BAG, BB 1967, 839; Betr 1972, 1831).
  • BGH, 30.01.2001 - XI ZR 183/00

    Zeitliche Begrenzung des Auskunftsanspruchs gegen das kontoführende

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.10.2014 - 4 U 40/14
    Das Landgericht hat zunächst zutreffend ausgeführt, dass für den Darlehensvertrag - anders als für den Girovertrag mit Kontokorrentabrede (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 4. Juli 1985 - III ZR 144/84, WM 1985, 1098, 1099 f.; BGH, Urt. v. 30. Januar 2001 - XI ZR 183/00, WM 2001, 621) - grundsätzlich keine gesetzlichen Auskunfts- und Rechenschaftspflichten gemäß §§ 666, 675 BGB bestehen.
  • BGH, 20.01.1971 - VIII ZR 251/69

    Bucheinsicht und Offenbarungseid

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.10.2014 - 4 U 40/14
    a) Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Auskunftsanspruch ausnahmsweise auch ohne besondere gesetzliche Grundlage nach Treu und Glauben (§§ 157, 242 BGB) bestehen, wenn sich auf der Grundlage besonderer rechtlicher Beziehungen vertraglicher oder außervertraglicher Art die Situation ergibt, dass der Auskunftsbegehrende in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, während der Verpflichtete unschwer in der Lage ist, Auskunft zu erteilen (siehe nur BGH, Urt. v. 17.05.2001, I ZR 291/98 = BGHZ 148, 27ff.; BGH, VU v. 17.07.2002, VIII ZR 64/01= NJW 2002, 3771; vgl. auch schon BGHZ 10, 385 (387) = NJW 1954, 70; BGH, NJW 1957, 669; NJW 1971, 656; NJW 1982, 1807 (1808); NJW 1986, 423 (424)).
  • BGH, 15.01.1987 - IX ZR 4/86

    Auskunftsanspruch des Konkursverwalters bei Verdacht mehrerer anfechtbarer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.10.2014 - 4 U 40/14
    Weitere Voraussetzung ist dabei entweder, dass das Bestehen eines Leistungsanspruchs feststeht, die Auskunft also lediglich die Höhe dieses Anspruchs klären soll (BGH, NJW 1978, 1002; BGHZ 74, 379 = NJW 1979, 1832; BGH, NJW 1987, 1812) oder dass bei bereits vorhandener vertraglicher Beziehung ein erheblicher Anlass zur Annahme besteht, dass eine anspruchsbegründende Vertragswidrigkeit vorliegt (BGH, LM § 242 (Be) BGB Nr. 19; BAG, BB 1967, 839; Betr 1972, 1831).
  • BGH, 19.09.1985 - III ZR 213/83

    Formularbestimmungen über Kreditdatenübermittlung, Stundungszinsen, Vorfälligkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.10.2014 - 4 U 40/14
    Dabei ist es üblich und angemessen, wenn die Bank eine Stundung nur gegen Vergütung gewährt (BGHZ 95, 362 = NJW 86, 46, 47).
  • BGH, 10.12.1987 - IX ZR 269/86

    Darlegungs- und Beweislast des Bürgen für Leistungen des Hauptschuldners

  • BGH, 14.11.1984 - IVa ZR 179/82

    Erfüllung des Auskunftsanspruchs

  • BGH, 04.07.1985 - III ZR 144/84

    Auskunfts- und Rechenschaftspflicht der Bank beim Kontokorrentvertrag

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 291/98

    Entfernung der Herstellungsnummer II

  • BGH, 17.07.2002 - VIII ZR 64/01

    Auskunftsanspruch eines Vertragshändlers

  • OLG Saarbrücken, 17.10.2007 - 1 U 634/06

    Zahlungsansprüche nach Beendigung eines Partnervertrages über den Betrieb einer

  • BGH, 19.02.1982 - V ZR 234/81

    Auskunftsanspruch - Vertrag zugunsten Dritter - Tod des Versprechensempfängers -

  • BGH, 06.06.1979 - VIII ZR 255/78

    Auskunftsanspruch des Konkursverwalters

  • LG Düsseldorf, 25.07.2019 - 8 S 5/18
    Auch der der Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts Saarbrücken (Urteil v. 02.10.2014, Az. 4 U 40/14) zugrunde liegende Sachverhalt ist mit dem hiesigen nicht zu vergleichen.

    Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Auskunftsanspruch ausnahmsweise auch ohne besondere gesetzliche Grundlage nach Treu und Glauben (§§ 157, 242 BGB) bestehen, wenn sich auf der Grundlage besonderer rechtlicher Beziehungen vertraglicher oder außervertraglicher Art die Situation ergibt, dass der Auskunftsbegehrende in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, während der Verpflichtete unschwer in der Lage ist, Auskunft zu erteilen (siehe nur BGH, Urteil v. 17.05.2001, Az. I ZR 291/98, Rn. 29; BGH, Versäumnisurteil v. 17.07.2002, VIII ZR 64/01, Rn. 9, OLG Saarbrücken Urteil v. 02.10.2014, Az. 4 U 40/14, Rn. 48, jeweils zitiert nach juris).

    Weitere Voraussetzung ist dabei entweder, dass das Bestehen eines Leistungsanspruchs feststeht, die Auskunft also lediglich die Höhe dieses Anspruchs klären soll oder dass bei bereits vorhandener vertraglicher Beziehung ein erheblicher Anlass zur Annahme besteht, dass eine anspruchsbegründende Vertragswidrigkeit vorliegt (OLG Saarbrücken Urteil v. 02.10.2014, Az. 4 U 40/14, Rn. 489 m.zahlr.w.N.).

  • LG Saarbrücken, 08.09.2017 - 1 O 90/17

    Förderkredit aus KfW-Wohnungseigentumsprogramm; Folgen inhaltlicher Unrichtigkeit

    Ein entsprechender Anspruch besteht weder aus §§ 666, 675 BGB (BGH, Urteil vom 09. Mai 2006 - XI ZR 114/05 -, juris [Rn 34]; OLG Saarbrücken, Urteil vom 02. Oktober 2014 - 4 U 40/14 -, juris [Rn 46]), noch aus § 242 BGB.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht