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   OLG Dresden, 29.08.2017 - 4 U 401/17   

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https://dejure.org/2017,32137
OLG Dresden, 29.08.2017 - 4 U 401/17 (https://dejure.org/2017,32137)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29.08.2017 - 4 U 401/17 (https://dejure.org/2017,32137)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29. August 2017 - 4 U 401/17 (https://dejure.org/2017,32137)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Sachsen

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  • christmann-law.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    Keine Haftung des Arztes nach Schulteroperation trotz fehlender Röntgenkontrolle und lückenhaften Arztbriefes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rabüro.de

    Keine Einstandspflicht des behandelnden Arztes für Befunderhebungsfehler ambulanter Nachbehandler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Einstandspflicht des Arztes bei postoperativ behandlungsfehlerhaft unterlassener Röntgenkontrolle; Pflichten des mit einer postoperativen MRT-Befundung beauftragten Radiologen bei Unkenntnis des konkreten Operationsverfahrens

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1
    Umfang der Einstandspflicht des Arztes bei postoperativ behandlungsfehlerhaft unterlassener Röntgenkontrolle

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Arzthaftung: Ärztliche Einstandspflicht bei unterlassener postoperativer Röntgenkontrolle für Befunderhebungsfehler nachbehandelnder Ärzte

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftung eines Krankenhausträgers für Behandlungsfehler von Nachbehandlern

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Patienten und Ärzte sollten wissen, dass und wann es wegen eines nach einer unterlassenen Befunderhebung

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 79 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Arzthaftung | Behandlungsfehler | Postoperatives Unterlassen einer Röntgenkontrolle

Besprechungen u.ä.

  • christmann-law.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    Keine Haftung des Arztes nach Schulteroperation trotz fehlender Röntgenkontrolle und lückenhaften Arztbriefes

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 16.06.1981 - VI ZR 38/80

    Haftungsausfüllende Kausalität bei Annahme eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Dresden, 29.08.2017 - 4 U 401/17
    Regelmäßig schuldet er über die Mitteilung des Entlassungsbefundes hinaus keine weitere Überwachung (BGH, Urteil vom 16.6.1981 - VI ZR 38/80; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 7. Aufl. B Rn 121 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 21.05.2010 - 4 U 1545/09

    Arzthaftung; Orbitalbodenfraktur; Visuskontrolle; Aufklärung

    Auszug aus OLG Dresden, 29.08.2017 - 4 U 401/17
    Für die Beweislastumkehr hinsichtlich des Ursachenzusammenhangs zwischen ärztlichem Fehler und Gesundheitsschaden reicht es vielmehr aus, dass die Unterlassung einer aus medizinischer Sicht gebotenen Befunderhebung einen groben ärztlichen Fehler darstellt (BGHZ 138, 1, 5; BGH VersR 1995, 46; VersR 1998, 585, 586; OLG Hamm, VersR 1996, 756; Senat, Urteil vom 21.5.2010, 4 U 1545/09 - juris).
  • OLG Köln, 08.10.2012 - 5 U 74/12

    Ansprüche wegen ärztlicher Behandlungsfehler, da der behandelnde Arzt wegen

    Auszug aus OLG Dresden, 29.08.2017 - 4 U 401/17
    Die Einstandspflicht des Arztes umfasst ansonsten regelmäßig auch die Folgen eines Fehlers des nachbehandelnden Arztes, wenn die Nachbehandlung durch den Fehler des erstbehandelnden Arztes mit veranlasst worden ist (OLG Köln, Beschluss vom 08. Oktober 2012 - 5 U 74/12 -, juris).
  • OLG Dresden, 06.06.2002 - 4 U 3112/01

    Beweislastumkehr; Kausalität; Ursächlichkeit; Arzthaftung

    Auszug aus OLG Dresden, 29.08.2017 - 4 U 401/17
    Eine - nicht grob - fehlerhafte Unterlassung der gebotenen Befunderhebung führt nach § 630h Abs. 5 S. 2 BGB dann zu einer Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität des Behandlungsfehlers für den eingetretenen Gesundheitsschaden, wenn sich bei Abklärung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit - die der Senat bei mehr als 50 % annimmt (VersR 2004, 648 Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., Rz. U 57) - ein reaktionspflichtiges positives Ergebnis gezeigt hätte und sich die Verkennung dieses Befundes als fundamental oder die Nichtreaktion hierauf als grob fehlerhaft darstellen würde (BGH VersR 2004, 790; BGHZ 132, 47; VersR 2003, 1256; VersR 1999, 1282).
  • BGH, 29.09.2009 - VI ZR 251/08

    Voraussetzung für die Annahme eines groben Behandlungsfehlers mit der Folge der

    Auszug aus OLG Dresden, 29.08.2017 - 4 U 401/17
    Das Unterlassen der gebotenen Therapie ist im Falle der Nichterhebung medizinisch gebotener Befunde nach § 630h Abs. 5 BGB nicht Voraussetzung für die Annahme eines groben Behandlungsfehlers mit der Folge der Beweislastumkehr zugunsten des Patienten (BGH MDR 2010, 29).
  • OLG Hamm, 15.05.1995 - 3 U 287/93

    Unterlassen von augenärztlichen Kontrolluntersuchungen bei Frühgeborenem

    Auszug aus OLG Dresden, 29.08.2017 - 4 U 401/17
    Für die Beweislastumkehr hinsichtlich des Ursachenzusammenhangs zwischen ärztlichem Fehler und Gesundheitsschaden reicht es vielmehr aus, dass die Unterlassung einer aus medizinischer Sicht gebotenen Befunderhebung einen groben ärztlichen Fehler darstellt (BGHZ 138, 1, 5; BGH VersR 1995, 46; VersR 1998, 585, 586; OLG Hamm, VersR 1996, 756; Senat, Urteil vom 21.5.2010, 4 U 1545/09 - juris).
  • BGH, 21.09.1982 - VI ZR 302/80

    Voraussetzungen der Beweislastumkehr wegen grober Behandlungsfehler; Umkehr der

    Auszug aus OLG Dresden, 29.08.2017 - 4 U 401/17
    Für die Feststellung der Geeignetheit eines groben Behandlungsfehlers für den Schaden reicht es allerdings nicht aus, dass ein bloß theoretisch denkbarer Zusammenhang, der ohnehin fast nie ausgeschlossen werden kann, im Raum steht (BGHZ 85, 212; OLG Karlsruhe OLGR 2004, 320).
  • BGH, 27.04.2004 - VI ZR 34/03

    Begriff und Rechtsfolgen eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Dresden, 29.08.2017 - 4 U 401/17
    Eine Umkehr der Beweislast ist nur dann ausgeschlossen, wenn jeglicher haftungsbegründende Ursachenzusammenhang äußerst unwahrscheinlich ist (BGH aaO; BGHZ 159, 48f. m.w.N.).
  • BGH, 23.03.2004 - VI ZR 428/02

    Umkehr der Beweislast bei Unterlassung medizinisch gebotener Befunderhebung im

    Auszug aus OLG Dresden, 29.08.2017 - 4 U 401/17
    Eine - nicht grob - fehlerhafte Unterlassung der gebotenen Befunderhebung führt nach § 630h Abs. 5 S. 2 BGB dann zu einer Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität des Behandlungsfehlers für den eingetretenen Gesundheitsschaden, wenn sich bei Abklärung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit - die der Senat bei mehr als 50 % annimmt (VersR 2004, 648 Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., Rz. U 57) - ein reaktionspflichtiges positives Ergebnis gezeigt hätte und sich die Verkennung dieses Befundes als fundamental oder die Nichtreaktion hierauf als grob fehlerhaft darstellen würde (BGH VersR 2004, 790; BGHZ 132, 47; VersR 2003, 1256; VersR 1999, 1282).
  • BGH, 08.07.2003 - VI ZR 304/02

    Begriff des Diagnosefehlers

    Auszug aus OLG Dresden, 29.08.2017 - 4 U 401/17
    Eine - nicht grob - fehlerhafte Unterlassung der gebotenen Befunderhebung führt nach § 630h Abs. 5 S. 2 BGB dann zu einer Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität des Behandlungsfehlers für den eingetretenen Gesundheitsschaden, wenn sich bei Abklärung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit - die der Senat bei mehr als 50 % annimmt (VersR 2004, 648 Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., Rz. U 57) - ein reaktionspflichtiges positives Ergebnis gezeigt hätte und sich die Verkennung dieses Befundes als fundamental oder die Nichtreaktion hierauf als grob fehlerhaft darstellen würde (BGH VersR 2004, 790; BGHZ 132, 47; VersR 2003, 1256; VersR 1999, 1282).
  • BGH, 06.07.1999 - VI ZR 290/98

    Beweiserleichterungen im Arzthaftungsprozeß

  • BGH, 27.01.1998 - VI ZR 339/96

    Feststellung eines groben Behandlungsfehlers im Arzthaftungsprozeß

  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 402/94

    Umfang der Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten bei nicht

  • BGH, 13.01.1998 - VI ZR 242/96

    Annahme eines groben Behandlungsfehlers bei der Befunderhebung

  • BGH, 04.10.1994 - VI ZR 205/93

    Haftung des Arztes wegen Nichterhebung von Befunden; Begriff des groben

  • OLG Dresden, 07.12.2021 - 4 U 561/21

    1. Hat es das erstinstanzliche Gericht versäumt, in seinen Entscheidungsgründen

    aa) Wenn die Unterlassung einer aus medizinischer Sicht gebotenen Befunderhebung einen groben ärztlichen Fehler darstellt, führt dies zu einer Beweislastumkehr hinsichtlich des Ursachenzusammenhangs zwischen ärztlichem Fehler und Gesundheitsschaden (vgl. BGHZ 138, 1 ff.; Senat, Urteil vom 29.08.2017, Az.: 4 U 401/17 - juris).
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