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   OLG Saarbrücken, 09.01.2014 - 4 U 405/12   

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https://dejure.org/2014,343
OLG Saarbrücken, 09.01.2014 - 4 U 405/12 (https://dejure.org/2014,343)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09.01.2014 - 4 U 405/12 (https://dejure.org/2014,343)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09. Januar 2014 - 4 U 405/12 (https://dejure.org/2014,343)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Zur Haftungsverteilung beim Verkehrsunfall im Gegenverkehr nach Passieren einer Engstelle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier sich an einer Engstelle begegnender Fahrzeuge

  • rabüro.de

    Zur Haftungsverteilung beim Verkehrsunfall im Gegenverkehr nach Passieren einer Engstelle

  • RA Kotz

    Haftungsverteilung bei einer Kollision mit dem Gegenverkehr nach dem Passieren einer Engstelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier sich an einer Engstelle begegnender Fahrzeuge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall an einer Engstelle

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kollision mit dem Gegenverkehr und die Haftungsverteilung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier sich an einer Engstelle begegnender Fahrzeuge

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier sich an einer Engstelle begegnender Fahrzeuge

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Zu den Verhaltenspflichten beim Passieren einer Engstelle mit einem Kfz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kollision zweier Fahrzeuge an Engstelle: Unaufklärbarkeit des Unfallhergangs begründet Haftungsanteil von je 50 % - Unklarheit über genau Kollisionsstelle und gefahrene Geschwindigkeit begründete hälftige Schadensteilung

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Karlsruhe, 09.12.1988 - 10 U 144/88

    Haftungsverteilung bei Kollision eines einem rechts am Fahrbahnrand haltenden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.01.2014 - 4 U 405/12
    Vor einer unübersichtlichen Engstelle muss der Wartepflichtige besonders vorsichtig prüfen, ob Vorbeifahren den Gegenverkehr behindern würde (vgl. BayObLG VRS 45, 63; OLG Karlsruhe, DAR 1989, 106; KG zfs 2008, 12; Hentschel-König, aaO., § 6 StVO, Rdn. 6).

    Ein Entgegenkommender, der wegen parkender Fahrzeuge auf der anderen Fahrbahnseite oder wegen anderer Hindernisse mit Gegenverkehr auf seiner Fahrbahnseite rechnen muss und sich nicht darauf einstellt, trifft eine Mithaftung, ggf. muss er trotz seines Vorrechts zurückstehen (vgl. OLG Koblenz, NZV 1993, 195; KG, VRS 1991, 468; OLG Karlsruhe, DAR 1989, 106; Hentschel-König, aaO., § 6 StVO, Rdn. 6).

  • OLG Karlsruhe, 14.05.2004 - 10 U 214/03

    Verhalten von Kraftfahrern beim Passieren einer Engstelle

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.01.2014 - 4 U 405/12
    Eine Engstelle ist ein begrenztes Stück einer sonst für Begegnungen ausreichend breiten Straße, an dem an einem Hindernis, z. B. einem parkenden Fahrzeug nur links vorbeigefahren werden kann, wobei für unbehinderten Gegenverkehr kein Raum bleibt (vgl. OLG Karlsruhe, DAR 2004, 648; OLG Düsseldorf, DAR 1980, 187; Hentschel-König, aaO., § 6 StVO, Rdn. 4).

    Reicht der verbleibende Platz für eine Begegnung, so gelten §§ 1 u. 2 StVO (vgl. OLG Karlsruhe, DAR 2004, 648; Hentschel-König, aaO., § 6 StVO, Rdn. 4).

  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95

    Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.01.2014 - 4 U 405/12
    Bei der Abwägung nach § 17 Abs. 1 u. 2 StVG sind nur unstreitige, zugestandene oder erwiesene Tatsachen zu berücksichtigen (vgl. BGH, NZV 2005, 407; BGH, NZV 1996, 231; Hentschel-König, aaO., § 17 StVG, Rdn. 31 m. w. N.).
  • BGH, 26.04.2005 - VI ZR 228/03

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem die Fahrbahn an einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.01.2014 - 4 U 405/12
    Bei der Abwägung nach § 17 Abs. 1 u. 2 StVG sind nur unstreitige, zugestandene oder erwiesene Tatsachen zu berücksichtigen (vgl. BGH, NZV 2005, 407; BGH, NZV 1996, 231; Hentschel-König, aaO., § 17 StVG, Rdn. 31 m. w. N.).
  • LG Hagen, 22.11.2002 - 1 S 152/02

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge beim Ausweichen an einem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.01.2014 - 4 U 405/12
    Ist dort Gegenverkehr nicht erkennbar, so darf er mit größter Vorsicht unter Benutzung der Gegenfahrbahn an dem Hindernis vorbeifahren (vgl. BayObLG, VRS 58, 450; LG Hagen, zfs 2003, 121; Hentschel-König, aaO., § 6 StVO, Rdn. 6).
  • OLG Hamm, 09.09.1993 - 6 U 60/93

    Haftungsverteilung bei Kollision entgegenkommender Fahrzeuge an einer Engstelle;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.01.2014 - 4 U 405/12
    Der Vorbeifahrende muss sofort anhalten oder die Gegenfahrbahn räumen können (vgl. OLG Hamm, NZV 1995, 27; Hentschel-König, aaO., § 6 StVO, Rdn. 6).
  • BayObLG, 13.02.1980 - 2 St 9/80

    Kurve; Unübersichtlich; Kfz; Halten; Vorbeifahren; Gegenfahrbahn; Vorsicht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.01.2014 - 4 U 405/12
    Ist dort Gegenverkehr nicht erkennbar, so darf er mit größter Vorsicht unter Benutzung der Gegenfahrbahn an dem Hindernis vorbeifahren (vgl. BayObLG, VRS 58, 450; LG Hagen, zfs 2003, 121; Hentschel-König, aaO., § 6 StVO, Rdn. 6).
  • OLG Schleswig, 18.01.1984 - 9 U 185/82
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.01.2014 - 4 U 405/12
    Die Wartepflicht setzt allerdings nicht schon dann ein, wenn Gegenverkehr abstrakt möglich ist, vielmehr muss er erkennbar sein (vgl. OLG Schleswig, MDR 1985, 327; OLG Hamburg, VRS 84, 169; Hentschel-König, aaO., § 6 StVO, Rdn. 6).
  • KG, 26.06.1995 - 12 U 480/94

    Haftungsverteilung bei Kollision entgegenkommender Fahrzeuge in einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.01.2014 - 4 U 405/12
    Wer an parkenden Fahrzeugen vorbeifahren will, ohne die Gegenfahrbahn mitbenutzen zu müssen, muss dennoch dann zurückstehen, wenn mit Gegenverkehr zu rechnen ist, der sich vermutlich oder bereits erkennbar nicht scharf rechts hält und die Mittellinie berührt (vgl. KG, VRS 91, 465; OLG Celle, VersR 1980, 772; Hentschel-König, aaO., § 6 StVO, Rdn. 4).
  • OLG Celle, 21.05.1979 - 5 U 112/78
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.01.2014 - 4 U 405/12
    Wer an parkenden Fahrzeugen vorbeifahren will, ohne die Gegenfahrbahn mitbenutzen zu müssen, muss dennoch dann zurückstehen, wenn mit Gegenverkehr zu rechnen ist, der sich vermutlich oder bereits erkennbar nicht scharf rechts hält und die Mittellinie berührt (vgl. KG, VRS 91, 465; OLG Celle, VersR 1980, 772; Hentschel-König, aaO., § 6 StVO, Rdn. 4).
  • KG, 21.11.2005 - 12 U 214/04

    Auffahrunfall: Wiederholte Beweisaufnahme im Berufungsrechtszug; Anscheinsbeweis

  • KG, 02.07.2007 - 22 U 198/06

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision in einer Engstelle

  • OLG Koblenz, 03.08.1992 - 12 U 1034/91
  • BayObLG, 15.06.1982 - 1 ObOWi 207/82

    Straße; Verengung; Straßenverengung; Wartepflicht; Vorrecht; Fahrzeug

  • OLG Hamburg, 31.01.1992 - 14 U 5/90

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem entgegenkommenden

  • OLG Köln, 01.12.1999 - 2 U 61/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fußgängers mit einem von hinten

  • OLG Saarbrücken, 02.02.2017 - 4 U 148/15

    Haftungsverteilung nach Kfz-Unfall: Kollision in einer Fahrgasse zwischen

    Die Beklagten haben die insgesamt vier Schadenspositionen der Höhe nach akzeptiert, dies gilt auch für die klägerseits eingeforderte Auslagenpauschale in Höhe von 26 ?, weshalb der Senat eine Kürzung ausnahmsweise trotz Abweichung zu seiner ständigen Rechtsprechung (vgl. Senat, Urteil vom 9.1.2014 - 4 U 405/12, bei Juris Rn. 93 [25 ?]) nicht für geboten erachtet.
  • OLG Saarbrücken, 16.11.2017 - 4 U 100/16

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision zwischen an einem Hindernis ausscherenden

    Die Vorschrift gilt bei einseitiger Verengung eines begrenzten Stückes der rechten Fahrbahn, wenn an dem Hindernis nur links vorbeigefahren werden kann (vgl. Senat, Urteil vom 9. Januar 2014 - 4 U 405/12, NJW-Spezial 2014, 105; Heß, a.a.O., § 6 StVO Rn. 2), was hier - ausweislich der Lichtbilder aus der Ermittlungsakte, insbes.
  • OLG Celle, 13.12.2023 - 14 U 32/23

    Anscheinsbeweis; berührungsloser Unfall; Auffahrunfall; Haftungsverteilung bei

    Ist dort Gegenverkehr nicht erkennbar, so darf er mit größter Vorsicht unter Benutzung der Gegenfahrbahn an dem Hindernis vorbeifahren (OLG Saarbrücken Urteil vom 09. januar 2014 - 4 U 405/12, juris; LG Hagen, zfs 2003, 121; Hentschel-König-Dauer, aaO., § 6 StVO, Rn. 6).
  • LG Rottweil, 20.02.2017 - 1 O 104/16

    Haftungsverteilung bei einem Unfall im Begegnungsverkehr und Verwertung voin

    Zwar trifft einen Entgegenkommenden, der wegen parkender Fahrzeuge auf der anderen Fahrbahnseite oder wegen anderer Hindernisse mit Gegenverkehr auf seiner Fahrbahnseite rechnen muss, die Pflicht, jedenfalls so weit wie möglich rechts zu fahren, um auf diese Weise eine Kollision zu vermeiden (OLG Saarbrücken Urt. v. 9.1.2014 - 4 U 405/12, BeckRS 2014, 1728, beck-online).

    Hintergrund hierfür ist unter anderem auch, dass der insofern wartepflichtige Umfahrende, der das Hindernis auf seiner Seite hat, weder mit einem Ausweichen noch mit einem scharfen Rechtsfahren des Entgegenkommenden rechnen darf (vgl. BGH VRS 27, 35; OLG Saarbrücken Urt. v. 9.1.2014 - 4 U 405/12, beck-online; Heß, in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 24. Auflage 2016, § 6 Rn 8b m.w.N.).

  • LG Saarbrücken, 13.09.2018 - 14 O 126/16

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug während

    Ihn traf demnach die Pflicht zu warten, bis die vorberechtigte Beklagte zu 1) die durch den LKW erzeugte verengte Passage passiert gehabt hätte und die Straße frei gewesen wäre (OLG Saarbrücken, Urt. v. 09.01.2014, 4 U 405/12).

    Selbst vom Vortrag des Klägers ausgehend, er habe die Beklagte zu 1) nicht sehen können, hätte ihn in diesem Fall die Pflicht getroffen die Verengung nur dergestalt zu befahren, dass es ihm jederzeit möglich gewesen wäre anzuhalten und die Gegenfahrbahn zu räumen (OLG Saarbrücken, Urt. v. 09.01.2014, 4 U 405/12).

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