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   OLG Jena, 08.02.2011 - 4 U 423/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8456
OLG Jena, 08.02.2011 - 4 U 423/10 (https://dejure.org/2011,8456)
OLG Jena, Entscheidung vom 08.02.2011 - 4 U 423/10 (https://dejure.org/2011,8456)
OLG Jena, Entscheidung vom 08. Februar 2011 - 4 U 423/10 (https://dejure.org/2011,8456)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 823 BGB
    Zur Verkehrssicherheit eines Multifunktionsplatzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz i.R.d. Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde für einen Multifunktionssportplatz besteht nur abzüglich der Haftungsquote wegen Eigenverschuldens des Geschädigten; Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde für Sport- und Spielplätze

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823
    Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde für Sport- und Spielplätze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 961
  • SpuRt 2011, 199
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.02.2007 - VI ZR 274/05

    Voraussetzungen einer Verkehrssicherungspflicht

    Auszug aus OLG Jena, 08.02.2011 - 4 U 423/10
    Es sind vielmehr nur die Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Schädigung anderer tunlichst abzuwenden (vgl. BGH NJW 2007, 1683 m.w.Nw.).
  • OLG Jena, 10.02.2010 - 4 U 594/09

    Zur Haftung einer Gemeinde wegen eines schadhaften Zaunes eines Bolzplatzes

    Auszug aus OLG Jena, 08.02.2011 - 4 U 423/10
    Wie der Senat bereits im " Bolzplatzurteil " (vom 10.02.2010, Az.: 4 U 594/09; veröffentlicht u.a. in der juris-Datenbank) grundlegend entwickelt hat, bestimmt sich die Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde für ihre Spiel- und Sportplätze allein nach Privatrecht, also nach § 823 BGB.
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