Rechtsprechung
OLG Jena, 10.11.2004 - 4 U 432/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anbringung von Absperrketten zwischen Pollern als Verletzung der Verkehrssicherungspflicht; Beschränkung des Umfangs der Widmung auf den Fußgängerverkehr; Hinausgehen der Pflicht zur Verkehrssicherung über die Abwendung der dem bestimmungsgemäßen Verkehr drohenden ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 839 Abs. 1 § 847
Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde hinsichtlich bei Dunkelheit sichtbarer Absperrketten zwischen Pollern
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 26.04.2004 - 8 O 2100/03
- OLG Jena, 10.11.2004 - 4 U 432/04
Papierfundstellen
- NZV 2005, 192
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Jena, 06.10.2005 - 4 U 882/05
Keine Haftung des Theaterträgers bei "unglücklichem" Sturz eines Besuchers im …
Die "Entschärfung" einer Gefahrenstelle, deren Ursache in einer nicht ausreichend sorgfältigen Benutzung durch die jeweiligen Theaterbesucher liegt, bedeutet noch kein Anerkenntnis einer Verkehrssicherungspflicht (st. Rechtsprechung des 4. Zivilsenats des THOLG, vgl. z.B. Senatsurteil vom 10.11.2004, Az.: 4 U 432/04; Beschluss des Senats vom 10.05.2005, Az.: 4 U 988/04; ebenso BGH NJW 1966, 1456, 1458). - OLG Jena, 08.02.2011 - 4 U 1040/10
Verkehrssicherungspflicht bei durch Dritte verursachter Gefahr
Die Entschärfung einer Gefahrenquelle, kann nicht als Anerkenntnis einer Verkehrssicherungspflicht gedeutet werden (Senatsurteil vom 10.11.2004. Az.: 4 U 432/04). - LG München II, 26.05.2023 - 2 O 5124/19
Keine Haftung von Gemeinde und Bademeister für Freibadunfall
(st. Rspr. u.a. des 4. Zivilsenats des OLG Jena, vgl. z. B. Urt. v. 10.11.2004 - 4 U 432/04; Beschluss vom 10.5. 2005 - 4 U 988/04; ebenso BGH, NJW 1966, 1456 [1458]). - OLG Jena, 19.09.2011 - 4 U 490/11
Zur Verkehrssicherungspflicht auf öffentlichen Straßen
Maßgebend für den Inhalt und Umfang von Sicherungsmaßnahmen ist damit zunächst, für welche Art von Verkehr ein Weg gewidmet ist (BGH, Urteil v. 15.12.1988, VersR 1989, 456; grundlegend hierzu auch das Urteil des erkennenden Senats v. 10.11.2004, Az.: 4 U 432/04, NZV 2005, 192).