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   OLG Koblenz, 06.12.2012 - 4 U 437/12   

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OLG Koblenz, 06.12.2012 - 4 U 437/12 (https://dejure.org/2012,37889)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.12.2012 - 4 U 437/12 (https://dejure.org/2012,37889)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. Dezember 2012 - 4 U 437/12 (https://dejure.org/2012,37889)
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Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Streit um Äußerungen in Biografie: Thomas Anders und seine frühere Ehefrau schließen Vergleich - Ehemaliger Modern-Talking-Star legt Rechtstreit mit Ex-Ehefrau bei

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Saarbrücken, 08.05.2014 - 4 U 61/13

    Schadensersatz nach Kfz-Unfall: Schätzung des für eine Fahrzeugreparatur

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Senat, Urt. v. 05.12.2013 - 4 U 202/12 - 65 - Urt. v. 21.11.2013 - 4 U 437/12) beträgt die auf Grund eines Verkehrsunfalls zu erstattende Unkostenpauschale nicht, wie der Kläger meint, 30,-- ?, sondern lediglich 25,-- ?.
  • OLG Saarbrücken, 18.07.2019 - 4 U 102/17

    Darlegungs- und Beweislast eines durch Steinschlag Unfallgeschädigten

    aa) Diese Darlegungs- und Beweislast umfasst nicht nur die Verursachung des Schadens durch das gegnerische Fahrzeug, sondern auch das Ausmaß dieses Schadens (vgl. Senat, Urteil vom 21. November 2013 - 4 U 437/12; KG, Beschluss vom 07. Mai 2009 - 12 U 56/09, KGR 2009, 775 (776)).

    Hierzu hat der Kläger nach allgemeinen Grundsätzen darzulegen und zu beweisen, dass der Pkw unfallbedingt Schäden an Teilen erlitten hat, die nicht schon aus anderen Gründen hätten ausgetauscht oder fachgerecht repariert werden müssen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 1977 - VI ZR 206/75, BGHZ 71, 339 (345); Senat, Urteil vom 21. November 2013 - 4 U 437/12).

    Eine Schadensschätzung nach § 287 ZPO kommt erst in Betracht, wenn der Kläger dargelegt und bewiesen hat, welcher eingrenzbare Vorschaden durch welche konkreten Reparaturmaßnahmen fachgerecht beseitigt worden ist (vgl. KG, Urteil vom 29. Juni 2009 - 12 U 146/08, NZV 2010, 350; Senat, Urteil vom 21. November 2013 - 4 U 437/12).

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