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   OLG Karlsruhe, 12.12.2014 - 4 U 45/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,47683
OLG Karlsruhe, 12.12.2014 - 4 U 45/14 (https://dejure.org/2014,47683)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.12.2014 - 4 U 45/14 (https://dejure.org/2014,47683)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. Dezember 2014 - 4 U 45/14 (https://dejure.org/2014,47683)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Verkauf batteriebetriebener Fahrradlampen ohne K-Nummer unzulässig auch wenn auf fehlende Zulassung nach der StVZO hingewiesen wird

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Batteriebetriebene Fahrradlampen ohne K-Nummer dürfen nicht verkauft werden

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Verbot des Vertriebs batteriebetriebener Fahrradlampen ohne "K-Nummer", auch bei Hinweis auf fehlende Zulassung

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Fahrradlampen ohne K-Nummer wettbewerbswidrig?

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 30.11.2015 - 15 U 138/14

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens nicht zugelassener LED-Fahrzeugleuchten

    Die Vorschrift des § 22a Abs. 2 StVZO, welche nachstehend im Wortlaut wiedergegeben ist, stellt - was der Beklagte erstmalig zu Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 12.11.2015 in Abrede gestellt hat - eine Marktverhaltensregel i.S.v. § 4 Nr. 11 UWG dar (OLG Hamm, Urteil vom 13.06.2013 - Az. 4 U 26/13 - iuris; GRUR-RR 2014, 395 - Soffittenlampe; OLG Karlsruhe, GRUR-RS 2015, 07743 - LED-Fahrradlampe).
  • LG Siegen, 01.06.2017 - 7 O 14/16

    Zum wettbewerbswidrigen Verkauf nicht zugelassener Fahrhzeugteile

    Für die Frage, ob ein Gegenstand ein Fahrzeugteil, das in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein muss, im Sinne des § 22a Abs. 2 S. 1 StVZO ist, kommt es allein auf die objektive Verwendungsmöglichkeit des Gegenstandes an (OLG Hamm, Urteil vom 11. März 2014, 4 U 127/13, zitiert nach juris, Rn. 47, OLG Hamm, Urteil vom 13. Juni 2013, 4 U 26/13, zitiert nach juris, OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. November 2015, 15 U 138/14, zitiert nach juris, Rn. 30, OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. Dezember 2014, 4 U 45/14, zitiert nach juris, Rn. 7).

    Damit waren sie nicht nur objektiv zur Verwendung an Kraftfahrzeugen geeignet, sondern nach der erkennbaren Zielrichtung der Werbung auch subjektiv (mindestens unter anderem) hierfür gedacht (vgl. OLG Hamm, 4 U 127/13, Rn. 49, OLG Karlsruhe, 4 U 45/14, Rn. 8).

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