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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 08.09.2011 - 4 U 459/11   

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https://dejure.org/2011,3864
OLG Dresden, 08.09.2011 - 4 U 459/11 (https://dejure.org/2011,3864)
OLG Dresden, Entscheidung vom 08.09.2011 - 4 U 459/11 (https://dejure.org/2011,3864)
OLG Dresden, Entscheidung vom 08. September 2011 - 4 U 459/11 (https://dejure.org/2011,3864)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Wirkung eines Vergleichs über die Unterlassung von Äußerungen in einem Presseartikel; Grenzen der freien Meinungsäußerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004; BGB § 779
    Umfang der Wirkung eines Vergleichs über die Unterlassung von Äußerungen in einem Presseartikel; Grenzen der freien Meinungsäußerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zulässige Meinungsäußerung über "Sklavenarbeit” in einem Unternehmen, wenn diese Aussage durch Tatsachen belegt ist

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung als "Sklavenhalter" im Internet ist keine unzulässige Schmähkritik

  • vest-llp.de (Kurzinformation)

    Zustände "grenzen an Sklavenarbeit” - zulässige Meinigungsäußerung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2012, 383
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 08.05.2007 - 1 BvR 193/05

    Schmähkritik und Zitate

    Auszug aus OLG Dresden, 08.09.2011 - 4 U 459/11
    Gleiches gilt, soweit sich in dem Artikel Tatsachen und Meinungen vermengen, weil die Bewertung des Verhaltens der Klägerin insgesamt durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt und damit insgesamt als Meinungsäußerung geschützt wird (vgl. hierzu BGH VersR 2008, 793; VersR 2007, 249; BVerfG NJW 2008, 358).

    Den durch diese Vorschriften geschützten unternehmensbezogenen Interessen der Klägerin kommt über Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 12 GG zugleich verfassungsrechtlicher Schutz zu (vgl. BVerfG NJW 2002, 2621; NJW 2008, 358, 359; BGH VersR 2008, 793).

    Um die Zulässigkeit einer Äu- ßerung zu beurteilen, sind die betroffenen Interessen einander in einer umfassenden Abwägung zuzuordnen, bei der alle wesentlichen Umstände zu berücksichtigen sind (BVerfG NJW 2008, 358).

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 7/07

    BGH erlaubt Greenpeace, Milchprodukte als "Gen-Milch" zu bezeichnen

    Auszug aus OLG Dresden, 08.09.2011 - 4 U 459/11
    Gleiches gilt, soweit sich in dem Artikel Tatsachen und Meinungen vermengen, weil die Bewertung des Verhaltens der Klägerin insgesamt durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt und damit insgesamt als Meinungsäußerung geschützt wird (vgl. hierzu BGH VersR 2008, 793; VersR 2007, 249; BVerfG NJW 2008, 358).

    Den durch diese Vorschriften geschützten unternehmensbezogenen Interessen der Klägerin kommt über Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 12 GG zugleich verfassungsrechtlicher Schutz zu (vgl. BVerfG NJW 2002, 2621; NJW 2008, 358, 359; BGH VersR 2008, 793).

    Gleichesgilt für das Persönlichkeitsrecht des Unternehmens (BGH VersR 2008, 793; BGHZ 166, 84).

  • BGH, 05.12.2006 - VI ZR 45/05

    Terroristentochter

    Auszug aus OLG Dresden, 08.09.2011 - 4 U 459/11
    d) Der Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG bezieht sich aber auch auf den tatsächlichen Kern dieser Meinungsäußerungen, soweit sie Dritten zur Meinungsbildung dienen können (vgl. hierzu BGH VersR 2007, 249; BVerfG NJW 2003, 1109; NJW 2004, 1942).

    Gleiches gilt, soweit sich in dem Artikel Tatsachen und Meinungen vermengen, weil die Bewertung des Verhaltens der Klägerin insgesamt durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt und damit insgesamt als Meinungsäußerung geschützt wird (vgl. hierzu BGH VersR 2008, 793; VersR 2007, 249; BVerfG NJW 2008, 358).

    Erst wenn bei einer Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Herabsetzung der Person im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll, nimmt die Äußerung den Charakter einer unzulässigen Schmähung an (BGH aaO.; VersR 2007, 249; VersR 2008, 357).

  • BGH, 03.02.2009 - VI ZR 36/07

    Kritik an Unternehmen - Korruptionsskandal

    Auszug aus OLG Dresden, 08.09.2011 - 4 U 459/11
    Die Klägerin als juristische Person des Privatrechts kann sich auf eine Verletzung dieser Grundrechte berufen (vgl. BGH VersR 2009, 555).

    Ersichtlich ist nämlich die Bewertung der Arbeitsbedingungen nicht im Schwerpunkt von den aufgeführten tatsächlichen Bestandteilen geprägt, wodurch ihnen insgesamt der Charakter einer Tatsachenbehauptung beigemessen werden könnte, die einen bestimmten Vorgang im Wesentlichen beschreibt und nicht bewertet (vgl. BGH VersR 2009, 555 - Fraport).

    Nach allgemeiner Auffassung sind an die Bewertung einer Äußerung als Schmähkritik strenge Maßstäbe anzulegen, weil andernfalls eine umstrittene Äußerung ohne Abwägung dem Schutz der Meinungsfreiheit entzogen und diese damit in unzulässiger Weise verkürzt würde (st. Rspr. vgl. nur BGH VersR 2009, 555 m.w.N.).

  • BGH, 22.02.2011 - VI ZR 346/09

    Persönlichkeitsschutz im Internet: Bereithalten von Altmeldungen über einen

    Auszug aus OLG Dresden, 08.09.2011 - 4 U 459/11
    In diesen Fällen bietet das Persönlichkeitsrecht Schutz vor einer zeitlich uneingeschränkten Befassung der Medien mit der Person des Straftäters und seiner Privatsphäre (BGH AfP 2011, 180; BVerfG, AfP 2009, 365).

    Neben den o.a. Gesichtspunkten, die im Rahmen der Abwägung für die Zulässigkeit der Veröffentlichung streiten, ist bei Unterlassungsanträgen gegen Artikel, die sich - wie der streitgegenständliche - in einem Online-Archiv befinden, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes das anerkennenswerte Interesse der Öffentlichkeit nicht nur an der Information über das aktuelle Zeitgeschehen, sondern auch an der Möglichkeit, vergangene zeitgeschichtliche Ereignisse zu recherchieren, zu beachten (vgl. BGH AfP 2011, 180 m.w.N.; OLG Köln, AfP 2007, 126, 127; KG, AfP 2006, 561; OLG Frankfurt, ZUM 2007, 915).

  • BGH, 29.01.2002 - VI ZR 20/01

    Zulässigkeit der Kritik an der gewerblichen Leistung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 08.09.2011 - 4 U 459/11
    Eine wertende Kritik an der gewerblichen Leistung eines Wirtschaftsunternehmens ist in der Regel auch dann vom Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG gedeckt, wenn sie scharf und überzogen formuliert ist (BGH VersR 2005, 277; VersR 2002, 445).
  • KG, 19.10.2001 - 9 W 132/01

    Grenzen der Bild- und Wortberichterstattung unter Identifizierung des

    Auszug aus OLG Dresden, 08.09.2011 - 4 U 459/11
    Neben den o.a. Gesichtspunkten, die im Rahmen der Abwägung für die Zulässigkeit der Veröffentlichung streiten, ist bei Unterlassungsanträgen gegen Artikel, die sich - wie der streitgegenständliche - in einem Online-Archiv befinden, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes das anerkennenswerte Interesse der Öffentlichkeit nicht nur an der Information über das aktuelle Zeitgeschehen, sondern auch an der Möglichkeit, vergangene zeitgeschichtliche Ereignisse zu recherchieren, zu beachten (vgl. BGH AfP 2011, 180 m.w.N.; OLG Köln, AfP 2007, 126, 127; KG, AfP 2006, 561; OLG Frankfurt, ZUM 2007, 915).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus OLG Dresden, 08.09.2011 - 4 U 459/11
    Den durch diese Vorschriften geschützten unternehmensbezogenen Interessen der Klägerin kommt über Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 12 GG zugleich verfassungsrechtlicher Schutz zu (vgl. BVerfG NJW 2002, 2621; NJW 2008, 358, 359; BGH VersR 2008, 793).
  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09

    Individualisierende Medienberichterstattung auch bei Sexualstraftaten

    Auszug aus OLG Dresden, 08.09.2011 - 4 U 459/11
    In diesen Fällen bietet das Persönlichkeitsrecht Schutz vor einer zeitlich uneingeschränkten Befassung der Medien mit der Person des Straftäters und seiner Privatsphäre (BGH AfP 2011, 180; BVerfG, AfP 2009, 365).
  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvR 755/99

    Zur Verurteilung von Eltern zum Schadensersatz wegen der Weitergabe eines

    Auszug aus OLG Dresden, 08.09.2011 - 4 U 459/11
    d) Der Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG bezieht sich aber auch auf den tatsächlichen Kern dieser Meinungsäußerungen, soweit sie Dritten zur Meinungsbildung dienen können (vgl. hierzu BGH VersR 2007, 249; BVerfG NJW 2003, 1109; NJW 2004, 1942).
  • OLG Köln, 14.11.2005 - 15 W 60/05

    Berichterstattung über Straftäter in Online-Archiven

  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

  • OLG Frankfurt, 12.07.2007 - 16 U 2/07

    Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Online-Archivierung eines Artikels

  • BGH, 11.12.2007 - VI ZR 14/07

    Anspruch eines nicht am Prozess beteiligten Dritten auf Unterlassung

  • BGH, 17.11.1992 - VI ZR 352/91

    Wahrnehmung berechtigter Interessen durch Großbank bei internem Rundschreiben der

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03

    Bauernfängerei

  • BVerfG, 19.02.2004 - 1 BvR 417/98

    Zur Untersagung einer "verdeckten" ehrenrührigen Tatsachenbehauptung

  • BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56

    Rechtsnatur der Verwirkung

  • BGH, 26.09.2000 - VI ZR 279/99

    Tenorierung eines Unterlassungsurteils gegen die Veröffentlichung eines

  • OLG Köln, 19.12.2006 - 15 U 110/06

    Rechtsschutz bei Streit um Verwendung des Begriffs Gen-Milch zwischen

  • BGH, 30.04.1985 - VI ZR 110/83

    Wirkung eines Prozeßvergleichs

  • BGH, 25.11.1986 - VI ZR 57/86

    Ehrverletzung (Rufschädigung durch Zeitungsartikel)

  • BGH, 30.09.2005 - V ZR 275/04

    Zulässiger Adressat des Widerrufs eines Prozessvergleichs

  • BAG, 09.07.1958 - 2 AZR 438/56

    Verwirkung - Voraussetzungen

  • OLG Dresden, 28.04.2020 - 4 W 3/20

    Zum fliegenden Gerichtsstand bei Online-Artikeln einer Lokalzeitung / Vorsicht

    Enthält die Meinungsäußerung erwiesen falsche oder bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen, tritt das Grundrecht der Meinungsfreiheit regelmäßig hinter dem durch das grundrechtsbeschränkende Gesetz geschützten Rechtsgut zurück (BVerfG, Beschluss vom 13. April 1994 - 1 BvR 23/94 -, BVerfGE 90, 241-254; Senat Urteil vom 08. September 2011 - 4 U 459/11 -, Rn. 28, juris; Beschluss vom 19. November 2019 - 4 U 2088/19 -, Rn. 7, juris).
  • OLG Dresden, 26.03.2021 - 4 U 2442/20

    Unterlassungsansprüche in Bezug auf Berichterstattungen Qualifizierung einer

    Ein mangels Fundierung in der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1, Art. 19 Abs. 3 GG) geringeres Schutzniveau kann lediglich Abwägungsrelevanz entfalten (Senat, Urteil vom 08. September 2011 - 4 U 459/11 -, Rn. 25, juris; vgl. OLG Köln Urteil vom 19. Dezember 2006 - 15 U 110/06 - juris).

    Werturteile, insbesondere in Form von Gewerbekritik, müssen sich Unternehmen bis zur Grenze der Schmähkritik gefallen lassen, selbst wenn sie überzogen, plakativ oder polemisch sind (so auch Gostomzyk NJW 2008, 2082, 2084; BGH NJW 2009, 3580, 3581f - Unsaubere Geschäfte; Senat, BeckRS 2011, 27291).

  • OLG Dresden, 15.02.2021 - 4 U 2196/20

    Anspruch auf vorläufige Löschung einer Äußerung im Internet Vorwurf eines gegen

    Enthält die Meinungsäußerung erwiesen falsche oder bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen, tritt das Grundrecht der Meinungsfreiheit regelmäßig hinter dem durch das grundrechtsbeschränkende Gesetz geschützten Rechtsgut zurück (BVerfG, Beschluss vom 13. April 1994 - 1 BvR 23/94 -, BVerfGE 90, 241 - 254; Senat, Urteil vom 08. September 2011 - 4 U 459/11 -, Rn. 28, juris; Beschluss vom 19. November 2019 - 4 U 2088/19 -, Rn. 7, juris).
  • OLG Dresden, 16.12.2019 - 4 U 2088/19

    Berufungszurückweisungsbeschluss

    Enthält die Meinungsäußerung erwiesen falsche oder bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen, tritt das Grundrecht der Meinungsfreiheit aber regelmäßig hinter dem durch das grundrechtsbeschränkende Gesetz geschützten Rechtsgut zurück (BVerfG, Beschluss vom 13. April 1994 - 1 BvR 23/94 -, BVerfGE 90, 241-254; Senat Urteil vom 08. September 2011 - 4 U 459/11 -, Rn. 28, juris).
  • OLG Dresden, 19.11.2019 - 4 U 2088/19

    Unterlassungsanspruch für Äußerungen nach Veräußerung von Gesellschaftsanteilen

    Enthält die Meinungsäußerung erwiesen falsche oder bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen, tritt das Grundrecht der Meinungsfreiheit aber regelmäßig hinter dem durch das grundrechtsbeschränkende Gesetz geschützten Rechtsgut zurück (BVerfG, Beschluss vom 13. April 1994 - 1 BvR 23/94 -, BVerfGE 90, 241-254; Senat Urteil vom 08. September 2011 - 4 U 459/11 -, Rn. 28, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 18.04.2013 - 4 U 459/11 - 142   

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https://dejure.org/2013,41972
OLG Saarbrücken, 18.04.2013 - 4 U 459/11 - 142 (https://dejure.org/2013,41972)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18.04.2013 - 4 U 459/11 - 142 (https://dejure.org/2013,41972)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18. April 2013 - 4 U 459/11 - 142 (https://dejure.org/2013,41972)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Werklohnzahlung für die Erstellung einer Wohnanlage bei Geltendmachung der Nichtigkeit wegen Verdachts eines Scheingeschäfts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertragsstrafe auch ohne Hinweis verschuldensabhängig vereinbart!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vertragsstrafe auch ohne ausdrücklichen Hinweis verschuldensabhängig vereinbart! (IBR 2014, 259)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.11.1995 - VIII ZR 293/94

    Anspruch des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszuges

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.04.2013 - 4 U 459/11
    Mithin muss der Gläubiger nach Maßgabe der allgemeinen Rechtsgeschäftslehre eine eindeutige Willenserklärung abgeben, die auf die Herbeiführung der Anerkenntniswirkungen abzielt (BGH, Urt. v. 29.11.1995 - VIII ZR 293194, NJW 1996, 588; Erman/Wagner, aaO, § 397 Rdnr. 11; MünchKomm(BGB)/Schlüter, 6. Aufl., § 397 Rdnr. 12).
  • BGH, 26.01.2009 - II ZR 217/07

    Bestimmung der Zahlung zur Tilgung der Einlageforderung steht Umdeutung in eine

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.04.2013 - 4 U 459/11
    aaa) Nach anerkannten Grundsätzen kann eine Aufrechnung auch stillschweigend erklärt werden, sofern der Aufrechnungswille im Erklärungsgehalt des Vortrags hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt (BGHZ 179, 285, 286; 26, 239; MünchKomm(BGB)/Schlüter, aaO, § 388 Rdnr. 1).
  • BGH, 09.07.1999 - V ZR 12/98

    Berufung auf fehlende Ernstlichkeit eines Geschäfts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.04.2013 - 4 U 459/11
    Nach allgemeinen Grundsätzen zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast trägt derjenige die Darlegungs- und Beweislast, der sich auf die Nichtigkeit beruft (BGH, Urt. v. 9.7.1999 - V ZR 12/98, NJW 1999, 3481; Singer, in Staudinger, Neubearbeitung 2009, § 117 Rdnr. 28; Palandt/Ellenberger, BGB, 72. Aufl., § 117 Rdnr. 9).
  • BGH, 16.01.1958 - III ZR 119/56

    Erledigung des Rechtsstreits durch Kriegsfolgengesetz

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.04.2013 - 4 U 459/11
    aaa) Nach anerkannten Grundsätzen kann eine Aufrechnung auch stillschweigend erklärt werden, sofern der Aufrechnungswille im Erklärungsgehalt des Vortrags hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt (BGHZ 179, 285, 286; 26, 239; MünchKomm(BGB)/Schlüter, aaO, § 388 Rdnr. 1).
  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 37/02

    Ermittlung von Abstimmungsergebnissen einer Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.04.2013 - 4 U 459/11
    bbb) Nach dem maßgeblichen Verständnis des Empfängers (statt aller, BGH, Beschl. v. 19.9.2002 - V ZB 37/02, NJW 2002, 3629; Palandt/Ellenberger, aaO, Einf. vor § 116 Rdnr. 2/3, 17; Erman/Arnold, aaO, § 133 Rdnr. 17 ff.) war das Schreiben im Rechtsverhältnis zwischen der Klägerin und dem Beklagten nicht auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet.
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