Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 06.02.2015 - I-4 U 46/13 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,60609) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer Kapitallebensversicherung nach dem sog. Policenmodell
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
VVG § 5a a.F.; BGB § 187 Abs. 1
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer Kapitallebensversicherung nach dem sog. Policenmodell - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Hamm, 30.07.2015 - 20 U 48/15
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer …
Hierbei geht der Hinweis des Klägers auf die auszugsweise wiedergegebene Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 06.02.2015 (4 U 46/13) zum gerügten Verstoß der Widerspruchsbelehrung gegen § 187 Abs. 1 BGB schon deshalb fehl, weil die Widerspruchsbelehrung in jener Entscheidung für die Fristberechnung ausdrücklich auf den "Tag des vollständigen Erhalts der benannten Unterlagen" als Ereignis verwiesen, mithin die Grundsätze der Fristberechnung nicht zutreffend dargestellt hatte. - OLG Stuttgart, 28.05.2015 - 7 U 27/15
Rückabwicklung einer Kapitallebensversicherung nach Widerspruch: …
Der Kläger beruft sich diesbezüglich auf diverse obergerichtliche Entscheidungen (OLG Köln, Urteil vom 15.08.2014, 20 U 39/14; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.02.2015, I-4 U 46/13; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 26.02.2015, 16 U 61/13; OLG Bamberg, Beschluss vom 11.12.2014, 1 U 5/14; Hanseatisches OLG, Beschluss vom 05.01.2015, 9 U 130/13). - OLG Dresden, 17.08.2020 - 4 U 1403/20
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung
Soweit das Oberlandgericht Düsseldorf (Urteil vom 06.02.2015 - 4 U 46/13 - juris) eine Belehrung für unwirksam gehalten hat, lautete die Formulierung dahingehend, dass die Frist "mit dem Tag des vollständigen Erhalts ..." beginnt. - LG Dortmund, 24.09.2015 - 2 S 13/15
Bestehen eines Rücktrittsrechts von einem fondsgebundenen …
Da der BGH in seiner Entscheidung vom 29.07.2015 - IV ZR 384/14 die Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers im Hinblick auf durch den Versicherer tatsächlich gezogene Nutzungen betont hat und auch einer Vermutung für eine Mindestzinsziehung eine Absage erteilt hat, ist eine Schätzung nach § 287 ZPO gemessen an einem Durchschnittswert ausgeschlossen (so aber OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.02.2015 - I-4 U 46/13 und OLG Karlsruhe BeckRS 09707). - OLG Braunschweig, 23.10.2019 - 11 U 84/19
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung gemäß § 5a VVG a. F.
Die Ausführungen unter § 3 der Versicherungsbedingungen zum Beginn der Widerspruchsfrist sind zwar inhaltlich im Hinblick auf die Regelung des § 187 Abs. 1 BGB unzutreffend, wonach, wenn für den Beginn einer Frist ein Ereignis - hier der vollständige Erhalt der Unterlagen - maßgebend ist, bei der Berechnung der Frist der Tag gerade nicht mitgerechnet wird, in welchen das Ereignis fällt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.02.2015 - I- 4 U 46/13 -, juris Rn. 6).