Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 27.02.2007 - 4 U 470/06 - 153 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- IWW
- openjur.de
Verkehrsunfall: Nutzungsausfallschaden bei Verzögerung der Reparatur; Schadensbemessung unter Heranziehung der Tabellen von Sanden/Danner/Küppersbusch und Berücksichtigung des Alters des Fahrzeugs; Verzug vor Ablauf einer angemessenen Frist zur Prüfung von Grund und ...
- Judicialis
- verkehrsrechtsforum.de
Nutzungsausfallschaden bei älterem Fahrzeug
- kanzlei-heskamp.de
- RA Kotz
Nutzungsausfallschaden - Höhe, Herabstufung und Frist zur Ersatzpflicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pflicht des Eigentümers zur unverzüglichen Erteilung des Reparaturauftrags für einen bei einem Unfall beschädigten PKW; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- IWW (Kurzinformation)
Nutzungsausfallentschädigung - Gegner bestreitet Verschulden - Geschädigter stoppt Reparatur
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
Berechnung der Anspruchshöhe der Nutzungsausfallentschädigung wird nach der Tabelle Sanden/Danner/Küppersbusch vorgenommen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Notwendigkeit der unverzüglichen Erteilung eines Reparaturauftrags durch den Eigentümer eines durch einen Verkehrsunfall beschädigten Pkw; Verpflichtung des Unfallgeschädigten zur Beschränkung der Ausfallzeit des Wagens auf ein Mindestmaß; Anspruch auf Ersatz des ...
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Nutzungsausfallentschädigung Der Unfallwagen muss so schnell wie möglich repariert werden
- streifler.de (Kurzinformation)
Unfallschaden: Reparaturstopp nach Streit über Unfallhergang kann gerechtfertigt sein
Besprechungen u.ä. (2)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 18.07.2006 - 14 O 170/05
- OLG Saarbrücken, 27.02.2007 - 4 U 470/06 - 153
Papierfundstellen
- MDR 2007, 1190
Wird zitiert von ... (34)
- OLG München, 29.07.2010 - 10 W 1789/10
Kfz-Kaskoversicherung: Dauer der Prüffrist
aa) Die Dauer der Prüffrist (vgl. § 14 I VVG n.F.) wird in der Rechtsprechung unterschiedlich angesetzt, von 2 Wochen AG Erlangen (DAR 2005, 690) über mindestens 2-3 Wochen (OLG Saarbrücken MDR 2007, 1190= OLGR 2007, 441 = SP 2008, 51; OLG Düsseldorf NJW-RR 2008, 114 = OLGR 2008, 197 = NZV 2008, 151 = DAR 2007, 611; LG München I zfs 1984, 367: mindestens 12-15 Arbeitstage), 3-4 Wochen (LG München I VersR 1973, 871; LG Düsseldorf VersR 1981, 582 [583]; LG Bielefeld zfs 1988, 282; i. Erg. auch OLG München [24. ZS] VersR 1979, 479), etwa 1 Monat (OLG Frankfurt a.M. OLGR 1996, 77) bis hin zu 4-6 Wochen (OLG Rostock OLG-NL 2001, 92; KG VersR 2009, 1262;… OLG Dresden, Beschl. v. 29.06.2009 - 7 U 499/09 [Juris, dort Rz. 14] = NZV 2009, 604 [nur Ls.]; OLG Saarbrücken, Beschl. 09.02.2010 - 4 W 26/10 - 03 [Juris] ohne jede Auseinandersetzung mit dem Meinungsstand).Dabei ist auch der technische Fortschritt in der Schadensbearbeitung zu berücksichtigen, weshalb auch deutlich kürzere Fristen zu erwägen sind (vgl. OLG Saarbrücken MDR 2007, 1190 = OLGR 2007, 441 = SP 2008, 51: 2 Wochen ; OLG Düsseldorf NJW-RR 2008, 114 = OLGR 2008, 197 = NZV 2008, 151 = DAR 2007, 611: 3 Wochen ); daß die Haftpflichtversicherungen über einen " größeren Büroapparat " verfügten, der " gewisse Mindestverzögerungen zur Folge hat " (so OLG Rostock OLG-NL 2001, 92), ist nicht anzuerkennen, weil es sich um ein in der Sphäre des Schuldners angesiedeltes Problem handelt, das nicht auf den Geschädigten abgewälzt werden darf - andernfalls hätte es ein Schuldner in der Hand, sich durch unklare oder schwerfällige Organisationsstrukturen über längere Zeit folgenlos seinen Verpflichtungen zu entziehen.
bb) Die ggf. vom Versicherer als erforderlich angesehene Einsicht in die Ermittlungsakte hat grundsätzlich keinen Einfluß auf die Dauer dieser Prüffrist (und den Eintritt des Verzugs), weil sonst berechtigte Interessen des Geschädigten an einer zügigen Regulierung des Schadens ohne triftigen Grund unberücksichtigt blieben (OLG Saarbrücken NZV 1991, 312 = zfs 1991, 16 = AnwBl. 1991, 343; MDR 2007, 1190 = OLGR 2007, 441 = SP 2008, 51;… OLG Dresden, Beschl. v. 29.06.2009 - 7 U 499/09 [Juris, dort Rz. 15] = NZV 2009, 604 [nur Ls.]; a.A. OLG Hamm VersR 1988, 1038 ohne eigenständige Begründung; OLG Frankfurt a.M. VersR 2004, 1595 ohne Auseinandersetzung mit der Gegenmeinung).
- OLG Düsseldorf, 07.04.2008 - 1 U 212/07
Nutzungsausfallersatz für Kfz bei verzögerter Reparatur wegen Durchführung eines …
In der Regel kann er daher nur nach Maßgabe der voraussichtlichen Zeit einer unterstellt unverzüglich eingeleiteten Reparatur Ersatz verlangen, wobei ggfs. der Zeitraum für die Erstellung eines Schadensgutachtens und unter Umständen eine angemessene Überlegungsfrist für die Frage, ob eine Reparatur durchzuführen oder eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen ist, hinzugerechnet werden kann (OLG Saarbrücken, MDR 2007, 1190; st. Rspr. des Senats).Unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falles geht der Senat ausnahmsweise davon aus, dass es keine Obliegenheitsverletzungen der Klägerin als Geschädigte eines Verkehrsunfalls darstellte, zunächst ausreichende Beweissicherungsmaßnahmen in Gestalt des beantragten selbständigen Beweisverfahrens zur Unfallrekonstruktion zu ergreifen (so auch in einem ähnlichen Fall OLG Saarbrücken, MDR 2007, 1190).
- OLG Frankfurt, 06.02.2018 - 22 W 2/18
Regulierungsfrist regelmäßig maximal 4 Wochen
2 Wochen: OLG Saarbrücken 27.2.2007 - 4 U 470/06 - MDR 07, 1190; AG Erlangen DAR 2005, 690.3 Wochen: OLG Düsseldorf 27.6.07 - 1 W 23/07 - NZV 08, 151; OLG Saarbrücken MDR 2007, 1190 [OLG Saarbrücken 27.02.2007 - 4 U 470/06] ; OLG Düsseldorf NJW-RR 2008, 114 [OLG Düsseldorf 27.06.2007 - I-1 W 23/07] ; LG München I zfs 1984, 367: mindestens 12-15 Arbeitstage).
Dabei ist auch der technische Fortschritt in der Schadensbearbeitung zu berücksichtigen, weshalb auch deutlich kürzere Fristen zu erwägen sind (vgl. OLG Saarbrücken MDR 2007, 1190 [OLG Saarbrücken 27.02.2007 - 4 U 470/06] ; OLG Düsseldorf NJW-RR 2008, 114 [OLG Düsseldorf 27.06.2007 - I-1 W 23/07] ).
- BGH, 18.02.2020 - VI ZR 115/19
Berücksichtigung einer Preiserhöhung der Reparaturkosten bei fiktiver …
Das Bestehen einer derartigen Obliegenheit kommt nur dann in Betracht, wenn dem Geschädigten im Einzelfall ausnahmsweise ein Zuwarten mit der Schadensbeseitigung als Verstoß gegen Treu und Glauben vorgeworfen werden kann (vgl. zu solchen Fällen BGH…, Urteil vom 14. April 2010 - VIII ZR 145/09, NJW 2010, 2426 Rn. 32; OLG Saarbrücken, Urteil vom 27. Februar 2007 - 4 U 470/06-153, juris Rn. 25;… OLG Düsseldorf, ZfSch 1997, 253, juris Rn. 6;… Oetker in MünchKommBGB, 8. Aufl., § 254 Rn. 90). - OLG Koblenz, 13.02.2012 - 12 U 1265/10
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Nutzungsausfallentschädigung bei …
Die in Rede stehende Zeitspanne von rund zwei Monaten hält sich noch im Rahmen einer üblichen Länge von Reparatur oder Ersatzbeschaffung (vgl. etwa OLG Saarbrücken MDR 2007, S. 1190 [6 Wochen]; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Mai 2011 - Az. 1 U 232/07 [59 Tage]; KG, Urteil vom 16. Dezember 1996 - Az. 12 U 268/96 [90 Tage]). - KG, 30.06.2008 - 22 U 13/08
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit der Stundenverrechnungssätze …
Vor Ablauf dieser Prüfungsfrist tritt - trotz eventueller vorheriger Mahnung - Verzug nicht ein (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 27. Februar 2007 - 4 U 470/06 - 153, MDR 2007, 1190). - LG Frankenthal, 05.06.2020 - 4 O 10/19
Radfahrer, Überholen von Reitern, Sorgfaltspflicht
In der Regel kann er daher nur nach Maßgabe der voraussichtlichen Zeit einer unterstellt unverzüglich eingeleiteten Reparatur Ersatz verlangen, wobei ggfs. der Zeitraum für die Erstellung eines Schadensgutachtens und unter Umständen eine angemessene Überlegungsfrist für die Frage, ob eine Reparatur durchzuführen oder eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen ist, hinzugerechnet werden kann (OLG Saarbrücken, MDR 2007, 1190). - AG Bad Segeberg, 30.10.2014 - 17 C 65/14
Beweislast des Versicherten für den von ihm behaupteten Schadenshergang bei einem …
Verzug ist im Hinblick auf das Schreiben des Klägers vom 07.05.2013 unter Berücksichtigung einer der Beklagten zuzubilligenden Prüfungsfist (vgl. hierzu OLG Saarbrücken, Urt. v. 27.02.2007 - 4 U 470/06, MDR 2007, 1190, [...] Rn. 45) erst ab dem 26.05.2013 eingetreten. - OLG Saarbrücken, 29.05.2018 - 4 W 9/18
Kostenentscheidung im Verkehrsunfallprozess: Kostentragung bei Verweigerung einer …
Auch wenn ein Versicherer die Prüfung eines Schadens, für den er einzustehen hat, tunlichst beschleunigen muss, gibt es für die Länge der Prüfungsfrist keine festen oder starren Regeln (Senat MDR 2007, 1190). - OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - 1 W 23/07
Wer zu früh klagt, trägt die Kosten
Sie kann bei komplizierten Sachverhalten durchaus einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen; in Fällen - wie hier - durchschnittlicher Art wird ist verschiedentlich ein Zeitraum von vier bis sechs Wochen als notwendig und angemessen angesehen worden (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Mai 2005, 1 W 22/05; OLG Rostock, OLG-NL 2001, 92, AG Landstuhl, ZfS 2003, 145); er dürfte aber unter den heutigen technischen Bedingungen eher noch zu verkürzen sein auf durchschnittlich 3 Wochen (ähnlich OLG Saarbrücken, U. v. 27.02.2007 - 4 U 470/06 -). - KG, 11.10.2010 - 12 U 241/07
Rücktritt vom Gebrauchtwagenkaufvertrag: Nutzungsausfallanspruch und …
- OLG Saarbrücken, 05.12.2016 - 4 W 19/16
Kostenentscheidung im Verkehrsunfallprozess: Zeitpunkt der "Veranlassung zur …
- LG Nürnberg-Fürth, 06.10.2016 - 2 S 8390/15
Schadensersatz aufgrund von Verkehrsunfall
- OLG Saarbrücken, 10.11.2017 - 4 W 16/17
Gemischte Kostenentscheidung nach Teilrücknahme einer Schadensersatzklage nach …
- OLG München, 17.04.2009 - 10 U 5690/08
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Nutzungsausfallentschädigung für gewerblich …
- OLG Dresden, 26.10.2020 - 4 W 640/20
- OLG Köln, 11.10.2012 - 22 U 48/12
Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Durchführung einer Reparatur an einem …
- KG, 30.03.2009 - 22 W 12/09
Schadenabwicklung - Sechs Wochen Zeit für Versicherer
- OLG München, 21.02.2014 - 10 U 4039/13
Höhe des Nutzungsausfallschadens bei Unfallbeschädigung eines Pkw
- OLG Saarbrücken, 25.09.2017 - 4 W 18/17
Kostenentscheidung nach Teilrücknahme einer Verkehrsunfallklage: Vorzeitige …
- OLG Saarbrücken, 17.05.2019 - 4 W 4/19
Sofortiges Anerkenntnis bei Zahlungsklage gegen Kfz-Pflichtversicherer: …
- OLG Düsseldorf, 23.07.2020 - 16 U 99/20
Legal-Tech-Anbieter für Flugstornos erhält vorgerichtliche Anwaltskosten
- OLG Saarbrücken, 17.07.2019 - 4 W 11/19
Schadensregulierung nach inländischem Unfall unter Beteiligung eines in Polen …
- OLG Brandenburg, 18.02.2013 - 12 U 162/12
Kollision eines links in einen Feldweg abbiegenden Kraftrads mit einem …
- LG Nürnberg-Fürth, 19.05.2020 - 2 O 7690/19
Verkehrsunfall, Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Abtretung, Fahrzeug, …
- OLG Düsseldorf, 09.04.2019 - 1 U 139/18
Anspruch auf Nutzungsausfallsentschädigung und Ersatzfähigkeit von …
- OLG Brandenburg, 17.01.2019 - 12 U 42/18
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Verstoß des Geschädigten gegen die …
- OLG München, 25.06.2010 - 10 U 5028/09
Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens: Einbeziehung in die …
- OLG Koblenz, 17.03.2015 - 3 U 655/14
Schadensersatzansprüche des Eigentümers eines Pkw wegen unsachgemäßer Reparatur …
- LG Dortmund, 09.07.2010 - 3 O 56/10
Geltendmachung von Nutzungsausfallschaden seitens des Eigentümers eines privat …
- OLG Naumburg, 10.12.2010 - 1 W 57/10
Schmerzensgeldbemessung: Immaterieller Schaden bei einem mit schwerster …
- OLG Düsseldorf, 05.10.2010 - 1 U 205/09
Umfang des Schadensersatzes bei Beschädigung eines Rettungswagens
- OLG Düsseldorf, 10.05.2016 - 1 U 127/15
- LG München I, 25.10.2016 - 17 O 4196/16