Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 17.03.2011

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 10.02.2011 - 4 U 49/10   

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https://dejure.org/2011,26485
OLG Karlsruhe, 10.02.2011 - 4 U 49/10 (https://dejure.org/2011,26485)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.02.2011 - 4 U 49/10 (https://dejure.org/2011,26485)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Februar 2011 - 4 U 49/10 (https://dejure.org/2011,26485)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 15.03.2012 - I ZR 44/11

    ARTROSTAR

    Das Berufungsgericht hat auf die Berufung des Klägers dem Unterlassungshauptantrag zu 1 stattgegeben und auf die Berufung der Beklagten den Feststellungsantrag abgewiesen (OLG Karlsruhe, ZLR 2011, 479).
  • VG Köln, 27.07.2021 - 7 K 15871/17
    In der Rechtsprechung der Zivilgerichte sei anerkannt, dass eine arzneiliche Wirkung nicht von anderen Produkten mit anderer Zusammensetzung und anderer Wirkstoffmenge abgeleitet werden könne (OLG Karlsruhe vom 09.05.2018 - 6 U 140/17 - und vom 10.02.2011 - 4 U 49/10 -).
  • LG Köln, 15.02.2012 - 84 O 29/12

    Nachweis der Wirksamkeit einer bilanzierten Diät im Rahmen des Verbots eines

    Zwar haben das OLG Düsseldorf (Urteil vom 24.11.2009 - I-20 U 194/08) sowie das OLG Karlsruhe (Urteil vom 10.02.2011 - 4 U 49/10) bei den dort jeweils in Rede stehenden Mitteln als Wirksamkeitsnachweis die Vorlage einer randomisierten, placebokontrollierten Doppelblindstudie verlangt.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 17.03.2011 - 4 U 49/10   

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https://dejure.org/2011,62355
OLG Naumburg, 17.03.2011 - 4 U 49/10 (https://dejure.org/2011,62355)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17.03.2011 - 4 U 49/10 (https://dejure.org/2011,62355)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17. März 2011 - 4 U 49/10 (https://dejure.org/2011,62355)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 7 Abs 2 S 3 AKB, § 7 Abs 4 AKB, § 6 Abs 3 VVG
    Kfz-Kaskoversicherung: Pflicht zur erneuten Belehrung über die Folgen einer Obliegenheitsverletzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Aufklärungsobliegenheit des Versicherungsnehmers; Anforderungen an die Belehrung über eine Obliegenheitsverletzung

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Kfz-Kaskoversicherung - Pflicht zur Belehrung über die Folgen einer Obliegenheitsverletzung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 7; VVG a. F. § 6 Abs. 3
    Nach einem längeren Zeitablauf (hier: elf Monate) kann eine erneute Belehrung des VN erforderlich sein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 7 I Abs. 2 S. 3 a.F.
    Umfang der Aufklärungsobliegenheit des Versicherungsnehmers; Anforderungen an die Belehrung über eine Obliegenheitsverletzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kfz-Kaskoversicherung: Pflicht zur erneuten Belehrung über die Folgen einer Obliegenheitsverletzung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2012, 1118
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 28.02.2007 - IV ZR 152/05

    Anforderungen an die Belehrung über die Folgen einer Verletzung der

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.03.2011 - 4 U 49/10
    a) Dennoch kann sich die Beklagte nicht auf die Obliegenheitsverletzung des Klägers berufen, da sie diesen über einen drohenden Anspruchsverlust nicht, wie von der Rechtsprechung gefordert, ausdrücklich und unmissverständlich belehrt hat ( BGH, VersR 1998, 447, VersR 2007, 683; OLG Hamm, r + s 2000, 9; OLG Saarbrücken, VersR 2004, 50, 52).

    Die Belehrung bezweckt insoweit den Schutz des Versicherungsnehmers vor einem drohenden Rechtsverlust ( BGH, VersR 2007, 683).

    Allerdings kann es der Grundsatz von Treu und Glauben dem Versicherer gebieten, auf Grund besonderer Umstände eine bereits gegebene Belehrung zu wiederholen ( BGH, VersR 2007, 683; OLG Saarbrücken, VersR 2004, 50, 52; OLG Hamm, Urteil vom 25. August 2000, Az.: 20 U 178/98, zitiert nach juris , Rdnr. 12; OLG Oldenburg, r + s 1998, 181).

    Ebenso der BGH bei einem Ablauf von zwei Monaten ( BGH, VersR 2007, 683).

  • BGH, 21.01.1998 - IV ZR 10/97

    Anspruch aus der Kasko-Versicherung bei Obliegenheitsverletzung - Entwendetes

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.03.2011 - 4 U 49/10
    a) Dennoch kann sich die Beklagte nicht auf die Obliegenheitsverletzung des Klägers berufen, da sie diesen über einen drohenden Anspruchsverlust nicht, wie von der Rechtsprechung gefordert, ausdrücklich und unmissverständlich belehrt hat ( BGH, VersR 1998, 447, VersR 2007, 683; OLG Hamm, r + s 2000, 9; OLG Saarbrücken, VersR 2004, 50, 52).

    Hingegen hat er (VersR 1998, 447) die Notwendigkeit einer erneuten Belehrung bei einem Zeitablauf von vier Monaten erwogen, allerdings letztlich bei seiner Entscheidung offen gelassen.

    Es hat darüber hinaus allerdings auch deutlich gemacht, dass ein Zeitablauf von vier Monaten in jedem Fall eine neue Belehrung nach sich ziehen müsse ( OLG Oldenburg, r + s 1998, 144).

  • OLG Hamm, 25.08.2000 - 20 U 178/98

    Belehrung durch Versicherer nach Relevanzrechtsprechung - erneute Nachfragen

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.03.2011 - 4 U 49/10
    Allerdings kann es der Grundsatz von Treu und Glauben dem Versicherer gebieten, auf Grund besonderer Umstände eine bereits gegebene Belehrung zu wiederholen ( BGH, VersR 2007, 683; OLG Saarbrücken, VersR 2004, 50, 52; OLG Hamm, Urteil vom 25. August 2000, Az.: 20 U 178/98, zitiert nach juris , Rdnr. 12; OLG Oldenburg, r + s 1998, 181).

    Das OLG Hamm hat in einem Urteil vom 25. August 2000 (Az.: 20 U 178/98, zitiert nach juris , Rdnr. 12) herausgestellt, dass zumindest nach einem Jahr eine erneute Belehrung notwendig sei.

  • OLG Düsseldorf, 26.01.1993 - 4 U 12/92

    Versicherungsnehmer; Verletzung der Aufklärungsobliegenheit; Leistungsfreiheit

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.03.2011 - 4 U 49/10
    Das Erfordernis seitens des Versicherungsagenten, nachzufragen und auf eine Antwort zu drängen, bezieht sich wohl nur auf das Offenlassen einzelner Fragen (vgl. etwa OLG Köln, VersR 1997, 992; OLG Düsseldorf, VersR 1994, 41; OLG Hamm, VersR 1996, 53 und VersR 1994, 590, 591), nicht jedoch auf eine grundsätzliche Weigerung, überhaupt noch weitere Fragen zu beantworten.

    Ein solches bloßes Inaussichtstellen späterer Antworten kann einen Versicherungsnehmer kaum entlasten, zumal auch für ihn auf der Hand liegt, dass sich bei weiterem Zeitablauf die Aufklärungsmöglichkeiten für die Versicherung erheblich verschlechtern werden ( OLG Düsseldorf, VersR 1994, 41, 42).

  • OLG Oldenburg, 20.08.1997 - 2 U 138/97

    Falschangabe bei einer Schadenanzeige zur Kraftfahrtversicherung;

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.03.2011 - 4 U 49/10
    Allerdings kann es der Grundsatz von Treu und Glauben dem Versicherer gebieten, auf Grund besonderer Umstände eine bereits gegebene Belehrung zu wiederholen ( BGH, VersR 2007, 683; OLG Saarbrücken, VersR 2004, 50, 52; OLG Hamm, Urteil vom 25. August 2000, Az.: 20 U 178/98, zitiert nach juris , Rdnr. 12; OLG Oldenburg, r + s 1998, 181).

    Das OLG Oldenburg vertritt hierzu eine Minderheitsmeinung und verlangt grundsätzlich bei allen Nachfragen eine erneute Belehrung (r + s 1997, 450).

  • OLG Koblenz, 14.03.2008 - 10 U 878/07

    Fahrzeugvollversicherung: Beweislast bei dem Verdacht eines vorgetäuschten

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.03.2011 - 4 U 49/10
    Hierzu genügt der Beweis, dass der Wagen zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und dort nicht wieder aufgefunden wurde ( BGH, NJW-RR 2002, 671; OLG Köln, VersR 2009, 252, 253; OLG Koblenz, VersR 2009, 214, 215; Knappmann, in: Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., AKB 2008 A.2.2 Rdnr. 18; Stapler, in: Stiefel/Meyer, AKB, 18. Aufl., AKB A.2.2 Rdnr. 87 - 89).

    b) Der Beklagten ist es nicht gelungen, auf der sogenannten zweiten Stufe das äußere Bild eines Diebstahls dadurch zu entkräften, dass sie ihrerseits konkrete Tatsachen dargelegt oder bewiesen hätte, aus denen sich eine erhebliche Wahrscheinlichkeit dafür ergibt, die Entwendung könnte nur vorgetäuscht sein (vgl. BGH, VersR 1987, 146; OLG Koblenz, VersR 2009, 214, 215; Stapler, in: Stiefel/Meyer, AKB, 18. Aufl., AKB A.2.2.

  • OLG Saarbrücken, 12.03.2003 - 5 U 460/01

    Unfallversicherung: Voraussetzungen der Leistungsfreiheit wegen vorsätzlicher

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.03.2011 - 4 U 49/10
    a) Dennoch kann sich die Beklagte nicht auf die Obliegenheitsverletzung des Klägers berufen, da sie diesen über einen drohenden Anspruchsverlust nicht, wie von der Rechtsprechung gefordert, ausdrücklich und unmissverständlich belehrt hat ( BGH, VersR 1998, 447, VersR 2007, 683; OLG Hamm, r + s 2000, 9; OLG Saarbrücken, VersR 2004, 50, 52).

    Allerdings kann es der Grundsatz von Treu und Glauben dem Versicherer gebieten, auf Grund besonderer Umstände eine bereits gegebene Belehrung zu wiederholen ( BGH, VersR 2007, 683; OLG Saarbrücken, VersR 2004, 50, 52; OLG Hamm, Urteil vom 25. August 2000, Az.: 20 U 178/98, zitiert nach juris , Rdnr. 12; OLG Oldenburg, r + s 1998, 181).

  • OLG Hamm, 19.05.1999 - 20 U 1/99

    Wirksamkeit einer Entschädigungsbegrenzung bei wirtschaftlichem Totalschaden

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.03.2011 - 4 U 49/10
    a) Dennoch kann sich die Beklagte nicht auf die Obliegenheitsverletzung des Klägers berufen, da sie diesen über einen drohenden Anspruchsverlust nicht, wie von der Rechtsprechung gefordert, ausdrücklich und unmissverständlich belehrt hat ( BGH, VersR 1998, 447, VersR 2007, 683; OLG Hamm, r + s 2000, 9; OLG Saarbrücken, VersR 2004, 50, 52).
  • BGH, 18.11.1986 - IVa ZR 100/85

    Beweiswürdigung bei Verdacht der Vortäuschung eines Diebstahls durch den

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.03.2011 - 4 U 49/10
    b) Der Beklagten ist es nicht gelungen, auf der sogenannten zweiten Stufe das äußere Bild eines Diebstahls dadurch zu entkräften, dass sie ihrerseits konkrete Tatsachen dargelegt oder bewiesen hätte, aus denen sich eine erhebliche Wahrscheinlichkeit dafür ergibt, die Entwendung könnte nur vorgetäuscht sein (vgl. BGH, VersR 1987, 146; OLG Koblenz, VersR 2009, 214, 215; Stapler, in: Stiefel/Meyer, AKB, 18. Aufl., AKB A.2.2.
  • OLG Hamm, 16.03.1998 - 6 U 161/97

    Anforderung an Belehrung in Schadensanzeige

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.03.2011 - 4 U 49/10
    Entsprechend ihrer besonderen Bedeutung muss die Belehrung nicht bloß inhaltlich ausdrücklich und unmissverständlich sein, sondern sich auch drucktechnisch aus dem übrigen Text hervorheben ( OLG Nürnberg, VersR 1996, 746; OLG Hamm, VersR 1999, 89; OLG Köln, VersR 2009, 252).
  • OLG Hamm, 08.02.1995 - 20 U 236/94

    Leistungfreiheit; Nachfrage; Offenlassen von Fragen

  • BGH, 30.01.2002 - IV ZR 263/00

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls; Glaubwürdigkeit des

  • OLG Nürnberg, 11.05.1995 - 8 U 3815/94

    Versicherungsverlust wegen Falschangaben

  • OLG Hamm, 02.07.1993 - 20 U 72/93

    Belehrung in der Schadensanzeige ; Verlust des Versicherungsschutzes;

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