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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 18.09.2002 - 4 U 54/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,15337
OLG Stuttgart, 18.09.2002 - 4 U 54/02 (https://dejure.org/2002,15337)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.09.2002 - 4 U 54/02 (https://dejure.org/2002,15337)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. September 2002 - 4 U 54/02 (https://dejure.org/2002,15337)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 08.05.2002 - 4 U 5/02

    Äußerung eines Abtreibungsgegners verstößt gegen Persönlichkeitsrecht des Arztes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.2002 - 4 U 54/02
    das bereits im vorausgegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren dem inhaltsgleichen Antrag entsprochen hatte (AZ.: 3 O 2388/01 III), bestätigt vom Senat mit Urteil vom 8.05.2002 (4 U 5/02), gab der Klage mit Urteil vom 13.03.2002 ( AZ.: 3 O 2438/01 III) statt.
  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.2002 - 4 U 54/02
    Unerheblich ist damit, wie der Beklagte seine Äußerung selbst verstanden hat oder verstanden wissen wollte (vgl. BGH NJW 1998, 3047; Prinz/Peters, Medienrecht, 1999, Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 1060/02

    Unzulässige Anprangerung eines Frauenarztes

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerden des Herrn A ... - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Leo Lennartz, Ursulinenstraße 19, 53879 Euskirchen - gegen 1. a) das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 8. Mai 2002 - 4 U 5/02 -, b) das Verfügungsurteil des Landgerichts Heilbronn vom 18. Dezember 2001 - 3 O 2388/01 III -, c) die Beschlussverfügung des Landgerichts Heilbronn vom 19. Oktober 2001 - 3 O 2388/01 III -, 2. das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 12. März 2002 - 3 O 2438/01 III - - 1 BvR 1060/02 -, 2. gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 1. April 2003 - VI ZR 366/02 -, b) das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 18. September 2002 - 4 U 54/02 -, c) nochmals das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 12. März 2002 - 3 O 2438/01 III - - 1 BvR 1139/03 - hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Präsidenten Papier, die Richterin Hohmann-Dennhardt und den Richter Hoffmann-Riem am 24. Mai 2006 einstimmig beschlossen:.
  • OLG Stuttgart, 01.10.2003 - 4 U 114/03

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Ansprechen von Patientinnen und Passanten durch

    Mit den Parteien hatte sich der Senat bereits im Verfahren 4 U 5/02 (Urteil vom 08.05.2002) und 4 U 54/02 (Urteil vom 18.09.2002) beschäftigt, wobei jeweils die Berufung des Beklagten zurückgewiesen wurde; im Verfahren 4 U 54/02 wurde der Senat letztlich durch die Entscheidung des BGH vom 01.04.2003 - Aktenzeichen VI ZR 366/02 - bestätigt.

    Diese Prangerwirkung führte auch im oben erwähnten, vom BGH letztlich bestätigten Verfahren 4 U 54/02 OLG Stuttgart zur Zurückweisung der Berufung des Beklagten.

    Letzteres hat der Senat im Verfahren 4 U 54/02 ausgeführt.

    Die vom Beklagten vorgelegte Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 23.04.2003 (Aktenzeichen 6 U 189/02) deckt sich im wesentlichen mit der Problematik des bereits mehrfach erwähnten Verfahrens des Senats unter dem Aktenzeichen 4 U 54/02; in seinem Beschluss vom 01.04.2003 - Aktenzeichen VI ZR 366/02 - in dem die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision gegen dieses Urteil des Senats zurückgewiesen wurde, hat der BGH deutlich gemacht, dass er die Auffassung des Senats für richtig hält.

  • BVerfG, 18.07.2005 - 1 BvR 1139/03

    Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer eA - Zu den Anforderungen an die

    b) das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 18. September 2002 - 4 U 54/02 -,.
  • OLG Karlsruhe, 23.04.2003 - 6 U 189/02

    Flugblatt mit extremen Aussagen gegen Abtreibungen in einer Frauenarztpraxis:

    Die freie Meinungsäußerung ist ihm insbesondere nicht mit dem Hinweis zu verwehren, dass das Bundesverfassungsgericht in dieser Sache schon abschließend entschieden und die gesetzliche Regelung gebilligt habe (so aber Oberlandesgericht Stuttgart, Urteile vom 8.5.2002 - 4 U 5/02 - und vom 18.9.2002 - 4 U 54/02).

    Die Berufung macht unter Hinweis auf die zu Lasten des Beklagten ergangenen Urteile des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 8.5.2002 (4 U 5/02) und vom 18.09.2002 (4 U 54/02) ohne Erfolg geltend, die Äußerung des Beklagten werde von einem unvoreingenommenen und verständigen Leser des Flugblattes sowie des Plakats dahin verstanden, der Kläger nähme gesetzwidrige, also vom Gesetz nicht zugelassene Schwangerschaftsabbrüche vor.

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 12.08.2002 - 4 U 54/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5723
OLG Stuttgart, 12.08.2002 - 4 U 54/02 (https://dejure.org/2002,5723)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.08.2002 - 4 U 54/02 (https://dejure.org/2002,5723)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. August 2002 - 4 U 54/02 (https://dejure.org/2002,5723)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit ; Voraussetzungen einer unsachlichen oder unangemessenen Ausdrucksform des Richters; In Anführungszeichen gesetzte Formulierung in Bezug auf das Verhalten oder die Einstellung einer Partei gegnüber einer ...

  • Judicialis

    ZPO § 42 II; ; Amtl. Regel. d deutsch. Rechtschreibung § 94 Ziff. (4)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zivilprozessrecht: Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 50
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 13.01.1987 - IX B 12/84

    Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer - Steuerliche Behandlung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.08.2002 - 4 U 54/02
    Dies kann indes dahingestellt bleiben, da das Gericht jedenfalls insoweit seine Entscheidungsgründe frei formulieren darf, als es nicht in beleidigender, herabsetzender oder ansonsten unsachlicher oder unangemessener Weise den nötigen Abstand zu den beteiligten Personen oder der Sache selbst vermissen lässt (vgl. BFH, Beschl. 13.1.1987, IX B 12/84).
  • OLG München, 10.03.1992 - 8 W 879/92
    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.08.2002 - 4 U 54/02
    Selbst wenn die Verwendung der Anführungszeichen in ironisierender Absicht erfolgt sein sollte, würde auch dies für sich genommen noch nicht zwingend eine Ablehnung der an der Entscheidung beteiligten Richter rechtfertigen (vgl. OLG München, AnwBl. 1993, 242).
  • OLG Stuttgart, 08.05.2002 - 4 U 5/02

    Äußerung eines Abtreibungsgegners verstößt gegen Persönlichkeitsrecht des Arztes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.08.2002 - 4 U 54/02
    Der Beklagte lehnt Vorsitzende Richterin am OLG Dr. S und Richter am OLG Dr. H wegen der Besorgnis der Befangenheit ab, weil diese als Vorsitzende bzw. als Berichterstatter an einem Urteil des Senats vom 8.5.02 in einem der vorliegenden Hauptsache vorausgehenden einstweiligen Verfügungsverfahren (AZ. 4 U 5/02) mitgewirkt haben, welches folgende Formulierung enthält: "Dennoch ist der Beklagte nicht gehindert, unter Inanspruchnahme der Meinungsfreiheit in einer die Öffentlichkeit berührenden Frage für seine Auffassung "weiter zu kämpfen", muss hierbei jedoch die Rechte Dritter berücksichtigen." Der Beklagte hält die in Anführungszeichen gesetzte Formulierung "weiter zu kämpfen" für eine ironische Hervorhebung, durch welche zum Ausdruck komme, dass das Gericht sein Anliegen nicht ernst nehme.
  • OLG Brandenburg, 20.11.2006 - 9 WF 290/06

    Sachverständiger: Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit auf Grund

    Grundsätzlich hat sich ein Sachverständiger - ebenso wie ein Richter - jeglicher Unsachlichkeit, insbesondere unsachlicher Äußerungen, wie sie durch abfällige, höhnische, ironische, kränkende oder beleidigende Wortwahl zum Ausdruck kommt, zu enthalten (OLG Hamburg, MDR 1989, 71; OLG Stuttgart, MDR 2003, 50; OLG Frankfurt, NJW-RR 1995, 890; Brandenburgisches Oberlandesgericht, FamRZ 1995, 1498).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2013 - L 1 SF 268/13

    Intertemporalen Prozessrechts - Sachverständigenablehnung - Schutzbehauptung

    Zum anderen kann die von einem Richter oder Sachverständigen gewählte Ausdrucksweise nur dann die Besorgnis der Befangenheit begründen, wenn sie den insoweit bestehenden Spielraum überschreitet (vgl. OLG Stuttgart, Urt. y. 12. Februar 2002 -4 U 54/02-, MDR 2003, 50, juris-Rndr.6).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 13.02.2004 - 4 U 54/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,12971
OLG Schleswig, 13.02.2004 - 4 U 54/02 (https://dejure.org/2004,12971)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13.02.2004 - 4 U 54/02 (https://dejure.org/2004,12971)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13. Februar 2004 - 4 U 54/02 (https://dejure.org/2004,12971)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Differenzierung zwischen Diagnoseirrtum und Behandlungsfehler; Verabreichung von Medikamenten nach Verdachtsdiagnose; Zuständigkeitsbereich von Allgemeinmedizinern; Depressionen als Nebenwirkung; Voraussetzungen eines schadensbegründenden Aufklärungsfehlers

  • Judicialis

    BGB § 253 II; ; BGB § 280

  • rechtsportal.de

    BGB § 253 Abs. 2; BGB § 280
    Arzthaftung: Diagnose und Behandlung bei Parkinsonverdacht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

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