Rechtsprechung
OLG Hamm, 23.05.2006 - 4 U 56/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- damm-legal.de
Eine Unterlassungserklärung, die "bis zum Abschluss des Prozesses befristet ist", ist nicht ausreichend, die Wiederholungsgefahr auszuräumen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Frage der Anwendbarkeit des § 4 Nummer 4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) auf einen Räumungsverkauf wegen Geschäftsaufgabe; Wettbewerbsrechtliche Einordnung eines "Totalausverkaufs"; Kriterien für die Annahme einer irreführenden Werbung; Kostenverteilung ...
- Judicialis
ZPO § 253 Abs. 2 Satz 2; ; UWG § ... 3; ; UWG § 4; ; UWG § 4 Nr. 4; ; UWG § 5; ; UWG § 5 Abs. 1; ; UWG § 5 Abs. 2 Nr. 2; ; UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 3; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 5; ; UWG § 12 Abs. 2
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbswidrige Werbung mit Preisnachlässen ohne Angabe des Endzeitpunktes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Eine Unterlassungserklärung, die "bis zum Abschluss des Prozesses befristet ist", ist nicht ausreichend, die Wiederholungsgefahr auszuräumen
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Befristung von Unterlassungserklärungen
Verfahrensgang
- LG Essen - 45 O 110/05
- OLG Hamm, 23.05.2006 - 4 U 56/06
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 30.04.2009 - I ZR 66/07
Räumungsverkauf wegen Umbau
Nach dem Schutzzweck des § 4 Nr. 4 UWG ist es dagegen - anders als die Revision im Anschluss an die vom Oberlandesgericht Hamm (Beschl. v. 23.5.2006 - 4 U 56/06, [...]) vertretene Auffassung meint (ebenso OLG Frankfurt a.M. OLG-Rep 2008, 897, 898 = ZIP 2008, 1092; Dembowski, jurisPR-WettbR 5/2007 Anm. 1; Just/Neumüller, EWiR 2008, 671, 672) - unerheblich, dass der Verbraucher bei Räumungsverkäufen, auch wenn diese nicht aus Anlass der Schließung des Geschäftsbetriebs erfolgen, vielfach Anlass hat anzunehmen, dass der Anbieter nach der Verkaufsaktion nicht mehr zum früher verlangten Preis zurückkehren wird und der herabgesetzte Preis daher den neuen Normalpreis darstellt. - OLG Frankfurt, 27.03.2008 - 6 U 66/07
Verkaufsförderungsmaßnahme: Werbung für einen Insolvenzverkauf ohne Angabe des …
Vielmehr ist auch aus der Sicht des angesprochenen Verkehrs die infolge der Insolvenz eingetretene Zwangslage lediglich die Erklärung für die ermäßigten Preise, bei denen es sich gewissermaßen um die neuen allgemein geforderten Preise handelt; insbesondere ist unter diesen Umständen eine Rückkehr zu den zuvor geforderten Preisen ausgeschlossen (ebenso für den Fall des insoweit vergleichbaren Räumungsverkaufs wegen Geschäftsaufgabe OLG Hamm, Urt. v. 23.5.2006 - 4 U 56/06; zitiert nach juris, Tz. 5). - LG Wiesbaden, 15.09.2006 - 10 O 395/05
Auf eine zeitlich begrenzte Veranstaltung, bei welcher zwar vom früheren …
Eine Rückkehr zu den alten Preisen dürfte aufgrund der Insolvenz vorliegend ausgeschlossen sein (ebenfalls für eine Anlehnung an die Rechtsprechung zum RabattG OLG Hamm, Beschluss vom 23.05.2006, Az.: 4 U 56/06).Der Zusammenhang zu den in § 4 Nr. 4 UWG genannten Zugaben oder Geschenken zeigt, dass die Vorschrift Fälle der sog. Wertreklame erfassen soll (zutreffend OLG Hamm, Az. 4 U 56/06).