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   OLG Dresden, 25.06.2019 - 4 U 580/19   

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https://dejure.org/2019,27514
OLG Dresden, 25.06.2019 - 4 U 580/19 (https://dejure.org/2019,27514)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25.06.2019 - 4 U 580/19 (https://dejure.org/2019,27514)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25. Juni 2019 - 4 U 580/19 (https://dejure.org/2019,27514)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Kollision zwischen nichtberechtigten Pkw auf Busspur und Rechtsabbieger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1 ; StVG § 7 Abs. 2
    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unberechtigte Benutzung einer Busspur und Unfall mit Rechtsabbieger

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall nach Überfahren einer durchgezogenen Linie

Verfahrensgang

  • LG Dresden - 8 O 113/18
  • OLG Dresden, 25.06.2019 - 4 U 580/19
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 08.06.2015 - 29 U 1/15

    Haftung bei Kfz-Unfall: Mitverschulden des Geschädigten an einer Kollision bei

    Auszug aus OLG Dresden, 25.06.2019 - 4 U 580/19
    Die Schadensverteilung richtet sich obendrein nach dem Grad eines etwaigen Verschuldens/Mitverschuldens der Beteiligten (vgl. KG, Urt. v. 08.06.2015, 29 U 1/15, in VersR 2016, 205 f.).

    Damit besagen die Verkehrsvorschriften zugleich, dass ihre Nichteinhaltung die Gefahr eines Unfalls in den Bereich des Möglichen rückt (KG, Urt. v. 08.06.2015, a.a.O.; BGH, Urt. v. 16.01.2007 - VI ZR 248/05, juris Text-Ziff. 9).

  • LG Aachen, 05.03.2002 - 1 O 507/00

    Kollision eines nach rechts ausscherenden LKW's mit einem verbotswidrig die

    Auszug aus OLG Dresden, 25.06.2019 - 4 U 580/19
    Es ist mithin ausgeschlossen, dass es zu der Gemengelage mit zwei nebeneinander fahrenden Autos gekommen wäre, wenn der Zeuge W...... in der für sein Fahrzeug vorgesehenen Fahrspur geblieben wäre (vgl. LG Aachen, Urt. v. 05.03.2002 - 1 O 507/00, Rz. 14 nach juris; KG Berlin, Urt. v. 05.06.2000 - 12 U 9266/98, Rz. 4, 14, jeweils nach juris; LG Aachen, Urt. v. 05.03.2002, 1 O 507/00).

    Damit wiegt auch unter Zugrundelegung bzw. Unterstellung eines Verkehrsverstoßes des Zeugen K...... beim Spurwechsel der grobe Verkehrsverstoß des Zeugen W...... schwerer und rechtfertigt bereits für sich genommen eine Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 (vgl. noch weitgehender - 3/4 zu 1/4 etwa LG Aachen, Urt. v. 05.03.2002, 1 O 507/00; AG Bremen, Urt. v. 01.06.2010, 10 C 140/09 - alleinige Haftung des die Busspur Befahrenden bei Kollision mit Rechtsabbieger; KG Berlin, Beschl. v. 03.12.2009, a.a.O. - Haftung des die Busspur Nutzenden zu 2/3).

  • KG, 05.06.2000 - 12 U 9266/98

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Rechtsabbiegers mit einem rechts

    Auszug aus OLG Dresden, 25.06.2019 - 4 U 580/19
    Es ist mithin ausgeschlossen, dass es zu der Gemengelage mit zwei nebeneinander fahrenden Autos gekommen wäre, wenn der Zeuge W...... in der für sein Fahrzeug vorgesehenen Fahrspur geblieben wäre (vgl. LG Aachen, Urt. v. 05.03.2002 - 1 O 507/00, Rz. 14 nach juris; KG Berlin, Urt. v. 05.06.2000 - 12 U 9266/98, Rz. 4, 14, jeweils nach juris; LG Aachen, Urt. v. 05.03.2002, 1 O 507/00).

    Bei dieser Abwägung sind neben feststehenden, das heißt unstreitigen oder zugestandenen Tatsachen nur bewiesene Umstände zu berücksichtigen, wobei auch die Regeln des Anscheinsbeweises anzuwenden sind (KG Berlin, Urt. v. 05.06.2000, 12 U 9266/98, Rz. 4 - juris).

  • BGH, 16.01.2007 - VI ZR 248/05

    Schadensverteilung bei Nichteinhaltung des gebotenen Sicherheitsabstandes

    Auszug aus OLG Dresden, 25.06.2019 - 4 U 580/19
    Damit besagen die Verkehrsvorschriften zugleich, dass ihre Nichteinhaltung die Gefahr eines Unfalls in den Bereich des Möglichen rückt (KG, Urt. v. 08.06.2015, a.a.O.; BGH, Urt. v. 16.01.2007 - VI ZR 248/05, juris Text-Ziff. 9).
  • AG Bremen, 01.06.2010 - 10 C 140/09
    Auszug aus OLG Dresden, 25.06.2019 - 4 U 580/19
    Damit wiegt auch unter Zugrundelegung bzw. Unterstellung eines Verkehrsverstoßes des Zeugen K...... beim Spurwechsel der grobe Verkehrsverstoß des Zeugen W...... schwerer und rechtfertigt bereits für sich genommen eine Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 (vgl. noch weitgehender - 3/4 zu 1/4 etwa LG Aachen, Urt. v. 05.03.2002, 1 O 507/00; AG Bremen, Urt. v. 01.06.2010, 10 C 140/09 - alleinige Haftung des die Busspur Befahrenden bei Kollision mit Rechtsabbieger; KG Berlin, Beschl. v. 03.12.2009, a.a.O. - Haftung des die Busspur Nutzenden zu 2/3).
  • BGH, 11.03.1982 - I ZR 27/80

    Begriff der Vermittlungstätigkeit

    Auszug aus OLG Dresden, 25.06.2019 - 4 U 580/19
    Obendrein gilt, dass demjenigen, der vorsätzlich einen groben Verkehrsverstoß begangen hat, wie hier dem Zeugen W......, es als unzulässiger Selbstwiderspruch untersagt ist, Einwendungen daraus herzuleiten, dass ein anderer mit seinem "ungehörigen Verhalten" nicht gerechnet habe (OLG Hamm, Urt. v. 26.04.2001, 27 U 213/00, juris Rz. 19; BGH in NJW 1982, 1757).
  • OLG Hamm, 26.04.2001 - 27 U 213/00

    Linksabbiegerunfall - verkehrswidriges Verhalten des Geradeausfahrenden -

    Auszug aus OLG Dresden, 25.06.2019 - 4 U 580/19
    Obendrein gilt, dass demjenigen, der vorsätzlich einen groben Verkehrsverstoß begangen hat, wie hier dem Zeugen W......, es als unzulässiger Selbstwiderspruch untersagt ist, Einwendungen daraus herzuleiten, dass ein anderer mit seinem "ungehörigen Verhalten" nicht gerechnet habe (OLG Hamm, Urt. v. 26.04.2001, 27 U 213/00, juris Rz. 19; BGH in NJW 1982, 1757).
  • KG, 03.12.2007 - 12 U 191/07

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision zwischen Linksabbieger und

    Auszug aus OLG Dresden, 25.06.2019 - 4 U 580/19
    Denkbar wäre ein solcher Vorrang des klägerischen Fahrzeuges allenfalls in Fällen eines Begegnungsverkehrs (Linksabbieger kollidiert mit Geradeausfahrer, der unberechtigt den Sonderstreifen benutzt; vgl. KG Berlin, Urt. v. 03. Dezember 2007 - 12 U 191/07 in NZV 2008, 297).
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