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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.08.2010 - I-4 U 60/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7441
OLG Hamm, 10.08.2010 - I-4 U 60/10 (https://dejure.org/2010,7441)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.08.2010 - I-4 U 60/10 (https://dejure.org/2010,7441)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. August 2010 - I-4 U 60/10 (https://dejure.org/2010,7441)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JurPC

    Rechtsmissbräuchlichkeit nach § 8 Abs. 4 UWG von Amts wegen zu berücksichtigen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche

  • info-it-recht.de

    Rechtsmißbrauch i. S. d. § 8 Abs. 4 UWG ist von Amts wegen zu prüfen; diverse Kriterien des Rechtsmißbrauchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 8 Abs. 4
    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Rechtsmissbrauch vorgefertigte Unterlassungserklärung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Gericht muss Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung beachten

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 09.03.2010 - 4 W 22/10

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens

    Auszug aus OLG Hamm, 10.08.2010 - 4 U 60/10
    Zu beachten ist in diesem Zusammenhang allerdings auch, dass es insoweit aus der Sicht der Mitbewerberin um Verstöße von eher unterdurchschnittlichem Gewicht geht, die sie nicht besonders beeinträchtigen können (Senatsbeschluss vom 9. März 2010 - 4 W 22/10).
  • OLG Stuttgart, 24.02.2011 - 2 U 104/10

    Vertragsstrafenanspruch aus strafbewehrter Unterlassungserklärung: Überprüfung

    Dies ist dann keine Frage der Zulässigkeit mehr, sondern der Begründetheit (BGH, ebenda, zum Anspruch nach § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG; OLG Hamm, Urteil vom 10.08.2010, I-4 U 60/10, Rdnr. 56 in Juris m.w.N.); insoweit gilt für den Vertragsstrafenanspruch nichts anderes als sonst bei einem Verstoß gegen Treu und Glauben, insbesondere bei der Verwirkung (vgl. OLG Frankfurt GRUR 1996, 996 - zur Frage der Unbegründetheit infolge Rechtsmissbrauchs siehe nachfolgend b) bb) (3)).

    Dabei sind nach Auffassung des Senats an einen Rechtsmissbrauch i.S.d. § 242 BGB grundsätzlich etwas höhere Anforderungen als bei § 8 Abs. 4 UWG zu stellen (OLG Frankfurt GRUR-RR 2008, 96; Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 8 Rdnr. 4.8; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 13 Rdnr. 47 a; anders wohl OLG Hamm, Urteil vom 10.08.2010, I-4 U 60/10 Rdrn. 56 ff. in Juris, das eine analoge Anwendung von § 8 Abs. 4 UWG befürwortet, jedenfalls bei einer Anwendung von § 242 BGB auf Vertragsstrafenforderungen ersichtlich keine strengeren Anforderungen stellt; ebenso wohl MünchKomm zum Lauterkeitsrecht-Fritzsche, § 8 UWG Rdnr. 479; OLG München WRP 1992, 270, 273).

    Die Revision wird gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1, 2 ZPO im Hinblick auf die Entscheidungen der Oberlandesgerichte Hamm (Urteil vom 10.08.2010, I-4 U 60/10) und München (WRP 1992, 270) zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung sowie zur Klärung der grundsätzlich bedeutsamen Fragen, ob an die Annahme der rechtsmissbräuchlichen Einforderung einer Vertragsstrafe höhere Anforderungen als bei § 8 Abs. 4 UWG zu stellen sind und ob aus einer Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung zwingend folgt, dass auch die Einforderung einer Vertragsstrafe wegen eines Verstoßes gegen einen aufgrund dieser Abmahnung zustande gekommenen Unterwerfungsvertrag zwingend rechtsmissbräuchlich ist, für den Beklagten zugelassen.

  • OLG Oldenburg, 10.02.2012 - 6 U 247/11

    Grundsätze zur Erstattungsfähigkeit der Kosten einer berechtigten

    Das kann grundsätzlich der Fall sein, wenn Informationspflichten i. R. d. Widerrufsbelehrung verletzt werden, wenn auch aus Sicht der Klägerin solche Verstöße von eher unterdurchschnittlichem Gewicht sind, die sie nicht besonders beeinträchtigen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 10.08.2010 - 4 U 60/10 in juris Rn 48).

    Wenn es um Nebenansprüche - wie dem Erstattungsanspruch der Abmahnkosten - geht, kann der Missbrauchseinwand dagegen nur als materiell - rechtliches Hindernis dem Anspruch der Klägerin entgegen gehalten werden (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 10.08.2010 - 4 U 60/10 in juris Rn 56).

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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 06.04.2011 - 4 U 60/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15099
OLG Schleswig, 06.04.2011 - 4 U 60/10 (https://dejure.org/2011,15099)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06.04.2011 - 4 U 60/10 (https://dejure.org/2011,15099)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06. April 2011 - 4 U 60/10 (https://dejure.org/2011,15099)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nach Fortfall des vertraglich vereinbarten Lebenshaltungskostenindex i.R.e. Mietvertrages ist der Verbraucherpreisindex anzuwenden; Anwendung des Verbraucherpreisindexes nach Fortfall des vertraglich vereinbarten Lebenshaltungskostenindex i.R.e. Mietvertrages; Anwendung ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verbraucherpreisindex statt Lebenshaltungskostenindex bei Indexmiete

  • rechtsportal.de

    BGB § 133; BGB § 157; BGB § 242
    Maßgeblicher Index für eine Mietanpassungsklausel nach Fortfall des vertraglich vereinbarten Lebenshaltungskostenindex

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Anwendung des Verbraucherpreisindex auf 4-Personen-Haushalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wertsicherungsklausel: Ab wann ist Verbraucherpreisindex anzuwenden? (IMR 2011, 500)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 650
  • ZMR 2011, 635
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.10.2007 - V ZR 283/06

    Einhaltung des Transparenzgebots bei Vereinbarung einer an die II. BerechnungsVO

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.04.2011 - 4 U 60/10
    Aus den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 12. Oktober 2007 (- V ZR 283/06 - NJW-RR 2008, 251 ) und vom 31. Oktober 2008 (- V ZR 71/08 - NJW 2009, 679 ) ergibt sich nichts Gegenteiliges.

    Der V. Zivilsenat hat ausgeführt (Urteil vom 12.10.2007 - V ZR 283/06 -).

    Erst ab diesem Zeitpunkt steht der vertraglich vereinbarte Maßstab nicht mehr zur Verfügung mit der Folge, dass eine Lücke vorliegt, die im Wege ergänzender Vertragsauslegung zu schließen ist (vgl. Senat, Urt. v. 12. Oktober 2007, V ZR 283/06, NJW-RR 2008, 251, 254 m.w.N.).

    Die Ermittlung der maßgeblichen Indexzahlen ist dem Tatrichter vorbehalten (Senat, Urt. v. 12. Oktober 2007, V ZR 283/06, NJW-RR 2008, 251, 254 m.w.N.).

  • BGH, 04.03.2009 - XII ZR 141/07

    Genehmigungsbedürftigkeit einer Preisgleitklausel in einem

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.04.2011 - 4 U 60/10
    Das Gericht folgt damit den vom 12. Zivilsenat des BGH in dem Urteil vom 04.03.2009 ( XII ZR 141/07 - NJW-RR 2009, 880 ) aufgestellten Grundsätzen.

    Dem Umstand, dass es sich im vorliegenden Fall - anders in dem Fall des 12. Zivilsenats - nicht um eine Punkteklausel, sondern um eine prozentuale Klausel handelt (vgl. BGH XII ZR 141/07 - NJW-RR 2009, 880 Tz 26), misst das Gericht keine so große Bedeutung bei.

    Fehlerhaft habe das Landgericht insoweit die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 4. März 2009 (NJW-RR 2009, 880 ) herangezogen.

    Der Senat folgt damit der Rechtsprechung des XII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, der in seiner Entscheidung vom 4. März 2009 - XII ZR 141/07 ausgeführt hat:.

  • BGH, 31.10.2008 - V ZR 71/08

    Gekürzte Pendlerpauschale verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.04.2011 - 4 U 60/10
    Dabei verkennt es nicht, dass der 5. Zivilsenat des BGH in zwei Entscheidungen (Urteile vom 31.10.2008 - V ZR 71/08 und vom 10.12.2007 - VIII ZR 283/06) den Verbraucherpreisindex anstelle des dort vertraglich vereinbarten Lebenshaltungskostenindexes eines 4-Personen-Arbeitnehmerhaushalts erst ab dem 01.01.2003 heranzieht.

    Aus den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 12. Oktober 2007 (- V ZR 283/06 - NJW-RR 2008, 251 ) und vom 31. Oktober 2008 (- V ZR 71/08 - NJW 2009, 679 ) ergibt sich nichts Gegenteiliges.

    und (Urteil vom 31.10.2008 - V ZR 71/08 -).

  • BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 233/04

    Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.04.2011 - 4 U 60/10
    Dogmatisch lässt sich dies auch mit der Überlegung begründen, dass die Wahrnehmung eines Gestaltungsrechts letztlich ein Akt der Normsetzung ist - Gestaltungsrechte lassen sich nämlich als Normsetzungsbefugnisse verstehen" (Privatdozent Dr. Jacob Joussen, Münster/Jena in einer Anmerkung zu BAG 9. Senat, Urteil vom 19.04.2005 - 9 AZR 233/04, Arbeitsrechtliche Praxis, BErzGG § 15 Nr. 44 unter Bezug auf Bucher, Das subjektive Recht, Tübingen 1965; kritisch hierzu allerdings Larenz/Wolf, Allgemeiner Teil, 8. Auflage, München 1997, § 14, Rn. 12).
  • AG Mönchengladbach, 10.08.2004 - 5 C 287/04

    Zahlung eines erhöhten Mietzinses; Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel in

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.04.2011 - 4 U 60/10
    Bei der gemäß §§ 157, 242 BGB gebotenen Ermittlung des hypothetischen Parteiwillens kann nicht angenommen werden, dass die Vertragspartner Unstimmigkeiten und Ungenauigkeiten in Kauf genommen hätten, nur um den alten Lebenshaltungskostenindex möglichst lange anzuwenden (a.A. Amtsgericht Mönchengladbach vom 10.08 2004 - 5 C 287/04 mit fehlerhafter Berechnung, zitiert nach juris; Börstinghaus in Schmidt-Futterer, Mietrecht. 9. Auflage 2007, § 557b BGB Randnummer 32 mit fehlerhafter Berechnung).
  • BGH, 07.11.2012 - XII ZR 41/11

    Gewerberaummietvertrag: Auslegung einer Mietanpassungsvereinbarung für den Fall

    Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner in ZMR 2011, 635 veröffentlichten Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt: Es bestünde Einigkeit in Rechtsprechung und Literatur, dass im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung nach Fortfall des vertraglich vereinbarten Lebenshaltungsindex der Verbraucherpreisindex zur Anwendung komme.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 14.03.2012 - 4 U 60/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,7214
OLG Brandenburg, 14.03.2012 - 4 U 60/10 (https://dejure.org/2012,7214)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.03.2012 - 4 U 60/10 (https://dejure.org/2012,7214)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. März 2012 - 4 U 60/10 (https://dejure.org/2012,7214)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Formbedürftigkeit einer widerruflichen Auflassungsvollmacht

  • rechtsportal.de

    BGB § 311b Abs. 1
    Formbedürftigkeit einer Auflassungsvollmacht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Brandenburg, 30.03.2011 - 3 U 131/10

    Immobilienverkauf: Formbedürftigkeit einer Vollmacht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.03.2012 - 4 U 60/10
    Ein solcher Ausnahmefall ist hier - wie bereits der 3. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts auf S. 19 des Urteils vom 30.03.2011 (3 U 131/10 (146/10)) zutreffend ausgeführt hat - nicht erkennbar.

    In diesem Sinne teilt der Senat die bereits vom 5. und vom 3. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts in deren Urteilen vom 10.01.2008 (Az.: 5 U 15/07) und vom 30.03.2011 (3 U 131/10 (146/10)) vertretene Auffassung, wonach die Auszahlung des Kaufpreises an die H... Bank allein auf einer entsprechenden Vereinbarung zwischen dem Kläger und seiner Bank beruht.

  • OLG Brandenburg, 29.06.2010 - 5 Wx 35/09

    Testamentsvollstreckung: Geltung des Selbstkontrahierungsverbots für den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.03.2012 - 4 U 60/10
    Schließlich ist - wie der 5. Zivilsenat in seinem Beschluss vom 29.06.2010 (- 5 Wx 35/09 - Rn. 25) zutreffend ausgeführt hat - auch nicht aus anderen Gründen eine die Wirksamkeit der Genehmigung der Auflassung in Frage stellende mit derjenigen des § 181 BGB vergleichbare Konfliktlage (vgl. dazu grundsätzlich: BGH Urteil vom 09.12.1968 - II ZR 57/67 - Rn. 31 = BGHZ 51, 209 ff.) anzunehmen.
  • BGH, 30.11.1994 - IV ZR 49/94

    Erbrechtliche Verhältnisse an Grundstücken in der früheren DDR

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.03.2012 - 4 U 60/10
    Nach dem Erbschein ist mithin davon auszugehen, dass es sich bei dem Grundvermögen in K... infolge einer Nachlassspaltung (vgl. dazu nur: KG Beschluss vom 21.03.1994 - 1 W 2563/94 - Rn. 4; BGH Beschluss vom 30.11.1994 - IV ZR 49/94 m.w.N.) um gegenüber dem sonstigen - und nur insoweit der Testamentsvollstreckung unterfallenden - Nachlass selbständigen Nachlass handelt.
  • KG, 03.02.2004 - 1 W 244/03

    Wohnungseigentum: Erklärung der Zustimmung zur Veräußerung durch den mit dem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.03.2012 - 4 U 60/10
    In einer solchen Konstellation ist § 181 BGB auch nicht aufgrund seines Schutzzwecks in erweiterter Heranziehung des Rechtsgedankens anwendbar (vgl. dazu nur: KG Beschluss vom 03.02.2004 - 1 W 244/03 - Rn. 4/5).
  • KG, 21.03.1995 - 1 W 2563/94

    Rechtsstellung eines für ein Grundstück in der ehemaligen DDR eingesetzten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.03.2012 - 4 U 60/10
    Nach dem Erbschein ist mithin davon auszugehen, dass es sich bei dem Grundvermögen in K... infolge einer Nachlassspaltung (vgl. dazu nur: KG Beschluss vom 21.03.1994 - 1 W 2563/94 - Rn. 4; BGH Beschluss vom 30.11.1994 - IV ZR 49/94 m.w.N.) um gegenüber dem sonstigen - und nur insoweit der Testamentsvollstreckung unterfallenden - Nachlass selbständigen Nachlass handelt.
  • BGH, 09.12.1968 - II ZR 57/67

    GmbH: Gesellschafter-"Beschluß" ohne Mehrheit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.03.2012 - 4 U 60/10
    Schließlich ist - wie der 5. Zivilsenat in seinem Beschluss vom 29.06.2010 (- 5 Wx 35/09 - Rn. 25) zutreffend ausgeführt hat - auch nicht aus anderen Gründen eine die Wirksamkeit der Genehmigung der Auflassung in Frage stellende mit derjenigen des § 181 BGB vergleichbare Konfliktlage (vgl. dazu grundsätzlich: BGH Urteil vom 09.12.1968 - II ZR 57/67 - Rn. 31 = BGHZ 51, 209 ff.) anzunehmen.
  • OLG Brandenburg, 10.01.2008 - 5 U 15/07

    Nichtigkeit eines Grundstückskaufvertrages, Wirksamkeit der Zustimmungserklärung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.03.2012 - 4 U 60/10
    In diesem Sinne teilt der Senat die bereits vom 5. und vom 3. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts in deren Urteilen vom 10.01.2008 (Az.: 5 U 15/07) und vom 30.03.2011 (3 U 131/10 (146/10)) vertretene Auffassung, wonach die Auszahlung des Kaufpreises an die H... Bank allein auf einer entsprechenden Vereinbarung zwischen dem Kläger und seiner Bank beruht.
  • BGH, 04.11.2011 - V ZR 82/11

    Erwerb einer Eigentumswohnung durch den Testamentsvollstrecker: Hausgeldschulden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.03.2012 - 4 U 60/10
    Dies setzt entsprechend § 2041 BGB (zur analogen Anwendung auf den Testamentsvollstrecker vgl. nur: BGH Urteil vom 04.11.2011 - V ZR 82/11 - Rn. 4) voraus, dass ein Recht an den Eigentumswohnungen in P... aufgrund eines zu dem der Testamentsvollstreckung unterliegenden Nachlass gehörenden Rechts oder als Ersatz für die Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung eines Nachlassgegenstandes oder durch ein Rechtsgeschäft erworben worden ist, das sich auf den Nachlass bezieht.
  • BGH, 23.02.1979 - V ZR 171/77

    Wirksamkeit einer Vollmacht zur Grundstücksübertragung - Anwendung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.03.2012 - 4 U 60/10
    Auch eine widerrufliche Vollmacht kann der Form des § 311 b Abs. 1 BGB bedürfen, wenn sie zwar rechtlich widerrufen werden kann, tatsächlich aber mit der Bevollmächtigung schon die gleiche Bindungswirkung eintreten sollte, und nach den Vorstellungen des Vollmachtgebers auch eingetreten ist, wie durch Abschluss des formbedürftigen Hauptvertrages, die Vollmacht also den damit in Wahrheit bereits gewollten Grundstücksübertragungsvertrag nur verdeckt (BGH Urteil vom 23.02.1979 - V ZR 171/77 - Rn. 11).
  • OLG Schleswig, 25.05.2000 - 2 U 19/00

    Beurkundung einer Bevollmächtigung zum Grundstücksverkauf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.03.2012 - 4 U 60/10
    Insbesondere stand, auch wenn der H... Bank eine Befreiung von den Bindungen des § 181 BGB erteilt wurde - eine solche kann ohnehin allenfalls als Indiz von Bedeutung sein, vermag als solche aber nicht automatisch die Formbedürftigkeit zu begründen (vgl. nur: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil vom 25.05.2000 - 2 U 19/00 - Rn. 7) -, keineswegs nur oder auch nur in erster Linie eine Veräußerung an die Bevollmächtigte in Rede, die dann ja auch tatsächlich nicht erfolgt ist.
  • BGH, 21.05.1965 - V ZR 156/64

    Anspruch auf Grundbuchberichtigung - Beurkundung einer Auflassungsvollmacht -

  • BGH, 29.02.1996 - IX ZR 153/95

    Wirksamkeit eines durch Blankounterschrift erteilten Bürgschaftsversprechens;

  • BGH, 21.03.1997 - V ZR 355/95

    Sittenwidrigkeit der Veräußerung von Mietwohnungen wegen überhöhter Preise

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