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   OLG Jena, 22.12.2010 - 4 U 610/10   

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https://dejure.org/2010,26880
OLG Jena, 22.12.2010 - 4 U 610/10 (https://dejure.org/2010,26880)
OLG Jena, Entscheidung vom 22.12.2010 - 4 U 610/10 (https://dejure.org/2010,26880)
OLG Jena, Entscheidung vom 22. Dezember 2010 - 4 U 610/10 (https://dejure.org/2010,26880)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht

    Räumpflicht bei Gehweg mit geringer Verkehrsbedeutung und Haftung bei Verstoß

  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 254 Abs. 1 BGB
    Zur Verkehrssicherungspflicht auf innerörtlichen Gehwegen bei überwiegendem Eigenverschulden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausscheiden einer Schadensersatzpflicht der Gemeinde bei Glätte wegen überwiegendem Mitverschulden bzw. Alleinverschulden des Geschädigten; Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde auf innerörtlichen Gehwegen; Berücksichtigung überwiegenden Eigenverschuldens des ...

  • RA Kotz

    Verkehrssicherungspflicht - Anforderungen an die Räum- und Streupflicht bei Geh- und Überwegen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1
    Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde auf innerörtlichen Gehwegen; Berücksichtigung überwiegenden Eigenverschuldens des Geschädigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    § 254 Abs. 1 BGB
    Zur Verkehrssicherungspflicht auf innerörtlichen Gehwegen bei überwiegendem Eigenverschulden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Räumpflicht bei Gehweg mit geringer Verkehrsbedeutung und Haftung bei Verstoß

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Naumburg, 07.12.2005 - 6 U 24/05

    Reimporteigenschaft eines Kfz darf nicht verschwiegen werden

    Auszug aus OLG Jena, 22.12.2010 - 4 U 610/10
    Das bedeutet, dass zur Beschaffenheit einer Kaufsache auch diejenigen tatsächliche, wirtschaftliche oder rechtliche Bezüge gehören, die im tatsächlichen Zustand der Sache selbst wurzeln und ihr unmittelbar physisch auf eine gewisse Dauer anhaften (vgl. Palandt/Weidenkaff BGB 67. Aufl. § 434 Rn. 9 ff.; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 1360; OLG Naumburg, DAR 2006, 327).

    aa) Der Berufung ist einzuräumen, dass nach der bisherigen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte der Reimport eines Gebrauchtwagens durch einen Gebrauchtwagenhändler einen offenbarungspflichtigen Umstand darstellt, wenn der Wert des Fahrzeugs dadurch vermindert ist (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 278; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 1316; OLG Naumburg, DAR 2006, 327).

    Um eine solche Sicherstellung handelt es sich bei der von den Oberlandesgerichten angenommenen Offenbarungspflicht, aus der sich ein höheres Schutzniveau gegenüber Verbraucher ergibt, denen die Preisunterschiede für Reimportfahrzeuge unbekannt sind (vgl. OLG Naumburg, DAR 2006, 327).

    cc) Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 278; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 1316; OLG Naumburg, DAR 2006, 327) hat allerdings ihre Grundlage darin, dass auf dem Markt für ein Importfahrzeug ein deutlich niedrigeres Preisgefüge besteht und dies damit ein erheblicher preisbildender Faktor ist.

    Soweit die Berufung im Hinblick auf die Entscheidung des OLG Naumburg (vgl. DAR 2006, 327) eine einheitliche Rechtsprechung nicht gesichert sieht, verkennt sie, dass der Senat von dieser Entscheidung nicht abweicht.

  • OLG Zweibrücken, 26.06.2003 - 3 W 79/03

    Fortbestand einer Grunddienstbarkeit nach altem pfälzischen Recht

    Auszug aus OLG Jena, 22.12.2010 - 4 U 610/10
    aa) Der Berufung ist einzuräumen, dass nach der bisherigen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte der Reimport eines Gebrauchtwagens durch einen Gebrauchtwagenhändler einen offenbarungspflichtigen Umstand darstellt, wenn der Wert des Fahrzeugs dadurch vermindert ist (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 278; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 1316; OLG Naumburg, DAR 2006, 327).

    cc) Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 278; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 1316; OLG Naumburg, DAR 2006, 327) hat allerdings ihre Grundlage darin, dass auf dem Markt für ein Importfahrzeug ein deutlich niedrigeres Preisgefüge besteht und dies damit ein erheblicher preisbildender Faktor ist.

    Dieses Misstrauen schlage sich auch im Marktwert nieder, wobei das OLG Hamm (NJW-RR 2003, 1316) betont hat, dass in jüngster Zeit und damit im Zeitpunkt des Erlasses der Entscheidung im Jahr 2003 eine gewisse Veränderung auf dem Markt zu beobachten sei.

  • OLG Hamm, 13.05.2003 - 28 U 150/02

    Zur Rückabwicklung eines Kaufvertrages wegen Verschweigens der Tatsache, dass es

    Auszug aus OLG Jena, 22.12.2010 - 4 U 610/10
    Das bedeutet, dass zur Beschaffenheit einer Kaufsache auch diejenigen tatsächliche, wirtschaftliche oder rechtliche Bezüge gehören, die im tatsächlichen Zustand der Sache selbst wurzeln und ihr unmittelbar physisch auf eine gewisse Dauer anhaften (vgl. Palandt/Weidenkaff BGB 67. Aufl. § 434 Rn. 9 ff.; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 1360; OLG Naumburg, DAR 2006, 327).

    Da allerdings die Neuregelung des Sachmangelbegriffs den nach alter Rechtslage geltenden Fehlerbegriff nicht verändern wollte und die Neuregelung dem subjektiv objektiven Fehlerbegriff folgt, ist auch weiterhin der Beschaffenheitsbegriff restriktiv im vorgenannten Sinne aufzufassen (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2003, 1360).

  • OLG Düsseldorf, 11.09.1998 - 22 U 38/98

    Nutzungsentschädigung bei Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs

    Auszug aus OLG Jena, 22.12.2010 - 4 U 610/10
    aa) Der Berufung ist einzuräumen, dass nach der bisherigen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte der Reimport eines Gebrauchtwagens durch einen Gebrauchtwagenhändler einen offenbarungspflichtigen Umstand darstellt, wenn der Wert des Fahrzeugs dadurch vermindert ist (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 278; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 1316; OLG Naumburg, DAR 2006, 327).

    cc) Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 278; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 1316; OLG Naumburg, DAR 2006, 327) hat allerdings ihre Grundlage darin, dass auf dem Markt für ein Importfahrzeug ein deutlich niedrigeres Preisgefüge besteht und dies damit ein erheblicher preisbildender Faktor ist.

  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus OLG Jena, 22.12.2010 - 4 U 610/10
    aa) Der Senat ist an die von dem Landgericht rechtsfehlerfrei festgestellten Tatsachen gemäß § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO gebunden (hierzu BGH-Urteil vom 09.03.2005, VIII ZR 266/03, BGH-Report 2005, 864).
  • LG Karlsruhe, 22.03.2013 - 6 O 205/12

    Verkehrssicherungspflicht: Mitverschulden bei Sturz infolge Eisglätte

    In besonderen Fallgestaltungen, nämlich dann, wenn dem Verhalten eines der Beteiligten für die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts überragende Bedeutung zukommt, kann die unter diesen Gesichtspunkten vorzunehmende Abwägung dazu führen, dass dieser Beteiligte allein für den Schaden aufkommen muss (vgl. BGH, Urteil vom 20.Januar 1998, VI ZR 59/97, in VersR 1998, 474, juris Tz 11/12; Thüringer OLG, Urteil vom 22. Dezember 2010, 4 U 610/10, juris Tz 6).
  • OLG Saarbrücken, 12.02.2014 - 2 U 113/13

    Glatteisunfall eines Fußgängers: Umfang der winterlichen Räum- und Streupflicht

    Lässt sich einer solchen Gefahr nicht ausweichen, muss man sich bei verkehrsgerechtem Verhalten die Frage vorlegen, ob es notwendig ist, sich dieser Gefahr auszusetzen, wobei die Chancen, die Gefahr gleichwohl zu meistern (Grad der Beherrschbarkeit), und die Intensität der drohenden Rechtsgutverletzung (Grad der Gefährlichkeit) zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Hamm, VersR 1999, 589; Thüringer OLG, Urteil vom 22. Dezember 2010, 4 U 610/10, namentlich bei einem nur sehr geringfügigen Verkehrsbedürfnis).Nach Maßgabe dessen muss der Kläger vor dem Hintergrund seiner eigenen Angaben für seinen Schaden in vollem Umfang selbst eintreten (§ 254 BGB).
  • OLG Hamm, 12.09.2012 - 11 U 94/11
    Lediglich für verkehrsunbedeutende Wege, für die ein echtes Verkehrsbedürfnis auch unter Berücksichtigung der Erwartungshaltung der Benutzer nicht erkennbar ist, besteht danach keine Streupflicht (BGH, Urteil vom 09.10.2003 - III ZR 8/03, NJW 203, 3622, Rz. 5 zitiert nach juris; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 02.03.0210 - 2 U 6/08, MDR 2010, 809, Rz. 24 zitiert nach juris; in der Sache ebenso: OLG Hamm, Urteil vom 30.09.2003 - 9 U 86/03, NZV 2004, 645 f. , Rz. 11 zitiert nach juris sowie Thüringer OLG, Beschluss vom 2.20.12.2010 - 4 U 610/10, Rz. 4 zitiert nach juris, und Beschluss vom 06.06.2008 - 4 U 339/07, NZV 2009, 34 f., Rz. 4 zitiert nach juris).
  • LG Erfurt, 07.03.2014 - 10 O 586/13

    Glatteisunfall eines Fußgängers: Mitverschulden bei Sturz eines Mieters auf der

    Jeder Verkehrsteilnehmer ist verpflichtet, sich auf die durch winterliche Witterung entstehenden Gefahren selbst einzustellen und im eigenen Interesse unfallverhütende Maßnahmen vorzunehmen, beziehungsweise unfallträchtige Gefahren ganz zu vermeiden (OLG Jena, Beschluss v. 22.12.2010-4 U 610/10, juris).
  • LG Freiburg, 12.04.2019 - 4 O 88/18

    Amtshaftung in Baden-Württemberg: Anforderungen an Verkehrssicherungspflicht im

    Das kommt in Betracht, wenn dem Verhalten eines der Beteiligten für die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts eine deutlich größere Bedeutung zukommt (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 22. Dezember 2010 - 4 U 610/10 -, Rn. 10, juris) und das Verhalten des Geschädigten von einer ganz besonders schlechthin unverständlichen Sorglosigkeit geprägt ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 2013 - III ZR 326/12 -, Rn. 27, juris).
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