Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 31.08.2020

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   OLG Dresden, 22.07.2020 - 4 U 652/20   

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OLG Dresden, 22.07.2020 - 4 U 652/20 (https://dejure.org/2020,26720)
OLG Dresden, Entscheidung vom 22.07.2020 - 4 U 652/20 (https://dejure.org/2020,26720)
OLG Dresden, Entscheidung vom 22. Juli 2020 - 4 U 652/20 (https://dejure.org/2020,26720)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • online-und-recht.de

    Haftung eines Host-Providers für Drittäußerungen nur bei konkreter Beanstandung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Haftung des Hostproviders als mittelbarer Störer

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Ein-Stern-Bewertung grundsätzlich zulässig

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Konkrete Beanstandung gegenüber Hostprovider

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftung eines Hostproviders wegen Bewertung in Form von "Sternen"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Host-Provider haftet für Drittäußerungen nur bei hinreichend konkreter Beanstandung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 1302
  • MMR 2021, 257
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15

    Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals bei

    Auszug aus OLG Dresden, 22.07.2020 - 4 U 652/20
    Ist der Provider mit der Beanstandung eines Betroffenen konfrontiert, die so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptung des Betroffenen unschwer bejaht werden kann, ist eine Ermittlung und Bewertung des gesamten Sachverhalts unter Berücksichtigung einer etwaigen Stellungnahme des für den beanstandeten Beitrag Verantwortlichen erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 01. März 2016 - VI ZR 34/15 -, BGHZ 209, 139-157, - jameda.de II - Rn. 22 - 34, - juris; BGH Urteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219 Rn. 25 f. - Blog-Eintrag).

    a) Die Ein-Stern-Bewertung ist eine subjektive Einschätzung des Nutzers, die als Meinungsäußerung zu verstehen ist, denn sie ist geprägt von Elementen der Stellungnahme, des Dafürhaltens und Meinens (BGH, Urteil vom 01. März 2016 - VI ZR 34/15 - juris).

  • OLG Dresden, 06.03.2018 - 4 U 1403/17

    Ansprüche gegen den Betreiber eines Bewertungsportals

    Auszug aus OLG Dresden, 22.07.2020 - 4 U 652/20
    Dass der Kunde den Geschäftskontakt mit nur noch einem Stern bewertet, mag geschäftsschädigend sein, ist jedoch als Ausfluss der Meinungsfreiheit auch dann hinzunehmen, wenn man davon ausgeht, dass die zu ihrer Begründung angeführten Tatsachenbehauptungen unwahr sind (vgl. Senat, Urteil vom 06. März 2018 - 4 U 1403/17 -, Rn. 27 - 28, juris, m.w.N.).

    Liegt einer angegriffenen Bewertung in einem Bewertungsportal kein geschäftlicher Kontakt zugrunde, überwiegt das von Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG (auch in Verbindung mit Art. 12 Abs. 1 GG) und Art. 8 Abs. 1 EMRK gewährleistete Interesse des Bewerteten am Schutz seiner sozialen Anerkennung und seiner (Berufs)Ehre die von Art. 5 Abs. 1 GG und Art. 10 EMRK geschützten Interessen des Bewertenden an der Äußerung der dargestellten Meinung im Portal und des Portalbetreibers an der Kommunikation dieser Meinung, weil ein berechtigtes Interesse des Bewertenden, einen tatsächlich nicht stattgefundenen Geschäftskontakt zu bewerten, nicht ersichtlich ist; entsprechendes gilt für das Interesse eines Portalbetreibers, eine Bewertung über eine nicht stattgefundene Inanspruchnahme der angebotenen Dienstleistung zu kommunizieren (vgl. Senat, Urteil vom 06. März 2018 - 4 U 1403/17 -, Rn. 27 - 28, m.w.N.; juris).

  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10

    Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot

    Auszug aus OLG Dresden, 22.07.2020 - 4 U 652/20
    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als mittelbaren Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen des Einzelfalls eine Verhinderung der Verletzung zuzumuten ist (vgl. BGH, Urteile vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219 Rn. 22 - Blog-Eintrag; vom 30. Juni 2009 - VI ZR 210/08, AfP 2009, 494 Rn. 18 - Domainverpächter; BGH, Urteile vom 17. August 2011 - I ZR 57/09, BGHZ 191, 19 Rn. 20 - Stiftparfüm; vom 17. Dezember 2010 - V ZR 44/10, AfP 2011, 156 Rn. 15; vom 1. April 2004 - I ZR 317/01, BGHZ 158, 343, 350 - Schöner Wetten; vom 11. März 2004 - I ZR 304/01, BGHZ 158, 236, 251 - Internetversteigerung I; vom 30. April 2008 - I ZR 73/05, NJW-RR 2008, 1136 Rn. 50 - Internetversteigerung III).

    Ist der Provider mit der Beanstandung eines Betroffenen konfrontiert, die so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptung des Betroffenen unschwer bejaht werden kann, ist eine Ermittlung und Bewertung des gesamten Sachverhalts unter Berücksichtigung einer etwaigen Stellungnahme des für den beanstandeten Beitrag Verantwortlichen erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 01. März 2016 - VI ZR 34/15 -, BGHZ 209, 139-157, - jameda.de II - Rn. 22 - 34, - juris; BGH Urteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219 Rn. 25 f. - Blog-Eintrag).

  • OLG Saarbrücken, 09.09.2022 - 5 U 117/21

    Kieferchirurgie - Prüfpflichten eines Hostproviders bei Beanstandung einer

    Zudem dient der von der Nutzerin verfasste Text zur Erläuterung der - wiederum offenkundig subjektiven (vgl. OLG Dresden, MMR 2021, 257) - Bewertung der Zahnarztpraxis des Klägers mit einem von fünf möglichen "Sternen" und der resümierenden Zusammenfassung "Sehr schlecht von dieser Kieferchirurgie".
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   OLG Dresden, 31.08.2020 - 4 U 652/20   

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OLG Dresden, 31.08.2020 - 4 U 652/20 (https://dejure.org/2020,52027)
OLG Dresden, Entscheidung vom 31.08.2020 - 4 U 652/20 (https://dejure.org/2020,52027)
OLG Dresden, Entscheidung vom 31. August 2020 - 4 U 652/20 (https://dejure.org/2020,52027)
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