Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 28.10.2020 - 4 U 656/19   

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OLG Stuttgart, 28.10.2020 - 4 U 656/19 (https://dejure.org/2020,49649)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.10.2020 - 4 U 656/19 (https://dejure.org/2020,49649)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. Oktober 2020 - 4 U 656/19 (https://dejure.org/2020,49649)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 2 Abs 1 Nr 1 UrhG, § 2 Abs 1 Nr 2 UrhG, § 2 Abs 2 UrhG, § 3 S 2 UrhG, § 65 Abs 3 S 1 UrhG
    Geringfügige Veränderung des Liedes "Zum Geburtstag viel Glück" - Geburtstagslied

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zum Urheberrechtsschutz von Liedtexten - banale Textzeilen aus allgemeinen sprachlichen Begriffen ohne besondere Originalität und ohne Schöpfungshöhe nicht geschützt

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (31)

  • BGH, 16.04.2015 - I ZR 225/12

    Goldrapper - Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit der Übernahme von kurzen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.10.2020 - 4 U 656/19
    Der Grundsatz, dass für die tatrichterliche Beurteilung der schöpferischen Eigentümlichkeit eines Werkes der Musik die Hilfe eines Sachverständigen im Regelfall unerlässlich ist (BGH GRUR 2015, 1189 Rn. 64 - Goldrapper), gilt nicht für Sprachwerke und damit auch nicht für Liedtexte.

    Text und Musik eines Musikstückes sind unterschiedliche Werke, ja gehören unterschiedlichen Werkarten an, denn während Liedtexte als Sprachwerke i. S. v. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG geschützt sein können (wie das Landgericht auf LGU S. 9 unter 2. zutreffend ausgeführt hat), sind musikalische Kompositionen als Werke der Musik gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 UrhG geschützt (BGH GRUR 2015, 1189 Rn. 15 - Goldrapper - m.w.N.).

    Nach allgemeiner Ansicht können auch Werkteile urheberrechtlich schutzfähig sein und kann eine Urheberrechtsverletzung vorliegen, wenn einzelne Teile von Dritten ohne Erlaubnis übernommen werden, wobei der jeweilige Teil für sich betrachtet hinreichend individuell sein muss, also Schöpfungshöhe erreichen muss, woran dieselben Anforderungen zu stellen sind, wie an die Schutzfähigkeit des Werkes insgesamt (s. nur Dreier/Schulze, a.a.O., § 2 Rn. 76; Fromm/Nordemann-Axel Nordemann, a.a.O., § 2 UrhG Rn. 51; für die höchstrichterliche Rechtsprechung siehe nur BGH GRUR 2015, 1189 Rn. 42 - Goldrapper - m.w.N. aus d. Rspr. d. Bundesgerichtshofs).

    Dies gilt auch für Übernahmen aus einem Bearbeitungswerk (OLG Hamburg ZUM-RD 2007, 71 Rn. 40; gebilligt von BGH, Beschl. v. 24.10.2006, I ZR 5/06), etwa aus einer Übersetzung (OLG Hamburg ZUM-RD 2016, 576, 602 f. unter d); OLG München ZUM 2004, 845, 847 unter II. 2., 3. und 4.), aber auch aus einem Liedtext (BGH GRUR 1991, 531, 532 unter II. 1. b) cc)) am Ende; OLG Düsseldorf GRUR 1978, 640, 641; LG Frankfurt a. M. GRUR 1996, 125), sowie für die Frage, ob durch die Übernahme von Teilen eines Werkes in einer Bearbeitung ein urheberrechtlich geschütztes Werk i. S. v. § 23 S. 1 UrhG veröffentlicht und verwertet wird (BGH GRUR 2015, 1189 Rn. 40 - 43).

    Für Sprachwerke und damit auch Liedtexte gilt nicht der für Werke der Musik vom Bundesgerichtshof (siehe BGH GRUR 2015, 1189 Rn. 64 - Goldrapper ) entwickelte Grundsatz, dass für eine tatrichterliche Würdigung im Regelfall die Hilfe eines Sachverständigen unerlässlich sei (BGH GRUR 2015, 1189 Rn. 64 - Goldrapper ).

    Dabei ist auch im Hinblick auf Musikwerke zu berücksichtigen, dass für einen urheberrechtlichen Schutz eine nicht zu geringe Gestaltungshöhe zu fordern ist (zum Ganzen: BGH GRUR 2015, 1189 Rn. 44 - Goldrapper - m. w. N.).

    Auch wenn bei Werken der Musik gerade im Hinblick auf die Abgrenzung zwischen noch geschützter kleiner Münze und nicht schutzfähigem rein handwerklichen Schaffen im Regelfall die Hilfe eines Sachverständigen unerlässlich ist (BGH GRUR 2015, 1189 Rn. 64 - Goldrapper ), weil die Beurteilung, ob ein musikalisches Werk als persönliche geistige Schöpfung anerkannt werden kann, in der Regel musikalischen Sachverstand voraussetzt (BGH GRUR 1981, 267, 268; OLG Zweibrücken GRUR-RR 2016, 141, 143; siehe auch Dreier/Schulze, a. a. O., § 2 Rn. 60), sieht der Senat hier in Übereinstimmung mit der Auffassung des Landgerichts (LGU S. 8 Abs. 2) einen Ausnahmefall als gegeben an.

  • BGH, 24.01.1991 - I ZR 72/89

    "Brown Girl II"; Urheberrechtsschutzfähigkeit der Bearbeitung eines Volksliedes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.10.2020 - 4 U 656/19
    Diese Argumentation verkennt, dass ein Bearbeiterurheberrecht auch durch Bearbeitung gemeinfreier oder gemeinfrei gewordener Werke entstehen kann (siehe bspw. BGH GRUR 1991, 531 - Brown Girl I - und GRUR 1991, 533 - Brown Girl II ); was im Übrigen auch bereits § 3 Satz 2 UrhG belegt.

    Für Bearbeitungen gelten die gleichen Schutzvoraussetzungen wie für originär geschaffene Musikwerke (BGH GRUR 1991, 533 - Brown Girl II; BGH GRUR 1968, 321, 324 - Haselnuss ).

    Auch bei Bearbeitungen gilt mithin der Grundsatz, dass keine zu hohen Anforderungen an die schöpferische Eigentümlichkeit gestellt werden dürfen (BGH GRUR 1991, 533 - Brown Girl II - und GRUR 1981, 267, 268 - Dirlada ).

    Der Bundesgerichtshof geht aber auch für Bearbeitungen gemeinfreier Werke jedenfalls für vor Inkrafttreten des § 3 Satz 2 UrhG am 1.7.1985 bearbeitete Werke ohne Weiteres davon aus, dass keine strengeren Anforderungen gelten als nach § 3 Satz 1 UrhG, wie sich der Entscheidung "Brown Girl II" (GRUR 1991, 533) entnehmen lässt (dort: Bearbeitung eines karibischen Volkslieds).

  • BGH, 24.01.1991 - I ZR 78/89

    Brown Girl I

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.10.2020 - 4 U 656/19
    So hat der Bundesgerichtshof auch in dem Fall "Brown Girl I" (GRUR 1991, 531), in dem der damalige Kläger ebenfalls ein Bearbeiterurheberrecht an Text und Musik eines Liedes geltend gemacht hat, die Verletzung der Rechte an Text und Musik getrennt geprüft.

    Dies gilt auch für Übernahmen aus einem Bearbeitungswerk (OLG Hamburg ZUM-RD 2007, 71 Rn. 40; gebilligt von BGH, Beschl. v. 24.10.2006, I ZR 5/06), etwa aus einer Übersetzung (OLG Hamburg ZUM-RD 2016, 576, 602 f. unter d); OLG München ZUM 2004, 845, 847 unter II. 2., 3. und 4.), aber auch aus einem Liedtext (BGH GRUR 1991, 531, 532 unter II. 1. b) cc)) am Ende; OLG Düsseldorf GRUR 1978, 640, 641; LG Frankfurt a. M. GRUR 1996, 125), sowie für die Frage, ob durch die Übernahme von Teilen eines Werkes in einer Bearbeitung ein urheberrechtlich geschütztes Werk i. S. v. § 23 S. 1 UrhG veröffentlicht und verwertet wird (BGH GRUR 2015, 1189 Rn. 40 - 43).

    Zwar sind an die Schutzfähigkeit von Liedtexten nur geringe Anforderungen zu stellen, so dass bspw. auch der dreizeilige banale Text eines Schlager-Refrains als sog. "kleine Münze" noch Urheberrechtsschutz genießen kann (BGH GRUR 1991, 531 - Brown Girl I; Dreier/Schulze, a.a.O., § 2 Rn. 87).

    Diese Argumentation verkennt, dass ein Bearbeiterurheberrecht auch durch Bearbeitung gemeinfreier oder gemeinfrei gewordener Werke entstehen kann (siehe bspw. BGH GRUR 1991, 531 - Brown Girl I - und GRUR 1991, 533 - Brown Girl II ); was im Übrigen auch bereits § 3 Satz 2 UrhG belegt.

  • BGH, 26.09.1980 - I ZR 17/78

    Verletzung von Nutzungsrechten an einem Musikstück - Vorliegen einer abhängigen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.10.2020 - 4 U 656/19
    Die Beurteilung bemisst sich dabei nach der Auffassung der mit musikalischen Fragen einigermaßen vertrauten und hierfür aufgeschlossenen Verkehrskreise (BGH, a.a.O., Rn. 45; BGH GRUR 1981, 267, 268 - Dirlada ).

    Auch bei Bearbeitungen gilt mithin der Grundsatz, dass keine zu hohen Anforderungen an die schöpferische Eigentümlichkeit gestellt werden dürfen (BGH GRUR 1991, 533 - Brown Girl II - und GRUR 1981, 267, 268 - Dirlada ).

    Auch wenn bei Werken der Musik gerade im Hinblick auf die Abgrenzung zwischen noch geschützter kleiner Münze und nicht schutzfähigem rein handwerklichen Schaffen im Regelfall die Hilfe eines Sachverständigen unerlässlich ist (BGH GRUR 2015, 1189 Rn. 64 - Goldrapper ), weil die Beurteilung, ob ein musikalisches Werk als persönliche geistige Schöpfung anerkannt werden kann, in der Regel musikalischen Sachverstand voraussetzt (BGH GRUR 1981, 267, 268; OLG Zweibrücken GRUR-RR 2016, 141, 143; siehe auch Dreier/Schulze, a. a. O., § 2 Rn. 60), sieht der Senat hier in Übereinstimmung mit der Auffassung des Landgerichts (LGU S. 8 Abs. 2) einen Ausnahmefall als gegeben an.

  • OLG München, 29.07.2004 - 29 U 2350/04
    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.10.2020 - 4 U 656/19
    Dies gilt auch für Übernahmen aus einem Bearbeitungswerk (OLG Hamburg ZUM-RD 2007, 71 Rn. 40; gebilligt von BGH, Beschl. v. 24.10.2006, I ZR 5/06), etwa aus einer Übersetzung (OLG Hamburg ZUM-RD 2016, 576, 602 f. unter d); OLG München ZUM 2004, 845, 847 unter II. 2., 3. und 4.), aber auch aus einem Liedtext (BGH GRUR 1991, 531, 532 unter II. 1. b) cc)) am Ende; OLG Düsseldorf GRUR 1978, 640, 641; LG Frankfurt a. M. GRUR 1996, 125), sowie für die Frage, ob durch die Übernahme von Teilen eines Werkes in einer Bearbeitung ein urheberrechtlich geschütztes Werk i. S. v. § 23 S. 1 UrhG veröffentlicht und verwertet wird (BGH GRUR 2015, 1189 Rn. 40 - 43).

    Der Bereich der "kleinen Münze" muss jedenfalls erreicht sein (BGH GRUR 2000, 144, 145 - Comic-Texte II ), so dass routinemäßige Übersetzungen oder solche, bei denen der Urheber keinen eigenen Spielraum hat, keine schutzfähige Bearbeitung i. S. v. § 3 Satz 1 UrhG darstellen (Loewenheim, ebenda; OLG München ZUM 2004, 845, 847).

    Insbesondere bei nur aus einzelnen Wörtern oder knappen Wortfolgen und bei alltäglichen Texten bzw. Textteilen kann die Schutzfähigkeit von einer Urheberrechtskammer oder einem Urheberrechtssenat - wie dem erkennenden Senat - aus eigener Sachkunde beurteilt werden (siehe BGH ZUM-RD 2013, 241 Rn. 9; OLG München ZUM 2004, 845, 847; OLG Hamburg ZUM-RD 2016, 576, 603 f.; OLG Frankfurt ZUM 1995, 795).

  • OLG Hamburg, 26.04.2010 - 5 U 160/08

    So lange du wild bist - Urheberrecht: Schutzfähigkeit eines Refrains eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.10.2020 - 4 U 656/19
    Remember one Saturday night, fried Fish and Johnny cake." (BGH, a.a.O., 532); "Wir fahr'n, fahr'n, fahr'n auf der Autobahn" (OLG Düsseldorf GRUR 1978, 640, 641), "Alles ist gut so lange Du wild bist" (OLG Hamburg ZUM-RD 2010, 467 juris Rn. 5), "Tausend mal berührt, tausend Mal ist nix passiert" (LG Frankfurt a. M. GRUR 1996, 125); "Samba - hai que - Samba de Janeiro" (OLG Hamburg ZUM 1998, 1041).

    Die Regel, dass sehr kleine Teile eines Sprachwerkes wie einzelne Wörter oder knappe Wortfolgen für sich genommen nicht hinreichend individuell und damit nicht schutzfähig sein werden (BGH GRUR 2011, 134 Rn. 54 - Perlentaucher ), gilt auch für Liedtextteile (BGH, Beschl. v. 18.10.2012, I ZA 2/12, ZUM-RD 2013, 241 Rn. 8; OLG Hamburg ZUM-RD 2010, 467 juris Rn. 5).

    In den Worten "Zum Geburtstag" allein kommt auch kein mit Mitteln der Sprache ausgedrückter Gedanken- und / oder Gefühlsinhalt zum Ausdruck (zu diesem Kriterium etwa OLG Hamburg ZUM-RD 2010, 467 Rn. 5).

  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.10.2020 - 4 U 656/19
    Eine Klage, bei welcher der Kläger ein einheitliches Klagbegehren aus mehreren prozessualen Ansprüchen (Streitgegenständen) herleitet und dem Gericht die Auswahl überlässt, auf welchen Klagegrund es die Verurteilung stützt, verstößt gegen das Gebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, den Klagegrund bestimmt zu bezeichnen (grundlegend BGHZ 189, 56 = GRUR 2011, 521 Rn. 6 - 11 - TÜV I; BGH GRUR 2012, 621 Rn. 32 - Oscar ).

    Der Kläger muss vielmehr angeben, in welcher Reihenfolge er sein Begehren im Hinblick auf die verschiedenen Streitgegenstände stützt; dann liegt eine zulässige Eventualklagehäufung vor (BGHZ 189, 56 Rn. 13; BGH GRUR 2012, 621 Rn. 31; BGH GRUR 2011, 1043 Rn. 36 f. - TÜV II ).

    Geht der Kläger aus einem Schutzrecht vor, wird der Streitgegenstand durch den Antrag und das im Einzelnen bezeichnete Schutzrecht festgelegt (BGHZ 189, 56 Rn. 3 mit zahlr. weiteren Nachw.).

  • BGH, 18.10.2012 - I ZA 2/12

    Miturheberschaft: Anerkennung der Miturheberschaft auf Grund der Beisteuerung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.10.2020 - 4 U 656/19
    Die Regel, dass sehr kleine Teile eines Sprachwerkes wie einzelne Wörter oder knappe Wortfolgen für sich genommen nicht hinreichend individuell und damit nicht schutzfähig sein werden (BGH GRUR 2011, 134 Rn. 54 - Perlentaucher ), gilt auch für Liedtextteile (BGH, Beschl. v. 18.10.2012, I ZA 2/12, ZUM-RD 2013, 241 Rn. 8; OLG Hamburg ZUM-RD 2010, 467 juris Rn. 5).

    Insbesondere bei nur aus einzelnen Wörtern oder knappen Wortfolgen und bei alltäglichen Texten bzw. Textteilen kann die Schutzfähigkeit von einer Urheberrechtskammer oder einem Urheberrechtssenat - wie dem erkennenden Senat - aus eigener Sachkunde beurteilt werden (siehe BGH ZUM-RD 2013, 241 Rn. 9; OLG München ZUM 2004, 845, 847; OLG Hamburg ZUM-RD 2016, 576, 603 f.; OLG Frankfurt ZUM 1995, 795).

  • OLG Hamburg, 14.04.2016 - 5 U 117/12

    Urheberrechtsverletzung: Zeitablauf eines befristeten Unterlassungstitels;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.10.2020 - 4 U 656/19
    Dies gilt auch für Übernahmen aus einem Bearbeitungswerk (OLG Hamburg ZUM-RD 2007, 71 Rn. 40; gebilligt von BGH, Beschl. v. 24.10.2006, I ZR 5/06), etwa aus einer Übersetzung (OLG Hamburg ZUM-RD 2016, 576, 602 f. unter d); OLG München ZUM 2004, 845, 847 unter II. 2., 3. und 4.), aber auch aus einem Liedtext (BGH GRUR 1991, 531, 532 unter II. 1. b) cc)) am Ende; OLG Düsseldorf GRUR 1978, 640, 641; LG Frankfurt a. M. GRUR 1996, 125), sowie für die Frage, ob durch die Übernahme von Teilen eines Werkes in einer Bearbeitung ein urheberrechtlich geschütztes Werk i. S. v. § 23 S. 1 UrhG veröffentlicht und verwertet wird (BGH GRUR 2015, 1189 Rn. 40 - 43).

    Insbesondere bei nur aus einzelnen Wörtern oder knappen Wortfolgen und bei alltäglichen Texten bzw. Textteilen kann die Schutzfähigkeit von einer Urheberrechtskammer oder einem Urheberrechtssenat - wie dem erkennenden Senat - aus eigener Sachkunde beurteilt werden (siehe BGH ZUM-RD 2013, 241 Rn. 9; OLG München ZUM 2004, 845, 847; OLG Hamburg ZUM-RD 2016, 576, 603 f.; OLG Frankfurt ZUM 1995, 795).

  • OLG Hamburg, 07.12.2005 - 5 U 181/04

    Urheberrechtsschutz: Übernahme des Ausschnitts eines Musikstücks für einen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.10.2020 - 4 U 656/19
    Dies gilt auch für Übernahmen aus einem Bearbeitungswerk (OLG Hamburg ZUM-RD 2007, 71 Rn. 40; gebilligt von BGH, Beschl. v. 24.10.2006, I ZR 5/06), etwa aus einer Übersetzung (OLG Hamburg ZUM-RD 2016, 576, 602 f. unter d); OLG München ZUM 2004, 845, 847 unter II. 2., 3. und 4.), aber auch aus einem Liedtext (BGH GRUR 1991, 531, 532 unter II. 1. b) cc)) am Ende; OLG Düsseldorf GRUR 1978, 640, 641; LG Frankfurt a. M. GRUR 1996, 125), sowie für die Frage, ob durch die Übernahme von Teilen eines Werkes in einer Bearbeitung ein urheberrechtlich geschütztes Werk i. S. v. § 23 S. 1 UrhG veröffentlicht und verwertet wird (BGH GRUR 2015, 1189 Rn. 40 - 43).

    Auch für Melodien gilt der oben unter d) aa) dargestellte Grundsatz, dass dann, wenn lediglich Teile eines Werkes übernommen werden, eine Urheberrechtsverletzung nur vorliegen kann, wenn der übernommene Teil für sich betrachtet schutzfähig, also die erforderliche Schöpfungshöhe erreicht ist, während ungeschützte Teile dem (in diesem Fall: Bearbeitungs-)Werk entnommen und auch in veränderter Form veröffentlicht und verwertet werden dürfen (siehe nur BGH GRUR 1988, 810, 812 - Fantasy OLG Hamburg ZUM-RD 2007, 71 juris Rn. 40 - Whistling for a train ).

  • BGH, 15.09.1999 - I ZR 57/97

    Comic-Übersetzungen II, Urheberrechtsfähigkeit der Übersetzung eines Sprachwerkes

  • OLG Hamburg, 02.07.1998 - 3 U 37/98
  • OLG Düsseldorf, 01.12.1977 - 20 U 46/77

    "fahr´n auf der Autobahn"

  • BGH, 03.02.1988 - I ZR 142/86

    Melodienschutz - "Ein bißchen Frieden"

  • BGH, 03.11.1967 - Ib ZR 123/65

    Haselnuß

  • LG Frankfurt/Main, 02.12.1993 - 3 O 736/92

    Urheberrechtlicher Zahlungsanspruch wegen Verwendung von Teilen eines Liedtextes

  • BGH, 08.03.2012 - I ZR 75/10

    OSCAR

  • BGH, 03.02.1988 - I ZR 143/86

    "Fantasy"; Urheberrechtsverletzung durch Entnahme einer Melodie

  • OLG Hamburg, 02.05.2002 - 3 U 10/01
  • OLG Hamburg, 31.10.2012 - 5 U 37/10

    Urheberrecht: Nachweis der Urheberschaft eines bei einer Verwertungsgesellschaft

  • OLG Zweibrücken, 19.11.2015 - 4 U 186/14

    Anforderungen der eigenen Sachkunde des Richters bei Urheberrechtsverletzungen

  • OLG Frankfurt, 07.02.1995 - 11 U 76/94

    Golfregeln

  • OLG Zweibrücken, 21.02.1997 - 2 U 30/96

    "Jüdische Friedhöfe"

  • BGH, 11.03.1993 - I ZR 264/91

    Freie Benutzung urheberrechtlich geschützter Elemente einer Comic-Serie - Asterix

  • BGH, 01.12.2010 - I ZR 12/08

    Perlentaucher

  • BGH, 24.10.2006 - I ZR 5/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels einer Verletzung des

  • BGH, 27.09.2006 - VIII ZR 19/04

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren

  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 108/09

    TÜV II

  • BGH, 08.11.2007 - I ZR 99/05

    Beweiswirkung des Tatbestandes bei Entscheidung im schriftlichen Verfahren

  • BGH, 12.05.2015 - VI ZR 102/14

    Haftung bei Kapitalanlagebetrug: Verbreiten unrichtiger Informationen;

  • BGH, 24.05.2007 - I ZR 42/04

    Staatsgeschenk

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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 27.08.2019 - 4 U 656/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,33321
OLG Dresden, 27.08.2019 - 4 U 656/19 (https://dejure.org/2019,33321)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27.08.2019 - 4 U 656/19 (https://dejure.org/2019,33321)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27. August 2019 - 4 U 656/19 (https://dejure.org/2019,33321)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 313, 518 Abs. 1 u. 2, 812 Abs. 1
    Rückforderungsrecht bei Tod des Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

  • RA Kotz

    Rückforderung von Zuwendungen bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rückforderungsrecht bei Tod des Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rückforderung von Zahlungen bei Beendigung einer Lebensgemeinschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2020, 521
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.07.2008 - XII ZR 179/05

    Gegenseitige Ansprüche der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach

    Auszug aus OLG Dresden, 27.08.2019 - 4 U 656/19
    Zusätzlich darf dem Leistenden die Beibehaltung der durch die Leistung geschaffenen Vermögensverhältnisse nach Treu und Glauben nicht zuzumuten sein (BGH, Urteil vom 06.07.2011 - XII ZR 190/08, in NJW 2011, 2880 f., 2882; Urteil vom 09.07.2008 - XII ZR 179/05, Rz. 33 f., 35, nach juris).
  • OLG Brandenburg, 17.01.2007 - 4 U 70/06

    Zeugenbeweis im Werklohnprozess: Glaubwürdigkeit eines Familienangehörigen des

    Auszug aus OLG Dresden, 27.08.2019 - 4 U 656/19
    Die bloße Verwandtschaft zu einer Partei begründet keinen Anschein dahingehend, dass die Zeugen die Unwahrheit sagen (OLG Brandenburg, Urteil vom 17.01.2007, 4 U 70/06, Rz. 33, nach juris).
  • BGH, 06.07.2011 - XII ZR 190/08

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Ausgleichsanspruch nach einer

    Auszug aus OLG Dresden, 27.08.2019 - 4 U 656/19
    Zusätzlich darf dem Leistenden die Beibehaltung der durch die Leistung geschaffenen Vermögensverhältnisse nach Treu und Glauben nicht zuzumuten sein (BGH, Urteil vom 06.07.2011 - XII ZR 190/08, in NJW 2011, 2880 f., 2882; Urteil vom 09.07.2008 - XII ZR 179/05, Rz. 33 f., 35, nach juris).
  • OLG Frankfurt, 15.02.2022 - 3 UF 81/21

    Sorgerecht: Erstmalige Anordnung eines Wechselmodells

    Eine Ermächtigung, über die von ihm im Sorgerechtsstreit zu treffende Entscheidung über eine Aufhebung oder Beibehaltung des gemeinsamen Sorgerechts hinaus eine Anordnung über die konkrete Aufteilung der Betreuungsanteile beider Eltern zu treffen und damit verbundene zeitliche Vorgaben für die jeweilige Übergabe des Kindes von einem Elternteil an den anderen zu machen, lässt sich weder dem Wortlaut, noch dem Gesetzeszweck des §§ 1671 BGB entnehmen (OLG Frankfurt, NZFam 2019, 976 Rn. 25).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 16.09.2020 - 4 U 656/19   

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OLG Stuttgart, 16.09.2020 - 4 U 656/19 (https://dejure.org/2020,52352)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.09.2020 - 4 U 656/19 (https://dejure.org/2020,52352)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. September 2020 - 4 U 656/19 (https://dejure.org/2020,52352)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Werbespot "Zum Geburtstag für Dich ..."

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (31)

  • BGH, 16.04.2015 - I ZR 225/12

    Goldrapper - Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit der Übernahme von kurzen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.09.2020 - 4 U 656/19
    Der Grundsatz, dass für die tatrichterliche Beurteilung der schöpferischen Eigentümlichkeit eines Werkes der Musik die Hilfe eines Sachverständigen im Regelfall unerlässlich ist (BGH GRUR 2015, 1189 Rn. 64 - Goldrapper), gilt nicht für Sprachwerke und damit auch nicht für Liedtexte.

    Text und Musik eines Musikstückes sind unterschiedliche Werke, ja gehören unterschiedlichen Werkarten an, denn während Liedtexte als Sprachwerke i. S. v. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG geschützt sein können (wie das Landgericht auf LGU S. 9 unter 2. zutreffend ausgeführt hat), sind musikalische Kompositionen als Werke der Musik gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 UrhG geschützt (BGH GRUR 2015, 1189 Rn. 15 - Goldrapper - m.w.N.).

    Nach allgemeiner Ansicht können auch Werkteile urheberrechtlich schutzfähig sein und kann eine Urheberrechtsverletzung vorliegen, wenn einzelne Teile von Dritten ohne Erlaubnis übernommen werden, wobei der jeweilige Teil für sich betrachtet hinreichend individuell sein muss, also Schöpfungshöhe erreichen muss, woran dieselben Anforderungen zu stellen sind, wie an die Schutzfähigkeit des Werkes insgesamt (s. nur Dreier/Schulze, a.a.O., § 2 Rn. 76; Fromm/Nordemann-Axel Nordemann, a.a.O., § 2 UrhG Rn. 51; für die höchstrichterliche Rechtsprechung siehe nur BGH GRUR 2015, 1189 Rn. 42 - Goldrapper - m.w.N. aus d. Rspr. d. Bundesgerichtshofs).

    Dies gilt auch für Übernahmen aus einem Bearbeitungswerk (OLG Hamburg ZUM-RD 2007, 71 Rn. 40; gebilligt von BGH, Beschl. v. 24.10.2006, I ZR 5/06), etwa aus einer Übersetzung (OLG Hamburg ZUM-RD 2016, 576, 602 f. unter d); OLG München ZUM 2004, 845, 847 unter II. 2., 3. und 4.), aber auch aus einem Liedtext (BGH GRUR 1991, 531, 532 unter II. 1. b) cc)) am Ende; OLG Düsseldorf GRUR 1978, 640, 641; LG Frankfurt a. M. GRUR 1996, 125 ), sowie für die Frage, ob durch die Übernahme von Teilen eines Werkes in einer Bearbeitung ein urheberrechtlich geschütztes Werk i. S. v. § 23 S. 1 UrhG veröffentlicht und verwertet wird (BGH GRUR 2015, 1189 Rn. 40 - 43).

    Für Sprachwerke und damit auch Liedtexte gilt nicht der für Werke der Musik vom Bundesgerichtshof (siehe BGH GRUR 2015, 1189 Rn. 64 - Goldrapper ) entwickelte Grundsatz, dass für eine tatrichterliche Würdigung im Regelfall die Hilfe eines Sachverständigen unerlässlich sei (BGH GRUR 2015, 1189 Rn. 64 - Goldrapper ).

    Dabei ist auch im Hinblick auf Musikwerke zu berücksichtigen, dass für einen urheberrechtlichen Schutz eine nicht zu geringe Gestaltungshöhe zu fordern ist (zum Ganzen: BGH GRUR 2015, 1189 Rn. 44 - Goldrapper - m. w. N.).

    Auch wenn bei Werken der Musik gerade im Hinblick auf die Abgrenzung zwischen noch geschützter kleiner Münze und nicht schutzfähigem rein handwerklichen Schaffen im Regelfall die Hilfe eines Sachverständigen unerlässlich ist (BGH GRUR 2015, 1189 Rn. 64 - Goldrapper ), weil die Beurteilung, ob ein musikalisches Werk als persönliche geistige Schöpfung anerkannt werden kann, in der Regel musikalischen Sachverstand voraussetzt (BGH GRUR 1981, 267, 268; OLG Zweibrücken GRUR-RR 2016, 141, 143; siehe auch Dreier/Schulze, a. a. O., § 2 Rn. 60), sieht der Senat hier in Übereinstimmung mit der Auffassung des Landgerichts (LGU S. 8 Abs. 2) einen Ausnahmefall als gegeben an.

  • BGH, 24.01.1991 - I ZR 72/89

    "Brown Girl II"; Urheberrechtsschutzfähigkeit der Bearbeitung eines Volksliedes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.09.2020 - 4 U 656/19
    Diese Argumentation verkennt, dass ein Bearbeiterurheberrecht auch durch Bearbeitung gemeinfreier oder gemeinfrei gewordener Werke entstehen kann (siehe bspw. BGH GRUR 1991, 531 - Brown Girl I - und GRUR 1991, 533 - Brown Girl II ); was im Übrigen auch bereits § 3 Satz 2 UrhG belegt.

    Für Bearbeitungen gelten die gleichen Schutzvoraussetzungen wie für originär geschaffene Musikwerke (BGH GRUR 1991, 533 - Brown Girl II; BGH GRUR 1968, 321, 324 - Haselnuss ).

    Auch bei Bearbeitungen gilt mithin der Grundsatz, dass keine zu hohen Anforderungen an die schöpferische Eigentümlichkeit gestellt werden dürfen (BGH GRUR 1991, 533 - Brown Girl II - und GRUR 1981, 267, 268 - Dirlada ).

    Der Bundesgerichtshof geht aber auch für Bearbeitungen gemeinfreier Werke jedenfalls für vor Inkrafttreten des § 3 Satz 2 UrhG am 1.7.1985 bearbeitete Werke ohne Weiteres davon aus, dass keine strengeren Anforderungen gelten als nach § 3 Satz 1 UrhG , wie sich der Entscheidung "Brown Girl II" (GRUR 1991, 533 ) entnehmen lässt (dort: Bearbeitung eines karibischen Volkslieds).

  • BGH, 24.01.1991 - I ZR 78/89

    Brown Girl I

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.09.2020 - 4 U 656/19
    So hat der Bundesgerichtshof auch in dem Fall "Brown Girl I" (GRUR 1991, 531 ), in dem der damalige Kläger ebenfalls ein Bearbeiterurheberrecht an Text und Musik eines Liedes geltend gemacht hat, die Verletzung der Rechte an Text und Musik getrennt geprüft.

    Dies gilt auch für Übernahmen aus einem Bearbeitungswerk (OLG Hamburg ZUM-RD 2007, 71 Rn. 40; gebilligt von BGH, Beschl. v. 24.10.2006, I ZR 5/06), etwa aus einer Übersetzung (OLG Hamburg ZUM-RD 2016, 576, 602 f. unter d); OLG München ZUM 2004, 845, 847 unter II. 2., 3. und 4.), aber auch aus einem Liedtext (BGH GRUR 1991, 531, 532 unter II. 1. b) cc)) am Ende; OLG Düsseldorf GRUR 1978, 640, 641; LG Frankfurt a. M. GRUR 1996, 125 ), sowie für die Frage, ob durch die Übernahme von Teilen eines Werkes in einer Bearbeitung ein urheberrechtlich geschütztes Werk i. S. v. § 23 S. 1 UrhG veröffentlicht und verwertet wird (BGH GRUR 2015, 1189 Rn. 40 - 43).

    Zwar sind an die Schutzfähigkeit von Liedtexten nur geringe Anforderungen zu stellen, so dass bspw. auch der dreizeilige banale Text eines Schlager-Refrains als sog. "kleine Münze" noch Urheberrechtsschutz genießen kann (BGH GRUR 1991, 531 - Brown Girl I; Dreier/Schulze, a.a.O., § 2 Rn. 87).

    Diese Argumentation verkennt, dass ein Bearbeiterurheberrecht auch durch Bearbeitung gemeinfreier oder gemeinfrei gewordener Werke entstehen kann (siehe bspw. BGH GRUR 1991, 531 - Brown Girl I - und GRUR 1991, 533 - Brown Girl II ); was im Übrigen auch bereits § 3 Satz 2 UrhG belegt.

  • OLG München, 29.07.2004 - 29 U 2350/04
    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.09.2020 - 4 U 656/19
    Dies gilt auch für Übernahmen aus einem Bearbeitungswerk (OLG Hamburg ZUM-RD 2007, 71 Rn. 40; gebilligt von BGH, Beschl. v. 24.10.2006, I ZR 5/06), etwa aus einer Übersetzung (OLG Hamburg ZUM-RD 2016, 576, 602 f. unter d); OLG München ZUM 2004, 845, 847 unter II. 2., 3. und 4.), aber auch aus einem Liedtext (BGH GRUR 1991, 531, 532 unter II. 1. b) cc)) am Ende; OLG Düsseldorf GRUR 1978, 640, 641; LG Frankfurt a. M. GRUR 1996, 125 ), sowie für die Frage, ob durch die Übernahme von Teilen eines Werkes in einer Bearbeitung ein urheberrechtlich geschütztes Werk i. S. v. § 23 S. 1 UrhG veröffentlicht und verwertet wird (BGH GRUR 2015, 1189 Rn. 40 - 43).

    Der Bereich der "kleinen Münze" muss jedenfalls erreicht sein (BGH GRUR 2000, 144, 145 - Comic-Texte II ), so dass routinemäßige Übersetzungen oder solche, bei denen der Urheber keinen eigenen Spielraum hat, keine schutzfähige Bearbeitung i. S. v. § 3 Satz 1 UrhG darstellen (Loewenheim, ebenda; OLG München ZUM 2004, 845, 847).

    Insbesondere bei nur aus einzelnen Wörtern oder knappen Wortfolgen und bei alltäglichen Texten bzw. Textteilen kann die Schutzfähigkeit von einer Urheberrechtskammer oder einem Urheberrechtssenat - wie dem erkennenden Senat - aus eigener Sachkunde beurteilt werden (siehe BGH ZUM-RD 2013, 241 Rn. 9; OLG München ZUM 2004, 845, 847; OLG Hamburg ZUM-RD 2016, 576, 603 f.; OLG Frankfurt ZUM 1995, 795 ).

  • OLG Hamburg, 26.04.2010 - 5 U 160/08

    So lange du wild bist - Urheberrecht: Schutzfähigkeit eines Refrains eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.09.2020 - 4 U 656/19
    Remember one Saturday night, fried Fish and Johnny cake." (BGH, a.a.O., 532); "Wir fahr'n, fahr'n, fahr'n auf der Autobahn" (OLG Düsseldorf GRUR 1978, 640, 641), "Alles ist gut so lange Du wild bist" (OLG Hamburg ZUM-RD 2010, 467 juris Rn. 5), "Tausend mal berührt, tausend Mal ist nix passiert" (LG Frankfurt a. M. GRUR 1996, 125 ); "Samba - hai que - Samba de Janeiro" (OLG Hamburg ZUM 1998, 1041 ).

    Die Regel, dass sehr kleine Teile eines Sprachwerkes wie einzelne Wörter oder knappe Wortfolgen für sich genommen nicht hinreichend individuell und damit nicht schutzfähig sein werden (BGH GRUR 2011, 134 Rn. 54 - Perlentaucher ), gilt auch für Liedtextteile (BGH, Beschl. v. 18.10.2012, I ZA 2/12, ZUM-RD 2013, 241 Rn. 8; OLG Hamburg ZUM-RD 2010, 467 juris Rn. 5).

    In den Worten "Zum Geburtstag" allein kommt auch kein mit Mitteln der Sprache ausgedrückter Gedanken- und / oder Gefühlsinhalt zum Ausdruck (zu diesem Kriterium etwa OLG Hamburg ZUM-RD 2010, 467 Rn. 5).

  • BGH, 26.09.1980 - I ZR 17/78

    Verletzung von Nutzungsrechten an einem Musikstück - Vorliegen einer abhängigen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.09.2020 - 4 U 656/19
    Die Beurteilung bemisst sich dabei nach der Auffassung der mit musikalischen Fragen einigermaßen vertrauten und hierfür aufgeschlossenen Verkehrskreise (BGH, a.a.O., Rn. 45; BGH GRUR 1981, 267, 268 - Dirlada ).

    Auch bei Bearbeitungen gilt mithin der Grundsatz, dass keine zu hohen Anforderungen an die schöpferische Eigentümlichkeit gestellt werden dürfen (BGH GRUR 1991, 533 - Brown Girl II - und GRUR 1981, 267, 268 - Dirlada ).

    Auch wenn bei Werken der Musik gerade im Hinblick auf die Abgrenzung zwischen noch geschützter kleiner Münze und nicht schutzfähigem rein handwerklichen Schaffen im Regelfall die Hilfe eines Sachverständigen unerlässlich ist (BGH GRUR 2015, 1189 Rn. 64 - Goldrapper ), weil die Beurteilung, ob ein musikalisches Werk als persönliche geistige Schöpfung anerkannt werden kann, in der Regel musikalischen Sachverstand voraussetzt (BGH GRUR 1981, 267, 268; OLG Zweibrücken GRUR-RR 2016, 141, 143; siehe auch Dreier/Schulze, a. a. O., § 2 Rn. 60), sieht der Senat hier in Übereinstimmung mit der Auffassung des Landgerichts (LGU S. 8 Abs. 2) einen Ausnahmefall als gegeben an.

  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.09.2020 - 4 U 656/19
    Eine Klage, bei welcher der Kläger ein einheitliches Klagbegehren aus mehreren prozessualen Ansprüchen (Streitgegenständen) herleitet und dem Gericht die Auswahl überlässt, auf welchen Klagegrund es die Verurteilung stützt, verstößt gegen das Gebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO , den Klagegrund bestimmt zu bezeichnen (grundlegend BGHZ 189, 56 = GRUR 2011, 521 Rn. 6 - 11 - TÜV I; BGH GRUR 2012, 621 Rn. 32 - Oscar ).

    Der Kläger muss vielmehr angeben, in welcher Reihenfolge er sein Begehren im Hinblick auf die verschiedenen Streitgegenstände stützt; dann liegt eine zulässige Eventualklagehäufung vor (BGHZ 189, 56 Rn. 13; BGH GRUR 2012, 621 Rn. 31; BGH GRUR 2011, 1043 Rn. 36 f. - TÜV II ).

    Geht der Kläger aus einem Schutzrecht vor, wird der Streitgegenstand durch den Antrag und das im Einzelnen bezeichnete Schutzrecht festgelegt (BGHZ 189, 56 Rn. 3 mit zahlr. weiteren Nachw.).

  • OLG Hamburg, 07.12.2005 - 5 U 181/04

    Urheberrechtsschutz: Übernahme des Ausschnitts eines Musikstücks für einen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.09.2020 - 4 U 656/19
    Dies gilt auch für Übernahmen aus einem Bearbeitungswerk (OLG Hamburg ZUM-RD 2007, 71 Rn. 40; gebilligt von BGH, Beschl. v. 24.10.2006, I ZR 5/06), etwa aus einer Übersetzung (OLG Hamburg ZUM-RD 2016, 576, 602 f. unter d); OLG München ZUM 2004, 845, 847 unter II. 2., 3. und 4.), aber auch aus einem Liedtext (BGH GRUR 1991, 531, 532 unter II. 1. b) cc)) am Ende; OLG Düsseldorf GRUR 1978, 640, 641; LG Frankfurt a. M. GRUR 1996, 125 ), sowie für die Frage, ob durch die Übernahme von Teilen eines Werkes in einer Bearbeitung ein urheberrechtlich geschütztes Werk i. S. v. § 23 S. 1 UrhG veröffentlicht und verwertet wird (BGH GRUR 2015, 1189 Rn. 40 - 43).

    Auch für Melodien gilt der oben unter d) aa) dargestellte Grundsatz, dass dann, wenn lediglich Teile eines Werkes übernommen werden, eine Urheberrechtsverletzung nur vorliegen kann, wenn der übernommene Teil für sich betrachtet schutzfähig, also die erforderliche Schöpfungshöhe erreicht ist, während ungeschützte Teile dem (in diesem Fall: Bearbeitungs-)Werk entnommen und auch in veränderter Form veröffentlicht und verwertet werden dürfen (siehe nur BGH GRUR 1988, 810, 812 - Fantasy OLG Hamburg ZUM-RD 2007, 71 juris Rn. 40 - Whistling for a train ).

  • OLG Hamburg, 02.07.1998 - 3 U 37/98
    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.09.2020 - 4 U 656/19
    Remember one Saturday night, fried Fish and Johnny cake." (BGH, a.a.O., 532); "Wir fahr'n, fahr'n, fahr'n auf der Autobahn" (OLG Düsseldorf GRUR 1978, 640, 641), "Alles ist gut so lange Du wild bist" (OLG Hamburg ZUM-RD 2010, 467 juris Rn. 5), "Tausend mal berührt, tausend Mal ist nix passiert" (LG Frankfurt a. M. GRUR 1996, 125 ); "Samba - hai que - Samba de Janeiro" (OLG Hamburg ZUM 1998, 1041 ).

    An der fehlenden Schutzfähigkeit der von der Klägerin dem Liedtext "Zum Geburtstag viel Glück" entlehnten Teile ändert sich auch nichts dadurch, dass die Worte "Zum Geburtstag" mehrfach wiederholt werden, denn ein wiederholter Textteil ist nicht allein aufgrund der Wiederholung schutzfähig (OLG Hamburg ZUM 1998, 1041 juris Rn. 12, 20).

  • OLG Hamburg, 14.04.2016 - 5 U 117/12

    Urheberrechtsverletzung: Zeitablauf eines befristeten Unterlassungstitels;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.09.2020 - 4 U 656/19
    Dies gilt auch für Übernahmen aus einem Bearbeitungswerk (OLG Hamburg ZUM-RD 2007, 71 Rn. 40; gebilligt von BGH, Beschl. v. 24.10.2006, I ZR 5/06), etwa aus einer Übersetzung (OLG Hamburg ZUM-RD 2016, 576, 602 f. unter d); OLG München ZUM 2004, 845, 847 unter II. 2., 3. und 4.), aber auch aus einem Liedtext (BGH GRUR 1991, 531, 532 unter II. 1. b) cc)) am Ende; OLG Düsseldorf GRUR 1978, 640, 641; LG Frankfurt a. M. GRUR 1996, 125 ), sowie für die Frage, ob durch die Übernahme von Teilen eines Werkes in einer Bearbeitung ein urheberrechtlich geschütztes Werk i. S. v. § 23 S. 1 UrhG veröffentlicht und verwertet wird (BGH GRUR 2015, 1189 Rn. 40 - 43).

    Insbesondere bei nur aus einzelnen Wörtern oder knappen Wortfolgen und bei alltäglichen Texten bzw. Textteilen kann die Schutzfähigkeit von einer Urheberrechtskammer oder einem Urheberrechtssenat - wie dem erkennenden Senat - aus eigener Sachkunde beurteilt werden (siehe BGH ZUM-RD 2013, 241 Rn. 9; OLG München ZUM 2004, 845, 847; OLG Hamburg ZUM-RD 2016, 576, 603 f.; OLG Frankfurt ZUM 1995, 795 ).

  • LG Frankfurt/Main, 02.12.1993 - 3 O 736/92

    Urheberrechtlicher Zahlungsanspruch wegen Verwendung von Teilen eines Liedtextes

  • OLG Düsseldorf, 01.12.1977 - 20 U 46/77

    "fahr´n auf der Autobahn"

  • BGH, 15.09.1999 - I ZR 57/97

    Comic-Übersetzungen II, Urheberrechtsfähigkeit der Übersetzung eines Sprachwerkes

  • BGH, 18.10.2012 - I ZA 2/12

    Miturheberschaft: Anerkennung der Miturheberschaft auf Grund der Beisteuerung von

  • BGH, 03.02.1988 - I ZR 142/86

    Melodienschutz - "Ein bißchen Frieden"

  • BGH, 03.11.1967 - Ib ZR 123/65

    Haselnuß

  • BGH, 08.03.2012 - I ZR 75/10

    OSCAR

  • OLG Frankfurt, 07.02.1995 - 11 U 76/94

    Golfregeln

  • BGH, 24.10.2006 - I ZR 5/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels einer Verletzung des

  • OLG Zweibrücken, 21.02.1997 - 2 U 30/96

    "Jüdische Friedhöfe"

  • BGH, 03.02.1988 - I ZR 143/86

    "Fantasy"; Urheberrechtsverletzung durch Entnahme einer Melodie

  • OLG Hamburg, 02.05.2002 - 3 U 10/01
  • BGH, 11.03.1993 - I ZR 264/91

    Freie Benutzung urheberrechtlich geschützter Elemente einer Comic-Serie - Asterix

  • OLG Hamburg, 31.10.2012 - 5 U 37/10

    Urheberrecht: Nachweis der Urheberschaft eines bei einer Verwertungsgesellschaft

  • OLG Zweibrücken, 19.11.2015 - 4 U 186/14

    Anforderungen der eigenen Sachkunde des Richters bei Urheberrechtsverletzungen

  • BGH, 01.12.2010 - I ZR 12/08

    Perlentaucher

  • BGH, 24.05.2007 - I ZR 42/04

    Staatsgeschenk

  • BGH, 27.09.2006 - VIII ZR 19/04

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren

  • BGH, 08.11.2007 - I ZR 99/05

    Beweiswirkung des Tatbestandes bei Entscheidung im schriftlichen Verfahren

  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 108/09

    TÜV II

  • BGH, 12.05.2015 - VI ZR 102/14

    Haftung bei Kapitalanlagebetrug: Verbreiten unrichtiger Informationen;

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   OLG Stuttgart, 17.03.2021 - 4 U 656/19   

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OLG Stuttgart, 17.03.2021 - 4 U 656/19 (https://dejure.org/2021,6955)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.03.2021 - 4 U 656/19 (https://dejure.org/2021,6955)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. März 2021 - 4 U 656/19 (https://dejure.org/2021,6955)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Banale Textzeilen aus allgemeinen Begriffen ohne Originalität nicht urheberrechtlich geschützt

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Urteilsberichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeiten

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  • BGH, 16.04.2015 - I ZR 225/12

    Goldrapper - Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit der Übernahme von kurzen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.03.2021 - 4 U 656/19
    Der Grundsatz, dass für die tatrichterliche Beurteilung der schöpferischen Eigentümlichkeit eines Werkes der Musik die Hilfe eines Sachverständigen im Regelfall unerlässlich ist (BGH GRUR 2015, 1189 Rn. 64 - Goldrapper), gilt nicht für Sprachwerke und damit auch nicht für Liedtexte.
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