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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.02.2020 - 4 U 66/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,3830
OLG Hamm, 18.02.2020 - 4 U 66/19 (https://dejure.org/2020,3830)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.02.2020 - 4 U 66/19 (https://dejure.org/2020,3830)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Februar 2020 - 4 U 66/19 (https://dejure.org/2020,3830)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JurPC

    Identität des Unternehmers im Sinne des § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 5a Abs. 3 Nr. 2 ; BGB § 705
    Aufforderung zum Kauf; Identität; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Rechtsform; Rechtsformzusatz

  • rechtsportal.de

    UWG § 8 Abs. 1 S. 1; UWG § 3 Abs. 1
    Angabe der Identität eines werbenden Unternehmers

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Rechtsform gehört neben dem Namen zur Identität des Unternehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Irreführung durch Unterlassen: Rechtsformzusatz - Pflicht für Unternehmen im Falle einer Aufforderung zum Kauf

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Gesellschaft Bürgerlichen Rechts muss Rechtsform nach § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG angeben

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    GbR muss Hinweis auf ihre Rechtsform geben

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    GbR muss sich bei konkreter Kaufaufforderung als GbR zu erkennen geben

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Notwendigkeit eines Hinweises auf die Rechtsform bei einer "Aufforderung zum Kauf"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    GbR muss bei konkretem Angebot klaren Hinweis auf Rechtsform hinzufügen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Werbung: Rechtsform des Unternehmens muss genannt werden

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    GbR muss Rechtsform in einer Werbeanzeige angeben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 865
  • MDR 2020, 620
  • GRUR-RR 2020, 537
  • MIR 2020, Dok. 022
  • NZG 2020, 680
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.10.2017 - I ZR 84/16

    Kraftfahrzeugwerbung - Vorenthalten einer wesentlichen Information in einer

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2020 - 4 U 66/19
    Die Anwendbarkeit des § 5a Abs. 3 UWG setzt nicht voraus, dass alle wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung angegeben sind; dies folgt denknotwendig bereits aus der Existenz der Regelung in § 5a Abs. 3 Nr. 1 UWG (vgl. BGH, Urteil vom 18.10.2017 - I ZR 84/16 - [Kraftfahrzeugwerbung] , Rdnr. 16; Büscher, UWG, 1. Aufl. [2019], § 5a Rdnr. 81).

    Dieses Verständnis des Begriffes der Identität steht auch im Einklang mit dem Sinn und Zweck der Regelung in § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG: Der Verbraucher soll in die Lage versetzt werden, den Ruf des Unternehmers sowie seine wirtschaftliche Bonität und Haftung einzuschätzen (BGH, Urteil vom 18.10.2017 - I ZR 84/16 - [Kraftfahrzeugwerbung] , Rdnr. 18).

    Jedenfalls die beiden letztgenannten Umstände können von der Rechtsform des Unternehmens abhängen (vgl. BGH, Urteil vom 18.10.2017 - I ZR 84/16 - [Kraftfahrzeugwerbung] , Rdnr. 18 a.E.).

    Die für die im vorliegenden Rechtsstreit zu treffende Entscheidung wesentlichen Fragen zur Auslegung und zum Sinn und Zweck des § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG sind in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bereits geklärt (vgl. insbesondere BGH, Urteil vom 18.10.2017 - I ZR 84/16 - [Kraftfahrzeugwerbung] , Rdnr. 18 a.E.).

  • KG, 12.08.2020 - 5 U 105/19
    Diese Umstande können - bei fehlender eigener Rechtspersönlichkeit des Unternehmens - von der Person seines Inhabers oder - wie hier - von der Rechtsform des Unternehmens abhängen (BGH GRUR 2018, 324, Rn. 18 - Kraftfahrzeugwerbung; vgl. auch schon Senat Magazindienst 2017, 291, juris-Rn. 10 ferner neuerdings auch OLG Hamm WRP 2020, 638).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 17.07.2019 - 4 U 66/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,34837
OLG Rostock, 17.07.2019 - 4 U 66/19 (https://dejure.org/2019,34837)
OLG Rostock, Entscheidung vom 17.07.2019 - 4 U 66/19 (https://dejure.org/2019,34837)
OLG Rostock, Entscheidung vom 17. Juli 2019 - 4 U 66/19 (https://dejure.org/2019,34837)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 522 Abs. 2
    Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bürgschaftskumulation von bis zu acht Prozent möglich: Sicherheitsabrede unwirksam!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kumulation der Gewährleistungssicherheiten: Gesamte Sicherungsklausel unwirksam! (IBR 2020, 127)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 22.01.2015 - VII ZR 120/14

    Formularmäßiger Bauvertrag: Inhaltskontrolle für eine Vertragserfüllungs- und

    Auszug aus OLG Rostock, 17.07.2019 - 4 U 66/19
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber auch über den Zeitraum der Abnahme hinaus wegen Mängelansprüchen eine überhöhte, also sieben Prozent oder mehr der Abrechnungssumme betragende Sicherheit zu leisten hat, weil durch die Vertragserfüllungssicherheit auch Gewährleistungsansprüche abgesichert werden und es dem Auftraggeber deshalb möglich ist, die Vertragserfüllungssicherheit noch längere Zeit nach der Abnahme zu behalten (vgl. BGH, Urteil vom 22.01.2015, Az.: VII ZR 120/14, - zitiert nach juris -, Rn. 16 m. w. N.).

    Denn hier wie dort hat es der Auftraggeber in der Hand, durch das Erheben von Ansprüchen die Umwandlung der Vertragserfüllungsbürgschaft in eine Gewährleistungsbürgschaft zu verhindern (vgl. KG, Urteil vom 19.06.2018, Az.: 27 U 29/17, Rn. 14, zu einer mit Ziffer 7.1 Abs. 4 BVB in dem vorliegenden Fall identischen Klausel unter Verweis auf BGH, Urteil vom 22.01.2015, Az.: VII ZR 120/14, Rn. 22, jeweils zitiert nach juris).

    So hat etwa die Beklagte selbst in erster Instanz darauf hingewiesen, dass es hier anders als in dem von der Klägerin in Bezug genommenen höchstrichterlichen Urteil in anderer Sache an einer Regelung fehle, nach der die Vertragserfüllungsbürgschaft erst nach vorbehaltloser Annahme der Schlusszahlung herauszugeben sei; weiterhin war dort die inhaltliche Überschneidung der Sicherheiten für die Vertragserfüllung und die Gewährleistung insofern deutlicher, als letzterer Begriff auch bei der Darstellung des Sicherungsumfanges der Vertragserfüllungssicherheit Verwendung fand, während hier jeweils (nur) auf "Mängelansprüche" abgestellt wird (vgl. BGH, Urteil vom 22.01.2015, Az.: VII ZR 120/14, - zitiert nach juris -, Rn. 3 f.).

  • BGH, 13.06.2012 - I ZR 87/11

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Sekundäre

    Auszug aus OLG Rostock, 17.07.2019 - 4 U 66/19
    Bereits um zu einer sekundären Darlegungslast des Beweisgegners zu gelangen, muss der Vortrag des Beweispflichtigen greifbare Anhaltspunkte liefern, aus denen sich seine Behauptung mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 13.06.2012, Az.: I ZR 87/11, - zitiert nach juris -, Rn. 17); dafür reichen die - pauschalen - Verweise der Beklagten darauf, dass auf Seiten der Klägerin zumindest Kenntnisse im Baurecht bestehen und (unterstellt) eine Auswertung der hierzu ergehenden Rechtsprechung erfolgt, nach dem zuvor Gesagten nicht aus.
  • BGH, 14.10.1993 - IX ZR 104/93

    Bemessung des Streitwerts einer Klage auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde

    Auszug aus OLG Rostock, 17.07.2019 - 4 U 66/19
    Erheblich geringer als der Wert der Bürgschaftsforderung kann das Interesse an dem Besitz der betreffenden Urkunde dagegen (nur) dann anzusetzen sein, wenn etwa die Hauptforderung erloschen ist und es lediglich darum geht, eine missbräuchliche Benutzung der Bürgschaftsurkunde zu verhindern (vgl. BGH, Beschluss vom 14.10.1993, Az.: IX ZR 104/93, - zitiert nach juris -, Rn. 1 m. w. N.).
  • BGH, 17.10.2002 - III ZR 58/02

    Krankenhausrecht: Rückforderung von Wahlleistungsentgelten

    Auszug aus OLG Rostock, 17.07.2019 - 4 U 66/19
    Die Beweislast für das Eingreifen des Ausschlusstatbestands trägt nach allgemeinen Grundsätzen derjenige, der sich auf den Tatbestand beruft, also der potentielle Bereicherungsschuldner und damit hier die Beklagte (vgl. BGH, Urteil vom 17.10.2002, Az.: III ZR 58/02, - zitiert nach juris -, Rn. 11 m. w. N.); einen Beweis für eine Kenntnis der Klägerin bzw. der an ihr beteiligten Unternehmen von einer Unwirksamkeit der Ziffern 7.1 und 7.2 BVB sowie 22 ZVB hat die Beklagte aber nicht angetreten.
  • KG, 19.06.2018 - 27 U 29/17

    Einwendungen des Bürgen aus einer Vertragserfüllungsbürgschaft: Unwirksamkeit der

    Auszug aus OLG Rostock, 17.07.2019 - 4 U 66/19
    Denn hier wie dort hat es der Auftraggeber in der Hand, durch das Erheben von Ansprüchen die Umwandlung der Vertragserfüllungsbürgschaft in eine Gewährleistungsbürgschaft zu verhindern (vgl. KG, Urteil vom 19.06.2018, Az.: 27 U 29/17, Rn. 14, zu einer mit Ziffer 7.1 Abs. 4 BVB in dem vorliegenden Fall identischen Klausel unter Verweis auf BGH, Urteil vom 22.01.2015, Az.: VII ZR 120/14, Rn. 22, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 765/10

    Vereinbarung einer pauschalen Abgeltung von Mehrarbeitsvergütung im

    Auszug aus OLG Rostock, 17.07.2019 - 4 U 66/19
    Sie verletzt das Bestimmtheitsgebot, wenn sie vermeidbare Unklarheiten und Spielräume enthält (vgl. BAG, Urteil vom 22.02.2012, Az.: 5 AZR 765/10, - zitiert nach juris -, Rn. 15 m. w. N.).
  • BGH, 01.10.2014 - VII ZR 164/12

    Formularmäßiger Bauvertrag: Inhaltskontrolle für eine Gewährleistungsbürgschaft

    Auszug aus OLG Rostock, 17.07.2019 - 4 U 66/19
    Eine unangemessene Benachteiligung des Auftragnehmers durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist allerdings dann gegeben, wenn die Forderung nach der Hergabe einer Vertragserfüllungsbürgschaft einerseits und einer Gewährleistungsbürgschaft andererseits dazu führt, dass sie in Kumulation dem Auftraggeber eine Sicherheit von mehr als sechs Prozent verschaffen und durch die Vertragsgestaltung nicht sichergestellt ist, dass die eine Bürgschaft die andere ablöst, sondern beide nebeneinander bestehen können, sich also zeitlich und inhaltlich überschneiden (vgl. BGH, Urteil vom 01.10.2014, Az.: VII ZR 164/12, - zitiert nach juris -, Rn. 24).
  • BGH, 16.06.2016 - VII ZR 29/13

    Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bauvertrag: Übersicherung des

    Auszug aus OLG Rostock, 17.07.2019 - 4 U 66/19
    Eine zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer getroffene Sicherungsabrede, nach der letzterer eine Gewährleistungsbürgschaft zu stellen hat, stellt eine unangemessene Benachteiligung des Auftragnehmers dar und ist unwirksam, wenn der Verwender missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne dessen Interessen hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen; die unangemessene Benachteiligung kann sich dabei auch aus einer Gesamtwirkung mehrerer, jeweils für sich genommen nicht zu beanstandender Vertragsbestimmungen ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 16.06.2016, Az.: VII ZR 29/13, - zitiert nach juris -, Rn. 15 m. w. N.).
  • OLG Celle, 06.04.2017 - 8 U 204/16

    Sicherungsklausel 4.1 BVB i.V.m. 22.1 ZVB Bund 2008 ist unwirksam!

    Auszug aus OLG Rostock, 17.07.2019 - 4 U 66/19
    7 (1) So ist die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme für sich genommen ebenso wenig zu beanstanden wie diejenige zur Stellung einer Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von drei Prozent der Auftragssumme zuzüglich erteilter Nachträge (vgl. OLG Celle, Urteil vom 06.04.2017, Az.: 8 U 204/16, - zitiert nach juris -, Rn. 66 f. m. w. N.).
  • OLG Koblenz, 28.09.1999 - 1 U 890/96
    Auszug aus OLG Rostock, 17.07.2019 - 4 U 66/19
    Wer zu einem bestimmten Verkehrskreis gehört, kennt zwar im Allgemeinen die für sein Fachgebiet wesentlichen Rechtsvorschriften (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 28.09.1999, Az.: 1 U 890/96, - zitiert nach juris -, Rn. 33 m. w. N. zur Kenntnis der Formbedürftigkeit eines Jagdpachtvertrages nach Ablegung der Jägerprüfung).
  • BGH, 05.05.2011 - VII ZR 179/10

    Wirksamkeit einer Sicherungsabrede in einem Bauvertrag: Zulässigkeit einer

  • BFH, 13.03.1997 - VII R 39/96

    Fehlt bei der Abtretung der Eheleute zustehenden Steuererstattungsansprüche auf

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 18.01.2021 - 4 U 66/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,14193
OLG Celle, 18.01.2021 - 4 U 66/19 (https://dejure.org/2021,14193)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.01.2021 - 4 U 66/19 (https://dejure.org/2021,14193)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Januar 2021 - 4 U 66/19 (https://dejure.org/2021,14193)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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