Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 14.11.2007

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 25.07.2007 - 4 U 67/07   

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https://dejure.org/2007,6663
OLG Nürnberg, 25.07.2007 - 4 U 67/07 (https://dejure.org/2007,6663)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25.07.2007 - 4 U 67/07 (https://dejure.org/2007,6663)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25. Juli 2007 - 4 U 67/07 (https://dejure.org/2007,6663)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Amtshaftungsanspruch für einen durch die Verstopfung eines Abwasserkanals bedingt durch die Wurzeln eines Gemeindebaums entstandenen Wasserschaden trotz des Fehlens eines Rückstauventils

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzpflicht einer Stadt wegen eines Wasserschadens; Wasserrückstau im Abwasserkanal infolge starker Niederschläge; Verantwortlichkeit für die Verstopfung eines Abwasserkanals durch Baumwurzeln; Mitverschulden wegen unterlassenen Einbaus eines Rückstauventils; ...

  • rabüro.de

    Zur Haftung für Wasserschaden an einem Gebäude aufgrund Verstopfung des Abwasserkanals durch Wurzelwerk eines auf der Gemeindegrenze stehenden Baumes

  • Judicialis

    BGB § 839; ; BGB § 254

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 254; BGB § 839
    Haftung der Gemeinde wegen Verstopfung eines Abwasserkanals durch Baumwurzeln auch bei fehlendem Rückstauventil. Mit Anmerkung: Dr. Franz Otto

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254; BGB § 839
    Kein Haftungsausschluss für Wasserschäden durch wuchernde Baumwurzeln wegen fehlendem Rückstauventil des Abwasserkanals

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatz für Schäden durch einen Baum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1315
  • VersR 2008, 553
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.07.1998 - III ZR 263/96

    Amtshaftung einer Gemeinde wegen unzureichender Dimensionierung der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.07.2007 - 4 U 67/07
    Dieser Umstand ist im Rahmen des Mitverschuldens zu berücksichtigen (Abgrenzung zu BGH, VersR 1999, 230).

    Zwar lassen der Bundesgerichtshof im Urteil vom 30. Juli 1998, III SR 263/96, VersR 1999, 230 f. und das Oberlandesgericht Köln im Urteil vom 30. August 2001, 7 U 29/01, VersR 2002, 610 f., eine Haftung der Gemeinde für einen Rückstauschaden auch bei Vorliegen einer objektiven Pflichtverletzung entfallen, wenn die vom Hauseigentümer gegen einen möglichen Rückstau zu treffenden Vorkehrungen unzureichend, waren.

  • BGH, 02.02.2006 - III ZR 159/05

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei Organleihe

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.07.2007 - 4 U 67/07
    Wie jeder Grundstückseigentümer ist auch eine Gemeinde verpflichtet, diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die erforderlich und zumutbar sind, um eine vom Grundstück ausgehende Schädigung Dritter möglichst zu verhindern (vgl. BGH VersR 2006, 803 ff; Palandt/Sprau, BGB, 66. Auflage, § 323 Rn 46).
  • OLG Köln, 30.08.2001 - 7 U 29/01

    Amtshaftungsrecht; öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis: Fehlen einer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.07.2007 - 4 U 67/07
    Zwar lassen der Bundesgerichtshof im Urteil vom 30. Juli 1998, III SR 263/96, VersR 1999, 230 f. und das Oberlandesgericht Köln im Urteil vom 30. August 2001, 7 U 29/01, VersR 2002, 610 f., eine Haftung der Gemeinde für einen Rückstauschaden auch bei Vorliegen einer objektiven Pflichtverletzung entfallen, wenn die vom Hauseigentümer gegen einen möglichen Rückstau zu treffenden Vorkehrungen unzureichend, waren.
  • BGH, 24.08.2017 - III ZR 574/16

    Eigentümer von baumbestandenen Grundstücken haften nur unter besonderen Umständen

    a) Das Berufungsgericht hat die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung damit begründet, dass entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts Nürnberg in dessen Urteil vom 25. Juli 2007 (MDR 2007, 1315) allein das Setzen oder Belassen eines Baums nicht dazu führe könne, dass eine Gemeinde für einen durch die Wurzeln verursachten Rückstauschaden wegen der Verletzung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht hafte.
  • OLG Braunschweig, 16.11.2016 - 3 U 31/16

    Haftung der Gemeinde für Schäden durch einen Abwasserrückstau aufgrund einer

    Die Gemeinde haftet auch nicht wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht gem. § 823 Abs. 1 BGB, wenn die Grundstückseigentümerin durch die gemeindliche Satzung gehalten ist, sich gegen Rückstauschäden zu sichern und es zu einem Rückstauschaden durch den Wurzeleinwuchs eines auf einem kommunalen Grundstück wachsenden Baums in die Regenwasserkanalisation kommt, der bei Einbau einer solchen Rückstausicherung vermieden worden wäre (entgegen OLG Nürnberg, Urteil vom 25.07.2007 - Az.: 4 U 67/07).

    Soweit das OLG Nürnberg in seinem Urteil vom 25.07.2007 (Az.: 4 U 67/07) zu dem Ergebnis gelangt, dass die Gemeinde wegen der außerhalb des Nutzungsverhältnisses liegenden Gefahrerhöhung in Form des Setzens oder Belassens eines Baumes für den Schaden durch Verstopfung eines Abwasserkanals durch Wurzelwerk eines auf der Gemeindegrenze stehenden Baumes verantwortlich zu machen sei, weil sie nicht bessergestellt werden dürfe als andere Grundstückseigentümer, überzeugt dieses Ergebnis nicht.

    Anders als das OLG Nürnberg in seiner Entscheidung vom 25.07.2007 (Az.: 4 U 67/07) geht der Senat davon aus, dass allein das Setzen oder Belassen eines Baumes nicht dazu führen kann, dass eine Gemeinde für einen durch die Wurzeln des Baumes verursachten Rückstauschaden wegen Verletzung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht haftet.

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 14.11.2007 - 4 U 67/07   

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https://dejure.org/2007,6858
OLG Brandenburg, 14.11.2007 - 4 U 67/07 (https://dejure.org/2007,6858)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.11.2007 - 4 U 67/07 (https://dejure.org/2007,6858)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. November 2007 - 4 U 67/07 (https://dejure.org/2007,6858)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Haftung des Mieters eines LKWs auf Schadenersatz wegen unfallbedingt eingetretener Schäden; Überprüfung einer Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Fahrzeugmietvertrages; Unzulässigkeit geltungserhaltender Reduktionen; Haftungsfreistellung von der Haftung ...

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Zusammenfassung)

    Mietwagen - Wirksamkeit von Haftungsregeln in AGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2008, 415
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.01.2006 - VIII ZR 3/05

    Formularmäßige Vereinbarung eines Kündigungsverzichts in einem Staffelmietvertrag

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.11.2007 - 4 U 67/07
    Enthält die Klausel neben der unwirksamen aber auch unbedenkliche, sprachlich und inhaltlich abtrennbare Bestimmungen, bleiben diese indes wirksam, auch wenn sie den gleichen Sachkomplex betreffen (BGH NJW 2006, 1059; NJW 2001, 292; NJW 1999, 1108).
  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.11.2007 - 4 U 67/07
    Verstößt der Inhalt einer allgemeinen Geschäftsbedingung teilweise gegen die §§ 307 ff. BGB, so ist die Klausel zwar grundsätzlich im Ganzen unwirksam, eine geltungserhaltende Reduktion ist unzulässig (std. Rspr., vgl. nur BGHZ 86, 297; 114, 342; 120, 122; NJW 2000, 1110).
  • BGH, 14.01.1999 - VII ZR 73/98

    Inhaltskontrolle einer Vertragsstrafenregelung; Berufung auf fehlendes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.11.2007 - 4 U 67/07
    Enthält die Klausel neben der unwirksamen aber auch unbedenkliche, sprachlich und inhaltlich abtrennbare Bestimmungen, bleiben diese indes wirksam, auch wenn sie den gleichen Sachkomplex betreffen (BGH NJW 2006, 1059; NJW 2001, 292; NJW 1999, 1108).
  • BGH, 27.09.2000 - VIII ZR 155/99

    Wirksamkeit von Neuwagen-Verkaufsbedingungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.11.2007 - 4 U 67/07
    Enthält die Klausel neben der unwirksamen aber auch unbedenkliche, sprachlich und inhaltlich abtrennbare Bestimmungen, bleiben diese indes wirksam, auch wenn sie den gleichen Sachkomplex betreffen (BGH NJW 2006, 1059; NJW 2001, 292; NJW 1999, 1108).
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