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   OLG Saarbrücken, 14.08.2014 - 4 U 68/13   

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OLG Saarbrücken, 14.08.2014 - 4 U 68/13 (https://dejure.org/2014,22952)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14.08.2014 - 4 U 68/13 (https://dejure.org/2014,22952)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14. August 2014 - 4 U 68/13 (https://dejure.org/2014,22952)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rabüro.de

    Zum Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden, wenn ein Spurwechsel des vorderen Fahrzeugs eingewandt wird

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden, wenn ein Spurwechsel des vorderen Fahrzeugs eingewandt wird (Auslegung von BGHZ 192, 84 ).

  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auffahrunfall nach Spurwechsel

  • soldan.de PDF (Rechtsprechungsübersicht)

    Auffahrunfall auf abbremsendes Fahrzeug wegen einer umspringenden Verkehrsampel

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung bei Auffahrunfall nach vorausgegangenem Spurwechsel?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1371
  • NZV 2014, 569
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.12.2011 - VI ZR 177/10

    Haftung bei Kfz-Unfall: Anwendbarkeit eines Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.08.2014 - 4 U 68/13
    Zum Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden, wenn ein Spurwechsel des vorderen Fahrzeugs eingewandt wird (Auslegung von BGH, 13. Dezember 2011, VI ZR 177/10, BGHZ 192, 84).(Rn.31).

    Der Kläger vertritt zunächst die Auffassung, dass die Rechtsgrundsätze des Anscheinsbeweises vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 13.12.2011 - VI ZR 177/10 nicht gegeben seien.

    a) Der Anscheinsbeweis bei Auffahrunfällen auf mehrspurigen Fahrbahnen ist Gegenstand einer intensiven Rechtsdiskussion: So hat sich der Bundesgerichtshof im Urteil vom 13.12.2011 (BGHZ 192, 84) mit der Problematik des Anscheinsbeweises beim Auffahrunfall auf mehrspurigen Fahrbahnen befasst und im Leitsatz festgehalten, dass der Anscheinsbeweis regelmäßig nicht anwendbar ist, wenn zwar feststeht, dass vor dem Unfall ein Spurwechsel stattgefunden hat, der Sachverhalt im Übrigen aber unklar bleibt.

  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.08.2014 - 4 U 68/13
    Nach anerkannten Rechtsgrundsätzen (BGH, Urt. v. 21.11.2006 - VI ZR 115/05, NJW 2007, 506; Urt. v. 27.6.2000 - VI ZR 126/99, NJW 2000, 3069; Hentschel/König/Dauer, 42. Aufl., § 17 StVG Rdnr. 5) sind bei der Abwägung der beiderseitigen Verursacherbeiträge nur solche Umstände einzubeziehen, die erwiesenermaßen ursächlich für den Schaden geworden sind.
  • KG, 14.05.2007 - 12 U 194/06

    Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall nach einem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.08.2014 - 4 U 68/13
    Allerdings lässt sich der Entscheidung nicht mit Klarheit entnehmen, ob der Anscheinsbeweis auch bei streitigem Spurwechsel anwendbar ist oder - so die hergebrachte obergerichtliche Rechtsprechung zur beweisrechtlichen Vorleistung (OLG Düsseldorf, VersR 2010, 1236, 1237; OLG Stuttgart, OLG Report Süd 22/2010; KG, NZV 2008, 198, 199; 2006, 374, 375; DAR 2005, 157; OLG Naumburg, NJW-RR 2003, 809, 810; OLG Schleswig, NZV 1993, 152, 153) - der Vordermann die Rechtswohltat des Anscheinsbeweises nur dann genießt, wenn er seinerseits beweisen kann, geraume Zeit in der gleichen Spur vor dem Auffahrenden gefahren zu sein.
  • BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.08.2014 - 4 U 68/13
    Nach anerkannten Rechtsgrundsätzen (BGH, Urt. v. 21.11.2006 - VI ZR 115/05, NJW 2007, 506; Urt. v. 27.6.2000 - VI ZR 126/99, NJW 2000, 3069; Hentschel/König/Dauer, 42. Aufl., § 17 StVG Rdnr. 5) sind bei der Abwägung der beiderseitigen Verursacherbeiträge nur solche Umstände einzubeziehen, die erwiesenermaßen ursächlich für den Schaden geworden sind.
  • OLG Schleswig, 23.09.1992 - 9 U 18/91

    Bei der Abwägung der beiderseitigen Betriebsgefahren kann die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.08.2014 - 4 U 68/13
    Allerdings lässt sich der Entscheidung nicht mit Klarheit entnehmen, ob der Anscheinsbeweis auch bei streitigem Spurwechsel anwendbar ist oder - so die hergebrachte obergerichtliche Rechtsprechung zur beweisrechtlichen Vorleistung (OLG Düsseldorf, VersR 2010, 1236, 1237; OLG Stuttgart, OLG Report Süd 22/2010; KG, NZV 2008, 198, 199; 2006, 374, 375; DAR 2005, 157; OLG Naumburg, NJW-RR 2003, 809, 810; OLG Schleswig, NZV 1993, 152, 153) - der Vordermann die Rechtswohltat des Anscheinsbeweises nur dann genießt, wenn er seinerseits beweisen kann, geraume Zeit in der gleichen Spur vor dem Auffahrenden gefahren zu sein.
  • OLG Düsseldorf, 19.01.2010 - 1 U 89/09

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn nach unmittelbar

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.08.2014 - 4 U 68/13
    Allerdings lässt sich der Entscheidung nicht mit Klarheit entnehmen, ob der Anscheinsbeweis auch bei streitigem Spurwechsel anwendbar ist oder - so die hergebrachte obergerichtliche Rechtsprechung zur beweisrechtlichen Vorleistung (OLG Düsseldorf, VersR 2010, 1236, 1237; OLG Stuttgart, OLG Report Süd 22/2010; KG, NZV 2008, 198, 199; 2006, 374, 375; DAR 2005, 157; OLG Naumburg, NJW-RR 2003, 809, 810; OLG Schleswig, NZV 1993, 152, 153) - der Vordermann die Rechtswohltat des Anscheinsbeweises nur dann genießt, wenn er seinerseits beweisen kann, geraume Zeit in der gleichen Spur vor dem Auffahrenden gefahren zu sein.
  • OLG Naumburg, 17.12.2002 - 9 U 178/02

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.08.2014 - 4 U 68/13
    Allerdings lässt sich der Entscheidung nicht mit Klarheit entnehmen, ob der Anscheinsbeweis auch bei streitigem Spurwechsel anwendbar ist oder - so die hergebrachte obergerichtliche Rechtsprechung zur beweisrechtlichen Vorleistung (OLG Düsseldorf, VersR 2010, 1236, 1237; OLG Stuttgart, OLG Report Süd 22/2010; KG, NZV 2008, 198, 199; 2006, 374, 375; DAR 2005, 157; OLG Naumburg, NJW-RR 2003, 809, 810; OLG Schleswig, NZV 1993, 152, 153) - der Vordermann die Rechtswohltat des Anscheinsbeweises nur dann genießt, wenn er seinerseits beweisen kann, geraume Zeit in der gleichen Spur vor dem Auffahrenden gefahren zu sein.
  • KG, 26.08.2004 - 12 U 195/03

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall nach Fahrstreifenwechsel

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.08.2014 - 4 U 68/13
    Allerdings lässt sich der Entscheidung nicht mit Klarheit entnehmen, ob der Anscheinsbeweis auch bei streitigem Spurwechsel anwendbar ist oder - so die hergebrachte obergerichtliche Rechtsprechung zur beweisrechtlichen Vorleistung (OLG Düsseldorf, VersR 2010, 1236, 1237; OLG Stuttgart, OLG Report Süd 22/2010; KG, NZV 2008, 198, 199; 2006, 374, 375; DAR 2005, 157; OLG Naumburg, NJW-RR 2003, 809, 810; OLG Schleswig, NZV 1993, 152, 153) - der Vordermann die Rechtswohltat des Anscheinsbeweises nur dann genießt, wenn er seinerseits beweisen kann, geraume Zeit in der gleichen Spur vor dem Auffahrenden gefahren zu sein.
  • OLG Hamm, 31.08.2018 - 7 U 70/17

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall bei behaupteter grundloser

    Der Verstoß des Auffahrenden gegen die StVO begründet bei der vorzunehmenden Haftungsabwägung in der Regel nämlich ein so überwiegendes Verschulden, dass die (einfache) Betriebsgefahr regelmäßig hinter diesem Verschulden vollständig zurücktritt (Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 14.8.2014, Az. 4 U 68/13, NJW-RR 2014, 1371; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.6.2015, 1 U 107/14, r + s 2015, 414; König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage, 2017, § 4 StVO Rn. 32).
  • LG Bonn, 27.01.2017 - 1 O 181/16

    Auffahrunfall, Fahrspurwechsel, Anscheinsbeweis, Quote

    Dies setzt im Hinblick auf den Kläger und den Beklagten zu 1. als Fahrer der beteiligten Fahrzeuge voraus, dass sich diese am Unfalltage über den gewöhnlichen und subjektiven Maßstab hinaus in jeder Hinsicht sachgemäß und geistesgegenwärtig verhalten haben und damit den durchschnittlichen Fähigkeiten eines sogenannten "Idealfahrers" gerecht geworden sind (vgl. etwa OLG Saarbrücken, Urt. v. 14.08.2014 - 4 U 68/13 = juris Rd. 28; OLG Oldenburg NJW-RR 2012, 927, 928; LG Bonn, Urt. v. 22.02.2013 - 18 O 354/10 = juris Rd.20).

    a) Bei der hier im Rahmen einer Gesamtwürdigung vorzunehmenden Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verschuldensbeiträge der Parteien dürfen nur solche Umstände Berücksichtigung finden, die unstreitig oder nach § 286 ZPO bewiesen sind (vgl. BGH, Urt. v. 21.11.2006 - VI ZR 115/05 = juris Rd.15 = NJW 2006, 896; BGH NJW 2000, 3069, 3071; OLG Saarbrücken, Urt. v. 14.08.2014 - 4 U 68/13 = juris, Rd.28).

  • LG Bonn, 31.05.2019 - 1 O 290/17

    Auffahrunfall, Anhalten, Autobahn, Haftungsquote

    Dies setzt im Hinblick auf den Zeugen A und die Beklagte zu 1. als Fahrer der beteiligten Fahrzeuge voraus, dass sich diese am Unfalltage über den gewöhnlichen und subjektiven Maßstab hinaus in jeder Hinsicht sachgemäß und geistesgegenwärtig verhalten haben und damit den durchschnittlichen Fähigkeiten eines sogenannten "Idealfahrers" gerecht geworden sind (vgl. etwa OLG Saarbrücken, Urt. v. 14.08.2014 - 4 U 68/13 = juris Rd. 28; OLG Oldenburg NJW-RR 2012, 927, 928; LG Bonn, Urt. v. 22.02.2013 - 18 O 354/10 = juris Rd.20).

    a) Bei der hier im Rahmen einer Gesamtwürdigung vorzunehmenden Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verschuldensbeiträge der Parteien dürfen nur solche Umstände Berücksichtigung finden, die unstreitig oder nach § 286 ZPO bewiesen sind (vgl. BGH, Urt. v. 21.11.2006 - VI ZR 115/05 = juris Rd.15 = NJW 2006, 896; BGH NJW 2000, 3069, 3071; OLG Saarbrücken, Urt. v. 14.08.2014 - 4 U 68/13 = juris, Rd.28).

  • KG, 22.12.2021 - 25 U 33/21

    Schadenersatz aus einem Auffahrunfall an einer roten Ampel

    Nach Auffassung des Senates gilt dies auch dann, wenn sich ein Unfall - wie hier - nicht auf einer Autobahn, sondern auf einer mehrspurigen Fahrbahn im Stadtverkehr ereignete (dies wohl bejahend : Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 14. August 2014 - 4 U 68/13 -, juris; LG Bonn, Urteil vom 27. Januar 2017 - 1 O 181/16 -, juris).
  • OLG Hamm, 06.09.2018 - 7 U 31/18

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

    Der Verstoß des Auffahrenden gegen die StVO begründet bei der vorzunehmenden Haftungsabwägung in der Regel nämlich ein so überwiegendes Verschulden, dass die (einfache) Betriebsgefahr regelmäßig hinter diesem Verschulden vollständig zurücktritt (Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 14.8.2014, Az. 4 U 68/13, NJW-RR 2014, 1371; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.6.2015, 1 U 107/14, r + s 2015, 414; König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage, 2017, § 4 StVO Rn. 32).
  • LG Bonn, 27.12.2019 - 1 O 244/18

    Parkplatz; Auffahrunfall; Alleinhaftung

    Dies setzt im Hinblick auf den Zeugen N voraus, dass sich dieser am Unfalltag über den gewöhnlichen und subjektiven Maßstab hinaus in jeder Hinsicht sachgemäß und geistesgegenwärtig verhalten hat und damit den durchschnittlichen Fähigkeiten eines sogenannten "Idealfahrers" gerecht geworden ist (vgl. etwa OLG Saarbrücken, Urt. v. 14.08.2014 - 4 U 68/13 = juris Rd. 28; OLG Oldenburg NJW-RR 2012, 927, 928; LG Bonn, Urt. v. 27.01.2017 - 1 O 181/16 = juris Rd.17).

    a) Bei der hier im Rahmen einer Gesamtwürdigung vorzunehmenden Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verschuldensbeiträge der Parteien dürfen nur solche Umstände Berücksichtigung finden, die unstreitig oder nach § 286 ZPO bewiesen sind (vgl. BGH, Urt. v. 21.11.2006 - VI ZR 115/05 = juris Rd.15 = NJW 2006, 896; BGH NJW 2000, 3069, 3071; OLG Saarbrücken, Urt. v. 14.08.2014 - 4 U 68/13 = juris, Rd.28).

  • AG Erfurt, 19.07.2023 - 5 C 1742/19

    Kettenauffahrunfall auf BAB: Anscheinsbeweis gegen Auffahrende

    In diesen Fällen ist regelmäßig auch die vollständige Verursachung durch die nachfolgenden Verkehrsteilnehmer zu vermuten; die Betriebsgefahr des vorausfahrenden Fahrzeuges muss zurücktreten (vgl. dazu beispielsweise OLG Saarbrücken NZV 2014, S. 569).
  • AG Gifhorn, 28.11.2017 - 33 C 357/17

    Verkehrsunfall: Kollision bei beiderseitigem Fahrstreifenwechsel

    Bei der hier im Rahmen einer Gesamtwürdigung vorzunehmenden Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verschuldensbeiträge der Parteien dürfen nur solche Umstände Berücksichtigung finden, die unstreitig oder nach § 286 ZPO bewiesen sind (vgl. BGH, Urt. v. 21.11.2006 - VI ZR 115/05 = juris Rd.15 = NJW 2006, 896; BGH NJW 2000, 3069, 3071; OLG Saarbrücken, Urt. v. 14.08.2014 - 4 U 68/13 = juris, Rd.28).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 09.09.2013 - 4 U 68/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,27882
OLG Celle, 09.09.2013 - 4 U 68/13 (https://dejure.org/2013,27882)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.09.2013 - 4 U 68/13 (https://dejure.org/2013,27882)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. September 2013 - 4 U 68/13 (https://dejure.org/2013,27882)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 538 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO; § 305c Abs. 1 BGB
    Auslegung des Bürgschaftstextes einer Gewährleistungsbürgschaft als allgemeine Erfüllungsbürgschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung des Bürgschaftstextes einer Gewährleistungsbürgschaft als allgemeine Erfüllungsbürgschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Auslegung von eindeutiger Bürgschaftserklärung!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Auslegung einer eindeutigen Bürgschaftserklärung! (IBR 2013, 739)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 459
  • BauR 2014, 1484
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Hannover, 09.04.2013 - 9 O 232/12

    Auslegung einer Bürgschaftserklärung!

    Auszug aus OLG Celle, 09.09.2013 - 4 U 68/13
    unter Aufhebung des am 9. April 2013 verkündeten Urteils des Landgerichts Hannover zum Az. 9 O 232/12 den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Hannover zurückzuverweisen,.

    hilfsweise, unter Aufhebung des am 9. April 2013 verkündeten Urteils des Landgerichts Hannover zum Az. 9 O 232/12 die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 45.000 EUR nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12. April 2012 zu zahlen, hilfsweise Zug um Zug gegen Übergabe des Bürgscheins ... vom 14. April 2010.

  • BGH, 12.03.1980 - VIII ZR 57/79

    Übernahme des Überzahlungsrisikos bei Abschlagszahlungen auf Bauwerke; Haftung

    Auszug aus OLG Celle, 09.09.2013 - 4 U 68/13
    Denn verbleibende Unklarheiten der Bürgschaftserklärung gehen zu Lasten des Gläubigers (BGHZ 76, 187 ; Palandt/Sprau, a.a.O., § 765 Rn. 6 m. w. Nachw. aus der BGH-Rspr.).
  • OLG Celle, 21.01.2016 - 2 U 91/15

    Umfang einer Bauhandwerkersicherungsbürgschaft; Erstreckung auf Forderungen wegen

    Eine Auslegung dahingehend, es seien auch die nicht-werkvertraglichen Forderungen der Klägerin besichert, kommt nicht in Betracht, weil für eine Auslegung bei eindeutigem Wortlaut der rechtsgeschäftlichen Erklärung kein Raum ist (vgl. OLG Celle BauR 2014, 1484 ff.; Palandt-Ellenberger, BGB, 75. Aufl., § 133 Rz. 6 m. w. N.).
  • LG Hannover, 09.04.2013 - 9 O 232/12
    OLG Celle, 09.09.2013 - 4 U 68/13 .
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Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2013 - L 4 U 68/13 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,6060
LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2013 - L 4 U 68/13 B ER (https://dejure.org/2013,6060)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.03.2013 - L 4 U 68/13 B ER (https://dejure.org/2013,6060)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. März 2013 - L 4 U 68/13 B ER (https://dejure.org/2013,6060)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2013 - L 4 U 68/13
    Eilbedürftigkeit besteht, wenn dem Betroffenen ohne die Eilentscheidung eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (vgl. BVerfG Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 Rn. 23; Beschluss vom 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91 Rn. 28).

    Daraus folgt, dass gerichtlicher Rechtsschutz namentlich in Eilverfahren so weit wie möglich der Schaffung solcher vollendeter Tatsachen zuvorzukommen hat, die dann, wenn sich eine Maßnahme bei (endgültiger) richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweist, nicht mehr rückgängig gemacht werden können (BVerfG Beschluss vom 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91 Rn. 28).

  • BSG, 26.11.1993 - 4 RA 17/93

    Einstweilige Anordnung im Rahmen des Begehrens einer höheren Rente als der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2013 - L 4 U 68/13
    In diesen Fällen wird der durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 Grundgesetz (GG) garantierte effektive Rechtschutz ausreichend und umfassend im Hauptsacheverfahren gewährt (vgl. BSG, Beschluss vom 26.11.1993 - 4 RA 17/93 -, NZS 1994, 275; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG - Kommentar -, 10.Aufl. 2012, § 86b Rn. 27a m.w.N.).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2013 - L 4 U 68/13
    Eilbedürftigkeit besteht, wenn dem Betroffenen ohne die Eilentscheidung eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (vgl. BVerfG Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 Rn. 23; Beschluss vom 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91 Rn. 28).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.03.2014 - I-4 U 68/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,61351
OLG Düsseldorf, 25.03.2014 - I-4 U 68/13 (https://dejure.org/2014,61351)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.03.2014 - I-4 U 68/13 (https://dejure.org/2014,61351)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. März 2014 - I-4 U 68/13 (https://dejure.org/2014,61351)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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