Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.06.2012 - I-4 U 69/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,19384
OLG Hamm, 28.06.2012 - I-4 U 69/12 (https://dejure.org/2012,19384)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.06.2012 - I-4 U 69/12 (https://dejure.org/2012,19384)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Juni 2012 - I-4 U 69/12 (https://dejure.org/2012,19384)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Wettbewerbswidrigkeit eines Warenangebots bei Erhebung eines Mindermengenzuschlags ohne ausreichende Kennzeichnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit eines Warenangebots unter Erhebung eines Mindermengenzuschlags

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mindermengenzuschlag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Mindermengenzuschlag ist kein Bestandteil der Versandkosten und muss gesondert als sonstiger Preisbestandteil ausgewiesen werden

  • heise.de (Pressebericht, 06.08.2012)

    Mindermengenzuschlag muss als solcher erkennbar sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mindermengenzuschlag ohne ausreichende Kennzeichnung ist wettbewerbswidrig

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Online-Händler müssen auf Mindermengenzuschläge hinweisen

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Mindermengenzuschläge erfordern gesonderten Hinweis

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Online Shops: Abmahnung, weil ein Mindermengenzuschlag verlangt wird?

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Mindermengenzuschlag: "Sonstiger Preisbestandteil", der getrennt auszuweisen ist!

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Mindermengenzuschlag: Zusätzlicher Hinweis zu den Versandkosten erforderlich

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Ausweis des Mindermengenzuschlages

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Wie sind Mindermengenzuschläge im Online-Shop auszuweisen?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Online-Händler müssen auf Mindermengenzuschläge hinweisen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2012, 825
  • K&R 2012, 619
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 04.05.2010 - 4 U 32/10

    Irreführung durch unvollständige Preisangaben im Internet-Versandhandel

    Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2012 - 4 U 69/12
    Gerade die Entscheidung des OLG Hamm vom 04.05.2010 (4 U 32/10) sei mit dem hier dargelegten Sachverhalt vergleichbar.

    Der zitierte Fall des Oberlandesgerichts Hamm (4 U 32/10) beschäftige sich mit dem Fall, dass mit scheinbar besonders günstigen Versandbedingungen ausdrücklich geworben worden sei, die sich bei näherer Betrachtung im Kleingedruckten dann als in Wahrheit gar nicht so vorteilhaft erwiesen hätten.

    Wie das Urteil des Senats (4 U 32/10) zeige, sei auch die Geltendmachung eines Mindermengenzuschlags zwar nicht der Regelfall, andererseits aber auch nicht völlig unüblich.

  • BGH, 04.10.2007 - I ZR 143/04

    "Versandkosten"; Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages im

    Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2012 - 4 U 69/12
    Das zitierte Urteil des BGH - Versandkosten (I ZR 143/04) mache lediglich Angaben dazu, an welcher Stelle ein Hinweis auf die zusätzlichen Kosten gemacht werden müsse.

    Ein unmittelbar räumlicher Bezug der Hinweise zu den Abbildungen der Waren oder ihrer Beschreibung wird allerdings, anders als bei § 4 Abs. 4 PAngV, durch § 1 Abs. 6 S. 2 PAngV nicht gefordert (BGH GRUR 2008, 84, Rn 29 - Versandkosten; BGH GRUR 2009, 982 Rn 15 - Dr. Clauder"s Hufpflege; Köhler / Bornkamm a.a.O. Rn 46).

  • BGH, 16.07.2009 - I ZR 50/07

    Kamerakauf im Internet

    Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2012 - 4 U 69/12
    Aus der Zusammenschau der Ausführungen des BGH in seinen Urteilen vom 04.10.2007 (I ZR 22/05 - Umsatzsteuerhinweis) und dem Urteil vom 16.07.2009 (I ZR 50/07 - Kamerakauf im Internet) ergebe sich, dass der BGH zwischen dem Erfordernis des Hinweises auf zusätzlich anfallende Kosten oder die Umsatzsteuer und den Angaben zu deren tatsächlichen Höhe eine deutliche Unterscheidung treffe.

    Auch aus der Entscheidung des BGH - "Kamerakauf im Internet" (GRUR 2010, 248) lässt sich das vom Landgericht gefundene Ergebnis nicht herleiten.

  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97

    00 DM - übertriebenes Anlocken, Handy für 0

    Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2012 - 4 U 69/12
    Die Zuordnung kann beispielsweise durch einen klaren und unmissverständlichen Sternchenhinweis geschehen, wenn dadurch die Zuordnung der Angaben in der Werbung gewahrt bleibt und die Angaben gut lesbar und vollständig sind (BGH GRUR 1999, 264 - Handy für 0, 00 DM; BGH GRUR 2010, 197 Rn 35 - Sondernewsletter).
  • BGH, 04.10.2007 - I ZR 22/05

    Umsatzsteuerhinweis

    Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2012 - 4 U 69/12
    Aus der Zusammenschau der Ausführungen des BGH in seinen Urteilen vom 04.10.2007 (I ZR 22/05 - Umsatzsteuerhinweis) und dem Urteil vom 16.07.2009 (I ZR 50/07 - Kamerakauf im Internet) ergebe sich, dass der BGH zwischen dem Erfordernis des Hinweises auf zusätzlich anfallende Kosten oder die Umsatzsteuer und den Angaben zu deren tatsächlichen Höhe eine deutliche Unterscheidung treffe.
  • BGH, 26.02.2009 - I ZR 163/06

    Dr. Clauder's Hufpflege

    Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2012 - 4 U 69/12
    Ein unmittelbar räumlicher Bezug der Hinweise zu den Abbildungen der Waren oder ihrer Beschreibung wird allerdings, anders als bei § 4 Abs. 4 PAngV, durch § 1 Abs. 6 S. 2 PAngV nicht gefordert (BGH GRUR 2008, 84, Rn 29 - Versandkosten; BGH GRUR 2009, 982 Rn 15 - Dr. Clauder"s Hufpflege; Köhler / Bornkamm a.a.O. Rn 46).
  • OLG Celle, 30.01.2024 - 13 U 36/23

    Preisangabe; Gesamtpreis; Endpreis; Bearbeitungspauschale; Mindermengenzuschlag;

    Das von den Parteien und dem Landgericht zitierte Urteil des Oberlandesgerichts Hamm ( Urteil vom 28. Juni 2012 - I-4 U 69/12 ) trägt nicht zu der Klärung dieser Frage bei.
  • OLG Hamburg, 24.01.2019 - 3 U 130/18

    Anforderungen an Werbung für Koppelungs-Mobilfunkangebot im Internet

    Ein unmittelbar räumlicher Bezug der Hinweise zu den Abbildungen der Waren oder ihrer Beschreibung wird allerdings, anders als bei § 4 Abs. 4 PAngV, durch § 1 Abs. 6 S. 2 PAngV a.F. nicht gefordert (BGH GRUR 2008, 84, Rn 29 - Versandkosten; BGH GRUR 2009, 982, Rn. 15 - Dr. Clauder's Hufpflege; OLG Hamm, WRP 2013, 382, Rn. 32 = juris Rn. 43; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, 37. Aufl., § 1 PAngV, Rn. 46).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 14.03.2017 - 4 U 69/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,9856
OLG Rostock, 14.03.2017 - 4 U 69/12 (https://dejure.org/2017,9856)
OLG Rostock, Entscheidung vom 14.03.2017 - 4 U 69/12 (https://dejure.org/2017,9856)
OLG Rostock, Entscheidung vom 14. März 2017 - 4 U 69/12 (https://dejure.org/2017,9856)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Bauvertrag mit einem öffentlichen Auftraggeber: Entschädigungsanspruch wegen vorvertraglich entstandener Vorhaltekosten des Bestbieters bei verzögertem Vergabeverfahren

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verzögerte Zuschlagserteilung: Auftraggeber muss Vorhaltekosten vor Zuschlag ersetzen! (IBR 2017, 303)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Rostock, 14.03.2017 - 4 U 155/12

    VOB-Vertrag: Vergütungsanspruch für nicht erbrachte Leistung bei Anordnung einer

    Auszug aus OLG Rostock, 14.03.2017 - 4 U 69/12
    Dieser ist Gegenstand des Parallelverfahrens 4 U 155/12.

    Eine Abhängigkeit (Ausschluss oder Kompensation) zwischen dem hier geltend gemachten Entschädigungsanspruch wegen verzögerter Vergabe und dem im Parallelverfahren 4 U 155/12 verfolgten Anspruch wegen des auf Weisung der Beklagten vorzeitig erfolgten Abbaus der Stahlgleitwand besteht ebenfalls nicht.

    Werden diese Leistungen später gekündigt (siehe Parallelverfahren 4 U 155/12), führt dies grundsätzlich nicht zum Wegfall der Vergütung.

  • LG Schwerin, 29.03.2012 - 4 O 233/11
    Auszug aus OLG Rostock, 14.03.2017 - 4 U 69/12
    Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels das Urteil des Landgerichts Schwerin vom 29.03.2012 - 4 O 233/11 - wie folgt geändert:.
  • BGH, 09.06.2011 - X ZR 143/10

    Rettungsdienstleistungen II

    Auszug aus OLG Rostock, 14.03.2017 - 4 U 69/12
    Ob aufgrund der Entscheidung des EuGH vom 30. September 2010 (C - 314/09 - juris) der öffentliche Auftraggeber bei Verstößen gegen bieterschützende Normen des Vergaberechts verschuldensunabhängig haftet, hat der BGH in seiner Entscheidung vom 09. Juli 2011 (X ZR 143/10 - juris Rn. 13) offengelassen.
  • BGH, 18.12.2014 - VII ZR 60/14

    Baukonzessionsvertrag. Mehrvergütungsanspruch gegen den öffentlichen Auftraggeber

    Auszug aus OLG Rostock, 14.03.2017 - 4 U 69/12
    So steht dem Auftragnehmer in Anlehnung an § 2 Nr. 5 VOB/B dann ein Mehrvergütungsanspruch zu, wenn infolge einer verzögerten Vergabe sich Bauzeit/Ausführungsfristen, mithin Leistungspflichten des Auftragnehmers ändern und dadurch Mehrkosten entstehen (so u.a. BGH, Urteil vom 11. Mai 2009 - VII ZR 11/08 - BGH, Urteil vom 18. Dezember 2014 - VII ZR 60/14 -).
  • BGH, 06.10.1988 - VII ZR 367/87

    Fälligkeit und Verjährungsbeginn bei einer Forderung wegen der Gestellung von

    Auszug aus OLG Rostock, 14.03.2017 - 4 U 69/12
    a) Angesichts der vereinbarten Geltung der VOB/B und der zunächst als Nachtrag angemeldeten Forderung ist davon auszugehen, dass die Parteien stillschweigend eine Vereinbarung dahingehend getroffen haben, dass sie die Erstellung einer Schlussrechnung als Voraussetzung für die Fälligkeit der Forderung angesehen haben (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 06. Oktober 1988 - VII ZR 367/87 -, juris Rn. 18).
  • BGH, 11.05.2009 - VII ZR 11/08

    Anspruch auf Mehrvergütung nach einem verzögerten Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Rostock, 14.03.2017 - 4 U 69/12
    So steht dem Auftragnehmer in Anlehnung an § 2 Nr. 5 VOB/B dann ein Mehrvergütungsanspruch zu, wenn infolge einer verzögerten Vergabe sich Bauzeit/Ausführungsfristen, mithin Leistungspflichten des Auftragnehmers ändern und dadurch Mehrkosten entstehen (so u.a. BGH, Urteil vom 11. Mai 2009 - VII ZR 11/08 - BGH, Urteil vom 18. Dezember 2014 - VII ZR 60/14 -).
  • BGH, 21.10.1999 - VII ZR 185/98

    Schadensersatz wegen Behinderung durch verspätet fertiggestellte Vorgewerke

    Auszug aus OLG Rostock, 14.03.2017 - 4 U 69/12
    Die Positionen Wagnis und Gewinn berücksichtigt sie im Hinblick auf die Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 21. Oktober 1999 - VII ZR 185/98 - juris Rn. 26) nicht.
  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 213/08

    Auslegung des Zuschlags nach einem verzögerten Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Rostock, 14.03.2017 - 4 U 69/12
    Dass Mehrvergütungsansprüche des Bieters infolge eines verzögerten Vergabeverfahrens auf verschiedenen Sachverhalten beruhen und unterschiedliche Streitgegenstände sein können, hat der BGH in seiner Entscheidung vom 22. Juli 2010 (VII ZR 213/08 - juris Rdn. 46) angedeutet, ohne indes die den Anspruch begründenden Voraussetzungen zu klären.
  • EuGH, 30.09.2010 - C-314/09

    Strabag u.a. - Richtlinie 89/665/EWG - Öffentliche Aufträge -

    Auszug aus OLG Rostock, 14.03.2017 - 4 U 69/12
    Ob aufgrund der Entscheidung des EuGH vom 30. September 2010 (C - 314/09 - juris) der öffentliche Auftraggeber bei Verstößen gegen bieterschützende Normen des Vergaberechts verschuldensunabhängig haftet, hat der BGH in seiner Entscheidung vom 09. Juli 2011 (X ZR 143/10 - juris Rn. 13) offengelassen.
  • BGH, 26.04.2018 - VII ZR 81/17

    Bauvertrag mit öffentlichem Auftraggeber: Anspruch auf Ersatz von nach

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Rostock vom 14. März 2017 - 4 U 69/12 - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil der Beklagten erkannt worden ist.
  • OLG Rostock, 14.03.2017 - 4 U 155/12
    Dieser Nachtrag ist Gegenstand des Parallelverfahrens 4 U 69/12.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 10.10.2013 - 4 U 69/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,55946
OLG Naumburg, 10.10.2013 - 4 U 69/12 (https://dejure.org/2013,55946)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 10.10.2013 - 4 U 69/12 (https://dejure.org/2013,55946)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 10. Oktober 2013 - 4 U 69/12 (https://dejure.org/2013,55946)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 1 S 1 VVG, § 21 VHB 2000
    Beweis eines bedingungsgemäßen Einbruchsdiebstahls in der Hausratversicherung: Gegen die Redlichkeitsvermutung sprechende Angaben des Versicherungsnehmers zu den entwendeten Gegenständen

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Nachweis des Versicherungsfalls in der Hausratversicherung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 1
    Kein Entwendungsnachweis bei wechselnden Angaben zum Stehlgut

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an den Nachweis des Versicherungsfalls in der Hausratversicherung

  • rechtsportal.de

    VVG § 1 Abs. 1 ; VHB 2000 § 11
    Anforderungen an den Nachweis des Versicherungsfalls in der Hausratversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2015, 316
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.10.2006 - IV ZR 130/05

    Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes einer Entwendung eines Tresors

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.10.2013 - 4 U 69/12
    Deshalb genügt er als Konsequenz der dem Versicherungsvertrag materiell-rechtlich zugrunde liegenden Risikoverteilung bereits dann, wenn er das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung beweist, also ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf eine solche Entwendung zulassen ( BGH, Urteil vom 18. Oktober 2006, Az.: IV ZR 130/05, VersR 2007, 102; BGH, Urteil vom 18. Oktober 1989, Az.: IVa ZR 341/88, VersR 1990, 45).

    Zum äußeren Bild eines Einbruchdiebstahls gehören danach zunächst der Nachweis geeigneter Einspruchspuren ( BGH, Urteil vom 18. Oktober 2006, a.a.O.), die sich hier als unproblematisch darstellt, da ein Einbruch in den Telefonladen zwischen den Parteien außer Streit steht und entsprechende Einbruchspuren auf Grund der polizeilichen Ermittlungsarbeit anhand der beigezogenen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung vom 29. August 2013 gemachten Verfahrensakte der Staatsanwaltschaft Oldenburg, Az.: 370 UJs 2931/10, feststehen.

    Darüber hinaus gehört es allerdings zu dem vom Versicherungsnehmer ebenfalls voll zu beweisenden äußeren Bild eines Einbruchdiebstahl, dass die ihm als gestohlen gemeldeten Sachen vorher vorhanden und nach der Tat nicht mehr auffindbar waren ( BGH, Urteil vom 18. Oktober 2006, a.a.O.).

    Für den entsprechenden Nachweis kann der Versicherungsnehmer auf die Aussage von Zeugen oder, falls ihm keine tauglichen Beweismittel zur Seite stehen, auf seine eigenen Angaben zurückgreifen, da ihm die einem Versicherungsnehmer grundsätzlich zukommende Redlichkeitsvermutung zur Seite steht ( BGH, Urteil vom 18. Oktober 2006, a.a.O.).

  • BGH, 18.10.1989 - IVa ZR 341/88

    Entstehung eines Vermögensschadens durch einen verlorenen Prozess -

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.10.2013 - 4 U 69/12
    Deshalb genügt er als Konsequenz der dem Versicherungsvertrag materiell-rechtlich zugrunde liegenden Risikoverteilung bereits dann, wenn er das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung beweist, also ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf eine solche Entwendung zulassen ( BGH, Urteil vom 18. Oktober 2006, Az.: IV ZR 130/05, VersR 2007, 102; BGH, Urteil vom 18. Oktober 1989, Az.: IVa ZR 341/88, VersR 1990, 45).
  • LG Hamburg, 15.03.2023 - 337 O 371/22

    Hausratversicherung vor Gericht: Wertvolle Gegenstände gestohlen

    In diesem Zusammenhang können etwa auch unrichtige, korrigierte oder ungenaue Angaben des Versicherungsnehmers zum Versicherungsfall seine Redlichkeit infrage stellen, wobei in erster Linie Angaben zum Kerngeschehen der behaupteten Diebstahlstat Bedeutung erlangen, allerdings - abhängig vom Einzelfall, wie bei der Würdigung jeder anderen Aussage auch - sonstige Angaben zum Randgeschehen mit einzubeziehen sind (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 10.10.2013, Az.: 4 Z 69/12, VersR 2015, 316).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 02.10.2013 - 4 U 69/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,43461
OLG Zweibrücken, 02.10.2013 - 4 U 69/12 (https://dejure.org/2013,43461)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02.10.2013 - 4 U 69/12 (https://dejure.org/2013,43461)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02. Oktober 2013 - 4 U 69/12 (https://dejure.org/2013,43461)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 14 Abs 3 Ss 6 EGV 2100/94, Art 9 Abs 3 EGV 1768/95
    Sortenschutz: Voraussetzungen und Umfang des Auskunftsanspruchs des Sortenschutzinhabers über Aufbereitung von geschütztem Saatgut; Anspruch auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Ansprüchen des Sortenschutzinhabers gegen den Aufbereiter

  • rechtsportal.de

    GemSortV Art. 14 Abs. 3; NachbauV Art. 9
    Ansprüche des Sortenschutzinhabers gegen den Aufbereiter

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Auskunftspflicht eines Aufbereiters von Erntegut für Landwirte

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.03.2005 - X ZR 191/03

    Aufbereiter

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.10.2013 - 4 U 69/12
    Gemäß Art. 14 Abs. 3 sechster Spiegelstrich GemSortV haben die Landwirte sowie die Erbringer vorbereitender Dienstleistungen den Inhabern des Sortenschutzes auf Antrag relevante Informationen zu übermitteln, wenn der Sortenschutzinhaber über Anhaltspunkte verfügt, dass dieser das durch den Anbau von Vermehrungsgut einer bestimmten gemeinschaftsrechtlich geschützten Sorte gewonnene Ernteerzeugnis zum Zwecke des Anbaus aufbereitet hat oder aufzubereiten beabsichtigt (vgl. BGH Urteil vom 30. März 2005 - X ZR 191/03, zitiert nach juris).

    Als erstes Auskunftsverlangen in diesem Sinne wiederum kann nach Sinn und Zweck der Regelung nur ein solches Auskunftsverlangen angesehen werden, das den Anforderungen des Art. 14 Abs. 3 sechster Spiegelstrich GemSortV entspricht (vgl. BGH Urteil vom 30. März 2005 - X ZR 191/03, zitiert nach juris Rdnrn. 12, 13).

    Die Rechtssache hat angesichts der Ausführung des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 30. März 2005 - Az.: X ZR 191/03 zu den Anforderungen an ein "erstes Auskunftsersuchen" weder grundsätzliche Bedeutung, noch erfordern die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts.

  • EuGH, 15.11.2012 - C-56/11

    Raiffeisen-Waren-Zentrale Rhein-Main - Gemeinschaftlicher Sortenschutz -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.10.2013 - 4 U 69/12
    Entgegen der Ansicht der Beklagten war die Wirksamkeit des Auskunftsersuchens der Klägerin nicht davon abhängig, dass sie gegenüber der Beklagten den bestehenden Sortenschutz, die Nachbauerklärung und ihre Berechtigung zur Geltendmachung der Auskünfte vorweist (vgl. EUGH 1. Kammer Urteil vom 15. November 2012 - Az.: C - 56/11, GRUR 2013, 60).

    Der Senat sieht sich auch in Einklang mit dem Urteil der 1. Kammer des EuGH vom 15. November 2012 - C-56/11 (GRUR 2013, 60).

  • OLG Düsseldorf, 08.09.2011 - 2 W 26/11

    Vollstreckung der Verpflichtung zur Rechnungslegung wegen der Verletzung eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.10.2013 - 4 U 69/12
    Soweit die Klägerin Zweifel an der Richtigkeit der Auskunft hat, steht ihr zur Nachprüfung und zur Erzwingung der materiellen Wahrheit ausschließlich die eidesstattliche Versicherung zur Verfügung (vgl. BGH LM 1958, § 254 ZPO Nr. 3 = GRUR 1958, 149 mit Anm. Bußmann und BGH LM 1958, § 254 ZPO Nr. 6; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2012, 406, 407).
  • BGH, 29.10.1957 - I ZR 192/56

    Rechte des Auskunftsberechtigten bei unzulänglicher Erteilung der Auskunft

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.10.2013 - 4 U 69/12
    Soweit die Klägerin Zweifel an der Richtigkeit der Auskunft hat, steht ihr zur Nachprüfung und zur Erzwingung der materiellen Wahrheit ausschließlich die eidesstattliche Versicherung zur Verfügung (vgl. BGH LM 1958, § 254 ZPO Nr. 3 = GRUR 1958, 149 mit Anm. Bußmann und BGH LM 1958, § 254 ZPO Nr. 6; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2012, 406, 407).
  • BGH, 06.12.1984 - VII ZR 64/84

    Voraussetzungen der Erledigung der Hauptsache bei einseitiger

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.10.2013 - 4 U 69/12
    Vielmehr kann sich grundsätzlich eine zunächst unzulässige oder unbegründete Klage erledigen, wenn sie nur später, nämlich zum Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses, zulässig und begründet war (vgl. BGH NJW 1986, 588, 589).
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