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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 01.07.2010 - 4 U 7/10   

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OLG Zweibrücken, 01.07.2010 - 4 U 7/10 (https://dejure.org/2010,4789)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01.07.2010 - 4 U 7/10 (https://dejure.org/2010,4789)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01. Juli 2010 - 4 U 7/10 (https://dejure.org/2010,4789)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 141 ZPO, § 286 Abs 1 ZPO, § 415 ZPO, § 417 ZPO, § 447 ZPO
    Bindungswirkung des Strafurteils für die Zivilgerichte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung von im Zivilprozess gestellter Beweisanträge entsprechend den Regeln von § 244 StPO, insbesondere wegen Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache; Verwertung der in einem Strafurteil getroffenen Feststellungen in einem späteren Zivilprozess durch Urkundenbeweis; ...

  • ra.de
  • institut-fuer-menschenrechte.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwertung der tatsächlichen Feststellungen eines Strafurteils im Zivilprozess; Zurückweisung von Angriffs- und Verteidigungsmitteln

  • rechtsportal.de

    Verwertung der tatsächlichen Feststellungen eines Strafurteils im Zivilprozess; Zurückweisung von Angriffs- und Verteidigungsmitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zivilrechtsurteil zeigt Weg für erleichterte Entschädigung für Vergewaltigungsopfer auf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 496
  • AnwBl 2010, 231
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 2588/06

    Anspruch auf rechtliches Gehör und effektiven Rechtsschutz bei Beweiserhebung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.07.2010 - 4 U 7/10
    Durch eine zwingend von Amts wegen durchzuführende Anhörung oder Vernehmung der sich in Beweisnot befindenden Partei würde diese gegenüber ihrem Gegner mit Blick auf dessen Obliegenheit zur Stellung eines Beweisantrages begünstigt (vgl. BVerfG NJW 2008, 2170).

    Trotz der vom erstinstanzlich Gericht beschlossenen Beiziehung der Akten des Strafverfahrens 7125 Js 20029/04 hat der Beklagte von seinem Recht nach § 137 Abs. 4 ZPO keinen Gebrauch gemacht, sondern streitig verhandelt (vgl. BVerfG NJW 2008, 2170, 2171).

  • BSG, 31.10.2005 - B 7a AL 14/05 B

    Anspruch Strafgefangener auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.07.2010 - 4 U 7/10
    Nachdem sein persönliches Erscheinen nicht angeordnet war, weil sich der Senat davon keine weitere Aufklärung des Sachverhalts versprach, bestand andererseits keine Verpflichtung des Gerichts, von sich aus in diese Richtung tätig zu werden (vgl. BSG, Beschluss vom 31.10.2005, B 7a AL 14/05 B, zitiert nach juris).
  • BGH, 22.04.1987 - 3 StR 141/87

    Möglichkeit des Glaubenschenkens der Schilderung des Opfers und trotz dafür

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.07.2010 - 4 U 7/10
    Insbesondere ist den Urteilsausführungen zu entnehmen, dass sich die Strafkammer bewusst war, dass wegen des Vorliegens der Konstellation "Aussage gegen Aussage" besonders hohe Anforderungen an die tatrichterliche Überzeugungsbildung zu stellen waren (vgl. BGHSt 44, 153, 158 f.; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 13, 23; jew. m.w.N.).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88

    Fangschaltungen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.07.2010 - 4 U 7/10
    Es ist aber anerkannt, dass sich die Ablehnung von Beweisanträgen an den Regeln des § 244 StPO zu orientieren hat (vgl. BGHZ 121, 266; BGHZ 53, 245, 259; BGH VersR 2008, 382; BVerfG NJW 1992, 1875, 1877 und NJW 1993, 254, 255).
  • BGH, 19.10.2000 - 1 StR 439/00

    Einzelfall fehlerhafter Anwendung der Grundsätze der Beweiswürdigung bei "Aussage

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.07.2010 - 4 U 7/10
    Insbesondere ist den Urteilsausführungen zu entnehmen, dass sich die Strafkammer bewusst war, dass wegen des Vorliegens der Konstellation "Aussage gegen Aussage" besonders hohe Anforderungen an die tatrichterliche Überzeugungsbildung zu stellen waren (vgl. BGHSt 44, 153, 158 f.; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 13, 23; jew. m.w.N.).
  • BGH, 22.04.1997 - 4 StR 140/97
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.07.2010 - 4 U 7/10
    Insbesondere ist den Urteilsausführungen zu entnehmen, dass sich die Strafkammer bewusst war, dass wegen des Vorliegens der Konstellation "Aussage gegen Aussage" besonders hohe Anforderungen an die tatrichterliche Überzeugungsbildung zu stellen waren (vgl. BGHSt 44, 153, 158 f.; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 13, 23; jew. m.w.N.).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.07.2010 - 4 U 7/10
    Insbesondere ist den Urteilsausführungen zu entnehmen, dass sich die Strafkammer bewusst war, dass wegen des Vorliegens der Konstellation "Aussage gegen Aussage" besonders hohe Anforderungen an die tatrichterliche Überzeugungsbildung zu stellen waren (vgl. BGHSt 44, 153, 158 f.; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 13, 23; jew. m.w.N.).
  • BVerfG, 28.02.1992 - 2 BvR 1179/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und des Grundrechts auf effektiven

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.07.2010 - 4 U 7/10
    Es ist aber anerkannt, dass sich die Ablehnung von Beweisanträgen an den Regeln des § 244 StPO zu orientieren hat (vgl. BGHZ 121, 266; BGHZ 53, 245, 259; BGH VersR 2008, 382; BVerfG NJW 1992, 1875, 1877 und NJW 1993, 254, 255).
  • OLG Zweibrücken, 11.08.2009 - 4 W 54/09

    Prozesskostenhilfeantrag: Berücksichtigung des Inhalts eines Strafurteils bei der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.07.2010 - 4 U 7/10
    § 286 Abs. 1 ZPO Berücksichtigung finden, wobei das Urteil, wenn eine Partei sich zu Beweiszwecken darauf beruft, im Wege des Urkundenbeweises gemäß §§ 415, 417 ZPO zu verwerten ist (vgl. Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl., § 286 Rdnrn. 27, 29; Senat MDR 2009, 1242 m.w.N.).
  • BGH, 21.11.2007 - IV ZR 129/05

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.07.2010 - 4 U 7/10
    Es ist aber anerkannt, dass sich die Ablehnung von Beweisanträgen an den Regeln des § 244 StPO zu orientieren hat (vgl. BGHZ 121, 266; BGHZ 53, 245, 259; BGH VersR 2008, 382; BVerfG NJW 1992, 1875, 1877 und NJW 1993, 254, 255).
  • BGH, 10.02.1993 - XII ZR 241/91

    Beweiswürdigung bei Ablehnung von Mitwirkungshandlungen zur

  • BGH, 17.03.2004 - VIII ZR 107/02

    Abweisung einer Klage bei unklarer Anschrift des Klägers

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

  • BGH, 02.03.1973 - V ZR 57/71

    Anfechtung eines Grundstückskaufvertrages - Vorliegen einer arglistigen Täuschung

  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 865/13

    Außerordentliche Kündigung - angestellter Lehrer - sexueller Missbrauch

    Das Strafurteil ist, wenn eine Partei sich zu Beweiszwecken darauf beruft, im Wege des Urkundenbeweises gemäß §§ 415, 417 ZPO zu verwerten (OLG Hamm 7. September 2012 - 9 W 4/12 - zu II der Gründe; OLG Zweibrücken 1. Juli 2010 - 4 U 7/10 - zu II 2 der Gründe) .

    Unter Beweis gestellte Indiztatsachen können als wahr unterstellt werden, wenn das Gericht deren Beweiskraft verneint (OLG Zweibrücken 1. Juli 2010 - 4 U 7/10 - zu II 3 b der Gründe) .

  • BGH, 30.09.2014 - VI ZR 443/13

    Arzthaftungsprozess: Erneute persönliche Anhörung des Patienten zur Frage des

    (a) Voraussetzung für eine Parteivernehmung der beweisbelasteten Partei ist, dass bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der bestrittenen Behauptung erbracht ist und das Gericht durch die Parteivernehmung die Ausräumung seiner restlichen Zweifel erwartet (BGH, Urteile vom 5. Juli 1989 - VIII ZR 334/88, aaO, S. 3223 und vom 5. Dezember 2012 - VIII ZR 74/12, aaO; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2011, 496, 498; OLG Oldenburg, NJW-RR 2010, 1717, 1718; Musielak/Huber, ZPO, 11. Aufl., § 448 Rn. 3).
  • OLG München, 14.02.2014 - 10 U 3074/13

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

    Der Senat hat eine eigene Sachentscheidung nach § 538 I ZPO erwogen, sich aber - entgegen seiner sonstigen Praxis - aus folgenden Gründen dagegen entschieden: Ein unberechtigtes Übergehen eines Beweisantrags stellt einen Verstoß gegen die Pflicht zur Erschöpfung der Beweismittel als Ausfluss der Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 I GG dar (BVerfGE 50, 32= NJW 1979, 413 ) und begründet, da es sich bei dem Gebot der Ausschöpfung der angebotenen Beweise um das Kernstück des Zivilprozesses handelt (Senat NJW 1972, 2048 [2049]), einen wesentlichen Verfahrensmangel im Sinne § 538 II 1 Nr. 1 ZPO (BGH VersR 2011, 1392 [1394 unter Tz. 21]; Senat Urt. v. 10.02.2012 - 10 U 4147/11 [[...], dort Rz. 8]; OLG München, Urt. v. 25.04.2012 - 3 U 4323/11 [[...], dort Rz. 60]; OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 28.04.2010 - 9 U 133/09 [[...], dort Rz. 29]; NJW-RR 2010, 1689; KG, Urt. v. 14.02.2010 - 12 U 67/10 [[...]]; Beschl. v. 02.08.2010 - 12 U 49/10 [[...], dort Rz. 52]; OLG Zweibrücken NJW-RR 2011, 496 [498]; NZV 2012, 295 [296 a. E.]; OLG Jena NJW 2012, 2357 f.; OLG Naumburg NJW-RR 2012, 1535 [1536]; Wieczorek/Schütze/Gerken, ZPO , 3. Aufl. 2004, § 538 Rz. 27; Zöller/Heßler, ZPO , 30. Aufl. 2014, § 538 Rz. 25).
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   OLG Brandenburg, 25.01.2012 - 4 U 7/10   

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OLG Brandenburg, 25.01.2012 - 4 U 7/10 (https://dejure.org/2012,659)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.01.2012 - 4 U 7/10 (https://dejure.org/2012,659)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Abnahme von Bauleistungen

  • baurechtsiegen.de

    Fälligkeit der Werklohnforderung - keine Abnahme und Abnahmereife des Werkes

  • rechtsportal.de

    BGB § 641; VOB/B § 12 Nr. 4; VOB/B § 12 Nr. 5
    Anforderungen an die Abnahme von Bauleistungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Schlusszahlung ohne Abnahme und prüfbare Schlussrechnung!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Einwände gegen Prüfbarkeit der Schlussrechnung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rechnung prüfbar? Wie muss der Auftraggeber die fehlende Prüfbarkeit beanstanden? (IBR 2012, 252)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 655
  • NZBau 2012, 292
  • BauR 2012, 841
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 11.05.2006 - VII ZR 146/04

    Geltendmachung einer vertraglich vereinbarten Bürgschaft zur Sicherung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.01.2012 - 4 U 7/10
    a) Eine Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung ist nicht durch eine schlüssige Kündigung des Klägers oder eine faktische einvernehmliche Vertragsaufhebung der Parteien entbehrlich geworden (dazu BGH, NJW 2006, 2475).

    Die werkvertraglichen Beziehungen der Parteien sind nicht in ein Abrechnungsverhältnis übergeleitet worden (dazu BGH, NZBau 2006, 569, 570; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25.04.2007, 4 U 190/03).

  • BGH, 22.04.2010 - VII ZR 48/07

    Architektenvertrag: Fälligkeit des Architektenhonorars auf der Grundlage einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.01.2012 - 4 U 7/10
    Die Beklagte kann sich hier aber nicht mehr mit Erfolg auf eine etwaig fehlende Prüffähigkeit der Rechnung berufen, da sie diesbezügliche Einwendungen nicht binnen der zweimonatigen Prüfungsfrist erhoben hat; § 16 Nr. 3 Abs. 1 S. 2 VOB/B (2006) (vgl. auch BGH, NZBau 2010, 443, 445; BGH, NZBau 2006, 179).

    Um als ausreichende Beanstandung zur Prüffähigkeit angesehen werden zu können, müssen die vom Auftraggeber erhobenen Rügen dem Auftragnehmer verdeutlichen, dass er nicht bereit ist, in die sachliche Auseinandersetzung einzutreten, solange er keine prüffähige Rechnung erhalten hat (BGH, NZBau 2010, 443, 445).

  • OLG Brandenburg, 10.05.2006 - 4 U 207/05

    Bauvertrag: Einfache Abrechnung des gekündigten Pauschalvertrages bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.01.2012 - 4 U 7/10
    Denn es sind sämtliche 10 Wohnungen von den Restarbeiten betroffen, was einer Anerkennung des Gesamtwerks als im Wesentlichen vertragsgerecht entgegen steht (zu derartigen Konstellationen auch OLG Hamm, NJW-RR 2006, 1392; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 10.05.2006, 4 U 207/05; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 19.03.2008, 21 U 25/06).
  • OLG Frankfurt, 19.03.2008 - 21 U 25/06

    Baupauschalpreisvertrag: Anforderung an die Vergütungsabrechnung nach Kündigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.01.2012 - 4 U 7/10
    Denn es sind sämtliche 10 Wohnungen von den Restarbeiten betroffen, was einer Anerkennung des Gesamtwerks als im Wesentlichen vertragsgerecht entgegen steht (zu derartigen Konstellationen auch OLG Hamm, NJW-RR 2006, 1392; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 10.05.2006, 4 U 207/05; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 19.03.2008, 21 U 25/06).
  • OLG Brandenburg, 29.04.2009 - 4 U 85/07

    Bauvertrag: Schlüssige Abnahme durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.01.2012 - 4 U 7/10
    Nur in einem solchen Fall ist das Werk gleichwohl abnahmereif (Senat, Urteil vom 29.04.2009, 4 U 85/07, Rn. 38; zur Abgrenzung zwischen wesentlichen und unwesentlichen Mängeln auch Werner/Pastor, aaO, Rn. 1834).
  • OLG Hamm, 10.01.2006 - 24 U 94/05

    Berechnung der Vergütung für erbrachte Leistungen auf der Grundlage eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.01.2012 - 4 U 7/10
    Denn es sind sämtliche 10 Wohnungen von den Restarbeiten betroffen, was einer Anerkennung des Gesamtwerks als im Wesentlichen vertragsgerecht entgegen steht (zu derartigen Konstellationen auch OLG Hamm, NJW-RR 2006, 1392; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 10.05.2006, 4 U 207/05; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 19.03.2008, 21 U 25/06).
  • BGH, 25.04.1996 - X ZR 59/94

    Anspruch auf Teilvergütung bei endgültiger Zurückweisung des gesamten Werks

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.01.2012 - 4 U 7/10
    Eine an sich berechtigte Verweigerung der Abnahme durch den Auftraggeber ist nicht mehr möglich, wenn dieser das nicht abgenommene Werk veräußert und dadurch weitere Nachbesserung verhindert hat oder sonst zum Ausdruck bringt, dass er nur noch an einer abschließenden Regelung des Rechtsverhältnisses interessiert ist (BGH, Urteil vom 25.04.1996, X ZR 59/94, Rn. 19).
  • BGH, 23.01.1997 - VII ZR 65/96

    Maßgeblichkeit eines Angebots mit Leistungsverzeichnis nach funktional

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.01.2012 - 4 U 7/10
    Angesichts dessen, dass die Parteien mit der Allgemeinen Beschreibung der Elektroinstallation aufgrund der zwischen ihnen geführten Verhandlungen die Leistung funktional umfassend beschrieben haben, kommt dem Angebot des Klägers vom 6. Oktober 2006 hinsichtlich des Umfangs der funktional beschriebenen Leistung keine entscheidende Auslegungsbedeutung zu (vgl. auch BGH NJW 1997, 1772, 1773).
  • BGH, 03.11.1992 - X ZR 83/90

    Stillschweigende Werkabnahme einer speziellen EDV-Sysstemlösung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.01.2012 - 4 U 7/10
    Es fehlt an einem Verhalten der Parteien, aus dem ein Verzicht auf die vereinbarte förmliche Abnahme abgeleitet werden kann (dazu BGH, NJW 1993, 1063).
  • BGH, 08.12.2005 - VII ZR 50/04

    Geltendmachung von Einwendungen gegen die Prüffähigkeit der Schlussrechnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.01.2012 - 4 U 7/10
    Die Beklagte kann sich hier aber nicht mehr mit Erfolg auf eine etwaig fehlende Prüffähigkeit der Rechnung berufen, da sie diesbezügliche Einwendungen nicht binnen der zweimonatigen Prüfungsfrist erhoben hat; § 16 Nr. 3 Abs. 1 S. 2 VOB/B (2006) (vgl. auch BGH, NZBau 2010, 443, 445; BGH, NZBau 2006, 179).
  • OLG Brandenburg, 25.04.2007 - 4 U 190/03

    Werkvertrag: Werklohnanspruch bei vorzeitiger Kündigung eines

  • OLG Brandenburg, 20.10.2010 - 4 U 55/08

    Gewährleistung beim Werkvertrag: Geltendmachung von Mängelrechten gegenüber dem

  • BGH, 25.01.1996 - VII ZR 26/95

    Berufung auf fehlerhafte Abnahme bei geringfügigen Mängeln

  • OLG Hamm, 30.04.2019 - 24 U 14/18

    Zahlung von Restwerklohn

    Indes folgt der Senat der Ansicht, wonach die vertragliche Vereinbarung einer förmlichen Abnahme eine Abnahmefiktion nach § 12 Abs. 5 VOB/B (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1983 - VII ZR 373/82 - NJW 1984, 725; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Januar 2012 - 4 U 7/10 - NJW-RR 2012, 655; OLG Hamm, Urteil vom 12. Dezember 2006 - 26 U 49/04 - zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. April 2009 - I-5 U 142/08 - zitiert nach juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 10. Februar 2012 - 1 U 20/11 - zitiert nach juris; Bröker, in: Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Teil B, 3. Auflage 2013, § 12 Abs. 5 [Fiktive Abnahme] Rn. 5; Kniffka, in: Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Auflage 2014, 4.

    Teil Rn. 31) und eine konkludente Abnahme ausschließt (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Januar 2012 - 4 U 7/10 - NJW-RR 2012, 655; Abu Saris, in: Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B, 4. Auflage 2016).

  • OLG Naumburg, 16.12.2019 - 12 U 114/19

    Bauvertrag über Erd-Rohbauarbeiten: Vergütungspflicht bei Nachtrag über bereits

    Diese Ansicht wird überwiegend abgelehnt mit der Begründung, dass die vertragliche Vereinbarung einer förmlichen Abnahme eine Abnahmefiktion nach § 12 Abs. 5 VOB B) und eine konkludente Abnahme ausschließe (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 10. Februar 2012 - 1 U 20/11 -, Rn. 4; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Januar 2012 - 4 U 7/10 -, Rn. 45; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. April 2009 - I-5 U 142/08 -, Rn. 28; KG Berlin, Urteil vom 04. April 2006 - 7 U 247/05 -, Rn. 8, alle juris; Kniffka, in: Kniffka/Koeble, a.a.O., 4. Teil, Rn. 31. Damit aber fehlt es ("Wird keine Abnahme verlangt") an den Voraussetzungen der fiktiven Abnahme, so dass eine fiktive Abnahme nach § 12 Nr. 5 Abs. 1 VOB/B 2009 ausscheidet (vgl. Bröker, in: Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Teil B, 3. Auflage 2013, § 12 Abs. 5 [Fiktive Abnahme] Rn. 5).
  • LG Köln, 30.11.2012 - 7 O 254/11

    Verjährung von Werklohn nach Erstellen einer Ersatzrechnung

    Vielmehr setzt eine wirksame Rüge des Fehlens einer prüffähigen Schlussrechnung gemäß §§ 14, 16 VOB/B als Fälligkeitsvoraussetzung für die Schlusszahlung voraus, dass die erhobenen Einwendungen der Gegenseite verdeutlichen, dass der Empfänger der Rechnung nicht bereit ist, in eine sachliche Auseinandersetzung einzutreten, solange er keine prüffähige Rechnung erhalten hat (OLG Brandenburg, NJW-RR 2012, 655).
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OLG Hamm, Entscheidung vom 13.04.2010 - 4 U 7/10 (https://dejure.org/2010,16506)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. April 2010 - 4 U 7/10 (https://dejure.org/2010,16506)
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