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   OLG Brandenburg, 10.05.2017 - 4 U 70/16   

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OLG Brandenburg, 10.05.2017 - 4 U 70/16 (https://dejure.org/2017,18707)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.05.2017 - 4 U 70/16 (https://dejure.org/2017,18707)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. Mai 2017 - 4 U 70/16 (https://dejure.org/2017,18707)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechte und Pflichten der Parteien eines Verbraucherdarlehensvertrages nach Widerruf

  • rechtsportal.de

    Rechte und Pflichten der Parteien eines Verbraucherdarlehensvertrages nach Widerruf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Brandenburg, 09.08.2017 - 4 U 112/16

    Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags im Altfall: Rechtsfolgen einer

    73 Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (s. nur BGH, Beschluss vom 22.09.2015 - XI ZR 116/15 - NJW 2015, 3441), der der Senat folgt (s. etwa Urteil vom 10.05.2017 - 4 U 70/16 - BeckRS 2017, 113422, Urteil vom 11.01.2017 - 4 U 35/16 - BeckRS 2017, 100169; Urteil vom 11.01.2017 - 4 U 144/15 - BeckRS 2017, 100541), lassen sich die Rechtsfolgen nach Widerruf der auf Abschluss eines Darlehensvertrages gerichteten Willenserklärung in Altfällen, in denen - wie hier - § 357a BGB noch keine Anwendung findet, wie folgt zusammenfassen:.
  • OLG Brandenburg, 22.02.2019 - 4 U 8/17

    Widerruf eines Darlehensvertrages wegen unwirksamer Widerrufsbelehrung vor

    (1) Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (siehe nur BGH, Beschluss vom 22.09.2015 - XI ZR 116/15, NJW 2015, 3441), welcher der Senat folgt (siehe nur Urteile vom 10.05.2017 - 4 U 70/16, juris Rn. 32 ff. und vom 31.05.2017 - 4 U 188/15, juris Rn. 83 ff.), lassen sich die Rechtsfolgen nach Widerruf der auf Abschluss eines Darlehensvertrages gerichteten Willenserklärung in Altfällen, in denen wie hier § 357a BGB (n.F.) noch keine Anwendung findet, wie folgt zusammenfassen:.

    Bei Immobiliardarlehensverträgen wie den vorliegenden ist in Anlehnung an § 497 Abs. 1 Satz 2 BGB in der hier maßgeblichen, zwischen dem 01.08.2002 und dem 10.06.2010 geltenden Fassung zudem widerleglich zu vermuten, dass das beklagte Kreditinstitut aus ihr überlassenen Zins- und Tilgungsraten selbst jährliche Nutzungen in Höhe von zweieinhalb Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gezogen hat (vgl. BGH, Urteile vom 12.07.2016 - XI ZR 564/15, WM 2016, 1930 Rn. 58 und vom 11.10.2016 - XI ZR 482/15, juris Rn. 40; ebenso Senat, Urteil vom 10.05.2017 - 4 U 70/16, juris Rn. 41; Grüneberg, aaO).

  • OLG Brandenburg, 05.04.2019 - 4 U 53/18

    Widerruf der auf Abschluss eines Darlehensvertrages gerichteten Willenserklärung:

    aa) Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (siehe nur BGH, Beschluss vom 22.09.2015 - XI ZR 116/15, NJW 2015, 3441), welcher der Senat folgt (siehe nur Urteile vom 10.05.2017 - 4 U 70/16, juris Rn. 32 ff. und vom 31.05.2017 - 4 U 188/15, juris Rn. 83 ff.), lassen sich die Rechtsfolgen nach Widerruf der auf Abschluss eines Darlehensvertrages gerichteten Willenserklärung in Altfällen, in denen wie hier § 357a BGB (n.F.) noch keine Anwendung findet, wie folgt zusammenfassen:.

    Bei Immobiliardarlehensverträgen wie den vorliegenden ist in Anlehnung an § 497 Abs. 1 Satz 2 BGB in der hier maßgeblichen, zwischen dem 01.08.2002 und dem 10.06.2010 geltenden Fassung zudem widerleglich zu vermuten, dass das beklagte Kreditinstitut aus ihr überlassenen Zins- und Tilgungsraten selbst jährliche Nutzungen in Höhe von zweieinhalb Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gezogen hat (vgl. BGH, Urteile vom 12.07.2016 - XI ZR 564/15, WM 2016, 1930 Rn. 58 und vom 11.10.2016 - XI ZR 482/15, juris Rn. 40; ebenso Senat, Urteil vom 10.05.2017 - 4 U 70/16, juris Rn. 41; Grüneberg, aaO).

  • OLG Brandenburg, 28.12.2018 - 4 U 93/16

    Vorgehen bei Rückabwicklung eines Darlehensvertrags

    (1) Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (siehe nur BGH, Beschluss vom 22.09.2015 - XI ZR 116/15, NJW 2015, 3441), welcher der Senat folgt (siehe nur Urteile vom 10.05.2017 - 4 U 70/16, juris Rn. 32 ff. und vom 31.05.2017 - 4 U 188/15, juris Rn. 83 ff.), lassen sich die Rechtsfolgen nach einem wirksamen Widerruf der auf Abschluss eines Darlehensvertrages gerichteten Willenserklärung in Altfällen, in denen wie hier § 357a BGB (n.F.) noch keine Anwendung findet, wie folgt zusammenfassen:.

    Die weiteren Zahlungen der Kläger nach Widerruf sind sodann gemäß der Rechtsprechung des Senats nach §§ 812 Abs. 1 Satz 1, 818 Abs. 1, Abs. 3 BGB im Wege der Saldierung zunächst auf diese Zinsen und sodann auf die Hauptforderung zu verrechnen sind, ohne dass es insoweit einer Aufrechnung bedurft hätte (vgl. Senat, Urteile vom 10.05.2017 - 4 U 70/16, juris Rn. 47 und vom 20.01.2016 - 4 U 79/15, juris Rn. 101).

    Bei Immobiliardarlehensverträgen wie den vorliegenden ist in Anlehnung an § 497 Abs. 1 Satz 2 BGB in der hier maßgeblichen, zwischen dem 01.08.2002 und dem 10.06.2010 geltenden Fassung zudem widerleglich zu vermuten, dass die beklagte Bank aus den ihr überlassenen Zins- und Tilgungsraten selbst jährliche Nutzungen (nur) in Höhe von 2, 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gezogen hat (vgl. BGH, Urteile vom 12.07.2016 - XI ZR 564/15, juris Rn. 58 und vom 11.10.2016 - XI ZR 482/15, juris Rn. 40; ebenso bereits Senat, Urteil vom 10.05.2017 - 4 U 70/16, juris Rn. 41).

  • OLG Brandenburg, 15.01.2020 - 4 U 90/19

    Widerrufs eines grundschuldbesicherten Darlehensvertrages

    Nach der Rechtsprechung des Senats, der dabei dem BGH folgt, lassen sich die Rechtsfolgen nach dem - hier inzwischen unstreitig wirksamen - Widerruf der auf Abschluss eines Darlehensvertrages gerichteten Willenserklärung in Altfällen, in denen wie hier § 357a BGB (n. F.) noch keine Anwendung findet, wie folgt zusammenfassen (Senat, Urteil vom 5. April 2019 - 4 U 53/18 -, Rdnr. 21 ff bei juris, unter Hinweis auf seine Urteile vom 10. Mai 2017 - 4 U 70/16 - und vom 31. Mai 2017 - 4 U 188/15, sowie auf BGH, Beschluss vom 22. September 2015 - XI ZR 116/15, NJW 2015, 3441; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. März 2019 - XI ZR 9/17 -, NJW-RR 2019, 820):.
  • OLG Frankfurt, 12.06.2019 - 17 U 195/18

    Teilanerkenntnis nach Widerruf eines Verbraucherdarlehens, Einbehalt von

    Allerdings hat der Bundesfinanzhof entschieden - und hierauf stellt das Landgericht unter Bezugnahme auf das OLG Brandenburg (Urteil vom 10.05.2017 - 4 U 70/16 -, Rn. 44, juris) auch ab -, dass dann, wenn ein Bürge einen in Erfüllung der vermeintlichen Bürgschaftsschuld geleisteten Geldbetrag wegen ungerechtfertigter Bereicherung erfolgreich zurückfordere, die darauf entfallenden Zinsen gemäß § 288 Abs. 1 BGB zwar Kapitalerträge i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG darstellten.
  • OLG Brandenburg, 26.04.2019 - 4 U 63/18

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Ein Darlehensnehmer, der den Widerruf seiner auf den Abschluss des Darlehensvertrages gerichteten Willenserklärung erklärt, hat gegenüber dem darlehensgebenden Kreditinstitut keinen Anspruch auf Hilfe bei der Neuberechnung eines resultierenden Debetsaldos; hierfür ist der Darlehensnehmer in Fällen wie den vorliegenden - und nicht nur dann, wenn er das darlehensgebende Kreditinstitut mit einem tatsächlichen Zahlungsangebot in Annahmeverzug versetzen will - als Gläubiger seiner gegenzurechnenden Rückabwicklungsansprüche selbst verantwortlich (siehe nur Senatsurteile vom 09.08.2017 - 4 U 112/16, juris Rn. 88 ff., vom 10.05.2017 - 4 U 70/16, juris Rn. 58 und vom 01.06.2016 - 4 U 125/15, juris Rn. 32; OLG Frankfurt, Urteil vom 27.04.2016 - 23 U 50/15, juris Rn. 77).
  • LG Limburg, 22.08.2018 - 1 O 128/18
    Zwischen den Wertersatzansprüchen des Darlehensgebers, hier der Klägerin und den Nutzungsersatzansprüchen der Darlehensnehmer, hier der Beklagten, besteht ein objektiver wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Folge, dass der Darlehensnehmer Kapitalerträge nur dann erzielt, wenn er bei objektiver Betrachtung einen (steuerpflichtigen) Überschuss aus den (Zins-) Einnahmen über die Ausgaben erzielen kann, (OLG Brandenburg, Urteil vom 10.05.2017, Az. 4 U 70/16 bei Juris).
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OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. April 2017 - 4 U 70/16 (https://dejure.org/2017,24800)
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  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Darlehensvertrag widerrufen: Wie wird Altfall abgewickelt?

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