Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 09.08.2012

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 07.09.2012 - 4 U 700/12   

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https://dejure.org/2012,42760
OLG Dresden, 07.09.2012 - 4 U 700/12 (https://dejure.org/2012,42760)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07.09.2012 - 4 U 700/12 (https://dejure.org/2012,42760)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07. September 2012 - 4 U 700/12 (https://dejure.org/2012,42760)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen gegen Äußerungen eines Rechtsanwalts i.R. eines Mandatsverhältnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004
    Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen gegen Äußerungen eines Rechtsanwalts im Rahmen eines Mandatsverhältnisses

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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 09.08.2012 - 4 U 700/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,49664
OLG Dresden, 09.08.2012 - 4 U 700/12 (https://dejure.org/2012,49664)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09.08.2012 - 4 U 700/12 (https://dejure.org/2012,49664)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09. August 2012 - 4 U 700/12 (https://dejure.org/2012,49664)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Haftung eines Rechtsanwalts für Äußerungen in Wahrnehmung der Interessen seines Mandanten

  • rechtsportal.de

    Haftung eines Rechtsanwalts für Äußerungen in Wahrnehmung der Interessen seines Mandanten

  • rechtsportal.de

    § 185 StGB, § 823 BGB
    Haftung eines Rechtsanwalts für Äußerungen in Wahrnehmung der Interessen seines Mandanten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Grundsätzlich keine Haftung des Rechtsanwalts für unsachliche Äußerungen im Rahmen eines Prozesses - Ansprüche auf Schmerzensgeld, Unterlassung oder Widerruf bestehen daher regelmäßig nicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 432
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Dresden, 01.12.2021 - 4 W 797/21

    Sofortige Beschwerde gegen die Verneinung einer sachlichen Zuständigkeit;

    Die mit der Beschwerde herangezogenen Entscheidungen des Senats vom 30.7.2018 (4 U 620/18) und 9.8.2012 (4 U 700/12) betrafen beide Ansprüche auf Geldentschädigung, die betragsmäßig beziffert waren und schon aus diesem Grund nicht vergleichbar sind.
  • LG Hamburg, 19.12.2013 - 310 O 460/13

    Einstweilige Verfügung gegen Streaming-Abmahnungen

    Aus dem zum deliktischen Äußerungsrecht ergangenen Urteil OLG Dresden (MDR 2013, 432 m.w.N.) folgt, dass ein Rechtsanwalt für Äußerungen, die er in Wahrnehmung der Interessen seines Mandanten abgibt, grundsätzlich nicht selbst haftbar zu machen ist und entscheidend für die Abgrenzung die Frage ist, ob der Rechtsanwalt durch sein Verhalten zum Ausdruck bringt, dass es sich um eine "private" Äußerung handelt, für die er auch persönlich einstehen möchte.
  • AG Regensburg, 08.12.2015 - 3 C 451/14

    Redtube-Abmahnungen waren vorsätzliche unerlaubte Handlung des abmahnenden

    Grundsätzlich macht ein Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigter bei einer Abmahnung keine eigenen Rechte, sondern lediglich Verletzung von Rechten seiner Mandantschaft gegenüber dem Abgemahnten geltend und handelt im Namen seiner Mandantschaft, vgl. dazu LG Hamburg vom 19.12.2013, Az. 310 0 460/13 unter B. und OLG Dresden (zum deliktischen Äußerungsrecht) vom 09.08.2012, Az.4 U 700/12.
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