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   OLG München, 10.06.1958 - 4 U 71/58   

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OLG München, 10.06.1958 - 4 U 71/58 (https://dejure.org/1958,8582)
OLG München, Entscheidung vom 10.06.1958 - 4 U 71/58 (https://dejure.org/1958,8582)
OLG München, Entscheidung vom 10. Juni 1958 - 4 U 71/58 (https://dejure.org/1958,8582)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1960, 224
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Braunschweig, 16.07.2020 - 8 U 114/18

    Schadensersatz aus übergegangenem Recht wegen einer Pflichtverletzung aus einem

    So sei es bei der Entscheidung des OLG München vom 10.06.1958 (4 U 71/58) um einen Bewachungsdienst gegangen, welcher nächtliche Rundgänge durchzuführen gehabt habe.

    Das OLG München hat in dem Fall, in dem es um einen Wachmann ging, der nächtliche Rundgänge und Kontrollen des Bewachungsobjekts vorzunehmen hatte, dies aber versäumt hat, so dass in das bewachte Objekt eingebrochen wurde, Folgendes ausgeführt (vgl. Urteil vom 10.06.1958 - 4 U 71/58 -, MDR 1960, 224):.

  • LG Stuttgart, 05.10.2016 - 27 O 84/16

    Haftung eines Sicherheitsunternehmens: Aufschaltvertrag und Beweislastverteilung

    Das Oberlandesgericht München legte dem Bewachungsunternehmer unter Billigkeitsgesichtspunkten die Beweislast dafür auf, dass der Einbruchschaden auch bei ordnungsgemäßer Erfüllung der Bewachungspflichten entstanden wäre (OLG München, Urteil vom 10.06.1958 - 4 U 71/58, MDR 1960, 224).
  • OLG Hamburg, 21.11.2001 - 8 U 12/01

    Bewachungsvertrag; Beweislastverteilung

    Überwiegend wird jedoch angenommen, daß es sich bei der Verpflichtung aus einem Bewachungsvertrag um eine erfolgsbezogene Pflicht handelt, welche bei Verletzung die Beweislastverteilung gemäß § 282 BGB nach sich zieht (vgl. OLG München, MDR 1960, 224, Staudinger/Löwisch (2001) § 282 Rn. 20, Palandt/Heinrichs, 60. Aufl., § 282 Rn. 12).
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