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   OLG Dresden, 17.09.2018 - 4 U 713/18   

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https://dejure.org/2018,38837
OLG Dresden, 17.09.2018 - 4 U 713/18 (https://dejure.org/2018,38837)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17.09.2018 - 4 U 713/18 (https://dejure.org/2018,38837)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17. September 2018 - 4 U 713/18 (https://dejure.org/2018,38837)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung eines Darlehens wegen Zahlungsrückständen aufgrund von Krankheit; Rechtmäßigkeit der Meldung der Kündigung des Darlehens an die Schufa

  • adresshandel-und-recht.de

    Berechtigte Meldung an die SCHUFA

  • Wolters Kluwer

    Kündigung eines Darlehens wegen Zahlungsrückständen aufgrund von Krankheit; Rechtmäßigkeit der Meldung der Kündigung des Darlehens an die Schufa

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BDSG § 28a Abs. 1 S. 1 Nr. 5 ; BGB § 488 Abs. 1
    Kündigung eines Darlehens wegen Zahlungsrückständen aufgrund von Krankheit

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Keine Rechtsverletzung durch Datenübermittlung an SCHUFA

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    SCHUFA-Meldung durch berechtigte Interessen abgedeckt

Verfahrensgang

  • LG Leipzig - 9 O 1592/17
  • OLG Dresden, 17.09.2018 - 4 U 713/18
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 16.03.2011 - 19 U 291/10

    Zulässigkeit einer Datenübermittlung an die Schufa: Abwägung mit den

    Auszug aus OLG Dresden, 17.09.2018 - 4 U 713/18
    Ein solches Interesse ergibt sich schon aus der Beteiligung an einem Warnsystem - wie der Schufa - (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 16.03.2011 - 19 U 291/10 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.02.2016 - 1 W 9/16 - juris -).

    Denn diese Abwägung wird durch die Prüfung der Voraussetzungen der Nr. 1-5 ersetzt (BT-Drucks. 16/10529, S. 14; vgl. KG Berlin, Beschluss vom 23.08.2011 - 4 W 43/11 - juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 16.03.2011 - 19 U 291/10, Rn. 44 - juris).

  • KG, 23.08.2011 - 4 W 43/11

    Datenübermittlung des Kreditinstituts an die SCHUFA ohne Einwilligung des

    Auszug aus OLG Dresden, 17.09.2018 - 4 U 713/18
    Denn diese Abwägung wird durch die Prüfung der Voraussetzungen der Nr. 1-5 ersetzt (BT-Drucks. 16/10529, S. 14; vgl. KG Berlin, Beschluss vom 23.08.2011 - 4 W 43/11 - juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 16.03.2011 - 19 U 291/10, Rn. 44 - juris).
  • BGH, 04.02.2015 - VIII ZR 175/14

    Zur Kündigung bei unverschuldeter Geldnot des Mieters

    Auszug aus OLG Dresden, 17.09.2018 - 4 U 713/18
    Zur Verantwortlichkeit des Schuldners und damit auch zu der von § 286 Abs. 4 BGB geforderten Zurechnung einer Nichtleistung trotz Fälligkeit sieht § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB vor, dass der Schuldner Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten hat, wenn eine strengere oder mildere Haftung weder bestimmt noch aus dem sonstigen Inhalt des Schuldverhältnisses zu entnehmen ist (BGH, Urteil vom 04.02.2015 - VIII ZR 175/14 - juris).
  • OLG Frankfurt, 02.02.2016 - 1 W 9/16

    Übermittlung personenbezogener Daten an die Schufa

    Auszug aus OLG Dresden, 17.09.2018 - 4 U 713/18
    Ein solches Interesse ergibt sich schon aus der Beteiligung an einem Warnsystem - wie der Schufa - (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 16.03.2011 - 19 U 291/10 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.02.2016 - 1 W 9/16 - juris -).
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