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   OLG Saarbrücken, 17.07.2007 - 4 U 714/03 - 11-/05   

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https://dejure.org/2007,3631
OLG Saarbrücken, 17.07.2007 - 4 U 714/03 - 11-/05 (https://dejure.org/2007,3631)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 17.07.2007 - 4 U 714/03 - 11-/05 (https://dejure.org/2007,3631)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 17. Juli 2007 - 4 U 714/03 - 11-/05 (https://dejure.org/2007,3631)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de

    Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Ersatz der Mietwagenkosten bei Inanspruchnahme eines Unfallersatztarifs durch den Geschädigten

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgleich der zu erstattenden unfallbezogenen Mehrleistungen bei der Inanspruchnahme eines so genannten Unfallersatztarifs durch einen pauschalen Aufschlag von 25% auf den gewichteten mittleren Normaltarif; Ersatz von Mietwagenkosten als Ausgleich des ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mietwagenkosten - Unfallersatztarif und pauschaler Aufschlag von 25%

  • urteile-network.de PDF

    Mietwagendauer, Schwacke-Mietpreisspiegel, UE-Tarif

  • kanzlei-heskamp.de
  • Judicialis

    BGB § 249 Abs. 2 Satz 1

  • ra.de
  • captain-huk.de

    Erstattungsfähigkeit des Unfallersatztarifs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 Abs. 2 Satz 1
    Ausgleich unfallbezogener Mehrleistungen aus Unfallersatztarif durch pauschalen Aufschlag auf Normaltarif

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Mietwagenkosten: Normaltarif plus 25 %

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 32/05

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.07.2007 - 4 U 714/03
    Ein höherer Tarif als der Normaltarif kann nach höchstrichterlicher Rechtsprechung gerechtfertigt sein, wenn er auf Leistungen des Vermieters beruht, die durch die besondere Unfallsituation veranlasst und infolgedessen zur Schadensbehebung nach § 249 BGB erforderlich sind ( BGH Urt. vom 14.2.2006 - Az. VI ZR 32/05 mwNw.).
  • LG Bielefeld, 07.03.2007 - 22 S 292/06

    Erhöhung des Normaltarifs nur aufgrund unfallbedingter Besonderheiten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.07.2007 - 4 U 714/03
    Der Senat geht davon aus, dass die aufgezeigten "unfallbezogenen Mehrleistungen" einen pauschalen Aufschlag von 25 % gegenüber dem gewichteten mittleren Normaltarif rechtfertigen (ebenso: LG Bonn, Urteil vom 28.2.2007 - 5 S 159/06, Zit. nach juris; vgl. auch LG Bielefeld, Urteil vom 7.3.2007 - 22 S 292/06 - Zit. nach juris: Aufschlag von 30 % ; nach Haertlein, JZ 2007, 68, 71 muss der zu schätzende Aufschlag "moderat" sein).
  • LG Bonn, 28.02.2007 - 5 S 159/06

    Nach der Schwacke-Liste ermittelten Normaltarif

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.07.2007 - 4 U 714/03
    Der Senat geht davon aus, dass die aufgezeigten "unfallbezogenen Mehrleistungen" einen pauschalen Aufschlag von 25 % gegenüber dem gewichteten mittleren Normaltarif rechtfertigen (ebenso: LG Bonn, Urteil vom 28.2.2007 - 5 S 159/06, Zit. nach juris; vgl. auch LG Bielefeld, Urteil vom 7.3.2007 - 22 S 292/06 - Zit. nach juris: Aufschlag von 30 % ; nach Haertlein, JZ 2007, 68, 71 muss der zu schätzende Aufschlag "moderat" sein).
  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.07.2007 - 4 U 714/03
    Der Geschädigte muss zwar nicht zugunsten des Schädigers sparen oder sich so verhalten, als ob er den Schaden selbst zu tragen hätte ( BGH NJW 1996, 1958 ff. ).
  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 37/04

    Umfang der Mietwagenkosten; Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.07.2007 - 4 U 714/03
    Der Geschädigte kann - ohne dass es darauf ankommt, ob spezifische unfallbezogene Mehrleistungen des Vermieters den erhöhten Unfallersatztarifrechtfertigen - den höheren Tarif im Hinblick auf die gebotene subjektbezogene Schadensbetrachtung dann ersetzt verlangen, wenn ihm ein günstigerer "Normaltarif" nicht ohne weiteres zugänglich war ( BGH NJW 2005, 1933 ).
  • OLG Saarbrücken, 22.12.2009 - 4 U 294/09

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten im Verkehrsunfallprozess.

    Jedoch ist die allgemeine Preissteigerung in Rechnung zu stellen und hat der Senat zum Schwacke-Mietpreisspeigel 2003 entschieden, dass Unfallgeschädigte Mietwagenkosten je nach Lage des Falles mit einem prozentualen Aufschlag (25 %) ersetzt verlangen können (Senatsurteil vom 17.7.2007 - 4 U 714/03-11/05-).
  • LG Siegen, 17.11.2009 - 1 S 49/09

    Vornahme einer eigenen Bemessung durch das Landgericht bei der Festlegung der

    Im Unfallersatztarif ergeben sich darüber hinaus aufgrund des zufälligen Charakters sowohl der Unfallzahl als auch der Art der betroffenen Fahrzeuge stärkere Schwankungen der Nachfrage als im Einzelkundentarif (siehe dazu OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.07.2007, Az.: 4 U 714/03, bei Juris Rn. 29).
  • LG Lübeck, 25.06.2009 - 14 S 111/08

    Die Anwendung der Schwacke-Liste für die Feststellung des Mietwagen-Normaltarifs

    Das ergibt sich bereits aus den Ausführungen zu der vorstehenden Ziffer 3. am Ende (vgl. zu den Anforderungen auch OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.07.2007, 4 U 714/03, Blatt 125 ff. d. A.).
  • LG Bonn, 26.05.2009 - 8 S 32/09

    Mietwagenkosten als Schadenersatz, Schätzung nach § 287 ZPO

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein solcher Aufschlag zu berücksichtigen ist, um den Besonderheiten der Kosten und Risiken des Unfallersatzfahrzeuggeschäfts im Vergleich zum Normalgeschäft angemessen Rechnung zu tragen (vgl. BGH NJW 2008, 2910; NZV 2006, 526; OLG Saarbrücken Urt. v. 17.07.07, 4 U 714/03 - 11/05; OLG Köln NZV 2007, 199, 201 m.w.N.).
  • LG Lübeck, 25.06.2009 - 14 S 112/08
    (vgl. zu den Anforderungen auch OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.07.2007, 4 U 714/03, Blatt 125 ff.
  • AG Wuppertal, 03.07.2008 - 34 C 148/08

    Ermittlung der Schadensposition "Mietwagenkosten" durch Schätzung des

    Die dem Unfalltarif zugrunde liegenden unfallbezogenen Mehrleistungen können mit einem pauschalen Aufschlag auf den gewichteten mittleren Normaltarif ausgeglichen werden (BGH 26.6.07 - VI ZR 163/06 - NZV 07, 563; OLG Saarbrücken 17.7.07 - 4 U 714/03 - OLGR 07, 929).
  • AG Siegen, 27.01.2011 - 14 C 1900/10

    Mietwagenkosten - Verkehrsunfall - Schwackemietpreisspiegel 2003

    Das Forderungsausfallrisiko und das Risiko von Zahlungsverzögerungen sind trotz der mit dem Kunden vereinbarten Sicherungsabtretung gegenüber dem Normaltarif deutlich erhöht, im Unfallersatztarif ergeben sich darüber hinaus aufgrund des zufälligen Charakters sowohl der Unfallzahl als auch der Art der betroffenen Fahrzeuge stärkere Schwankungen der Nachfrage als im Einzelkundentarif (siehe dazu OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.07.2007, Az.: 4 U 714/03, bei Juris Rn. 29).
  • AG Leipzig, 26.09.2007 - 104 C 2623/07
    Vielmehr ist ausreichend, dass diese spezifischen Leistungen generell bei der Vermietung an Unfallgeschädigte bei Unternehmen dieser Art erbracht werden (OLG Köln a.a.O.; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, BGH Urteil vom 03.01.2007, Urteil vom 17.07.2007, Az.: 4 U 714/03 mit einem Aufschlag von 25 %; zitiert nach Juris; BGH Urteil vom 30.1.2007, Az.: VI ZR 99/06).
  • AG Siegen, 19.01.2009 - 14 C 2688/08
    Im Unfallersatztarif ergeben sich darüber hinaus aufgrund des zufälligen Charakters sowohl der Unfallzahl als auch der Art der betroffenen Fahrzeuge stärkere Schwankungen der Nachfrage als im Einzelkundentarif (siehe dazu OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.07.2007 - 4 U 714/03, bei Juris Rn. 29).
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