Rechtsprechung
OLG Hamm, 24.10.2006 - 4 U 8/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LMBG § 18 Abs. 1 Nr. 4; UWG § 8 Abs. 2
Unzulässige Werbung für Lebensmittel - Unterlassungsanspruch eines Wettbewerbsvereins - Jurion(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Befugnis eines Verbandes zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen; Unterscheidung der Anwendungsbereiche des § 8 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und § 8 Abs. 4 UWG; Klagemissbrauch i.S.d. § 8 Abs. 4 UWG; Zur Zulässigkeit der werbemäßigen Verwendung krankheitsbezogener Drittäußerungen; Indizien für ein übermäßiges Gewinnstreben eines Wettbewerbsverbandes bzw. seiner Anwälte ; Frage der Zulässigkeit einer Abmahnkostenpauschale
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- wb-law.de
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Die Rechtsmissbräuchlichkeit von Abmahnungen (RA Christian Solmecke, Dr. Laura Dierking; MMR 2009, 727)
Verfahrensgang
- LG Essen, 21.11.2005 - 44 O 161/04
- OLG Hamm, 24.10.2006 - 4 U 8/06
Wird zitiert von ... (19)
- KG, 01.12.2009 - 5 U 8/06
Wettbewerbsverstoß: Krankheitsbezogene Äußerungen in einer Fernsehwerbesendung …
Das Oberlandesgericht Hamm hat in seinem Urteil vom 24.10.2006 zu 4 U 8/06 die Klagebefugnis des Klägers in einem Parallelverfahren mit einer Tochtergesellschaft der Beklagten nach Beweisaufnahme sowie eingehender und überzeugender Erörterung bejaht.Damit ist die Fernsehsendung zugleich auch eine Werbeveranstaltung der Beklagten (…so schon OLG Hamm, OLGR Hamm 2006, 52, juris Rn. 29; ebenso OLG Hamm, Urteil vom 24.10.2006, 4 U 8/06, juris Rn. 174).
Es kann im Rahmen einer Fernsehwerbesendung mit Zuschauerbeteiligung genügen, wenn der Werbende es geduldet hat, dass im Rahmen einer reklamehaften Anpreisung seiner Produkte in dieser Sendung Werbeaussagen von anrufenden Zuschauern so einbezogen werden, dass bei den zuschauenden Verbrauchern der Eindruck entsteht, diese Werbeaussagen seinen Teil der zu vermittelnden Werbeinformation (…OLG Hamm, OLGR Hamm 2006, 52, juris Rn. 33, 34; OLG Hamm, Urteil vom 24.10.2006, 4 U 8/06, juris Rn. 175; OLG Düsseldorf, MD 2008, 359, 360).
- OLG Hamm, 09.01.2007 - 4 U 30/06
Zur Verwendung irreführender Werbeaussagen für ein Nahrungsergänzungsmittel
Die Akten 4 U 8/06 OLG Hamm = 44 O 161/04 LG Essen waren beigezogen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung.Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf das Senatsurteil vom 24. Oktober 2006 (Az. 4 U 8/06) verwiesen.
- OLG Düsseldorf, 31.01.2008 - 20 U 127/07
Unterlassungsanspruch und Anspruch auf Zahlung von Abmahnkosten bezüglich …
Für diese Klagebefugnis gilt zugunsten des Klägers eine Vermutung, die der Beklagte als angegriffener Verletzer widerlegen muss (BGH WRP 1997, 439 - Geburtstagswerbung II; OLG Hamm, Urteil vom 24. Oktober 2006 - 4 U 8/06 im von den Parteien eingehend erörterten Parallelverfahren).Der Senat schließt sich der Entscheidung des OLG Hamm in dem insoweit gleich gelagerten Rechtsstreit an, den die Parteien hinsichtlich der Klagebefugnis mit weitgehend identischem Sachvortrag geführt haben und auf den sich gerade der Beklagte umfangreich bezogen hat (Urteil vom 24. Oktober 2006 - 4 U 8/06).
- OLG Hamm, 01.04.2008 - 4 U 184/07
Irreführende Werbung für Lebensmittel
Das Landgericht hat insoweit auf das Senatsurteil vom 24. Oktober 2006 in der Sache 4 U 8/06 Bezug genommen.Im Verfahren 4 U 8/06 OLG Hamm, an dem beide Parteien beteiligt waren, ist zunächst im Urteil ausdrücklich festgestellt und schließlich auch nach einer Anhörungsrüge in einem ergänzenden Beschluss bestätigt worden, dass hinsichtlich der Klagebefugnis für den Kläger als alteingesessenem Wettbewerbsverband eine Vermutung spricht, die auch aufgrund des Vorbringens des Verletzers im dortigen Verfahren nicht widerlegt worden ist.
- OLG Hamm, 14.02.2008 - 4 U 135/07
Voraussetzungen der Gewinnabschöpfung
Ein Rechtsmissbrauch von Seiten des Klägers im Sinne von § 8 IV UWG liegt, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 24.10.2006 in dem Verfahren 4 U 8/06 ausgeführt hat, nicht vor. - LG Essen, 20.12.2006 - 41 O 91/06
Anspruch auf Unterlassung der Werbung für ein in den Niederlanden zugelassenes …
Im Übrigen bezieht der Beklagte sich auf seine Stellungnahmen, die er vor dem OLG Hamm in dem Verfahren 4 U 8/06 abgegeben hat.Das Oberlandesgericht Hamm hat im Urteil vom 24.10.2006 (4 U 8/06) die Klagebefugnis des Klägers bejaht.
- OLG Hamm, 20.09.2007 - 4 U 47/07
Unterlassungsanspruch wegen irreführender Werbung für ein …
Er hält die Frage der Klagebefugnis für geklärt und verweist insofern auf das Urteil des Senats vom 24.10.2006 in dem Verfahren 4 U 8/06.Die Klagebefugnis des Klägers ist aus den Gründen, wie sie der Senat in seinem Urteil vom 24.10.2006 in dem Verfahren 4 U 8/06 ausgeführt hat und auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, zu bejahen.
- OLG Hamm, 11.01.2007 - 4 U 41/06
Wettbewerbswidrigkeit einer "Benzinzpreisversicherung"; Abstellen auf das Produkt …
Die Akte 4 U 8/06 OLG Hamm = 44 O 161/04 LG Essen war beigezogen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung.Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das Senatsurteil vom 24. Oktober 2006 in der beigezogenen Parallelsache 4 U 8/06 verwiesen, das ebenfalls zwischen den Parteien des vorliegenden Verfahrens ergangen ist.
- OLG Düsseldorf, 15.01.2013 - 20 U 222/11
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines "Collagen-Lift-Drinks" mit …
Es kann im Rahmen einer Fernsehwerbesendung mit Zuschauerbeteiligung genügen, wenn der Werbende es geduldet hat, dass im Rahmen einer reklamehaften Anpreisung seiner Produkte in dieser Sendung Werbeaussagen von anrufenden Zuschauern so einbezogen werden, dass bei den zuschauenden Verbrauchern der Eindruck entsteht, diese Werbeaussagen seinen Teil der zu vermittelnden Werbeinformation (KG, MD 2010, 154, 159; OLG Hamm, Urt. v. 24. Okt. 2006, 4 U 8/06, BeckRS 2006, 14607; Senat, MD 2008, 359, 360/361). - LG Berlin, 16.04.2008 - 15 O 585/07
Rechtsmissbrauch durch Vielfachabmahnungen, wenn deren Ertrag den der …
Vielmehr muss - so auch der BGH in der zitierten Entscheidung - hinzukommen, dass die Abmahntätigkeit in keinem vernünftigen wirtschaftlichen Verhältnis zur gewerblichen Tätigkeit des Abmahners steht, nämlich einerseits was den Umfang der für die Abmahnungen aufgewendeten Tätigkeit - inklusive Kosten - anbetrifft (vgl. hierzu auch OLG Frankfurt GRUR-RR 2007, 56), andererseits was den Anteil an erwirtschafteten Einnahmen betrifft (vgl. hierzu auch OLG Hamm vom 24.10.2007 - 4 U 8/06; zitiert nach juris). - OLG Düsseldorf, 23.09.2010 - 6 U 135/09
Begriff der Verwendung gesundheitsbezogener Äußerungen Dritter im Bereich der …
- OLG Hamm, 13.04.2010 - 4 U 192/09
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines aus Paradiesnusspulver hergestellten …
- OLG Hamm, 26.11.2009 - 4 U 151/09
Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für ein Nichtarzneimittel, es unterstütze ein …
- OLG Hamm, 01.07.2008 - 4 U 202/07
Anforderungen an die wissenschaftliche Gesichertheit von Werbeaussagen
- OLG Hamm, 05.06.2008 - 4 U 1/08
Irreführende Werbung für Nahrungsergänzungsmittel mit schlaffördernder Wirkung - …
- OLG Hamm, 09.10.2007 - 4 U 45/07
Irreführende Werbung für ein Produkt mit der Behauptung der Möglichkeit der …
- OLG Hamm, 06.05.2010 - 4 U 222/09
- LG Essen, 17.09.2007 - 41 O 45/05
Anspruch auf Unterlassung des Vertriebes von pflanzlichen Arzneimittelpräparaten …
- LG Berlin, 29.06.2007 - 96 O 84/06
Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung: Bewerbung eines Coenzym Q10 …
Rechtsprechung
SG Fulda, 05.09.2012 - S 4 U 8/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 3 RVG; § 14 RVG; Nr 3102 VV RVG; § 201 SGG; § 197a SGG; § 183 SGG
- Jurion
Kostentragungspflicht für ein Vollstreckungsverfahren nach § 201 SGG
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZS 2013, 80 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- SG Fulda, 08.07.2013 - S 4 SF 104/12
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Beteiligtenwechsel durch …
Die Beteiligten streiten über die Höhe der im Rahmen des vor dem SG Fulda geführten Verfahrens S 4 U 8/06 durch die Erinnerungsgegnerin und Beklagte dieses Ausgangsverfahrens zu erstattenden Kosten.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte sowie die beigezogenen Akten des Verfahrens S 4 U 8/06 Bezug genommen.