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   OLG Zweibrücken, 29.01.2015 - 4 U 81/14   

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https://dejure.org/2015,684
OLG Zweibrücken, 29.01.2015 - 4 U 81/14 (https://dejure.org/2015,684)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 29.01.2015 - 4 U 81/14 (https://dejure.org/2015,684)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 29. Januar 2015 - 4 U 81/14 (https://dejure.org/2015,684)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Sterbedrama

    § 11 Abs 2 LMG RP 2005, Art 8 Abs 1 MRK, Art 10 Abs 1 MRK, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG
    Gegendarstellungsanspruch in Rheinland-Pfalz: Anforderungen an die Zugänglichkeit einer auf der Titelseite als Frage formulierten Äußerung für eine Gegendarstellung

  • damm-legal.de (Pressemitteilung und Volltext)

    Zum Gegendarstellungsanspruch, wenn eine Frage als Tatsachenbehauptung aufzufassen ist / "Sterbedrama um seinen besten Freund. Hätte er ihn damals retten können?"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gegendarstellung bezüglich einer Meldung auf der Titelseite einer Wochenendzeitschrift

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 8, 10 EMRK

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Gegendarstellung bezüglich einer Meldung auf der Titelseite einer Wochenendzeitschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Gegendarstellungsanspruch bei Tatsachenbehauptung

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Gegendarstellungsanspruch bei als Frage formulierter Meldung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gegendarstellung bezüglich einer eine Tatsachenbehauptung enthaltenen Pressemeldung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gegendarstellung bezüglich einer eine Tatsachenbehauptung enthaltenen Pressemeldung

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    In Frageform gekleidete presserechtliche Äußerung mit Substrat einer Tatsachenbehauptung gegendarstellungsfähig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 561
  • GRUR 2016, 47
  • GRUR-RR 2016, 47
  • afp 2015, 169
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.01.2015 - 4 U 81/14
    Nur die Beachtung dieser Anforderungen wird vom Bundesverfassungsgericht nachgeprüft (BVerfG NJW 1998, 1381, 1382 m. w. N.; BVerfG MMR 2008, 327, 328; BVerfGE 18, 85); handelt es sich um einen Eingriff in die Meinungsfreiheit, kontrolliert das Bundesverfassungsgericht in vollem Umfang auch, ob der Gehalt der in Rede stehenden Äußerung zutreffend erfasst worden ist (BVerfG NJW 1991, 95, 96; BVerfG NJW 1992, 1439, 1440).

    Bedacht ist, dass für die Beklagte als Presseunternehmen die Verpflichtung zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung auf dem Titelblatt ihrer Zeitschrift einen schwerwiegenden Eingriff in ihre Rechte aus Art. 5 Abs. 1 GG und Art. 10 Abs. 1 EMRK darstellt, der nur bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen nach § 11 LMG Rheinland-Pfalz gerechtfertigt ist; hierzu gehört insbesondere auch, dass es sich bei der Erstmitteilung für den Leser unabweisbar um eine Tatsachenbehauptung handeln muss (BVerfG NJW 2014, 766; BVerfG MMR 2008, 327, 328, 330; BVerfG NJW 1998, 1381, 1382 f.).

    Dieser Schutz kommt regelmäßig zugleich der in Art. 5 Abs. 1 GG garantierten freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung zugute, weil dem Leser neben der Information durch die Presse auch die Sicht des Betroffenen vermittelt wird (BVerfG NJW 1998, 1381, 1382 m. w. N.; BVerfG AfP 2003, 459; BVerfG NJW 1983, 1179, 1180).

    Wenn eine Pressemitteilung nur die Neugier eines bestimmten Publikums über das Privatleben von Prominenten befriedigen will und trotz des hohen Bekanntheitsgrades des Betroffenen nicht als Beitrag zu irgendeiner Diskussion von allgemeinem Interesse für die Gesellschaft angesehen werden kann, hat bei der Abwägung im Zweifel der Privatsphärenschutz Vorrang (BVerfG NJW 1973, 1221, 1224; BVerfG NJW 1998, 1381, 1384; BGH NJW 2007, 1977, 1979 m.w.N.; EGMR, NJW 2004, 2647, 2650, insbesondere Urteilsabsätze 64 bis 67 - von Hannover ./. Deutschland Nr. 1; EGMR NJW 2010, 751, 752; EGMR NJW 2012, 1053, 1056, insbesondere Urteilsabsätze 109 und 110 - von Hannover ./. Deutschland Nr. 2).

    Adressaten der Mitteilung über den Kläger auf der Titelseite vom 29. Februar 2012 sind zu einem großen Teil "Titelseiten- oder Kiosk-Leser" (dazu BVerfG NJW 1998, 1381, 1384), also solche Besucher von Kiosken und von Zeitschriftenabteilungen in Supermärkten, Tankstellen u. Ä., die als Käufer solcher illustrierter Wochenzeitschriften in Betracht kommen oder jedenfalls bereit sind, das einschlägige Angebot zur Kenntnis zu nehmen.

    Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Pressefreiheit auch dadurch Rechnung zu tragen ist, dass "die Titelseite durch Umfang und Aufmachung der Gegendarstellung nicht ihre Funktion verliert, eine Identifizierung des Blattes zu ermöglichen, die als besonders wichtig erachteten Mitteilungen aufzunehmen und das Interesse des Publikums zu erregen" (BVerfG NJW 1998, 1381, 1384), ist eine Verletzung von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG ebenfalls nicht gegeben.

  • BVerfG, 04.11.2013 - 1 BvR 2102/12

    Verletzung der Pressefreiheit durch Verpflichtung zum Abdruck einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.01.2015 - 4 U 81/14
    Auf die Verfassungsbeschwerden der Beklagten hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 4. November 2013 (1 BvR 2102/12, 1 BvR 1660/13, veröffentlicht u.a. in NJW 2014, 766 und in juris) die Entscheidungen der Zivilgerichte betreffend den Gegendarstellungsanspruch im Erkenntnis- und im Vollstreckungsverfahren aufgehoben und das Verfahren insgesamt an das Landgericht Frankenthal (Pfalz) zurückverwiesen.

    Das ist jedoch nicht geschehen, sondern die Sache wurde lediglich zur erneuten Deutung und Einordnung der Erstmitteilung im Lichte von Art. 5 Abs. 1 GG an das Landgericht zurückverwiesen, da nicht auszuschließen sei, dass dieses bei erneuter Befassung zu einer anderen Entscheidung in der Sache kommen werde (NJW 2014, 766, 767 a. E.).

    Bedacht ist, dass für die Beklagte als Presseunternehmen die Verpflichtung zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung auf dem Titelblatt ihrer Zeitschrift einen schwerwiegenden Eingriff in ihre Rechte aus Art. 5 Abs. 1 GG und Art. 10 Abs. 1 EMRK darstellt, der nur bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen nach § 11 LMG Rheinland-Pfalz gerechtfertigt ist; hierzu gehört insbesondere auch, dass es sich bei der Erstmitteilung für den Leser unabweisbar um eine Tatsachenbehauptung handeln muss (BVerfG NJW 2014, 766; BVerfG MMR 2008, 327, 328, 330; BVerfG NJW 1998, 1381, 1382 f.).

    Sie lassen sich weder als Werturteile noch als Tatsachenbehauptungen einordnen, stehen jedoch, da sie nicht an den Kriterien von Wahrheit und Unwahrheit gemessen werden können, Werturteilen gleich; im Zweifel ist von einem weiten Fragebegriff auszugehen (BVerfG NJW 2014, 766, 767 m. w. N.).

  • BGH, 18.11.2014 - VI ZR 76/14

    Nachtrag zu einer ursprünglich zulässigen Verdachtsberichterstattung nach

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.01.2015 - 4 U 81/14
    Das gilt auch für die Einordnung von Fragesätzen (BGH, Urteil vom 18. November 2014, - VI ZR 76/14 -, Rn. 19 m.w.N., veröffentlicht in GRUR 2015, 96 und in juris; BGH NJW 2014, 3154, 3155. m. w. N.).

    Ist ein Fragesatz nicht auf eine Antwort durch einen Dritten gerichtet oder nicht für verschiedene Antworten offen, so handelt es sich ungeachtet der geläufigen Bezeichnung als "rhetorische" Frage in Wahrheit nicht um eine Frage, sondern entweder um ein Werturteil oder eine Tatsachenbehauptung (BGH, Urteil vom 18. November 2014, - VI ZR 76/14 -, Rn. 22 m. w. N.).

  • EGMR, 04.06.2009 - 21277/05

    STANDARD VERLAGS GMBH v. AUSTRIA (No. 2)

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.01.2015 - 4 U 81/14
    Wenn eine Pressemitteilung nur die Neugier eines bestimmten Publikums über das Privatleben von Prominenten befriedigen will und trotz des hohen Bekanntheitsgrades des Betroffenen nicht als Beitrag zu irgendeiner Diskussion von allgemeinem Interesse für die Gesellschaft angesehen werden kann, hat bei der Abwägung im Zweifel der Privatsphärenschutz Vorrang (BVerfG NJW 1973, 1221, 1224; BVerfG NJW 1998, 1381, 1384; BGH NJW 2007, 1977, 1979 m.w.N.; EGMR, NJW 2004, 2647, 2650, insbesondere Urteilsabsätze 64 bis 67 - von Hannover ./. Deutschland Nr. 1; EGMR NJW 2010, 751, 752; EGMR NJW 2012, 1053, 1056, insbesondere Urteilsabsätze 109 und 110 - von Hannover ./. Deutschland Nr. 2).

    Das gilt im Streitfall um so mehr, als von der Beklagten weder geltend gemacht noch sonst ersichtlich ist, dass die zur Beurteilung stehende Titelseitenmeldung aus sich heraus einen Beitrag zu irgendeiner Meinungsbildung zu Fragen von allgemeinem Interesse leiste, bei der die Presse ihre Rolle als "öffentlicher Wachhund" wahrzunehmen hätte (vgl. EGMR NJW 2010, 751, 753, Urteilsabsatz 52; BGH NJW 2008, 3141, 3142).

  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81

    Gegendarstellung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.01.2015 - 4 U 81/14
    Dieser Schutz kommt regelmäßig zugleich der in Art. 5 Abs. 1 GG garantierten freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung zugute, weil dem Leser neben der Information durch die Presse auch die Sicht des Betroffenen vermittelt wird (BVerfG NJW 1998, 1381, 1382 m. w. N.; BVerfG AfP 2003, 459; BVerfG NJW 1983, 1179, 1180).

    Auch in der Öffentlichkeit bekannte Personen haben Anspruch darauf, von der Unterhaltungspresse nicht zum Zwecke der Reichweitensteigerung und damit zur Verfolgung eigener kommerzieller Interessen zum bloßen Objekt öffentlicher Erörterung und haltloser Mutmaßungen gemacht zu werden (vgl. BVerfG NJW 1983, 1179, 1180).

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05

    Kein Gegendarstellungsanspruch bei mehreren Deutungsmöglichkeiten einer Äußerung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.01.2015 - 4 U 81/14
    Nur die Beachtung dieser Anforderungen wird vom Bundesverfassungsgericht nachgeprüft (BVerfG NJW 1998, 1381, 1382 m. w. N.; BVerfG MMR 2008, 327, 328; BVerfGE 18, 85); handelt es sich um einen Eingriff in die Meinungsfreiheit, kontrolliert das Bundesverfassungsgericht in vollem Umfang auch, ob der Gehalt der in Rede stehenden Äußerung zutreffend erfasst worden ist (BVerfG NJW 1991, 95, 96; BVerfG NJW 1992, 1439, 1440).

    Bedacht ist, dass für die Beklagte als Presseunternehmen die Verpflichtung zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung auf dem Titelblatt ihrer Zeitschrift einen schwerwiegenden Eingriff in ihre Rechte aus Art. 5 Abs. 1 GG und Art. 10 Abs. 1 EMRK darstellt, der nur bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen nach § 11 LMG Rheinland-Pfalz gerechtfertigt ist; hierzu gehört insbesondere auch, dass es sich bei der Erstmitteilung für den Leser unabweisbar um eine Tatsachenbehauptung handeln muss (BVerfG NJW 2014, 766; BVerfG MMR 2008, 327, 328, 330; BVerfG NJW 1998, 1381, 1382 f.).

  • BGH, 09.12.2003 - VI ZR 38/03

    Frage als unwahre Tatsachenbehauptung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.01.2015 - 4 U 81/14
    Aus der kontextbezogenen Deutung der aufgeworfenen Frage kann sonach im Einzelfall zu folgern sein, dass es sich nicht um eine "echte", sondern um eine "rhetorische" Frage handelt, nämlich um eine lediglich in Frageform gekleidete Äußerung mit dem Substrat einer Tatsachenbehauptung (vgl. etwa BGH NJW 2004, 1034 - "Udo Jürgens im Bett mit Caroline?"; OLG Karlsruhe, Urteil vom 7. Juli 2006, - 14 U 86/06 -, NJOZ 2006, 3192 und in juris - "Ehebruch schon in der Hochzeitsnacht?"; OLG Frankfurt ZUM 1992, 361 - "OP-Pfusch ohne Ende?"; OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. Oktober 2013, - 14 U 5/12 -, in juris, - "Liebes-Krise?"; OLG München, Urteil vom 31. Juli 2014, - 18 U 308/14 -, in juris - "Ehebruch und Unfall-Drama - Was hat er damit zu tun?").
  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 51/06

    Personen der Zeitgeschichte & abgestuftes Schutzkonzept - Veröffentlichung von

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.01.2015 - 4 U 81/14
    Wenn eine Pressemitteilung nur die Neugier eines bestimmten Publikums über das Privatleben von Prominenten befriedigen will und trotz des hohen Bekanntheitsgrades des Betroffenen nicht als Beitrag zu irgendeiner Diskussion von allgemeinem Interesse für die Gesellschaft angesehen werden kann, hat bei der Abwägung im Zweifel der Privatsphärenschutz Vorrang (BVerfG NJW 1973, 1221, 1224; BVerfG NJW 1998, 1381, 1384; BGH NJW 2007, 1977, 1979 m.w.N.; EGMR, NJW 2004, 2647, 2650, insbesondere Urteilsabsätze 64 bis 67 - von Hannover ./. Deutschland Nr. 1; EGMR NJW 2010, 751, 752; EGMR NJW 2012, 1053, 1056, insbesondere Urteilsabsätze 109 und 110 - von Hannover ./. Deutschland Nr. 2).
  • BGH, 01.07.2008 - VI ZR 67/08

    Zulässigkeit der Berichterstattung über die Vermietung der Ferienvilla einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.01.2015 - 4 U 81/14
    Das gilt im Streitfall um so mehr, als von der Beklagten weder geltend gemacht noch sonst ersichtlich ist, dass die zur Beurteilung stehende Titelseitenmeldung aus sich heraus einen Beitrag zu irgendeiner Meinungsbildung zu Fragen von allgemeinem Interesse leiste, bei der die Presse ihre Rolle als "öffentlicher Wachhund" wahrzunehmen hätte (vgl. EGMR NJW 2010, 751, 753, Urteilsabsatz 52; BGH NJW 2008, 3141, 3142).
  • BGH, 27.05.2014 - VI ZR 153/13

    Maßstab bei herabwürdigender Äußerung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.01.2015 - 4 U 81/14
    Das gilt auch für die Einordnung von Fragesätzen (BGH, Urteil vom 18. November 2014, - VI ZR 76/14 -, Rn. 19 m.w.N., veröffentlicht in GRUR 2015, 96 und in juris; BGH NJW 2014, 3154, 3155. m. w. N.).
  • BGH, 30.09.2014 - VI ZR 490/12

    Verwertung rechtswidrig beschaffter E-Mails zum Zwecke der

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

  • EGMR, 24.06.2004 - 59320/00

    Verletzung von Art. 8 EMRK durch Veröffentlichung von Fotos und Artikel aus der

  • EGMR, 10.01.2012 - 34702/07

    Standard Verlags GmbH ./. Österreich (Nr. 3)

  • EGMR, 07.02.2012 - 40660/08

    Caroline von Hannover kann keine Untersagung von Bildveröffentlichungen über sie

  • EGMR, 03.04.2012 - 43206/07

    Kaperzyński ./. Polen

  • EGMR, 29.04.2014 - 23605/09

    Zu den Grenzen des Spekulationsjournalismus

  • OLG Frankfurt, 04.07.1991 - 15 U 21/90

    Schadenersatz für Wertverlust einer Arztpraxis durch negative

  • OLG Karlsruhe, 07.07.2006 - 14 U 86/06

    Gegendarstellungsrecht: Gegendarstellungen mehrerer Betroffener auf der

  • OLG Karlsruhe, 25.10.2013 - 14 U 5/12
  • OLG Koblenz, 13.12.2005 - 4 U 1492/05

    Zum Umfang einer Gegendarstellung - Inoffizieller Mitarbeiter

  • OLG München, 31.07.2014 - 18 U 308/14
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

  • LG Hamburg, 31.08.2012 - 324 O 194/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Unterlassung einer in Frageform erfolgten

  • OLG Frankfurt, 03.07.2003 - 16 U 40/03

    Gegendarstellungsanspruch einer juristischen Person: Unterzeichnung des

  • OLG Hamburg, 01.07.2014 - 7 U 94/12
  • OLG München, 07.10.1998 - 21 U 3506/98

    Einordnung einer Äußerung als Tatsachenbehauptung; Prüfungsumfang bei Verletzung

  • OLG Zweibrücken, 05.09.2012 - 4 U 72/12
  • LG Frankenthal, 24.04.2012 - 6 O 114/12

    Einordnung von Fragen im Rahmen medialer Berichterstattung

  • BVerfG, 07.02.2018 - 1 BvR 442/15

    Verletzung der Pressefreiheit durch ungerechtfertigte Verpflichtung zum Abdruck

    Das Urteil des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 29. Januar 2015 - 4 U 81/14 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes und wird aufgehoben.
  • ArbG Berlin, 12.09.2022 - 22 Ca 223/22

    Kündigung wegen Verwendung eines Bildes des Tores eines Konzentrationslagers mit

    Es handelte sich dann um eine lediglich in Frageform gekleidete Äußerung mit dem Substrat einer Tatsachenbehauptung oder eines Werturteils (OLG Zweibrücken 29.01.2015 ‒ 4 U 81/14, NJW-RR 2015, 561, 563 f., Rn. 31 f. m.w.N.).
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