Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 14.11.2012 - 4 U 84/12 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 156 BGB, § 167 Abs 2 BGB, § 311b BGB
Formbedürftigkeit einer Vollmacht zur Versteigerung eines Grundstücks - Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 156;167 Abs. 2; 181; 311b
Beurkundungsbedürftigkeit einer Bietvollmacht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Formbedürftigkeit einer Vollmacht zur Versteigerung eines Grundstücks
- notar-drkotz.de
Formbedürftigkeit einer Vollmacht zur Versteigerung eines Grundstücks
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 156; BGB § 167 Abs. 2; BGB § 311b
Formbedürftigkeit einer Vollmacht zur Versteigerung eines Grundstücks - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Private Grundstücksversteigerung: Ist Vollmacht formbedürftig?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Vollmacht für ein Mitbieten bei einer Versteigerung bedarf nicht stets der notariellen Beurkundung
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 16.03.2012 - 5 O 161/11
- OLG Frankfurt, 14.11.2012 - 4 U 84/12
Papierfundstellen
- NJW-RR 2013, 722
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 12.07.1991 - V ZR 121/90
Umfang des Schadensersatzes bei arglistigem Verschweigen der Nutzung eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.11.2012 - 4 U 84/12
Ein Verkäufer muss etwa über die Vorbenutzung eines Grundstückes als wilde Müllkippe und Bestehen eines Altlastenverdachts aufklären (BGH NJW 1991, 2900), über die Nutzung als Deponie ((BGH NJW 1995, 1549) bzw. als ungesichertes Fasslager für Chemikalien (LG Stuttgart NJW-RR 1997, 848). - BGH, 03.03.1995 - V ZR 43/94
Offenbarungspflichten des Verkäufers eines früher als Werksdeponie genutzten …
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.11.2012 - 4 U 84/12
Ein Verkäufer muss etwa über die Vorbenutzung eines Grundstückes als wilde Müllkippe und Bestehen eines Altlastenverdachts aufklären (BGH NJW 1991, 2900), über die Nutzung als Deponie ((BGH NJW 1995, 1549) bzw. als ungesichertes Fasslager für Chemikalien (LG Stuttgart NJW-RR 1997, 848). - BGH, 24.04.1998 - V ZR 197/97
Form einer freiwilligen Grundstücksversteigerung mit Vertragsschluß
- OLG Celle, 07.02.1997 - 4 U 188/95
Verkauf eines Grundstücks und Kontaminationsverdacht; Arglistige Täuschung beim …
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.11.2012 - 4 U 84/12
Ein Verkäufer muss etwa über die Vorbenutzung eines Grundstückes als wilde Müllkippe und Bestehen eines Altlastenverdachts aufklären (BGH NJW 1991, 2900), über die Nutzung als Deponie ((BGH NJW 1995, 1549) bzw. als ungesichertes Fasslager für Chemikalien (LG Stuttgart NJW-RR 1997, 848). - OLG Schleswig, 25.05.2000 - 2 U 19/00
Beurkundung einer Bevollmächtigung zum Grundstücksverkauf
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.11.2012 - 4 U 84/12
In der vom Landgericht zitierten Entscheidung des OLG Schleswig (OLG Schleswig NJW-RR 2001, 733) ergaben sich die besonderen Umstände daraus, dass die Vollmacht von einer alten, schwer kranken Veräußerin im Krankenhaus erteilt worden war und der bevollmächtigte Bruder am Folgetag bereits davon Gebrauch gemacht und das Grundstück auf sich übertragen hatte.
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 10.01.2013 - I-4 U 84/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de
GUB 4.1; GUB 4.2
Bestehen einer privaten Unfallversicherung mit einer dauernd pflegebedürftigen Versicherungsnehmerin - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 15.03.2012 - 9 O 68/11
- OLG Düsseldorf, 10.01.2013 - I-4 U 84/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Düsseldorf, 15.03.2012 - 9 O 68/11
Wirksamkeit einer Allgemeinen Geschäftsbedingung in einem …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.01.2013 - 4 U 84/12
Die Berufung des Klägers gegen das am 15.03.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Düsseldorf (9 O 68/11) wird zurückgewiesen.Der Kläger beantragt, unter Abänderung des am 15.03.2012 verkündeten Urteils des Landgerichts Düsseldorf, Aktenzeichen 9 O 68/11, die Beklagte zu verurteilen, an ihn 225.000,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 01.11.2010 zu zahlen sowie 1.519,75 Euro vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszins seit Klagezustellung.