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   OLG Hamm, 08.11.2012 - 4 U 86/12   

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https://dejure.org/2012,51464
OLG Hamm, 08.11.2012 - 4 U 86/12 (https://dejure.org/2012,51464)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.11.2012 - 4 U 86/12 (https://dejure.org/2012,51464)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. November 2012 - 4 U 86/12 (https://dejure.org/2012,51464)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 19.07.2011 - 4 U 22/11

    Zur Markenrechtsverletzung durch "Anhängen" an Produktbeschreibungen und zur

    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2012 - 4 U 86/12
    Dies stelle sich nach der Rechtsprechung des Senats in den Sachen mit den Aktenzeichen 4 U 175/10 und 4 U 22/11 als Rechtsmissbrauch dar.

    Dann dient eine Rechtsverfolgung in Form einer Abmahnung nur dazu, eine Gegenposition aufzubauen, um anschließend eine Vereinbarung zu schließen, nach der keine Seite die jeweils geltend gemachten Unterlassungsansprüche weiterverfolgt (Senat, Urteil vom 19. Juli 2011 -4 U 22/11).

  • OLG Hamm, 20.01.2011 - 4 U 175/10

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Verfolgung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche

    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2012 - 4 U 86/12
    Dies stelle sich nach der Rechtsprechung des Senats in den Sachen mit den Aktenzeichen 4 U 175/10 und 4 U 22/11 als Rechtsmissbrauch dar.

    Sachfremde Erwägungen können auch im Vordergrund stehen, wenn die Streitigkeiten der Parteien als Folge von Abmahnung und Gegenabmahnung durch einen Vergleich erledigt werden sollen, ohne dass das Abstellen der gerügten Verstöße gesichert wurde (Senat, Urteil vom 20. Januar 2011 -4 U 175/10).

  • LG Düsseldorf, 16.03.2012 - 38 O 74/11

    Anforderungen an die wettbewerbsmäßige Bewerbung von Früchtetee; Notwendigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2012 - 4 U 86/12
    Am 15. September 2011 habe das Landgericht Stuttgart -38 O 74/11 KfH (Bl.59 f.)- eine Beschlussverfügung erlassen, in der ihr ein Unterlassungsanspruch gegen die Klägerin zugesprochen worden sei, im Internet, insbesondere auf der internetplattform Marketplace, Waren aus dem Sortiment Batterien gegenüber Verbrauchern anzubieten und hierbei unwahre Angaben oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben über die wesentlichen Merkmale der Ware zu machen (...).
  • OLG Hamm, 19.08.2010 - 4 U 35/10
    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2012 - 4 U 86/12
    Man sollte sich in Zukunft nicht mehr "ins Gehege kommen" und die Klage sollte vorrangig dazu dienen, den gehörigen Druck aufzubauen, um zu einer solchen Vereinbarung zu gelangen (4 U 35/10, Urteil vom 19. August 2010).
  • OLG Brandenburg, 31.08.2016 - 4 U 195/11

    Besitzschutz: Anspruch auf Unterlassung der Beseitigung eines Stegs

    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2012 - 4 U 86/12
    Ob als Folge des gerügten Verhaltens ein anderer Unterlassungsanspruch gegeben sein könnte, ist nicht von Belang (Senat, Urteil vom 26. Juni 2012, -4 U 195/11).
  • OLG Hamm, 22.06.2004 - 4 U 13/04

    Missbrauch der Klagebefugnis

    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2012 - 4 U 86/12
    Das ist beispielsweise auch der Fall, wenn der Anspruchsberechtigte zuvor vergeblich versucht hat, sich den Anspruch abkaufen zu lassen (vgl. Senat, GRUR-RR 2005, 141, 142; Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 30. Auflage, § 8 Rdn. 4.23; Harte/Henning/Bergmann, UWG, 2. Auflage, § 8 Rdn. 316).
  • OLG Köln, 21.08.2015 - 6 U 41/15

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Verfolgung von Wettbewerbsverstößen der staatlichen

    Grundsätzlich begründet der Umstand, dass das wettbewerbsrechtliche Vorgehen sich als Reaktion auf ein entsprechendes Vorgehen der Gegenseite darstellt ("Retourkutsche"), nicht den Einwand des Rechtsmissbrauchs (Senat, MD 2010, 543ff. = juris Tz. 6; OLG Frankfurt, MMR 2009, 64 f.) Anders kann es jedoch aussehen, wenn durch das Vorgehen in erster Linie ein Druckmittel im Hinblick auf Vergleichsverhandlungen geschaffen werden soll (OLG Hamm, Urt. v. 8.11.2012 - 4 U 86/12 - juris Tz. 27 f.; Fritzsche, MünchKomm-UWG, 2. Aufl. 2014, § 8 Rn. 471).
  • OLG Nürnberg, 18.07.2023 - 3 U 1092/23

    Vorwurf des Rechtsmissbrauchs gegenüber der Verfolgung von irreführenden Angaben

    Es reicht insoweit nicht aus, wenn nach einer Abmahnung, einer Klage oder einem Verfügungsantrag das Verhalten des Abmahnenden, Klägers oder Antragstellers überprüft und dieser danach wegen vorgefundener aktueller eigener Verstöße seinerseits abgemahnt oder gerichtlich verfolgt wird (OLG Hamm, Urteil vom 08.11.2012 - 4 U 86/12, GRUR-RS 2013, 11705).
  • LG Köln, 13.12.2023 - 84 O 132/23
    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn es dem Anspruchsberechtigten zwar nicht ausschließlich, aber doch überwiegend darum geht, den Verletzer mit möglichst hohen Prozesskosten und Risiken zu belasten und seine personellen und finanziellen Kräfte zu binden (BGH, GRUR 2001, 82, 83 - Neu in Bielefeld) oder wenn durch das Vorgehen in erster Linie ein Druckmittel z.B. im Hinblick auf Vergleichsverhandlungen geschaffen werden soll (OLG Hamm, Urt. v. 8.11.2012 - 4 U 86/12 - juris Tz. 27 f.; Fritzsche, MünchKomm-UWG, 2. Aufl. 2014, § 8 Rn. 471).
  • LG Bonn, 18.03.2015 - 1 O 46/15

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Verhaltens i.R.d. Geltendmachung eines

    Damit wird die Art der unzulässigen Geltendmachung eines solchen Anspruchs näher charakterisiert, aber der Weg zu anderen Missbrauchsformen durch die Rechtsverfolgung offen gelassen (OLG Hamm Urt. v. 08.11.2012 - 4 U 86/12).
  • LG Köln, 20.06.2018 - 84 O 45/18

    Werbeaussagen eines Unternehmens zur Zahlung einer Entschädigung der

    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn es dem Anspruchsberechtigten zwar nicht ausschließlich, aber doch überwiegend darum geht, den Verletzer mit möglichst hohen Prozesskosten und Risiken zu belasten und seine personellen und finanziellen Kräfte zu binden (BGH, GRUR 2001, 82, 83 - Neu in Bielefeld; Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Aufl. 2017, § 8 Rn. 4.13) oder wenn durch das Vorgehen in erster Linie ein Druckmittel z.B. im Hinblick auf Vergleichsverhandlungen geschaffen werden soll (OLG Hamm, Urt. v. 8.11.2012 - 4 U 86/12 - juris Tz. 27 f.; Fritzsche, MünchKomm-UWG, 2. Aufl. 2014, § 8 Rn. 471).
  • LG Köln, 20.06.2018 - 84 O 4518
    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn es dem Anspruchsberechtigten zwar nicht ausschließlich, aber doch überwiegend darum geht, den Verletzer mit möglichst hohen Prozesskosten und Risiken zu belasten und seine personellen und finanziellen Kräfte zu binden (BGH, GRUR 2001, 82, 83 - Neu in Bielefeld; Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Aufl. 2017, § 8 Rn. 4.13) oder wenn durch das Vorgehen in erster Linie ein Druckmittel z.B. im Hinblick auf Vergleichsverhandlungen geschaffen werden soll (OLG Hamm, Urt. v. 8.11.2012 - 4 U 86/12 - juris Tz. 27 f.; Fritzsche, MünchKomm-UWG, 2. Aufl. 2014, § 8 Rn. 471).
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