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   OLG Dresden, 29.07.2019 - 4 U 879/19   

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https://dejure.org/2019,27505
OLG Dresden, 29.07.2019 - 4 U 879/19 (https://dejure.org/2019,27505)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29.07.2019 - 4 U 879/19 (https://dejure.org/2019,27505)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29. Juli 2019 - 4 U 879/19 (https://dejure.org/2019,27505)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Justiz Sachsen

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  • IWW

    § 233 ZPO

  • Betriebs-Berater

    Pflicht zur Nutzung des beA nach gescheiterter Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Fax

  • Anwaltsblatt

    § 233 ZPO, § 31a BRAO
    Keine Wiedereinsetzung: Wenn Fax nichts bringt, dann muss das beA ran

  • Anwaltsblatt

    § 233 ZPO, § 31a BRAO
    Keine Wiedereinsetzung: Wenn Fax nichts bringt, dann muss das beA ran

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233
    Gescheiterte Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versendung per Telefax nicht möglich: Rechtsanwalt muss beA nutzen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lto.de (Pressebericht, 12.11.2019)

    Wenn das Faxgerät streikt: Aktive beA-Nutzungspflicht

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Pflicht zur Nutzung des beA nach gescheiterter Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Fax

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 233 ZPO, § 31a BRAO
    Keine Wiedereinsetzung: Wenn Fax nichts bringt, dann muss das beA ran

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pflicht zur Übersendung eines Schriftsatzes per beA

Besprechungen u.ä. (4)

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 233 ZPO, § 31a BRAO
    Keine Wiedereinsetzung: Wenn Fax nichts bringt, dann muss das beA ran

  • anwaltverein.de (Entscheidungsbesprechung)

    BeA-Nutzungspflicht durch die Hintertür?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Versendung per Telefax nicht möglich: Rechtsanwalt muss beA nutzen! (IBR 2019, 647)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Versendung per Telefax nicht möglich: Rechtsanwalt muss beA nutzen! (IMR 2020, 79)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 3312
  • MDR 2019, 1469
  • MDR 2020, 152
  • FamRZ 2020, 529
  • MMR 2020, 126
  • AnwBl 2020, 109
  • AnwBl Online 2020, 150
  • AnwBl Online 2020, 94
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.01.2011 - VIII ZB 44/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten an

    Auszug aus OLG Dresden, 29.07.2019 - 4 U 879/19
    Zwar hat der Nutzer mit der Wahl einer Telefaxübertragung bei ordnungsgemäßer Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits Erforderliche zur Fristwahrung getan, wenn er so rechtzeitig mit der Übertragung beginnt, dass unter normalen Umständen mit deren Abschluss vor 24.00 Uhr zu rechnen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2001 - V ZB 33/00, NJW-RR 2001, 916; vom 20. Dezember 2007 - III ZB 73/07, juris Rn. 4; vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 44/10, juris Rn. 8; vom 6. April 2011 - XII ZB 701/10, aaO Rn. 9).

    Denn in diesem Fall liegt die entscheidende Ursache für die Fristversäumung in der Sphäre des Gerichts (BGH, Beschluss vom 08. April 2014 - VI ZB 1/13 -, Rn. 8, juris; Beschlüsse vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 44/10, aaO; vom 6. April 2011 - XII ZB 701/10, aaO).

    Bloße Zweifel an der Funktionstüchtigkeit des Empfangsgerätes können ihn insoweit nicht im Sinne von § 233 ZPO entlasten (BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 44/10 -, Rn. 9, juris).

  • BGH, 06.04.2011 - XII ZB 701/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus OLG Dresden, 29.07.2019 - 4 U 879/19
    Zwar hat der Nutzer mit der Wahl einer Telefaxübertragung bei ordnungsgemäßer Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits Erforderliche zur Fristwahrung getan, wenn er so rechtzeitig mit der Übertragung beginnt, dass unter normalen Umständen mit deren Abschluss vor 24.00 Uhr zu rechnen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2001 - V ZB 33/00, NJW-RR 2001, 916; vom 20. Dezember 2007 - III ZB 73/07, juris Rn. 4; vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 44/10, juris Rn. 8; vom 6. April 2011 - XII ZB 701/10, aaO Rn. 9).

    Denn in diesem Fall liegt die entscheidende Ursache für die Fristversäumung in der Sphäre des Gerichts (BGH, Beschluss vom 08. April 2014 - VI ZB 1/13 -, Rn. 8, juris; Beschlüsse vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 44/10, aaO; vom 6. April 2011 - XII ZB 701/10, aaO).

    Da sie selbst mit der Versendung zu einem Zeitpunkt begonnen hatte, zu dem die Poststelle des Oberlandesgerichts telefonisch noch erreichbar war, hätte sie entweder selbst durch eine Rückfrage abklären müssen, ob es im Empfangsbereich technische Störungen gab oder ihre Mitarbeiterin entsprechend anweisen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 06. April 2011 - XII ZB 701/10 -, juris).

  • BGH, 26.06.1996 - IV ZB 5/96

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Fehlschlagen der Übermittlung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 29.07.2019 - 4 U 879/19
    Wenn sich herausstellt, dass eine Telefax-Verbindung aus unvorhersehbaren, nicht zu vertretenden Gründen nicht zustande kommt, bleibt der Rechtssuchende nämlich verpflichtet, alle dann noch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die (Berufungs-)Frist einzuhalten (BGH, Beschluss vom 26. Juni 1996 - IV ZB 5/96 -, juris).
  • BGH, 20.12.2007 - III ZB 73/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen fehlgeschlagener Übermittlung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 29.07.2019 - 4 U 879/19
    Zwar hat der Nutzer mit der Wahl einer Telefaxübertragung bei ordnungsgemäßer Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits Erforderliche zur Fristwahrung getan, wenn er so rechtzeitig mit der Übertragung beginnt, dass unter normalen Umständen mit deren Abschluss vor 24.00 Uhr zu rechnen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2001 - V ZB 33/00, NJW-RR 2001, 916; vom 20. Dezember 2007 - III ZB 73/07, juris Rn. 4; vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 44/10, juris Rn. 8; vom 6. April 2011 - XII ZB 701/10, aaO Rn. 9).
  • BGH, 08.04.2014 - VI ZB 1/13

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei Telefaxübermittlung der

    Auszug aus OLG Dresden, 29.07.2019 - 4 U 879/19
    Denn in diesem Fall liegt die entscheidende Ursache für die Fristversäumung in der Sphäre des Gerichts (BGH, Beschluss vom 08. April 2014 - VI ZB 1/13 -, Rn. 8, juris; Beschlüsse vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 44/10, aaO; vom 6. April 2011 - XII ZB 701/10, aaO).
  • BGH, 01.02.2001 - V ZB 33/00

    Rechtzeitiger Beginn der Übermittlung per Telefax

    Auszug aus OLG Dresden, 29.07.2019 - 4 U 879/19
    Zwar hat der Nutzer mit der Wahl einer Telefaxübertragung bei ordnungsgemäßer Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits Erforderliche zur Fristwahrung getan, wenn er so rechtzeitig mit der Übertragung beginnt, dass unter normalen Umständen mit deren Abschluss vor 24.00 Uhr zu rechnen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2001 - V ZB 33/00, NJW-RR 2001, 916; vom 20. Dezember 2007 - III ZB 73/07, juris Rn. 4; vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 44/10, juris Rn. 8; vom 6. April 2011 - XII ZB 701/10, aaO Rn. 9).
  • OLG Nürnberg, 04.08.2020 - 3 U 3641/19

    Zulässige Einschränkung von Meinungsäußerungen in sozialen Netzwerken

    Sie darf daher Regelungen treffen, um eine solche Situation zu vermeiden, zumal aufgrund der häufig komplexen Lage bei der Bewertung von Äußerungen eine erhebliche Gefahr von Fehlbeurteilungen besteht (vgl. Ring, MDR 2019, 1469 (1474); OLG Dresden, MMR 2019, 756 (758), Rn. 19; Friehe, NJW 2020, 1697 (1699)).
  • BGH, 17.12.2020 - III ZB 31/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Mit erfolgreicher Anmeldung zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach bestehe jedoch grundsätzlich die Möglichkeit, aus ihm heraus auch Nachrichten zu versenden (OLG Dresden, MDR 2020, 306, 307; NJW 2019, 3312 Rn. 8; LG Krefeld, NJW 2019, 3658 Rn. 7; BeckOKFamFG/Burschel, § 17 Rn. 19a [Stand: 01.10.2020]; Elzer, FD-ZVR 2019, 422420).
  • OLG Nürnberg, 04.08.2020 - 3 U 4039/19

    Kein Anspruch auf Freischaltung eines wegen Hassrede gelöschten Beitrags

    Sie darf daher Regelungen treffen, um eine solche Situation zu vermeiden, zumal aufgrund der häufig komplexen Lage bei der Bewertung von Äußerungen eine erhebliche Gefahr von Fehlbeurteilungen besteht (vgl. Ring, MDR 2019, 1469 (1474); OLG Dresden, MMR 2019, 756 (758), Rn. 19; Friehe, NJW 2020, 1697 (1699)).
  • OLG Dresden, 18.11.2019 - 4 U 2188/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Regelmäßig ist mit erfolgreicher Anmeldung zum beA die Schaltfläche "Nachrichtenentwurf erstellen" freigeschaltet und besteht damit grundsätzlich auch in technischer Sicht die Möglichkeit, aus dem beA heraus Nachrichten zu versenden (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Juli 2019, Az.: 4 U 879/19 - juris).
  • OLG Nürnberg, 29.12.2020 - 3 U 2008/20

    Rechtswidrige Sperrung von Accounts in einem sozialen Netzwerk

    Sie darf daher Regelungen treffen, um eine solche Situation zu vermeiden, zumal aufgrund der häufig komplexen Lage bei der Bewertung von Äußerungen eine erhebliche Gefahr von Fehlbeurteilungen besteht (vgl. Ring, MDR 2019, 1469 (1474); OLG Dresden, MMR 2019, 756 (758), Rn. 19; Friehe, NJW 2020, 1697 (1699)).
  • LG Mannheim, 17.01.2020 - 1 S 71/19

    Pflicht zur Nutzung des beA bei Unerreichbarkeit des gerichtlichen Faxgeräts

    Derzeit ist es Rechtsanwälten nicht zumutbar, im Falle einer Störung der Faxübermittlung eine Übermittlung per beA vorzunehmen (a.A. OLG Dresden NJW 2019, 3312; OLG Dresden, Beschluss vom 18. November 2019 - Az. 4 U 2188/19; LG Krefeld, NJW 2019, 3658).
  • OVG Niedersachsen, 06.04.2020 - 1 LC 168/18

    BeA; Berufungsbegründungsfrist; Digifax; Fristversäumnis; Fristversäumnis,

    Eine entsprechende Obliegenheit zur Nutzung bei technischer Störung des Faxversands hat das Oberlandesgericht Dresden mit Beschluss vom 29. Juli 2019 trotz bislang ausstehender aktiver Nutzungspflicht bejaht und hierzu ausgeführt, dass mit erfolgreicher Anmeldung zum beA die Schaltfläche "Nachrichtenentwurf erstellen" freigeschaltet sei, wodurch grundsätzlich auch die Möglichkeit bestehe, aus dem beA heraus Nachrichten zu versenden (OLG Dresden, Beschl. v. 29.7.2019 - 4 U 879/19 -, juris Leitsatz 2 und Rn. 8; ebenso Beschl. v. 18.11.2019 - 4 U 2188/19 -, juris Leitsatz und Rn. 6).
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