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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 28.11.2008 - 4 U 88/01   

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https://dejure.org/2008,17313
OLG Bamberg, 28.11.2008 - 4 U 88/01 (https://dejure.org/2008,17313)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 28.11.2008 - 4 U 88/01 (https://dejure.org/2008,17313)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 28. November 2008 - 4 U 88/01 (https://dejure.org/2008,17313)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Bankenhaftung beim vollfinanzierten Erwerb einer Immobilie im Bauträger- und Treuhandmodell: Anforderungen an die Schlüssigkeit bzw. hinreichende Substantiierung des Sachvortrags zu einer angeblich sittenwidrigen Überteuerung des Kaufpreises und/oder des finanzierten ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatznsprüche im Zusammenhang mit dem finanzierten Erwerb einer Eigentumswohnung bestehen nicht bei nicht substantiiert vorgetragener sittenwidriger Überteuerung des Kaufpreises; Darlegung der sittenwidrigen Überteuerung des Kaufpreises einer Immobilie durch ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegung der sittenwidrigen Überteuerung des Kaufpreises einer Immobilie durch Vorlage eines Privatgutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG München II, 10.01.2019 - 9 O 2062/11

    Schadensersatzansprüche eines Darlehensnehmers wegen schuldhafter

    (i) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann von einem besonders groben Missverhältnis, das eine Vermutung für die subjektiven Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit begründet, ausgegangen werden, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung, wenn also der Verkaufspreis rund doppelt so hoch ist wie der tatsächliche Wert des Verkaufsobjekts (vgl. BGH, Urteil vom 18.10.2016 - Az.: XI ZR 145/14 = NJW 2017, 1313 Tz. 19 m. w. N.; BGH, Urteil vom 10.12.2013 - Az.: XI ZR 508/12 = NJW-RR 2014, 653, 654 Tz. 16 m. w. N.; BGH, Urteil vom 18.12.2007 - Az.: XI ZR 324/06 = NJW-RR 2008, 1436, 1438 Tz. 31; BGH, Urteil vom 14.10.2003 - Az.: XI ZR 134/02 = NJW 2004, 154, 156 m. w. N.; BGH, Urteil vom 19.01.2001 - Az.: V ZR 437/99 = NJW 2001, 1127, 1128; OLG München, Urteil vom 28.11.2008 - Az.: 4 U 88/01 = BeckRS 2010, 20962; OLG München, Urteil vom 11.01.2007 - Az.: 19 U 3886/06 = NZM 2007, 181, 184).

    (b) Die Frage, ob sich dieses Verhältnis unter Zugrundelegung des Nettokaufpreises oder des Bruttokaufpreises bestimmt, wobei richtigerweise nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung entgegen der klägerischen Argumentation nicht von dem Gesamtaufwand mit den darin enthaltenen Erwerbsnebenkosten auszugehen ist, sondern bloß auf den angegebenen reinen Kaufpreis der Immobilie abzustellen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 18.11.2008 - Az.: XI ZR 157/07 = BeckRS 2008, 26951 Tz. 29 m. w. N.; BGH, Urteil vom 06.11.2007 - Az.: XI ZR 322/03 = NJW 2008, 644, 646 Tz. 34 m. w. N.; OLG München, Urteil vom 02.08.2010 - Az.: 19 U 4014/08 = BeckRS 2010, 18609; OLG München, Urteil vom 28.11.2008 - Az.: 4 U 88/01 = BeckRS 2010, 20962) braucht im Streitfall nicht entschieden zu werden, weil sich selbst bei einer Heranziehung des Bruttokaufpreises nach den überzeugenden Ergebnissen des Gutachtens des Sachverständigen Dipl.-Ing.

  • OLG Bamberg, 16.02.2015 - 4 U 72/14

    - Bankenhaftung beim vollfinanzierten Erwerb einer Immobilie im Bauträger- und

    Dieses Vorbringen beinhaltet übrigens schon eine Abweichung von der im Rahmen des vorliegenden Klagemusters jahrelang angedienten Vorversion, wonach die Beklagte aufgrund einer Provisionsabsprache mit der Geschäftsbesorgerin selbst eine "Finanzierungsvermittlungsprovision" an den Vertrieb oder die Geschäftsbesorgerin bezahlt habe (vgl. nur Senatsurteil vom 28.11.2008 - 4 U 88/01 - dort Rn. 206 bei juris).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 18.07.2007 - 4 U 88/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,18828
OLG Brandenburg, 18.07.2007 - 4 U 88/01 (https://dejure.org/2007,18828)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.07.2007 - 4 U 88/01 (https://dejure.org/2007,18828)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. Juli 2007 - 4 U 88/01 (https://dejure.org/2007,18828)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Kausalität zwischen arglistigem Verschweigen und der Abgabe einer Willenserklärung als Voraussetzung für eine Anfechtbarkeit dieser Erklärung; Beweis der fehlenden Ursächlichkeit als Obliegenheit des Anfechtungsgegners bei einer Verletzung von Aufklärungspflichten bei ...

  • OLG Brandenburg PDF
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Dresden, 23.05.2017 - 4 U 1524/16

    Sittenwidrigkeit eines Abfindungsvergleichs mit einem Haftpflichtversicherer

    Maßgeblich ist, wie die Parteien die Sach- und Rechtslage bei Vergleichsabschluss eingeschätzt haben und in welchem Ausmaß sie davon abgewichen sind und zur Bereinigung des Streitfalles gegenseitig nachgegeben haben (vgl. dazu BGH, U.v.02.07.1999, V ZR 135/98 juris Rn. 8; OLG Brandenburg vom 18.07.2007 - 4 U 88/01, juris, Rn. 48 ff.; OLG Hamm, U.v.22.10.2008, 20 U 70/07, juris Rz. 29 ; OLG Düsseldorf, U.v.12.04.2011, 23 U 67/10, juris Rn. 76).
  • OLG Hamm, 28.06.2016 - 9 U 38/15

    Wirksamkeit eines Abfindungsvergleichs

    Maßgeblich ist, wie die Parteien die Sach- und Rechtslage bei Vergleichsabschluss eingeschätzt haben und in welchem Ausmaß sie davon abgewichen sind und zur Bereinigung des Streitfalles gegenseitig nachgegeben haben (vgl. dazu BGH, NJW 1999, 3113, dort Rn. 8; OLG Brandenburg v. 18.07.2007 - 4 U 88/01, zitiert nach juris, dort Rn. 48 ff.; OLG Hamm, MDR 2009, 193, Rn. 29 bei juris; OLG Düsseldorf, BauR 2012, 106, Rn. 76).
  • OLG Brandenburg, 10.06.2009 - 6 W 82/09

    Festsetzung der Anwaltsgebühren gegen die vertretene Partei nach Aufhebung der

    Die der Antragsgegnerin zunächst mit Beschluss vom 10.1.2002 für das Berufungsverfahren 4 U 88/01 bewilligte Prozesskostenhilfe ist mit Beschluss vom 8.12.2008 aufgehoben worden.
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