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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 28.11.2008 - 4 U 88/01   

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OLG Bamberg, 28.11.2008 - 4 U 88/01 (https://dejure.org/2008,17313)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 28.11.2008 - 4 U 88/01 (https://dejure.org/2008,17313)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 28. November 2008 - 4 U 88/01 (https://dejure.org/2008,17313)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Bankenhaftung beim vollfinanzierten Erwerb einer Immobilie im Bauträger- und Treuhandmodell: Anforderungen an die Schlüssigkeit bzw. hinreichende Substantiierung des Sachvortrags zu einer angeblich sittenwidrigen Überteuerung des Kaufpreises und/oder des finanzierten ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatznsprüche im Zusammenhang mit dem finanzierten Erwerb einer Eigentumswohnung bestehen nicht bei nicht substantiiert vorgetragener sittenwidriger Überteuerung des Kaufpreises; Darlegung der sittenwidrigen Überteuerung des Kaufpreises einer Immobilie durch ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegung der sittenwidrigen Überteuerung des Kaufpreises einer Immobilie durch Vorlage eines Privatgutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (45)

  • BGH, 26.10.2004 - XI ZR 255/03

    Begriff des Realkreditvertrages bei einem finanzierten Grundstücksgeschäft;

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.11.2008 - 4 U 88/01
    1.1 Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung sind die §§ 171 und 172 BGB sowie die allgemeinen Grundsätze über die Duldungs- und Anscheinsvollmacht auch dann anwendbar, wenn die umfassende Bevollmächtigung des Geschäftsbesorgers - wie hier - unmittelbar gegen Art. 1 § 1 RBerG verstößt und daher nach § 134 BGB nichtig ist (BGH WM 2003, 2375, 2379; 2004, 445, 446 und 922, 924; 2005, 127, 130 sowie 2007, 440, 441).

    a) Selbst bei Fallgestaltungen wie hier, in denen ein massiver Interessenkonflikt des Geschäftsbesorgers im Raum steht, ist die Wirksamkeit der von ihm als Vertreter geschlossenen Verträge grundsätzlich nur unter den engen Voraussetzungen des Vollmachtsmissbrauchs ausgeschlossen (gefestigte Rechtsprechung seit BGHZ 161, 15, 30ff., Tz. 34 ff.).

    Abgesehen davon wäre ein etwaiger Interessenkonflikt der BB im Zusammenhang mit einer für die Beklagte entfalteten Vermittlungstätigkeit für sich genommen noch kein ausreichender Anhaltspunkt für ein konkretes Fehlverhalten der Treuhänderin bei der Erfüllung des Geschäftsbesorgungsvertrages (vgl. etwa BGHZ 161, 15, Tz. 15).

    Die gesetzlich zulässige Einschaltung eines Vertreters kann auch nicht als Umgehungstatbestand im Sinn des § 5 HWiG angesehen werden (BGHZ 161, 15,32; BVerfG WM 2003, 2370, 2371).

    Dies gilt unabhängig davon, ob die Vollmacht von Anfang an wirksam war oder ob sie nur gemäß §§ 171 ff. BGB als gültig zu behandeln ist (BGHZ 161, 15,32).

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.11.2008 - 4 U 88/01
    Insbesondere ist eine Überschreitung der Kreditgeberrolle (vgl. hierzu etwa BGH WM 2003, 1710, 1714, Tz.33) - in Erweiterung dieser Fallgruppe - nicht allein deshalb zu bejahen, weil eine kreditgebende Bank mit dem Verkäufer oder Vertreiber des finanzierten Objekts nach Maßgabe der neueren Rechtsprechung im Anschluss an BGHZ 168, 1, 23 in institutionalisierter Weise zusammengewirkt hat.

    Dies gilt sowohl, wie im Anschluss darzulegen ist (3.1 bis 3.3), für den Anwendungsbereich dieser Fallgruppe nach der bisherigen Judikatur wie auch nach den Grundsätzen der modifizierten Rechtsprechung (seit BGHZ 168, 1, 22ff.) zur tatsächlichen Vermutung eines aufklärungspflichtigen Wissensvorsprungs der kreditgebenden Bank in den Fällen eines institutionalisierten Zusammenwirkens mit dem Verkäufer oder Vertreiber eines finanzierten Objekts (dazu 3.4).

    3.4 Auch nach den Grundsätzen der modifizierten Rechtsprechung zu einer erweiterten Aufklärungspflicht der Kreditgeberseite in dem auch hier vorliegenden Fall (vgl. oben 3.) eines institutionalisierten Zusammenwirkens der Bank mit dem Verkäufer und/oder Vertreiber des finanzierten Objekts (BGHZ 168, 1, 22 ff.; 169, 109, 115; BGH WM 07, 1257, 1260) sind die Voraussetzungen einer Schadensersatzanspruchs des Klägers nicht gegeben.

    Die Vermutung eines Wissensvorsprungs der kreditgebenden Bank erfordert zum ersten ein vorsätzlich täuschendes Verhalten der Vermittlerseite und zum anderen, dass diese Täuschung auf objektiv grob falschen Angaben beruht und deshalb nach dem bei der Bank vorauszusetzenden Kenntnisstand (auch) für sie offensichtlich war (vgl. BGH WM 2006, 1194, Tz. 55 ff. und 2007, 1367, Tz. 21).

  • BGH, 09.11.2004 - XI ZR 315/03

    Vertretungsbefugnis eines unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.11.2008 - 4 U 88/01
    Das Risiko einer fehlenden Neutralität der Treuhänderseite vermag allenfalls dann ein aufklärungspflichtiges spezielles Risiko des finanzierten Projekts zu begründen, wenn der Bank zugleich bekannt ist, dass es sich zum Nachteil des Darlehensnehmers in den Konditionen des finanzierten Projekts niedergeschlagen hat (BGH WM 2003, 1710 und 2005, 72, 76, Tz. 34).

    Die dortigen Hinweise gehen jedoch unmissverständlich dahin, den Anleger über das Risiko aufzuklären, dass die erzielbare Miete nach Ablauf der Mietgarantie die garantierte Miete unterschreiten könne (vgl. etwa BGH WM 2004, 1221, 1225 und 2005, 72, 76 Tz. 35).

    137Demnach kommt ein aufklärungspflichtiger Kenntnisvorsprung der Bankseite hinsichtlich der nachhaltig erzielbaren Miete schon deshalb nicht in Betracht, weil der vorliegende Verkaufsprospekt auf S. 43, 44 den ausdrücklichen Hinweis enthält, dass nach Ablauf der Mietgarantie der dann erzielbare Mietzins die garantierte Miete unterschreiten könne (vgl. BGH WM 2005, 72, 76 unter Tz. 35).

  • BGH, 06.11.2007 - XI ZR 322/03

    Aufklärungspflichtverletzung der finanzierenden Bank aufgrund eines widerleglich

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.11.2008 - 4 U 88/01
    Diese Ausdehnung der Haftung ist im Interesse der Optimierung des Verbraucherschutzes bei realkreditfinanzierten Wohnungskäufen erfolgt und bezieht sich ausschließlich auf die eine eigene Aufklärungspflicht der Bank begründende Fallgruppe des konkreten Wissensvorsprungs (BGH NJW 2008, 644 = WM 2008, 115, Tz. 39).

    Bei diesem Vergleich ist nicht von dem (kalkulierten) Gesamtaufwand mit den darin enthaltenen Erwerbsnebenkosten (einschließlich Provisionen und Gebühren für die vorgesehenen Funktionsverträge) auszugehen, sondern auf den angegebenen (reinen) Kaufpreis der Immobilie abzustellen (BGH WM 2000, 1245, 1247; NJW 2008, 644 = WM 2008, 115, dort Tz. 34).

    (2) Hieraus folgt weiter, dass bei einer Fallgestaltung wie hier, in der ein noch nicht bezugsreifes Renditeobjekt ohne bestimmte Zusicherungen über die Ertragsverhältnisse bzw. konkrete wertbestimmende Faktoren (wie etwa in dem der Entscheidung BGH WM 2008, 115 zugrundeliegenden Sachverhalt) mit einer projektierten Miete und durch die Aussicht auf eine 5jährige Mietgarantie beworben wird, der prospektierten Mietprognose aus objektiver Käufersicht jedenfalls kein Aussagewert über die nach dem Ablauf der Garantiezeit (nachhaltig) erzielbare Miete beizulegen ist.

  • BGH, 08.10.2004 - V ZR 18/04

    Anforderungen an die Dauer einer Beratung; Offenbarung sog. externer Entgelte;

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.11.2008 - 4 U 88/01
    Infolgedessen kommt ein besonders grobes Missverhältnis zwischen dem Gesamtaufwand und dem Wert des gesamten "Leistungspakets" nur in Betracht, wenn bei dem anzustellenden Vergleich auch die erzielbaren Steuervorteile einbezogen werden (BGH WM 2004, 2349, 2351 und 2005, 1598, Tz. 22).

    Das Verbot betrifft vielmehr nur das Innenverhältnis des Rechtsbesorgers zu seinem Auftraggeber(BGH NJW 2005, 820, Tz.23) .

  • BGH, 27.05.2008 - XI ZR 149/07

    Vorliegen der Vollmachtsurkunde bei wegen Verstoßes gegen das RBerG nichtigen

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.11.2008 - 4 U 88/01
    b) Angesichts dieser Sach- und Beweislage hat die Vollmachtsurkunde im maßgebenden Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages (vgl. BGH WM 2008, 1266, dort Rdnr. 18, 19) auch schon bei der Vereinbarung über die Zwischenfinanzierung vorgelegen.

    Denn ab diesem Zeitpunkt muss sich auch bei einer Fallgestaltung wie hier die Erwerberseite im Verhältnis zur kreditierenden Bank die Zahlungsanweisungen der BB zurechnen lassen (BGH WM 2008, 967, 971 und WM 2008, 1266, dort Rdnr. 35 ff.).

  • BGH, 27.01.2004 - XI ZR 37/03

    Einwendungsdurchgriff gegenüber der finanzierenden Bank bei einem Realkredit

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.11.2008 - 4 U 88/01
    Wenn eine solche Prüfung unterlassen wurde und der erwartete Vermögenszuwachs ausgeblieben ist, so darf dies nicht dazu führen, dass das allein vom Anleger zu tragende Kreditverwendungsrisiko nunmehr auf die finanzierende Bank überwälzt wird (BGHZ a.a.O.; WM 2004, 620, 623).

    Die darin zum Ausdruck gekommene gesetzgeberische Wertung darf auch nicht dadurch umgangen werden, dass über § 242 BGB ein Einwendungsdurchgriff konstruiert wird (BGH NJW 2004, 1376).

  • BGH, 03.06.2003 - XI ZR 289/02

    Ausweisung der Finanzierungsvermittlungsprovision in einem im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.11.2008 - 4 U 88/01
    Insbesondere ist eine Überschreitung der Kreditgeberrolle (vgl. hierzu etwa BGH WM 2003, 1710, 1714, Tz.33) - in Erweiterung dieser Fallgruppe - nicht allein deshalb zu bejahen, weil eine kreditgebende Bank mit dem Verkäufer oder Vertreiber des finanzierten Objekts nach Maßgabe der neueren Rechtsprechung im Anschluss an BGHZ 168, 1, 23 in institutionalisierter Weise zusammengewirkt hat.

    Das Risiko einer fehlenden Neutralität der Treuhänderseite vermag allenfalls dann ein aufklärungspflichtiges spezielles Risiko des finanzierten Projekts zu begründen, wenn der Bank zugleich bekannt ist, dass es sich zum Nachteil des Darlehensnehmers in den Konditionen des finanzierten Projekts niedergeschlagen hat (BGH WM 2003, 1710 und 2005, 72, 76, Tz. 34).

  • BGH, 15.10.1987 - III ZR 235/86

    Vorlage der Vollmachtsurkunde in Urschrift; Rechtsscheinhaftung bei unwirksamer

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.11.2008 - 4 U 88/01
    Die nichtige Bevollmächtigung wird daher in Anlehnung an die Vorschriften der §§ 171ff. BGB geheilt, wenn die Vollmacht in Urschrift oder - bei notarieller Beurkundung - in einer Ausfertigung (§ 47 BeurkG) vorliegt (BGHZ 102, 60, 63).
  • BGH, 18.12.2007 - XI ZR 324/06

    Begriff des verbundenen Geschäfts; Sittenwidrigkeit eines zu Kapitalanlagezwecken

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.11.2008 - 4 U 88/01
    Denn ab diesem Zeitpunkt muss sich auch bei einer Fallgestaltung wie hier die Erwerberseite im Verhältnis zur kreditierenden Bank die Zahlungsanweisungen der BB zurechnen lassen (BGH WM 2008, 967, 971 und WM 2008, 1266, dort Rdnr. 35 ff.).
  • BGH, 10.07.2007 - XI ZR 243/05

    Aufklärungspflichten der finanzierenden Bank bei einem Fondserwerb; Kausalität

  • BGH, 02.05.2000 - XI ZR 150/99

    Widerruf eines Darlehensvertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz

  • BGH, 16.03.2004 - XI ZR 60/03

    Rechtswirksamkeit der Kreditgewährung bei einem steuersparenden Bauherren- und

  • BGH, 18.01.2005 - XI ZR 201/03

    Zurechnung des Wissens eines in einer Filiale tätigen Bankangestellten;

  • BGH, 23.03.2004 - XI ZR 194/02

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über die Höhe einer Innenprovision

  • BGH, 22.10.2003 - IV ZR 33/03

    Pflicht des Darlehensnehmers zur Abgabe einer Unterwerfungserklärung;

  • OLG Köln, 27.04.2006 - 8 U 90/03

    Fehlendes Verschulden des Abwicklungsbeauftragten bei unterlassener Aufklärung

  • OLG München, 27.03.2006 - 19 U 5845/05

    Zur Verwirkung von Ansprüchen aus einer Bankverbindung

  • BGH, 17.06.2005 - V ZR 220/04

    Annahme eines groben Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung bei

  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 262/07

    Zur Darlegungs- und Beweislast beim Berufen auf das Fehlen der Vertretungsmacht

  • BGH, 28.03.2006 - XI ZR 239/04

    Wirksamkeit von durch den unwirksam Bevollmächtigten geschlossenen

  • BGH, 27.05.2008 - XI ZB 41/06

    Anforderung an die Berufungsbegründung; Zulässigkeit einer weitgehend aus

  • BGH, 08.11.1984 - III ZR 132/83

    Beurkundungsbedürftigkeit eines Betreuungsvertrages im Rahmen eines

  • BGH, 17.10.2006 - XI ZR 205/05

    Beratungspflichten der Bank bei Abschluss eines Grundstückskaufvertrages zum

  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04

    Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen

  • BGH, 28.07.2005 - III ZR 290/04

    Pflichten des Geschäftsbesorgers; Offenbarung einer Innenprovision

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 5/03

    Anforderungen an den Inhalt eines Berufungsurteils

  • BGH, 16.10.1995 - II ZR 298/94

    Rechtsnatur des Widerrufsrechts und des Rückgewähranspruchs

  • BGH, 05.06.2007 - XI ZR 348/05

    Rückforderungsdurchgriff des Anlegers gegenüber der finanzierenden Bank

  • BVerfG, 09.10.2003 - 1 BvR 693/02

    Willkürfreie Verneinung von Ansprüchen gegen eine Bank im Zusammenhang mit der

  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 53/02

    Rechtsschein einer Vollmachtsurkunde

  • BGH, 13.03.2007 - XI ZR 159/05

    Voraussetzungen einer Duldungsvollmacht bei unwirksam erteilter Vollmacht

  • BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02

    Rechtsfolgen unwirksamer Beschränkung der Revisionszulassung; Umfang des

  • BGH, 24.04.2001 - XI ZR 40/00

    Grundsatzentscheidung zum Inhalt von Vollmachten für Abschluß von

  • BGH, 24.04.2007 - XI ZR 340/05

    Voraussetzungen eines institutionalisierten Zusammenwirkens

  • BGH, 18.04.2000 - XI ZR 193/99

    Einwendungsdurchgriff bei Kredit nach dem VerbrKrG

  • BGH, 02.07.2004 - V ZR 213/03

    Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages; Verfahren zur Ermittlung des

  • BGH, 09.11.2007 - V ZR 25/07

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern;

  • BGH, 18.11.2003 - XI ZR 322/01

    Aufklärungs- und Beratungspflichten einer Bank bei Finanzierung einer zu

  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 3/01

    Aufklärungspflicht des finanzierenden Kreditinstituts im Rahmen steuersparender

  • OLG Bamberg, 27.09.2004 - 4 U 148/04

    Zur Frage des Widerrufs einer Darlehensvereinbarung gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 HWiG

  • BGH, 20.01.2004 - XI ZR 460/02

    Widerruf eines Darlehensvertrages wegen Vermittlung des finanzierten Geschäfts in

  • BGH, 20.03.2007 - XI ZR 414/04

    Zu "Mietpools" bei sogenannten "Schrottimmobilien"

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

  • BGH, 14.03.2003 - V ZR 308/02

    Aufklärungspflicht des Verkäufers über Provisionsverpflichtung gegenüber dem

  • LG München II, 10.01.2019 - 9 O 2062/11

    Schadensersatzansprüche eines Darlehensnehmers wegen schuldhafter

    (i) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann von einem besonders groben Missverhältnis, das eine Vermutung für die subjektiven Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit begründet, ausgegangen werden, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung, wenn also der Verkaufspreis rund doppelt so hoch ist wie der tatsächliche Wert des Verkaufsobjekts (vgl. BGH, Urteil vom 18.10.2016 - Az.: XI ZR 145/14 = NJW 2017, 1313 Tz. 19 m. w. N.; BGH, Urteil vom 10.12.2013 - Az.: XI ZR 508/12 = NJW-RR 2014, 653, 654 Tz. 16 m. w. N.; BGH, Urteil vom 18.12.2007 - Az.: XI ZR 324/06 = NJW-RR 2008, 1436, 1438 Tz. 31; BGH, Urteil vom 14.10.2003 - Az.: XI ZR 134/02 = NJW 2004, 154, 156 m. w. N.; BGH, Urteil vom 19.01.2001 - Az.: V ZR 437/99 = NJW 2001, 1127, 1128; OLG München, Urteil vom 28.11.2008 - Az.: 4 U 88/01 = BeckRS 2010, 20962; OLG München, Urteil vom 11.01.2007 - Az.: 19 U 3886/06 = NZM 2007, 181, 184).

    (b) Die Frage, ob sich dieses Verhältnis unter Zugrundelegung des Nettokaufpreises oder des Bruttokaufpreises bestimmt, wobei richtigerweise nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung entgegen der klägerischen Argumentation nicht von dem Gesamtaufwand mit den darin enthaltenen Erwerbsnebenkosten auszugehen ist, sondern bloß auf den angegebenen reinen Kaufpreis der Immobilie abzustellen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 18.11.2008 - Az.: XI ZR 157/07 = BeckRS 2008, 26951 Tz. 29 m. w. N.; BGH, Urteil vom 06.11.2007 - Az.: XI ZR 322/03 = NJW 2008, 644, 646 Tz. 34 m. w. N.; OLG München, Urteil vom 02.08.2010 - Az.: 19 U 4014/08 = BeckRS 2010, 18609; OLG München, Urteil vom 28.11.2008 - Az.: 4 U 88/01 = BeckRS 2010, 20962) braucht im Streitfall nicht entschieden zu werden, weil sich selbst bei einer Heranziehung des Bruttokaufpreises nach den überzeugenden Ergebnissen des Gutachtens des Sachverständigen Dipl.-Ing.

  • OLG Bamberg, 16.02.2015 - 4 U 72/14

    - Bankenhaftung beim vollfinanzierten Erwerb einer Immobilie im Bauträger- und

    Dieses Vorbringen beinhaltet übrigens schon eine Abweichung von der im Rahmen des vorliegenden Klagemusters jahrelang angedienten Vorversion, wonach die Beklagte aufgrund einer Provisionsabsprache mit der Geschäftsbesorgerin selbst eine "Finanzierungsvermittlungsprovision" an den Vertrieb oder die Geschäftsbesorgerin bezahlt habe (vgl. nur Senatsurteil vom 28.11.2008 - 4 U 88/01 - dort Rn. 206 bei juris).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 18.07.2007 - 4 U 88/01   

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https://dejure.org/2007,18828
OLG Brandenburg, 18.07.2007 - 4 U 88/01 (https://dejure.org/2007,18828)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.07.2007 - 4 U 88/01 (https://dejure.org/2007,18828)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. Juli 2007 - 4 U 88/01 (https://dejure.org/2007,18828)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Kausalität zwischen arglistigem Verschweigen und der Abgabe einer Willenserklärung als Voraussetzung für eine Anfechtbarkeit dieser Erklärung; Beweis der fehlenden Ursächlichkeit als Obliegenheit des Anfechtungsgegners bei einer Verletzung von Aufklärungspflichten bei ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.07.1973 - VII ZR 12/73

    Nachweis der Kausalität einer vertraglichen Aufklärungs- oder

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.07.2007 - 4 U 88/01
    Die Klägerin kann sich nicht mit Erfolg darauf berufen, dass im Falle einer Verletzung von Aufklärungspflichten der Verletzer auch bei einer Anfechtung nach § 123 BGB beweisen müsse, dass eine Erklärung seines Vertragspartners auch bei gehöriger Aufklärung abgegeben worden wäre (vgl. dazu nur etwa BGHZ 61, 118; Palandt-Heinrichs, BGB, 66. Aufl., § 123 Rn. 30 und § 280 Rn. 39).
  • BGH, 20.11.1995 - II ZR 209/94

    Zurechnung arglistiger Täuschung anderer Personen bei der eigenmächtigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.07.2007 - 4 U 88/01
    Bei individuell geprägten Verhaltensweisen scheidet jedoch ein Anscheinsbeweis aus (BGH NJW 1968, 2139; BGH NJW 1996, 1051).
  • BGH, 20.09.1968 - V ZR 137/65

    Reichweite des Anfechtungsrechtes bei Bruchteilsgemeinschaft - Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.07.2007 - 4 U 88/01
    Bei individuell geprägten Verhaltensweisen scheidet jedoch ein Anscheinsbeweis aus (BGH NJW 1968, 2139; BGH NJW 1996, 1051).
  • OLG Dresden, 23.05.2017 - 4 U 1524/16

    Sittenwidrigkeit eines Abfindungsvergleichs mit einem Haftpflichtversicherer

    Maßgeblich ist, wie die Parteien die Sach- und Rechtslage bei Vergleichsabschluss eingeschätzt haben und in welchem Ausmaß sie davon abgewichen sind und zur Bereinigung des Streitfalles gegenseitig nachgegeben haben (vgl. dazu BGH, U.v.02.07.1999, V ZR 135/98 juris Rn. 8; OLG Brandenburg vom 18.07.2007 - 4 U 88/01, juris, Rn. 48 ff.; OLG Hamm, U.v.22.10.2008, 20 U 70/07, juris Rz. 29 ; OLG Düsseldorf, U.v.12.04.2011, 23 U 67/10, juris Rn. 76).
  • OLG Hamm, 28.06.2016 - 9 U 38/15

    Wirksamkeit eines Abfindungsvergleichs

    Maßgeblich ist, wie die Parteien die Sach- und Rechtslage bei Vergleichsabschluss eingeschätzt haben und in welchem Ausmaß sie davon abgewichen sind und zur Bereinigung des Streitfalles gegenseitig nachgegeben haben (vgl. dazu BGH, NJW 1999, 3113, dort Rn. 8; OLG Brandenburg v. 18.07.2007 - 4 U 88/01, zitiert nach juris, dort Rn. 48 ff.; OLG Hamm, MDR 2009, 193, Rn. 29 bei juris; OLG Düsseldorf, BauR 2012, 106, Rn. 76).
  • OLG Brandenburg, 10.06.2009 - 6 W 82/09

    Festsetzung der Anwaltsgebühren gegen die vertretene Partei nach Aufhebung der

    Die der Antragsgegnerin zunächst mit Beschluss vom 10.1.2002 für das Berufungsverfahren 4 U 88/01 bewilligte Prozesskostenhilfe ist mit Beschluss vom 8.12.2008 aufgehoben worden.
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