Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.10.2007 - 4 U 89/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,9849
OLG Hamm, 25.10.2007 - 4 U 89/07 (https://dejure.org/2007,9849)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.10.2007 - 4 U 89/07 (https://dejure.org/2007,9849)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Oktober 2007 - 4 U 89/07 (https://dejure.org/2007,9849)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unlautere Werbung durch unaufgefordertes Zusenden von Angebotsunterlagen; Vorliegen einer unzumutbaren Belästigung im Falle elektronischer Werbung; Mutmaßliche Einwilligung des Empfängers als Ausschlussgrund für ein Vorliegen unlauterer Werbung

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § ... 7 Abs. 1; ; UWG § 7 Abs. 2 Nr. 2; ; UWG § 7 Abs. 2 Nr. 3; ; UWG § 7 Abs. 2 Ziff. 3; ; UWG § 7 Abs. 3; ; UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1; ; UWG § 8 Abs. 3 Ziff. 1; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3; UWG § 7 Abs. 2 Nr. 3
    Wettbewerbswidrige Versendung elektronischer Werbung an Mitbewerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 780 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03

    Telefonwerbung für "Individualverträge"

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2007 - 4 U 89/07
    Der Unterlassungsanspruch lehnt sich zwar an den Gesetzeswortlaut des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG an, wiederholt diesen aber nicht in einer Weise, dass der konkrete Fall dabei hinter dem abstrakten Gesetzestext verborgen und damit nicht hinreichend bestimmt im Sinne von § 253 II Nr. 2 ZPO ist (vgl. BGH GRUR 2007, 607, 608 - Telefonwerbung für Individualverträge; GRUR 2000, 438, 440 -Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge).

    Zum einen ist zwischen den Parteien nicht streitig, dass das mit dem Unterlassungsbegehren angegriffene Verhalten dem Typus nach unter § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG fällt, so dass eine hinreichende Verteidigung aufgrund der Antragsfassung gewährleistet war (vgl. BGH GRUR 2007, 607, 608 zu § 7 Abs. 2 Nr. 2).

    Die § 7 Abs. 2 Nr. 2 betreffende und vom BGH als zu unbestimmt gerügte Bezugnahme auf "Umstände, auf Grund deren das Einverständnis mit einer solchen Kontaktaufnahme vermutet werden kann" (BGH GRUR 2007, 607, 608), betrifft lediglich die mutmaßliche Einwilligung.

  • BGH, 24.11.1999 - I ZR 189/97

    Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge - Mitgliederzahl; Bestimmtheit des

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2007 - 4 U 89/07
    Der Unterlassungsanspruch lehnt sich zwar an den Gesetzeswortlaut des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG an, wiederholt diesen aber nicht in einer Weise, dass der konkrete Fall dabei hinter dem abstrakten Gesetzestext verborgen und damit nicht hinreichend bestimmt im Sinne von § 253 II Nr. 2 ZPO ist (vgl. BGH GRUR 2007, 607, 608 - Telefonwerbung für Individualverträge; GRUR 2000, 438, 440 -Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge).
  • BGH, 01.06.2006 - I ZR 167/03

    Telefax-Werbung II

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2007 - 4 U 89/07
    Auch für den gleichfalls in § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG genannten Fall der Telefaxwerbung hat der BGH die mutmaßliche Einwilligung anders als bei der Telefonwerbung - nicht genügen lassen, sondern verlangt, dass der Adressat ausdrücklich oder konkludent eingewilligt hat (BGH GRUR 2007, 164, 165 - Telefax-Werbung II).
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01

    E-Mail-Werbung

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2007 - 4 U 89/07
    Doch setzt dies voraus, dass der Absender ein solch konkludentes Einverständnis auf Grund konkreter Umstände vermuten durfte (BGH aaO., ferner im Falle von e-mail-Werbung BGH GRUR 2004, 517, 518 noch zum alten Recht).
  • BGH, 02.07.1998 - I ZR 77/96

    Die Luxusklasse zum Nulltarif - Bestandteil der Hauptware

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2007 - 4 U 89/07
    Die Fassung des § 7 Abs. 2 Nr. 3, auf die Bezug genommen wird, ist im Übrigen ihrerseits Ergebnis gefestigter Auslegung durch die Rechtsprechung, so dass auch insoweit klar ist, auf welche Verhaltensweisen Bezug genommen wird (vgl. BGH WRP 1999, 183, 185 - Die Luxusklasse zum Nulltarif).
  • OLG Hamm, 19.03.2009 - 4 U 179/08

    Untersagung belästigender Werbung durch E-Mail

    Eine mutmaßliche Einwilligung wegen der besonderen Abstimmung des Angebotes auf die Interessen und Bedürfnisse des angeschriebenen Autohauses, die die Beklagte in erster Instanz angesprochen hat, würde im Fall der Werbung mit elektronischer Post genauso wenig wie im Fall der Telefaxwerbung genügen (vgl. BGH GRUR 2007, 164, 165 -Telefax-Werbung II; Senatsurteil vom 25. Oktober 2007 -4 U 89/07).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 07.08.2007 - 4 U 89/07 - 30   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7495
OLG Saarbrücken, 07.08.2007 - 4 U 89/07 - 30 (https://dejure.org/2007,7495)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 07.08.2007 - 4 U 89/07 - 30 (https://dejure.org/2007,7495)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 07. August 2007 - 4 U 89/07 - 30 (https://dejure.org/2007,7495)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Abgrenzung zwischen Dienst- und Werkvertrag bei einem Detektivvertrag; Bindungswirkung eines außergerichtlichen Vergleichs

  • Wolters Kluwer

    Dienstvertraglicher Charakter eines Detektivvertrags trotz des in der dabei vereinbarten Erstellung eines Berichts enthaltenen werkvertraglichen Elements; Verpflichtung des auf Vergütung in Anspruch genommenen Auftraggebers zur Zahlung eines weiteren Honorars sowie der ...

  • Judicialis

    BGB § 779

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 611 Abs. 1
    Dienstvertraglicher Charakter eines Detektivvertrages auch bei Pflicht zur Berichterstellung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 555
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.05.1990 - IX ZR 208/89

    Rechtsfolgen der Schlechterfüllung eines Dienstvertrages; Unmöglichkeit von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.08.2007 - 4 U 89/07
    Die vom Landgericht vertretene Einordnung des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags als Dienstvertrag entspricht der allgemeinen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (BGH NJW 1990, 2549, juris Rdn. 5; WM 1978, 723 [725]; OLG München, OLGR 2000, 233, juris Rdn. 43; Erman/Hanau, BGB, 8. Aufl., § 611 Rdn. 40).
  • BGH, 02.03.1978 - VII ZR 104/77

    Ehemann-Beschattung - § 611 BGB, Detektivvertrag, AGB-Inhaltskontrolle,

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.08.2007 - 4 U 89/07
    Die vom Landgericht vertretene Einordnung des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags als Dienstvertrag entspricht der allgemeinen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (BGH NJW 1990, 2549, juris Rdn. 5; WM 1978, 723 [725]; OLG München, OLGR 2000, 233, juris Rdn. 43; Erman/Hanau, BGB, 8. Aufl., § 611 Rdn. 40).
  • BGH, 16.07.2002 - X ZR 27/01

    Abgrenzung von Dienst- und Werkvertrag bei Forschungs- und Entwicklungsleistungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.08.2007 - 4 U 89/07
    Es kommt darauf an, ob auf dieser Grundlage eine Dienstleistung als solche oder als Arbeitsergebnis deren Erfolg geschuldet wird (BGH, NJW 2002, 3323, juris Rdn. 14 m.w.N.).
  • LG München I, 17.03.2016 - 31 S 8783/12

    Vergütungsanspruch aus einem Detektivvertrag

    Dies entspricht der rechtlichen Einordnung eines Detektivvertrags in Rechtsprechung und Literatur (BGH Entscheidung vom 22.05.1990, Az.: IX ZR 208/89 m.w.N. sowie Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Entscheidung vom 07.08.2007, Az.: 4 U 89/07).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 18.06.2008 - 4 U 89/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5522
OLG Brandenburg, 18.06.2008 - 4 U 89/07 (https://dejure.org/2008,5522)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.06.2008 - 4 U 89/07 (https://dejure.org/2008,5522)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. Juni 2008 - 4 U 89/07 (https://dejure.org/2008,5522)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen unzureichender Hinweise auf Schwammbefall und der Konsequenzen unzureichender Bekämpfung; Erfüllung der Bedenkenhinweispflicht eines Bauunternehmers durch Informieren des vom Auftraggeber beauftragten Architekten oder Bauleiters; Verpflichtung eines ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    HOAI § 15; ; BGB § 242; ; BGB § 635; ; BGB § 643; ; BGB § 710; ; BGB § 714; ; BGB § 716; ; BGB § 635; ; BGB § 826

  • rechtsportal.de

    Voraussetzung der Begründung von Zweifeln an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Beweiswürdigung; Zur Hinweispflicht des Architekten gegenüber eine GbR; Zur Darlegungs- und Beweislast wegen unrichtiger Bautenstandfeststellung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hinweispflicht auf Schwammbefall

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Immobilienfonds-GbR: Wem gegenüber muss Architekt haftungsbefreiend Hinweis geben? (IBR 2008, 662)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 545
  • NZBau 2008, 587
  • BauR 2008, 1497
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 22.06.2004 - XI ZR 90/03

    Zurückverweisung nach Aufhebung eines Grundurteils; Pflichten der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.2008 - 4 U 89/07
    Die Annahme eines Missbrauchs der Vertretungsmacht setzt voraus, dass der Vertreter von seiner Vertretungsmacht in ersichtlich verdächtiger Weise Gebrauch macht, so dass sich dem Vertragspartner der begründete Verdacht eines Treueverstoßes aufdrängen musste (BGHZ 113, 315, 320; BGH NJW 1990, 384; BGH Urteil vom 25.10.1994 - XI ZR 239/93; BGH WM 2004, 1625, 1627).

    Erforderlich ist eine massive Verdachtsmomente voraussetzende objektive Evidenz des Missbrauchs; eine Prüfungspflicht obliegt dem Geschäftspartner nicht (BGH Urteil vom 19.04.1994 - XI ZR 18/93; BGH NJW 1995, 250; BGH Urteil vom 29.06.1999 - XI ZR 277/98; BGH WM 2004, 1625, 1627).

    Solange der Kläger keinen massiven Verdacht eines Missbrauchs der Vertretungsmacht haben musste, hatte allein die Beklagte bzw. die übrigen Gesellschafter der Beklagten das Risiko eines Vollmachtsmissbrauchs zu tragen (vgl. nur BGH WM 2004, 1625, 1627).

  • BGH, 03.10.1989 - XI ZR 154/88

    Wirksamkeit des Scheckbegebungsvertrages bei einem wucherischen Darlehen;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.2008 - 4 U 89/07
    Die Annahme eines Missbrauchs der Vertretungsmacht setzt voraus, dass der Vertreter von seiner Vertretungsmacht in ersichtlich verdächtiger Weise Gebrauch macht, so dass sich dem Vertragspartner der begründete Verdacht eines Treueverstoßes aufdrängen musste (BGHZ 113, 315, 320; BGH NJW 1990, 384; BGH Urteil vom 25.10.1994 - XI ZR 239/93; BGH WM 2004, 1625, 1627).
  • BGH, 19.01.1989 - VII ZR 87/88

    Mitteilung von Bedenken gegen die vorgesehene Bauausführung durch den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.2008 - 4 U 89/07
    Diese Rechtsprechung, wonach ein Bauunternehmer seine Bedenkenhinweispflicht jedenfalls dann nicht allein gegenüber einem vom Auftraggeber beauftragten Architekten oder Bauleiter erfüllen kann, sondern den Auftraggeber selbst informieren muss, wenn sich jene den berechtigten Einwendungen des Unternehmers verschließen (vgl. nur: Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl., Rn. 1525; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.11.2000 - 22 U 78/00 - Rn. 18; ebenso schon BGH BauR 1978, 139, 141; BGH BauR 1989, 467, 468), lässt sich nicht - auch nicht im Sinne eines daraus zu entwickelnden verallgemeinerungsfähigen Rechtsgedankens -auf den hier vorliegenden Fall übertragen.
  • BGH, 10.11.1977 - VII ZR 252/75

    Befugnis zur Änderung des vereinbarten Fertigstellungstermins bei Betrauung mit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.2008 - 4 U 89/07
    Diese Rechtsprechung, wonach ein Bauunternehmer seine Bedenkenhinweispflicht jedenfalls dann nicht allein gegenüber einem vom Auftraggeber beauftragten Architekten oder Bauleiter erfüllen kann, sondern den Auftraggeber selbst informieren muss, wenn sich jene den berechtigten Einwendungen des Unternehmers verschließen (vgl. nur: Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl., Rn. 1525; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.11.2000 - 22 U 78/00 - Rn. 18; ebenso schon BGH BauR 1978, 139, 141; BGH BauR 1989, 467, 468), lässt sich nicht - auch nicht im Sinne eines daraus zu entwickelnden verallgemeinerungsfähigen Rechtsgedankens -auf den hier vorliegenden Fall übertragen.
  • OLG Hamm, 06.05.1997 - 24 U 154/96

    Feuchtigkeit im Neubau

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.2008 - 4 U 89/07
    Diese Hinweise des Klägers, insbesondere diejenigen in dem Schreiben vom 17.03.1999 (Bl. 906), waren auch - dies wird von der Beklagten im Berufungsverfahren im Übrigen nicht mehr ernstlich in Abrede gestellt, da sie selbst mit dem eindringlichen Inhalt des Schreibens vom 17.03.1999 argumentiert - inhaltlich ausreichend, um dem geschäftsführenden Gesellschafter die Bedeutung und Tragweite des Risikos der unstreitig von ihm (jedenfalls bis zur Einholung des Gutachtens Se... durch die S... GmbH im August 2000 (B 24; Bl. 252) abgelehnten Einholung eines Gutachtens zum Ausmaß des Schwammbefalls und der stattdessen nur partiellen Schwammsanierung im Zuge der Baumaßnahmen vor Augen zu führen (zur Erforderlichkeit einer ausreichenden Aufklärung vgl. nur: BGH Urteil vom 09.05.1996 - VII ZR 181/93 - Rn. 24; OLG Hamm BauR 1997, 876, 879).
  • BGH, 09.05.1996 - VII ZR 181/93

    Umfang des Schadensersatzanspruchs gegen einen Architekten wegen fehlerhafter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.2008 - 4 U 89/07
    Diese Hinweise des Klägers, insbesondere diejenigen in dem Schreiben vom 17.03.1999 (Bl. 906), waren auch - dies wird von der Beklagten im Berufungsverfahren im Übrigen nicht mehr ernstlich in Abrede gestellt, da sie selbst mit dem eindringlichen Inhalt des Schreibens vom 17.03.1999 argumentiert - inhaltlich ausreichend, um dem geschäftsführenden Gesellschafter die Bedeutung und Tragweite des Risikos der unstreitig von ihm (jedenfalls bis zur Einholung des Gutachtens Se... durch die S... GmbH im August 2000 (B 24; Bl. 252) abgelehnten Einholung eines Gutachtens zum Ausmaß des Schwammbefalls und der stattdessen nur partiellen Schwammsanierung im Zuge der Baumaßnahmen vor Augen zu führen (zur Erforderlichkeit einer ausreichenden Aufklärung vgl. nur: BGH Urteil vom 09.05.1996 - VII ZR 181/93 - Rn. 24; OLG Hamm BauR 1997, 876, 879).
  • BGH, 29.06.1999 - XI ZR 277/98

    Offensichtlichkeit des Mißbrauchs einer umfassenden Kontovollmacht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.2008 - 4 U 89/07
    Erforderlich ist eine massive Verdachtsmomente voraussetzende objektive Evidenz des Missbrauchs; eine Prüfungspflicht obliegt dem Geschäftspartner nicht (BGH Urteil vom 19.04.1994 - XI ZR 18/93; BGH NJW 1995, 250; BGH Urteil vom 29.06.1999 - XI ZR 277/98; BGH WM 2004, 1625, 1627).
  • BGH, 25.10.1994 - XI ZR 239/93

    Ausführung von Weisungen aufgrund einer postmortalen Vollmacht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.2008 - 4 U 89/07
    Die Annahme eines Missbrauchs der Vertretungsmacht setzt voraus, dass der Vertreter von seiner Vertretungsmacht in ersichtlich verdächtiger Weise Gebrauch macht, so dass sich dem Vertragspartner der begründete Verdacht eines Treueverstoßes aufdrängen musste (BGHZ 113, 315, 320; BGH NJW 1990, 384; BGH Urteil vom 25.10.1994 - XI ZR 239/93; BGH WM 2004, 1625, 1627).
  • OLG Düsseldorf, 10.11.2000 - 22 U 78/00

    Hinweispflicht des Generalunternehmers - Darlegungs- und Beweislast für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.2008 - 4 U 89/07
    Diese Rechtsprechung, wonach ein Bauunternehmer seine Bedenkenhinweispflicht jedenfalls dann nicht allein gegenüber einem vom Auftraggeber beauftragten Architekten oder Bauleiter erfüllen kann, sondern den Auftraggeber selbst informieren muss, wenn sich jene den berechtigten Einwendungen des Unternehmers verschließen (vgl. nur: Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl., Rn. 1525; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.11.2000 - 22 U 78/00 - Rn. 18; ebenso schon BGH BauR 1978, 139, 141; BGH BauR 1989, 467, 468), lässt sich nicht - auch nicht im Sinne eines daraus zu entwickelnden verallgemeinerungsfähigen Rechtsgedankens -auf den hier vorliegenden Fall übertragen.
  • BGH, 19.04.1994 - XI ZR 18/93

    Verpflichtung aus einem nicht vom Kontoinhaber unterzeichneten Scheck

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.2008 - 4 U 89/07
    Erforderlich ist eine massive Verdachtsmomente voraussetzende objektive Evidenz des Missbrauchs; eine Prüfungspflicht obliegt dem Geschäftspartner nicht (BGH Urteil vom 19.04.1994 - XI ZR 18/93; BGH NJW 1995, 250; BGH Urteil vom 29.06.1999 - XI ZR 277/98; BGH WM 2004, 1625, 1627).
  • BGH, 31.01.1991 - VII ZR 291/88

    Mißbrauch der Vertretungsmacht bei der Vergabe von Zusatzaufträgen im Rahmen

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