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   OLG Bamberg, 04.04.2005 - 4 U 95/04   

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OLG Bamberg, 04.04.2005 - 4 U 95/04 (https://dejure.org/2005,6396)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 04.04.2005 - 4 U 95/04 (https://dejure.org/2005,6396)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 04. April 2005 - 4 U 95/04 (https://dejure.org/2005,6396)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unverhältnismäßiger Aufwand nach Marmorschaden bei Lochbohrung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 742
  • BauR 2006, 2061
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 26.10.1972 - VII ZR 181/71

    Unverhältnismäßigkeit der Aufwendungen für die Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.04.2005 - 4 U 95/04
    a) Der Einwand der Klägerin gründet auf der Vorschrift des § 251 Abs. 2 S. 1 BGB , deren entsprechende Anwendung auch bei Fallgestaltungen wie hier in Betracht kommt (vgl. BGHZ 59, 365 ; 62, 388, 391; 63, 295).

    Die Zumutbarkeitsgrenze ist durch eine umfassende Güter- und Interessenabwägung zu ermitteln, wobei an die Annahme von Unverhältnismäßigkeit strenge Anforderungen zu stellen sind (vgl. BGHZ 59, 365 ).

    Es muss für den Unternehmer unzumutbar sein, die vom Besteller in nicht sinnvoller Weise gemachten Aufwendungen tragen zu müssen (BGHZ 59, 365 ; 118, 383 und BGH, NJW-RR 2003, 1021, 1022).

  • BGH, 03.12.1974 - VI ZR 1/74

    Ersatzpflicht der kosmetischen Beseitigung einer Unfallnarbe; Begrenzung des

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.04.2005 - 4 U 95/04
    a) Der Einwand der Klägerin gründet auf der Vorschrift des § 251 Abs. 2 S. 1 BGB , deren entsprechende Anwendung auch bei Fallgestaltungen wie hier in Betracht kommt (vgl. BGHZ 59, 365 ; 62, 388, 391; 63, 295).

    Die einem Geschädigten grundsätzlich zustehende Dispositionsfreiheit im Umgang mit dem beanspruchten Herstellungsaufwand hat im vorliegenden Beurteilungszusammenhang keinen Aussagewert: Die hier vorzunehmende Interessenabwägung ist auf die Frage zugeschnitten, ob das Herstellungsverlangen sich ausnahmsweise als eigensinniges, an Schikane grenzendes Beharren auf einer Rechtsposition darstellt (vgl. BGHZ 63, 295, 300 ff.).

  • BGH, 12.10.1967 - VII ZR 8/65

    Darlegungs- und Beweislast bei Mängeln eines Werks

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.04.2005 - 4 U 95/04
    Es bleibt somit dabei, dass die Klägerin den ihr obliegenden Entlastungsbeweis (vgl. BGHZ 48, 310 ) nicht geführt hat.
  • OLG Köln, 25.11.1992 - 11 U 33/92

    Bauwerk: Hofbefestigung

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.04.2005 - 4 U 95/04
    Mithin ist ein erfolgreicher Ausgang der von Gutachterseite vorgeschlagenen teilweisen Neuherstellung nicht nur ungewiss, was zur Annahme eines unverhältnismäßigen Kostenaufwandes bereits ausreichen würde (allgemeine Ansicht, vgl. nur OLG Köln, NJW-RR 1993, 593 ; Staudinger-Peters (2000), Rd. 192 zu § 635 BGB ), sondern sogar eine damit verbundene erhebliche Verschlechterung gegenüber dem bisherigen Zustand mehr als wahrscheinlich.
  • BGH, 21.06.1974 - V ZR 164/72

    Zur Duldung eines Oberbaus

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.04.2005 - 4 U 95/04
    a) Der Einwand der Klägerin gründet auf der Vorschrift des § 251 Abs. 2 S. 1 BGB , deren entsprechende Anwendung auch bei Fallgestaltungen wie hier in Betracht kommt (vgl. BGHZ 59, 365 ; 62, 388, 391; 63, 295).
  • BGH, 27.03.2003 - VII ZR 443/01

    Umfang des Schadensersatzanspruchs

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.04.2005 - 4 U 95/04
    Es muss für den Unternehmer unzumutbar sein, die vom Besteller in nicht sinnvoller Weise gemachten Aufwendungen tragen zu müssen (BGHZ 59, 365 ; 118, 383 und BGH, NJW-RR 2003, 1021, 1022).
  • OLG Düsseldorf, 18.02.2000 - 22 U 166/99

    Unverhältnismäßigkeit der Erneuerung eines Fußbodens aus Marmor

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.04.2005 - 4 U 95/04
    Diese Schätzung ist nach den Umständen des Streitfalls (Beschädigung eines aus Unternehmersicht fremden Gewerks) auf der Grundlage der von der Sachverständigen veranschlagten Kosten einer Auswechslung beider Marmorfelder vorzunehmen (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf, MDR 2000, 885 ).
  • BGH, 17.06.1992 - XII ZR 119/91

    Bereicherungsausgleich wegen nicht geschuldeter Unterhaltsleistungen

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.04.2005 - 4 U 95/04
    Es muss für den Unternehmer unzumutbar sein, die vom Besteller in nicht sinnvoller Weise gemachten Aufwendungen tragen zu müssen (BGHZ 59, 365 ; 118, 383 und BGH, NJW-RR 2003, 1021, 1022).
  • OLG Frankfurt, 05.11.1987 - 1 U 178/86

    Spiegeldecken aus Spiegelglas: Mängel - unverhältnismäßiger Aufwand

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.04.2005 - 4 U 95/04
    In einem solchen Fall darf deshalb das auch in ästhetischer Hinsicht objektivierte Leistungsinteresse des Ersatzberechtigten nicht vorschnell mit der Aussicht darauf überspielt werden, den hohen Ansprüchen des Bestellers noch ausreichend im Rahmen der Entscheidung über die Höhe der Wertminderung Rechnung tragen zu können (so aber tendenziell OLG Frankfurt/Main, BauR 1988, 611 f.).
  • BGH, 07.11.1985 - VII ZR 270/83

    Konkurrenz von werkvertraglichen und deliktischen Schadensersatzansprüchen

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.04.2005 - 4 U 95/04
    Ein derartiger Schaden, der bereits nach dem Gegenstand des Auftrags den Schutzbereich der dem Unternehmer obliegenden Pflicht zur vertragsgemäßen Erfüllung berührt, unterfällt allemal dem Anwendungsbereich des § 635 BGB a.F. (vgl. nur Palandt, 61. Auflage, Rdnr. 6 b zu § 635 BGB im Anschluss an Jauernig/Schlechtriem, 8. Auflage, Rdnr. 15 zu § 635 BGB ; ferner BGHZ 96, 221, 224 ff.).
  • OLG Celle, 08.10.1997 - 6 U 85/96

    Unverhältnismäßigkeit des Nachbesserungsaufwandes

  • OLG Düsseldorf, 04.11.2014 - 21 U 23/14

    Anspruch des Bestellers auf Beseitigung rein optischer Mängel ohne

    Je höher dieses Leistungsinteresse des Bestellers an einem auch optisch makellosen Erscheinungsbild des bestellten Werkes ist, umso weniger kann der Werkunternehmer mit seinem Einwand aus § 635 Abs. 3 BGB gehört werden (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 04.04.2005, 4 U 95/04, NJW-RR 2006, 742, 744 unter b) bb); Allenstein in Kniffka, ibr-online-Kommentar Bauvertragsrecht 2010, Rz 44 zu § 635).
  • OLG Celle, 02.11.2011 - 14 U 52/11

    Berechnung der Kosten der Mangelbeseitigung durch einen Besteller gegenüber einem

    Dieser strenge Maßstab ist im Grundsatz auch dann anzulegen, wenn die Werkleistung zu einer (lediglich) optischen Beeinträchtigung geführt hat ( OLG Bamberg, Urt. v. 16.04.2007 - 4 U 198/05 , [...]Rdnr. 53; OLG Bamberg, Urt. v. 04.04.2005 - 4 U 95/04 ; vgl. auch Senat, Urt. v. 11.06.2008 - 14 U 213/07 , [...]Rdnr. 20).
  • AG Brandenburg, 11.05.2017 - 31 C 354/15

    Löcher in Holzständerwand gebohrt: Haftung für Schäden an dahinter liegenden

    Es kommt nämlich hier auch auf die im Verkehr verlangten Fähigkeiten und Kenntnisse eines derartigen Unternehmens an ( OLG Bamberg , Urteil vom 04.04.2005, Az.: 4 U 95/04, u.a. in: NJW-RR 2006, Seiten 742 ff. ).

    Nach diesem Maßstab hat sich die Beklagte aber hier schon deshalb nicht entlastet, weil sie ein in der Vorgehensweise ihrer Mitarbeiter liegendes Übernahmeverschulden nicht ausgeräumt hat ( OLG Bamberg , Urteil vom 04.04.2005, Az.: 4 U 95/04, u.a. in: NJW-RR 2006, Seiten 742 ff., LG München I , Urteil vom 20.12.1996, Az.: 20 O 22457/93, u.a. in: IBRRS 2004, Nr.: 0024 ).

  • OLG Düsseldorf, 31.08.2021 - 1 U 173/20

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Bestimmung eines

    Bei solchen Ausstattungsmerkmalen, die rein optischer Natur sind, kommt es - und auch hier kann eine Wertung aus dem Werkvertragsrecht herangezogen werden - entscheidend darauf an, ob der Geschädigte ein nachvollziehbares (nicht nur unbedeutendes) Interesse an der (auch) optischen Wiederherstellung hat (vgl. hierzu: OLG Düsseldorf, NZBau 2015, 485; OLG Bamberg, NJW-RR 2006, 742).

    Vielmehr ist nach der allgemeinen Lebenserfahrung im Grundsatz davon auszugehen, dass ein verständiger und wirtschaftlich denkender Eigentümer Schäden an Gegenständen des täglichen Gebrauchs, zu denen auch das Kfz gehört, und die einer natürlichen Abnutzung unterliegen, nicht mit derart hohen Aufwendungen zu kompensieren pflegt (vgl. hierzu auch: OLG Hamm, NJW-RR 2001, 1390 und OLG Bamberg, NJW-RR 2006, 742).

  • OLG Bamberg, 26.10.2010 - 5 U 222/09

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Schadensberechnung bei Beschädigung einer

    Bei der Beurteilung, ob eine Unverhältnismäßigkeit der Aufwendungen i.S.d. § 251 Abs. 2 BGB vorliegt, ist eine sorgfältige Abwägung der beiderseitigen Interessen vorzunehmen, bei der auch der Grad des Verschuldens und immaterielle Interessen zu berücksichtigen sind, wobei an die Annahme der Unverhältnismäßigkeit strenge Anforderungen zu stellen sind ( vgl. BGH NJW 88, 699; 70, 1180; OLG Bamberg NJW-RR 06, 742).
  • OLG Düsseldorf, 22.08.2014 - 22 U 31/14

    Anspruch auf Freistellung setzt Eingehung einer Verbindlichkeit voraus!

    (2) Dabei steht dem Anspruch der Klägerin auf Herstellung von Teilflächen (insbesondere dem unteren Abschnitt 1 bzw. dem dortigen Austausch einzelner beschädigter Steine) hier insbesondere entgegen, dass - schon durch die von der Sachverständigen H. aufgezeigten Abstützungsprobleme bei Erneuerung von unteren Teilflächen bzw. die drohenden Farbunterschiede bei Erneuerung von Teilflächen bzw. dem Austausch einzelner Steine - das erhebliche Risiko eines Fehlschlagens vollständiger (Wieder-)herstellung besteht und die Klägerin als Geschädigte ihr Interesse an einem Herstellungsversuch mit Kosten von 3.600 EUR bzw. 4.800 EUR insoweit in beiden Instanzen des vorliegenden Verfahrens nicht hinreichend schlüssig begründet hat (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 04.04.2005, 4 U 95/04, NJW-RR 2006, 742, dort Rn 19/20; Palandt-Grüneberg, a.a.O., § 251, Rn 6 mwN; jurisPK-BGB-Rüßmann, 6. Auflage 2012, § 251, Rn 55-57 mwN).
  • OLG Bamberg, 16.04.2007 - 4 U 198/05

    "Kissenartige" Aufwölbungen beim WDV: Nachbesserungsanspruch?

    Auch bei Anlegung dieses strengen Maßstabes, an dem grundsätzlich auch festzuhalten ist, wenn es um die Kosten für eine Komplettsanierung wegen rein optischer Mängel geht (eingehend Senat, NJW-RR 2006, 742 - zustimmend etwa Palandt, 66. Auflage, Rdnr. 7 zu § 251 BGB; vgl. ferner Werner/Pastor a.a.O.), nimmt die Beklagtenseite das geltend gemachte Leistungsverweigerungsrecht zu Recht für sich in Anspruch.
  • LG Lübeck, 10.10.2018 - 9 O 130/15

    Decke zu niedrig: Mängelbeseitigung nicht unverhältnismäßig!

    Je höher dieses Leistungsinteresse des Bestellers an einem auch optisch makellosen Erscheinungsbild des bestellten Werkes ist, umso weniger kann der Werkunternehmer mit seinem Einwand aus § 635 Abs. 3 BGB gehört werden (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 04. April 2005, 4 U 95/04, NJW-RR 2006, 742, 744 unter b) bb)).
  • OLG Koblenz, 20.08.2009 - 1 U 295/09

    Jede Abweichung von vereinbarter Leistung ist Sachmangel!

    Die Zumutbarkeitsgrenze ist durch eine umfassende Güter- und Interessenabwägung zu ermitteln (zum Vorstehenden: OLG Bamberg, BauR 2006, 2061 ff.).
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