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   OLG Karlsruhe, 07.10.2016 - 4 U 99/16   

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OLG Karlsruhe, 07.10.2016 - 4 U 99/16 (https://dejure.org/2016,80967)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.10.2016 - 4 U 99/16 (https://dejure.org/2016,80967)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. Oktober 2016 - 4 U 99/16 (https://dejure.org/2016,80967)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 23.10.2008 - I ZR 197/06

    Sammelmitgliedschaft VI

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2016 - 4 U 99/16
    Dem Zweck des Gesetzes, die Klagebefugnis der Verbände auf Fälle zu beschränken, die die Interessen einer erheblichen Zahl verbandsangehöriger Wettbewerber berühren, wird hinreichend Rechnung getragen, wenn im Wege des Freibeweises festgestellt werden kann, dass es dem Verband bei der betreffenden Rechtsverfolgung nach der Struktur seiner Mitglieder um die ernsthafte kollektive Wahrnehmung der Mitgliederinteressen geht (vgl. BGH GRUR 1996, 804 - Preisrätsel-Gewinnauslosung III; GRUR 2009, 692 - Sammelmitgliedschaft VI; OLG Düsseldorf Magazindienst2015, 722).

    Die Ermittlung der nach diesen Kriterien gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG relevanten Mitgliedsunternehmen erfolgt im Freibeweisverfahren (vgl. BGH NJW 2009, 1886 Sammelmitgliedschaft VI).

    Darauf, ob diese Verbandsmitglieder nach Zahl und wirtschaftlichem Gewicht im Verhältnis zu allen anderen auf dem Markt tätigen Unternehmen repräsentativ sind, kommt es ebenfalls nicht entscheidend an (vgl. BGH GRUR 07, 809 Rn. 15 - Krankenhauswerbung; BGH GRUR 09, 692 Rn. 12 - Sammelmitgliedschaft VI).

    Er hatte entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht zur Bedeutung und zum Umsatz seiner Mitglieder vorzutragen; vielmehr reicht es aus, wenn sich im Wege des Freibeweises feststellen lässt, dass es dem Verband nach der Struktur der Mitglieder um die ernsthafte kollektive Wahrnehmung der Mitgliederinteressen geht (vgl. BGH GRUR 2009, 692 Rn 12 - Sammelmitgliedschaft VI; GRUR 2015, 1240 Rn 15 - Der Zauber des Nordens; KG WRP 2012, 102 Rn 27).

  • BGH, 01.03.2007 - I ZR 51/04

    Krankenhauswerbung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2016 - 4 U 99/16
    Dies kann auch schon bei einer sehr geringen Zahl auf dem betreffenden Markt tätiger Mitglieder anzunehmen sein (vgl. BGH GRUR 2007, 809 - Krankenhauswerbung; GRUR 2007, 610 - Sammelmitgliedschaft V).

    Darauf, ob diese Verbandsmitglieder nach Zahl und wirtschaftlichem Gewicht im Verhältnis zu allen anderen auf dem Markt tätigen Unternehmen repräsentativ sind, kommt es ebenfalls nicht entscheidend an (vgl. BGH GRUR 07, 809 Rn. 15 - Krankenhauswerbung; BGH GRUR 09, 692 Rn. 12 - Sammelmitgliedschaft VI).

  • BGH, 11.07.1996 - I ZR 79/94

    Preisrätselgewinnauslobung III - Getarnte Werbung; Mitgliederzahl

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2016 - 4 U 99/16
    Dem Zweck des Gesetzes, die Klagebefugnis der Verbände auf Fälle zu beschränken, die die Interessen einer erheblichen Zahl verbandsangehöriger Wettbewerber berühren, wird hinreichend Rechnung getragen, wenn im Wege des Freibeweises festgestellt werden kann, dass es dem Verband bei der betreffenden Rechtsverfolgung nach der Struktur seiner Mitglieder um die ernsthafte kollektive Wahrnehmung der Mitgliederinteressen geht (vgl. BGH GRUR 1996, 804 - Preisrätsel-Gewinnauslosung III; GRUR 2009, 692 - Sammelmitgliedschaft VI; OLG Düsseldorf Magazindienst2015, 722).

    Hierbei ist zu sehen, dass es schon ausreicht, dass eine nicht gänzlich unbedeutende potenzielle Beeinträchtigung mit einer gewissen, wenn auch nur geringen Wahrscheinlichkeit, in Betracht gezogen werden kann (vgl. BGH GRUR 1996, 804 - Preisrätsel-GewinnauslosungIII zu § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG a. F. ; GRUR 2006, 778 Sammelmitgliedschaft IV m.w. N. ).

  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 218/03

    Sammelmitgliedschaft V

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2016 - 4 U 99/16
    Dies kann auch schon bei einer sehr geringen Zahl auf dem betreffenden Markt tätiger Mitglieder anzunehmen sein (vgl. BGH GRUR 2007, 809 - Krankenhauswerbung; GRUR 2007, 610 - Sammelmitgliedschaft V).

    Erheblich ist die Zahl der Mitglieder des Verbands auf dem einschlägigen Markt vielmehr dann, wenn diese Mitglieder als Gewerbetreibende, bezogen auf den maßgeblichen Markt, als repräsentativ angesehen werden können, so dass ein missbräuchliches Vorgehen des Verbands ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH GRUR 2007, 610 - Sammelmitgliedschaft V).

  • BGH, 07.05.2015 - I ZR 158/14

    Der Zauber des Nordens - Wettbewerbsverstoß: Unmittelbare Anwendung von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2016 - 4 U 99/16
    Er hatte entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht zur Bedeutung und zum Umsatz seiner Mitglieder vorzutragen; vielmehr reicht es aus, wenn sich im Wege des Freibeweises feststellen lässt, dass es dem Verband nach der Struktur der Mitglieder um die ernsthafte kollektive Wahrnehmung der Mitgliederinteressen geht (vgl. BGH GRUR 2009, 692 Rn 12 - Sammelmitgliedschaft VI; GRUR 2015, 1240 Rn 15 - Der Zauber des Nordens; KG WRP 2012, 102 Rn 27).
  • KG, 01.06.2011 - 24 U 111/10

    Zusatzkosten für Kreditkartenzahlungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2016 - 4 U 99/16
    Er hatte entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht zur Bedeutung und zum Umsatz seiner Mitglieder vorzutragen; vielmehr reicht es aus, wenn sich im Wege des Freibeweises feststellen lässt, dass es dem Verband nach der Struktur der Mitglieder um die ernsthafte kollektive Wahrnehmung der Mitgliederinteressen geht (vgl. BGH GRUR 2009, 692 Rn 12 - Sammelmitgliedschaft VI; GRUR 2015, 1240 Rn 15 - Der Zauber des Nordens; KG WRP 2012, 102 Rn 27).
  • OLG Koblenz, 04.11.2009 - 9 U 889/09

    Rechtswidirgkeit der Werbung für das Glücksspielangebot "Goldene 7"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2016 - 4 U 99/16
    Die "erhebliche Zahl" ist keine absolute oder prozentuale Größe und lässt sich auch nicht abstrakt oder generell festlegen, sondern bestimmt sich relativ zu den Marktverhältnissen (vgl. OLG Koblenz GRUR-RR 10, 16, 17 - GOLDENE).
  • BGH, 16.03.2006 - I ZR 103/03

    Sammelmitgliedschaft IV

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2016 - 4 U 99/16
    Hierbei ist zu sehen, dass es schon ausreicht, dass eine nicht gänzlich unbedeutende potenzielle Beeinträchtigung mit einer gewissen, wenn auch nur geringen Wahrscheinlichkeit, in Betracht gezogen werden kann (vgl. BGH GRUR 1996, 804 - Preisrätsel-GewinnauslosungIII zu § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG a. F. ; GRUR 2006, 778 Sammelmitgliedschaft IV m.w. N. ).
  • OLG Hamburg, 28.02.2002 - 3 U 347/01

    Entfallen der nach § 25 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2016 - 4 U 99/16
    Dies gilt aber nur dann, wenn sein Verhalten darauf schließen lässt, dass ihm die Sache selber nicht eilig ist, nur dann entfällt der Verfügungsgrund (BGH GRUR 2000, 151, 152 - Späte Urteilsbegründung; OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 277, 278; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2003, 31, 32).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 223/10

    Verfolgung von Wettbewerbsverstößen der staatlichen Lottogesellschaften:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2016 - 4 U 99/16
    Eine unzureichende finanzielle Ausstattung könnte dann nur angenommen werden, wenn das bei zurückhaltender Betrachtung realistische Kostenrisiko des Verbands seine dafür verfügbaren Mittel spürbar übersteigt (BGH GRUR-RR 2012, 232 - Minderjährigenschutz).
  • BGH, 01.07.1999 - I ZB 7/99

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen 91a-Beschluß des Oberlandesgerichts

  • OLG Koblenz, 25.01.2017 - 9 W 426/16

    Unterlassener Link auf OS-Plattform in Angeboten auf einer Verkaufsplattform

    Mehrere Gerichte sind in ihren Entscheidungen offensichtlich von dieser Verpflichtung ausgegangen, weil sie wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen gegen Online-Händler stattgegeben haben, die ihre Angebote - wie die Antragsgegnerin - auf der ... [A]-Plattform unterhielten (OLG München, Urteil v. 22.09.2016, AZ.: 29 U 2498/16, zitiert nach juris; OLG Karlsruhe v. 07.10.2016, AZ.: 4 U 99/16; LG Münster, Beschluss v. 30.03.2016, AZ.: 021 O 50/16; LG Münster, Beschluss v. 07.04.2016, AZ.: 022 O 46/16; LG Mainz, Beschluss v. 01.04.2016, AZ.: 11 HK O 18/16).
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