Rechtsprechung
OLG Jena, 03.09.2013 - 4 U 997/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BEW § 2 Abs. 1 c; BEW § 5
Keine Leistungspflicht bei lediglich fehlender wirtschaftlicher Nutzbarkeit nach einer Erdsenkung in der Nähe des versicherten Grundstücks - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Kein Sachschaden durch behördliche Untersagungsverfügung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kein Sachschaden im Sinne der Sachversicherung bei behördlicher Untersagungsverfügung
Papierfundstellen
- VersR 2014, 949
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- LG Essen, 27.05.2013 - 3 O 288/11
Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfall bei nicht abgrenzbaren Vorschäden
Auszug aus OLG Jena, 03.09.2013 - 4 U 997/12
3 O 288/11 LG Meiningen.Auf die Berufung der Beklagten wird das Grundurteil des Landgerichts Meiningen vom 15.11.2012, Az. 3 O 288/11, abgeändert.
Unter Abänderung des Grundurteils vom 15.11.2013 (3 O 288/11) wird die Klage abgewiesen.
- BGH, 27.04.1988 - IVa ZR 76/87
Begriff des Luftfahrtunfalls
Auszug aus OLG Jena, 03.09.2013 - 4 U 997/12
Dies hat der BGH (NJW-RR 1988, 1050) zwar zur UnfallV entschieden; jedoch ist der Grundgedanke dieser Entscheidung auf alle Versicherungszweige zu übertragen. - BGH, 27.06.1979 - IV ZR 174/77
Bauwesenversicherung: Umfang
Auszug aus OLG Jena, 03.09.2013 - 4 U 997/12
An dieser Abgrenzung des Sachschadens gegenüber Sachmangel werde festgehalten (BGH VersR 1979, 853 ff, 854). - BGH, 20.04.2010 - IV ZR 250/08
Hausratversicherung: Überspannungsschaden bei Unterbrechung der Stromzufuhr durch …
Auszug aus OLG Jena, 03.09.2013 - 4 U 997/12
Der Bundesgerichtshof hat aktuell (VersR 2010, 1078, zitiert nach juris) unter Bezugnahme auf Martin (…a.a.O. wie vor, B III Rn. 7) darauf verwiesen, dass im Rahmen der Sachversicherung daran festzuhalten sei, dass es zu irgendeiner Beeinträchtigung der Substanz der beschädigten Sache gekommen sein müsse.
- OLG Koblenz, 15.12.2017 - 10 U 811/16
Wohngebäudeversicherung: Voraussetzungen eines versicherten …
Hiergegen führt die Berufung der Beklagten unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts vom 03.09.2013 (- 4 U 997/12 - VersR 2014, 949 f., juris Rn. 34) an, dass ein Versicherungsfall nur dann vorliege, wenn eine Beeinträchtigung der Substanz des Gebäudes vorliege, welche der Kläger nicht dargelegt habe.Es ist dort lediglich zu einer Absenkung der laut Versicherungsschein nicht versicherten Betonplatten in Richtung Garage gekommen (Urteil vom 03.09.2013, aaO, juris Rn. 31), während im vorliegenden Fall die Gesteinsmassen zu einer Beschädigung des Styropors an der Hauswand geführt haben und so eine Substanzbeschädigung vorliegt.