Rechtsprechung
VGH Hessen, 30.08.1988 - 4 UE 2766/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 162 Abs 1 VwGO, § 162 Abs 2 S 2 VwGO, § 164 VwGO
Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 19.07.1988 - 4 UE 2766/86
- VGH Hessen, 30.08.1988 - 4 UE 2766/86
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Bayern, 26.09.2019 - 3 BV 17.2302
Zwangspensionierung wegen dauernder Dienstunfähigkeit
Die Zuziehung eines Bevollmächtigten, über dessen Antrag der Senat als Rechtsmittelinstanz zu entscheiden hat (HessVGH, B.v. 30.8.1988 - 4 UE 2766/86 - juris; OVG NW, B.v. 10.10.2001 - 12 A 4148/99 - NVwZ-RR 2002, 785 - juris;… VGH BW, U.v. 4.3.2002 - 7 S 1651/01 - juris Rn. 57;… Brandt in: Brandt/Domgörgen, Handbuch Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess, 4. Aufl. 2018, Rn. 335), war für notwendig zu erklären, da der Kläger sie mit Rücksicht auf seine persönlichen Verhältnisse und die Schwierigkeit des Streitfalles - im maßgeblichen Zeitpunkt der Bevollmächtigung - vernünftigerweise für erforderlich halten durfte. - VGH Baden-Württemberg, 18.12.2020 - 11 S 1005/19
Gerichtlicher Vergleich beendet Zuständigkeit des Berichterstatters!
In Rechtsprechung und Literatur werden unterschiedliche Auffassungen zu der Frage vertreten, ob nach Erledigung des Verfahrens in der Rechtsmittelinstanz das Verwaltungsgericht oder das Rechtsmittelgericht für die Entscheidung über die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren (§ 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO) zuständig ist, wenn der entsprechende Antrag beim Rechtsmittelgericht bereits vor Erledigung des Rechtsmittelverfahrens gestellt worden war (…vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschlüsse vom 11.10.2007 - 8 B 32.07 -, juris Rn. 4, …und vom 20.10.1995 - 1 C 4.93 -, juris Rn. 2; Bay. VGH…, Beschluss vom 25.03.2009 - 8 B 07.197 -, juris Rn. 2; OVG NRW…, Beschluss vom 10.10.2001 - 12 A 4148/99 -, juris Rn. 4 ff.; Hess. VGH, Beschluss vom 30.08.1988 - 4 UE 2766/86 -, juris Rn. 10 f.;… wohl für eine ausschließliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts: Neumann/Schaks, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 162 Rn. 118). - VG Darmstadt, 18.09.2009 - 9 K 62/08
Auskunftspflicht gegenüber Handwerkskammer; Erforderlichkeit des …
Notwendig ist die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren in der Regel dann, wenn die Zuziehung aus der Sicht eines verständigen Beteiligten für erforderlich gehalten werden durfte, um seine Rechte gegenüber dem öffentlichen Rechtsträger ausreichend zu wahren (…Hess. VGH, Beschl. v. 20.12.1995 - 11 UE 3449/95 -, NVwZ-RR 1996, S. 615; Beschl. v. 30.08.1988 - 4 UE 2766/86). - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2001 - 12 A 4148/99 Das Rechtsmittelgericht ist für die Entscheidung über den bei ihm gestellten Antrag nach § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO zuständig, solange das Verfahren in der Rechtsmittelinstanz noch nicht formell beendet ist; eine Verweisung an das erstinstanzliche Gericht scheidet unter diesen Umständen aus, vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 30. August 1988 - 4 UE 2766/86-, DÖV 1989, 642; OVG NRW, Beschluss vom 4. August 2000 - 16 A 5716/97 - Olbertz in Schoch/Schmidt-Aßmann/ Pietzner, VwGO, Stand September 1998, § 162 Rdnr. 84.
Rechtsprechung
VGH Hessen, 19.07.1988 - 4 UE 2766/86 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 19.07.1988 - 4 UE 2766/86
- VGH Hessen, 30.08.1988 - 4 UE 2766/86
Papierfundstellen
- BauR 1989, 178
Wird zitiert von ... (10)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.1999 - 11 A 4952/97
Unselbständige Anschlußberufung; Zulässigkeit; Streitgegenstand; Örtliche …
Nach der Rechtsprechung des Senats (Hess. VGH, U. v. 19.07.1988 - 4 UE 2766/86 - BRS 48 Nr. 112) muss den Gemeindevertretern bei der Beschlussfassung über die Satzung klar sein, dass sie nicht nur den Bebauungsplan, sondern auch eine Gestaltungssatzung beschließen. - BVerwG, 03.11.1992 - 4 NB 28.92
Bauplanungsrecht: Fehlende Begründungspflicht für gestalterische Festsetzungen im …
Die Beschwerde macht geltend, das Normenkontrollgericht hätte die Sache nach § 47 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 VwGO vorlegen müssen, weil es von der Entscheidung des 4. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Juli 1988 - 4 UE 2766/86 - (BRS 48 Nr. 112) abgewichen sei. - VGH Hessen, 29.03.2007 - 4 UE 1287/06
Zur Rechtmäßigkeit einer baugestalterischen Festsetzung, Farbe der Dacheindeckung
Im Hinblick darauf, dass der Bebauungsplan die hier maßgeblichen Regelungen unter der Überschrift: "Gestaltungssatzung" nach § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 118 HBO trifft, ist auch dem Erfordernis Genüge getan, dass sich der Satzungsgeber bei seiner Festsetzung des Umstandes bewusst war, dass er insoweit eine landesrechtliche Satzung erlässt (Hess. VGH, Urteil vom 19. Juli 1988 - 4 UE 2766/86 -, BauR 1989, 178 und Urteil vom 7. November 1996 - 4 UE 1216/93 -, BRS 48 Nr. 112).
- VG Kassel, 22.09.2005 - 2 E 2411/03
Kein Anspruch auf anthrazitfarbene Dacheindeckung
Diese Bestimmungen hätten ausdrücklich-als Gestaltungssatzungen erlassen werden müssen (HessVGH, Urteil Vom 19.07.1988 - 4 UE 2766/86 -, BauR 1989, 178).Und auch wenn man davon ausgeht, dass der Satzungsgeber sich bei der Festsetzung des Umstandes bewusst sein musste, dass er insoweit eine landesrechtliche Satzung erlässt (so HessVGH, Urteil vom 19.07.1988 - 4 UE 2766/86 -, BauR 1989, 178; HessVGH…, Urteil vom 07.11.1996 -4 UE 1216/93 -, HSGZ 1997, 245, a.A. wohl zu Recht Hornmann, Hessische Bauordnung , 2004, § 81 Rdnr. 86 mit der Begründung, § 9 Abs. 4 BauGB solle es den Landesgesetzgebern gerade ermöglichen, örtliche Bauvorschriften, in das Verfahren der Bauleitplanung zu integrieren), so wäre dem im Hinblick darauf Genüge getan, dass die entsprechenden Festsetzungen die Überschrift "Bauordnungsrechtliche Festsetzungen Gestaltungssatzung nach § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 118 HBO" tragen.
- VG Kassel, 16.12.2010 - 2 K 1191/09
Gestaltungssatzung im Bebauungsplan
Zunächst muss sich der Satzungsgeber bei seiner baugestalterischen Festsetzung des Umstandes bewusst sein, dass er insoweit eine landesrechtliche Satzung erlässt (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 07.11.1996 - 4 UE 1216/93 -, HGZ 1997, 245, und Urteil vom 19.07.1988 - 4 UE 2766/86 -, BauR 1989, 178). - VGH Hessen, 28.12.1993 - 4 TM 82/93
Zur Berücksichtigung neuer Umstände, auch einer Rechtsänderung, trotz materieller …
dem Antragsgegner eine Frist zu setzen, über den Bauantrag des Antragstellers vom 23. Mai 1979 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs im Urteil vom 19. Juli 1988 - 4 UE 2766/86 - neu zu entscheiden, und ein der Höhe nach in das Ermessen des Gerichtes gestelltes Zwangsgeld anzudrohen sowie nach fruchtlosem Fristablauf dieses Zwangsgeld festzusetzen und von Amts wegen zu vollstrecken. - OVG Niedersachsen, 23.01.2002 - 1 LA 2656/01
Flachdachaufstockung nach Außerkrafttreten der Flachdach festsetzenden …
Denn Vorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen konnten schon seinerzeit nicht auf Ermächtigungsgrundlagen des Bauplanungsrechts gestützt werden, sondern nur Gegenstand gestaltungsrechtlicher Vorschriften sein, welche auf Landesrecht fußen (vgl. z.B. Hess. VGH, Urt. v. 19.7.1988 - 4 UE 2766/86 -, BauR 1989, 178 = BRS 48 Nr. 112; ebenso trotz missverständlichen Leitsatzes 2 Bad.-Württ. VGH, Beschl. v. 30.7.1987 - 5 S 2906/86 -, NVwZ-RR 1988, 63 = BRS 47 Nr. 11: Ermächtigungsgrundlage war § 73 Nr. 1 der Landesbauordnung). - VGH Hessen, 07.11.1996 - 4 UE 1216/93
Örtliche Gestaltungsvorschrift: Verbot von Einfriedungen; Vorgarten
Nach der Rechtsprechung des Senats (Hess. VGH, U. v. 19.07.1988 - 4 UE 2766/86 - BRS 48 Nr. 112) muss den Gemeindevertretern bei der Beschlussfassung über die Satzung klar sein, dass sie nicht nur den Bebauungsplan, sondern auch eine Gestaltungssatzung beschließen. - VG Gießen, 02.05.2007 - 1 E 1742/06
BAUGESTALTERISCHE FESTSETZUNG; BEBAUUNGSPLAN; GESTALTUNGSSATZUNG; SATZUNG; …
Deshalb musste das Bestehen einer derartigen bauordnungsrechtlichen Satzung nachweisbar sein und sich aus dem Bebauungsplan ergeben (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 19.07.1988 - 4 UE 2766/86 -, BauR 1989, 178 = BRS 48 Nr. 112). - VG Kassel, 15.09.2004 - 2 E 2627/01 Eine Festsetzung in Form einer Gestaltungssatzung, die nach § 9 Abs. 4 BauGB auch in den Bebauungsplan aufgenommen werden könnte, ist aber nicht erfolgt; die Vermerke über die Auslegung, den Beschluss und die Veröffentlichung lassen keinen Hinweis darauf erkennen, dass eine solche Gestaltungssatzung beschlossen und in den Bebauungsplan aufgenommen werden sollte, was aber erforderlich gewesen wäre (HessVGH, Urteil vom 19.07.1988 - 4 UE 2766/86 -).