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   OLG Oldenburg, 04.01.2017 - 4 UF 166/15   

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https://dejure.org/2017,2041
OLG Oldenburg, 04.01.2017 - 4 UF 166/15 (https://dejure.org/2017,2041)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 04.01.2017 - 4 UF 166/15 (https://dejure.org/2017,2041)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 04. Januar 2017 - 4 UF 166/15 (https://dejure.org/2017,2041)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • OLG Oldenburg (Pressemitteilung)

    Kinder haften nicht in jedem Fall für ihre Eltern

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Kinder haften nicht in jedem Fall für ihre Eltern

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Nicht in jedem Fall haften Kinder für ihre Eltern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der unzumutbare Elternunterhalt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kinder haften nicht in jedem Fall für ihre Eltern

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Unterhalt für herzlosen Vater - Vernachlässigte Tochter muss für den Vater keinen Elternunterhalt zahlen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kinder haften nicht in jedem Fall für ihre Eltern

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Was volljährige Kinder, deren Eltern bedürftig sind, wissen sollten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Elternunterhalt: Kinder haften nicht in jedem Fall für Eltern - Grobe Verfehlungen des unterhaltsbedürftigen Elternteils können Möglichkeit der Inanspruchnahme des Kindes ausschließen

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 1136
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.02.2014 - XII ZB 607/12

    Keine Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt bei einseitigem Kontaktabbruch

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.01.2017 - 4 UF 166/15
    Diese führt aber nur ausnahmsweise bei Vorliegen weiterer Umstände, die das Verhalten des Unterhaltsberechtigten auch als schwere Verfehlung i.S.v. § 1611 Abs. 1 Satz 1 Alt. 3 BGB erscheinen lassen, zur Verwirkung des Elternunterhalts (vgl. BGH FamRZ 2014, 541-543).
  • BGH, 19.05.2004 - XII ZR 304/02

    Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt wegen Zurücklassens des Kindes im

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.01.2017 - 4 UF 166/15
    Denn auch eine grobe Vernachlässigung und Verletzung der Aufsichtspflicht sowie die Verletzung der Pflicht zu Beistand und Rücksicht aus § 1618a BGB als das Eltern-Kind-Verhältnis prägende Rechtspflichten, können Verfehlungen i.S.v. § 1611 Abs. 1 Satz 1 3. Alt. BGB darstellen (vgl. nur BGH FamRZ 2004, 1559-1561).
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