Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 04.01.2017 - 4 UF 166/15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
- familienrechtsiegen.de
Elternunterhalt - Unbilligkeit bei Kontaktabbruch im Kleinkindalter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- OLG Oldenburg (Pressemitteilung)
Kinder haften nicht in jedem Fall für ihre Eltern
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Kinder haften nicht in jedem Fall für ihre Eltern
- raheinemann.de (Kurzinformation)
Nicht in jedem Fall haften Kinder für ihre Eltern
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der unzumutbare Elternunterhalt
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kinder haften nicht in jedem Fall für ihre Eltern
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Kein Unterhalt für herzlosen Vater - Vernachlässigte Tochter muss für den Vater keinen Elternunterhalt zahlen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kinder haften nicht in jedem Fall für ihre Eltern
- haerlein.de (Kurzinformation)
Was volljährige Kinder, deren Eltern bedürftig sind, wissen sollten
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Elternunterhalt: Kinder haften nicht in jedem Fall für Eltern - Grobe Verfehlungen des unterhaltsbedürftigen Elternteils können Möglichkeit der Inanspruchnahme des Kindes ausschließen
Papierfundstellen
- FamRZ 2017, 1136
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.02.2014 - XII ZB 607/12
Keine Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt bei einseitigem Kontaktabbruch …
Auszug aus OLG Oldenburg, 04.01.2017 - 4 UF 166/15
Diese führt aber nur ausnahmsweise bei Vorliegen weiterer Umstände, die das Verhalten des Unterhaltsberechtigten auch als schwere Verfehlung i.S.v. § 1611 Abs. 1 Satz 1 Alt. 3 BGB erscheinen lassen, zur Verwirkung des Elternunterhalts (vgl. BGH FamRZ 2014, 541-543). - BGH, 19.05.2004 - XII ZR 304/02
Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt wegen Zurücklassens des Kindes im …
Auszug aus OLG Oldenburg, 04.01.2017 - 4 UF 166/15
Denn auch eine grobe Vernachlässigung und Verletzung der Aufsichtspflicht sowie die Verletzung der Pflicht zu Beistand und Rücksicht aus § 1618a BGB als das Eltern-Kind-Verhältnis prägende Rechtspflichten, können Verfehlungen i.S.v. § 1611 Abs. 1 Satz 1 3. Alt. BGB darstellen (vgl. nur BGH FamRZ 2004, 1559-1561).