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   OLG Köln, 26.02.2004 - 4 UF 19/04   

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https://dejure.org/2004,3914
OLG Köln, 26.02.2004 - 4 UF 19/04 (https://dejure.org/2004,3914)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.02.2004 - 4 UF 19/04 (https://dejure.org/2004,3914)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Februar 2004 - 4 UF 19/04 (https://dejure.org/2004,3914)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 639
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • KG, 25.02.2015 - 3 UF 55/14

    Ehewohnung bei Getrenntleben: Wohnungszuweisung aus Gründen des Kindeswohls;

    Insbesondere darf kein zusätzlicher Nutzungsentschädigungsanspruch ausgeworfen werden, wenn bereits ein titulierter Unterhaltsanspruch besteht, bei dem der Wohnwert anspruchsmindernd berücksichtigt wurde (OLG Köln FamRZ 2005, 639, 640; OLG Naumburg FamRZ 2009, 2090f.).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2010 - 24 U 164/09

    Anwaltsregress wegen unterbliebener Bezifferung eines Nutzungsvergütungsanspruchs

    Hätte die Ehefrau nur diesen Betrag monatlich dazu verdient, hätten ihr gegen den Kläger während des Getrenntlebens Unterhaltsansprüche gegen den Kläger zugestanden, in deren Rahmen zwar auf Seiten der Ehefrau ein Wohnvorteil hätte berücksichtigt werden müssen, ohne dass dies [(vgl. hierzu OLG Köln FamRZ 2005, 639; OLG Naumburg, a.a.O.; Staudinger/Voppel, a.a.O., § 1361 b Rn. 71)], jedoch zu einem Zahlungsanspruch des Klägers gegen sie geführt hätte.
  • OLG Köln, 02.10.2007 - 4 WF 174/07

    Streitwert im Wohnungszuweisungsverfahren nach einjährigem Mietwert -

    Es entspricht der ganz überwiegenden Meinung, der auch der Senat folgt (vgl. FamRZ 2005, 639, dort allerdings ohne Eingehen auf den Streitstand), dass die Regelung für die Trennungszeit eine Herabsetzung nicht zulässt.
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2010 - 24 U 164/10

    Haftung wegen unzureichender Beratung

    Hätte die Ehefrau nur diesen Betrag monatlich dazu verdient, hätten ihr gegen den Kläger während des Getrenntlebens Unterhaltsansprüche gegen den Kläger zugestanden, in deren Rahmen zwar auf Seiten der Ehefrau ein Wohnvorteil hätte berücksichtigt werden müssen, ohne dass dies [(vgl. hierzu OLG Köln FamRZ 2005, 639; OLG Naumburg, a.a.O.; Staudinger/Voppel, a.a.O., § 1361 b Rn. 71)], jedoch zu einem Zahlungsanspruch des Klägers gegen sie geführt hätte.
  • OLG Schleswig, 06.03.2006 - 13 WF 174/05

    Streitwert: Wohnungszuweisung während der Trennung

    Vielmehr folgt er der jetzt wohl überwiegenden Auffassung der Oberlandesgerichte in neueren Entscheidungen, so des OLG Bamberg (FamRZ 2003, 467), OLG Nürnberg (MDR 2003, 1319), OLG Frankfurt (FamRZ 2005, 230), OLG Köln (FamRZ 2005, 639), OLG München (FamRZ 2005, 1022) und OLG Düsseldorf (FamRZ 2005, 1583).
  • OLG Dresden, 10.05.2005 - 21 ARf 7/05

    Zuständigkeit der Familiengerichte für die Festsetzung einer Nutzungsvergütung

    Die Vorteile dieser Zuständigkeitskonzentration auf den Familienrichter liegen auf der Hand: In der Praxis wird das Problem der Nutzungsvergütung zumeist von der unterhaltsrechtlichen Problematik überlagert (vgl. Johannsen/Henrich, a.a.O., § 1361b BGB RNr. 31; siehe auch OLG Köln, ZFE 2005, 68).
  • OLG Brandenburg, 15.06.2020 - 9 UF 154/18

    Höhe der Nutzungsentschädigung für ein Familienheim

    Das folgt aus dem Verbot der Doppelverwertung (vgl. dazu OLG Köln FamRZ 2005, 639; OLG Naumburg FamRZ 2009, 2090 OLG Bremen FamRB 2014, 241; OLG Karlsruhe FamRZ 2009, 775).
  • OLG Dresden, 10.05.2005 - 21 AR 7/05
    Die Vorteile dieser Zuständigkeitskonzentration auf den Familienrichter liegen auf der Hand: In der Praxis wird das Problem der Nutzungsvergütung zumeist von der unterhaltsrechtlichen Problematik überlagert (vgl. Johannsen/Henrich, a.a.O., § 1361b BGB RNr. 31; siehe auch OLG Köln, ZFE 2005, 68).
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